S21, PA 1.5; Bauüberwachung Bau, VEC 5 09 222339
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.5; Bauüberwachung Bau, VEC 5 09 222339
S21, PA 1.5; Bauüberwachung Bau, VEC 5 09 222339
Stuttgart
S21, PA 1.5; Bauüberwachung Bau, VEC 5 09 222339
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PA 1.5; Bauüberwachung Bau, VEC 5 09 222339
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60598
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Mehraufwand in der Bauüberwachung (BÜ)
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60598
Land: Deutschland
53: Zusätzliche erforderliche Bau- / Lieferleistung
Die Leistung baut auf einen alten durch den AN bearbeiteten Sachverhalt auf.Der AN verfügt über das erforderliche, fachliche Wissen und Kenntnisse der Örtlichkeiten,Konzepte, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Abrechnung, des Bauvertrages des AN-Bau, derAnsprechpartner, usw., die für die Erfüllung der Aufgabe unerlässlich sind. Eine mögliche Beauftragung eines neuen AN wäre erheblichen Zusatzkosten verbunden,da die nötige Einarbeitungsphase/Übergabe der Daten längere Zeit in Anspruch genommenhätte.