Flachdacharbeiten - Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flachdacharbeiten - Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim
Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim:
Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim Das Maria von Linden-Gymnasium wurde in den Jahren 1978-1980 errichtet. Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein Bauwerk mit 3 Vollgeschossen und Flachdach, die NRF beträgt ca. 5 800 qm.
Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der anstehenden Sanierung ausgeführt werden:
— Sanierung der Gebäudehülle,
— Austausch Fenster, Oberlichter, Verglasungen,
— Brandschutztechnische und konstruktive Ertüchtigung tragender Konstruktionen,
— Sanierung/Erneuerung notwendiger Fluchttreppen,
— Sanierung/Ertüchtigung/Dämmung Dach über Halle,
— Erneuerung der haustechnischen Anlagen Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR (auf Stand der Technik),
— Ergänzung Brandmeldeanlage,
— Erneuerung Aufzugsanlage (Stand der Technik/Barrierefreiheit),
— Sanierung aller inneren Oberflächen,
— Erneuerung betriebstechnischer Einbauten für Fachräume.
Die Arbeiten werden in 3 separaten Bauabschnitten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ausgeführt.
75365 Calw-Stammheim
Bestandsdach 150 m2,
Neubau 300 m2,
FPO Foliendach
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flachdacharbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle behält sich vor zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise nachzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.