Projektsteuerung Landesbetrieb Gewässer beim RPS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Landesbetrieb Gewässer beim RPS
Der Landesbetrieb Gewässer (LBG) im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist auch für Bauprojekte an Gewässern des Landes (G.I.O) zuständig und hat die Fachfederführung für die Hochwassergefahrenkarten (HWGK). Tätigkeitsschwerpunkte sind der Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Die notwendigen Finanzmittel werden dem Landesbetrieb vom Umweltministerium zugewiesen. Hinzu kommen weitere Mittel Dritter (insbesondere für Ausgleichsmaßnahmen). Die Höhe der bewirtschafteten Mittel lag in den letzten Jahren im Durch-schnitt bei jährlich [Betrag gelöscht] EUR.
Vom Umweltministerium wurde 2020 ein mit den LBG abgestimmte „übergeordnete Projekt- und Finanzsteuerung“ (SK-LBG-BW) eingeführt. Der Tätigkeitsschwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung ist die Unterstützung bei der Implementierung dieser Steuerungskonzeption und die Projektsteuerung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Regierungspräsidium Stuttgart in Stuttgart / Vaihingen
Rahmenvereinbarung über Leistungen der Projektsteuerung - Bearbeitung in Teilaufträgen - zu folgenden Themen / Aufgaben. Diese Leistungen sind in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Behörden und Akteuren zu erbringen.
1. Implementierung der übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung im LBG des RPS, insbesondere:
- Analyse der Strukturen des Landesbetriebes sowie die der derzeitigen Einbettung in das RPS
- Erarbeitung und Umsetzung eines Implementationskonzeptes auf Basis der Analysen
- Schulung der Projektverantwortlichen und der Mitarbeitenden des Rechnungswesens in Fragen der „übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung“.
2. Unterstützung bei der Steuerung des Bau- und Investitionsprogramms sowie der Maßnahmen des Betriebes und Unterhaltung, der HWGK und des Messwesens, insbesondere:
- Abfragen und Meldungen im Rahmen der übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung
-Unterstützung bei der Koordination der Budgetverteilung und Controlling der Budgetbewirtschaftung
- Unterstützung des Rechnungswesens
3. Unterstützung bei der allen Phasen der Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung des Bau- und Investitionsprogramms sowie der Maßnahmen der HWGK und des Messwesens, insbesondere:
- Unterstützung bei der Mittelfristigen Planung
- Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin-, Kosten- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte
- Koordinierung und Steuerung einer Maßnahme bzw. der Maßnahmenbeteiligten
- Maßnahmenabschluss
- Betreuung im Vertragswesen und Ausschreibungs- und Vergabewesen
Die Referate 53.1, 53.2 und 51 beim RPS sind Teil des LBG und für Bauprojekte an den Gewässern erster Ordnung (G.I.O) zuständig, für die das Land Ausbau- und Unterhaltungslastträger ist (mit Ausnahme der Bundeswasserstraße Neckar). Im Referat 53.2 ist die Fachfederführung (FFF) für die Hochwassergefahrenkarten angesiedelt. Die Schwerpunkte der Bauprojekte liegen bei der Gewässerökologie und dem Hochwasserschutz. Vordringliche Aufgaben sind:
Die landeseigenen Hochwasserschutzeinrichtungen im Regierungsbezirk soweit erforderlich zu ertüchtigen.
Die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch technische Maßnahmen für die an GIO liegenden Kommunen
Die Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie an den G.I.O..
Vom Umweltministerium wurde 2020 ein mit den LBG abgestimmte „übergeordnete Projekt- und Finanzsteuerung“ (SK-LBG-BW) eingeführt. Die Einführung und der dauerhafte Betrieb der SK-LBG-BW bedarf beim LBG Stuttgart der externen Unterstützung.
Die Vielzahl der unterschiedlichen Projekte und der verschiedenen Finanzquellen (Landesmittel und Mittel Dritter insbesondere Beiträge der Kommunen evtl. EU-Fördergelder) mit z.T. erheblichem Dokumentationsaufwand erfordert sowohl eine Gesamtsteuerung der einzelnen Finanzierungsprogramme als auch eine einheitlich strukturierte Steuerung der einzelnen Projekte.
Die Abstimmung und Priorisierung der baulichen Aufgaben erfolgt über alle LBG in den jährlich zu erstellenden Teilbauprogrammen (, technischer Hochwasserschutz, und Gewässerökologie). Die Vorbereitung der Abstimmung in den Teilbauprogrammen ist ein wichtiger Teil des Gesamtsteuerungsaufwands welcher über die finanzielle und organisatorische Unterstützung der einzelnen Projekte deutlich übersteigt. Die Höhe der bewirtschafteten Mittel lag in den Jahren 2018 bis 2021 im Rahmen zwischen 16 bis 30 Mio. EUR, im Durchschnitt, über den genannten Zeitraum, standen jährlich 21,8 Mio. EUR zur Verfügung.
Der Umfang der voraussichtlichen monatlichen Arbeitszeit bewegt sich in einem Bereich von 100 bis 180 Tage pro Jahr, je nach Anzahl der Projekte und zur Verfügung stehender Mittel. Im ersten Jahr wird von einem deutlich höheren Aufwand zur Implementierung der übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung ausgegangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung Landesbetrieb Gewässer beim RPS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wat-ingenieurgesellschaft-2020.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.iu-info.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html