Turbinentausch_BLL Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001_BLL
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Turbinentausch_BLL
Umrüstung der Gasturbinen der Verdichteranlage in der Erdgasverdichterstation Blankenloch durch Umstellung auf emissionsarmes Verbrennungssystem (SoLoNox).
terranets bw GmbH Stutensee-Blankenloch
Umstellung auf emissionsarmes Verbrennungssystem zur Einhaltung der geltenden Anforderungen an die neuen Grenzwerte der BImSchV. Lieferung und Montage der neuen Turbineneinheiten und deren Inbetriebnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Der Auftrag kann nur von dem ursprünglichen Wirtschaftsteilnehmer der Gesamtanlage erbracht werden. Es bestehen keine vernüftigen Alternativen oder Ersatzlösungen. Die technischen Besonderheiten machen es erforderlich ein ganz bestimmtes Unternehmen zu beauftragen. Die vorhandenen Gasturbinen werden an die neuen Voraussetzungen der BImSchV angepasst. Es handelt sich damit um eine Erneuerung der vorhandenen Gasturbinen. Von der ursprünglich gelieferten Gesamtanlage bleiben nach wie vor die Hauptkomponenten erhalten.
Die Beauftragung eines anderen Unternehmen würde durch das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten zu einer Interkomparabilität der gesamten Verdichteranlage führen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braine L'Alleud
NUTS-Code: BE31 Prov. Brabant Wallon
Postleitzahl: 1420
Land: Belgien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCARS93
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.