Briefbeförderung aus Zentraldruck Referenznummer der Bekanntmachung: AOKBW-2022-GB6.08/PDL-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bw.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Briefbeförderung aus Zentraldruck
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 9.600.000 Briefsendungen "inklusive 20% Wachstumsreserve". Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern. Ausschreibung, Zuschlag und Vertragsabschluss erfolgen in 4 Losen. Die Losbildung orientiert sich an den postalischen Leitregionen bzw. Postleitzahlen in Deutschland und den sich hieraus ergebenden Zustellgebieten. Abholort für alle Lose ist der Produktionsort des Druckdienstleisters in Weingarten.
BaWü Nord
Leitregionen 70, 71 und 72
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 2.360.000 Briefsendungen "inklusive 20% Wachstumsreserve". Zustellgebiete sind die Leitregionen 70, 71 und 72. Abholort ist der Produktionsort des Druckdienstleisters in Weingarten.
Mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
BaWü West
Leitregionen 77, 78 und 79
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 1.760.000 Briefsendungen "inklusive 20% Wachstumsreserve". Zustellgebiete sind die Leitregionen 77, 78 und 79. Abholort ist der Produktionsort des Druckdienstleisters in Weingarten.
mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
BaWü Ost
Leitregionen 88, 89
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 1.005.000 Briefsendungen "inklusive 20% Wachstumsreserve". Zustellgebiete sind die Leitregionen 88 und 89. Abholort ist der Produktionsort des Druckdienstleisters in Weingarten.
Rest BRD
Leitregionen 01-69, 73-76, 80-87, 90-99, Ausland
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe und Serienbriefe. Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 4.480.000 Briefsendungen "inklusive 20% Wachstumsreserve". Zustellgebiete sind die Leitregionen 01-69, 73-76, 80-87, 90-99 und Ausland. Abholort ist der Produktionsort des Druckdienstleisters in Weingarten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
2. Lizenz der Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Nachweis durch einfache Kopie)
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Betriebshaftpflichtversicherung, nachzuweisen durch unterzeichnete Eigenerklärung Haftpflicht (siehe Anlage 7), mit einer Deckungssumme von
- mindestens EUR 1,0 Mio. für Sachschäden
- mindestens EUR 3,0 Mio. für Personenschäden
- mindestens EUR 0,5 Mio. für Vermögensschäden (Los 2 und/oder Los 3)
- mindestens EUR 1,0 Mio. für Vermögensschäden (Los 1 und/oder Los 4)
- alle Werte mindestens 2-fach maximiert pro Kalenderjahr
3. Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss im letzten Jahr mindestens doppelt so hoch gewesen sein, wie mit dieser Vergabe erwartet wird (Nachweis durch Eigenerklärung Umsatz)
1. gezeichnetes Bieterschreiben
2. Unternehmensdarstellung (in frei wählbarer Form, ca. 10 Seiten)
3. ausgefüllter und gezeichneter Fragebogen Eignungskriterien
4. gezeichnete Eigenerklärung zum nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6; oder Muster EEE Anlage 8)
5. gezeichnete Eigenerklärung Zuverlässigkeit (bei Eignungsleihe auch von Unterauftragnehmern der 1. Stufe) (Anlage 7, oder Muster EEE Anlage 8)
6. gezeichnete Eigenerklärung Mindestentgelt (bei Eignungsleihe auch von Unterauftragnehmern der 1. Stufe) (Anlage 9.1 + 9.2)
7. (ggf.) gezeichnete Eigenerklärung Bietergemeinschaft der 1. Stufe (Anlage 2)
8. (ggf.) gezeichnete Eigenerklärung Unterauftragnehmer der 1. Stufe (Anlage 3)
9. einfache Kopie eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate)
10. Kopie eines gültigen Zertifikats zur Laufzeitmessung gemäß DIN EN 13850 oder vergleichbar
Hinweis: Die DIN EN 13850 ist ein genormtes Verfahren zur Messung der Laufzeit von Briefsendungen "end-to-end". Das genormte Messverfahren stellt ein einheitliches Verfahren für die Messung der Laufzeit von Ende zu Ende der Postsendungen zur Verfügung. Die Vergabestelle bezweckt mit diesem Eignungskriterium den Nachweis der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters in Bezug auf die Sendungslaufzeit, wie sie sich aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung ergibt. Nur durch den Nachweis der Norm oder eines gleichwertigen Zertifikates ist sichergestellt, dass die Eignung des Bieters auf Basis eines verlässlichen Messverfahrens geprüft werden kann. Darüber hinaus wird nur über die Normierung gewährleistet, dass die Messungen von einer externen unabhängigen und zertifizierten Prüfstelle überwacht werden und somit die Objektivität der Messung garantiert ist.
Das erhebliche Sendungsvolumen in Verbindung mit den Anforderungen an die Sendungslaufzeit erfordern den Nachweis einer gesicherten Laufzeitmessung.
11. mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre (nachzuweisen durch unterzeichnete Eigenerklärung, Referenzen mit der Angabe von Firma, Ansprechpartner und Kontaktdaten), die nach Art und Umfang mit der angefragten Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
a. für Los 1:
- Versandvolumen E+1 (anteilig mit mindestens 80%) mindestens 1.500.000 Sendungen p.a.
- werktägliche Abholung
- bestehender Vertrag mit mind. einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe oder beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit
b. für Los 2:
- Versandvolumen E+1 (anteilig mit mindestens 80%) mindestens 1.100.000 Sendungen p.a.
- werktägliche Abholung
- bestehender Vertrag mit mind. einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe oder beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit
c. für Los 3:
- Versandvolumen E+1 (anteilig mit mindestens 80%) mindestens 600.000 Sendungen p.a.
- werktägliche Abholung
- bestehender Vertrag mit mind. einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe oder beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit
d. für Los 4:
- Versandvolumen E+1 (anteilig mit mindestens 80%) mindestens 2.800.000 Sendungen p.a.
- werktägliche Abholung
- bestehender Vertrag mit mind. einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe oder beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit
12. unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datengeheimnisses gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
13. unterzeichnetes und vollständig ausgefülltes Preisblatt
a. für Los 1 (sofern für Los 1 geboten wird) (Anlage 1.7)
b. für Los 2 (sofern für Los 2 geboten wird) (Anlage 1.8)
c. für Los 3 (sofern für Los 3 geboten wird) (Anlage 1.9)
d. für Los 4 (sofern für Los 4 geboten wird) (Anlage 1.10)
e. für mehrere Lose (sofern für mehrere Lose gemeinsam geboten wird) (Anlage 1.11)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0RF07
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).