Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen im Ankunftszentrum für Flüchtlinge Baden-Württemberg, "Patrick-Henry-Village", Grasweg in 69124 Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/1-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74/387
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen im Ankunftszentrum für Flüchtlinge Baden-Württemberg, "Patrick-Henry-Village", Grasweg in 69124 Heidelberg
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen im Ankunftszentrum für Flüchtlinge Baden-Württemberg "Patrick-Henry-Village", Grasweg in 69124 Heidelberg
Ankunftszentrum für Flüchtlinge "Patrick-Henry-Village" Grasweg 69124 Heidelberg
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen im Ankunftszentrum für Flüchtlinge Baden-Württemberg "Patrick-Henry-Village", Grasweg in 69124 Heidelberg
Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 09.10.2026, 18:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen.
Es werden 7 Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Wertung dieser Kriterien erfolgt dabei anhand der folgenden Matrix.
1. Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten drei Geschäftsjahren zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) geschlossen wurden (Gewichtung 60%).
Gewertet werden die besten drei Referenzen. Jede dieser Referenzen kann maximal 20 Punkte wie folgt erreichen:
Beim Referenzobjekt handelt es sich entweder um:
- Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich gemäß § 44 AsylG = 13 Punkte, oder
- Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Vorläufigen und Anschlussunterbringung nach § 53 AsylG = 5 Punkte, oder
- Sicherheits-, Kontroll- oder Pfortendienste in sonstigen Bereichen = 2 Punkte
und
- die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mindestens 500 Betten = 7 Punkte, oder
- die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mindestens 300 Betten = 3 Punkte.
2. Kriterium: Personelle Kapazität (nur eigenes Personal) des Bewerbers im Durchschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Die Wertung erfolgt wie folgt:
- mehr als 2.000 Mitarbeiter = 20 Punkte,
- mehr als 1.000 Mitarbeiter = 17 Punkte,
- mehr als 750 Mitarbeiter = 12 Punkte,
- mehr als 300 Mitarbeiter = 4 Punkte,
- mehr als 100 Mitarbeiter = 2 Punkte.
3. Kriterium: Umsatzzahlen des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz der drei Jahre wie folgt:
- mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
- mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 17 Punkte,
- mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte,
- mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 6 Punkte,
- mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte.
Bei Gesamtpunktegleichstand erhält der Bewerber mit mehr Punkten beim 1. Kriterium die bessere Platzierung, bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand beim 1. Kriterium der Bewerber mit mehr Punkten beim 2. Kriterium. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand bei allen 3 Kriterien entscheidet das Los.
Abweichende Besetzung (Nr. 2.2 Leistungsbereich I der Anlage 2.2 Leistungsbeschreibung):
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen; konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu fünf Sicherheitsmitarbeiter über die jeweiligen Zahlen der Regelbesetzung spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen.
Eine Aufstockung um bis zu zehn Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen zweier Wochen, um bis zu fünfzehn Sicherheitsmitarbeiter binnen sechs Wochen sowie um bis zu zwanzig Sicherheitsmitarbeiter binnen acht Wochen verlangen.
Eine Absenkung um bis zu fünf Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu zehn Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate.
Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend.
Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplans und Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Abweichende Besetzung (Nr. 2.2 Leistungsbereich II der Anlage 2.2 Leistungsbeschreibung):
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Zahlen von Asylsuchenden, eine geänderte Steuerung des Zustroms von Asylsuchenden, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können darüber hinaus zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen; konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu 8 der Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen.
Eine Absenkung um bis zu acht Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen einer Woche verlangen.
Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplans und Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Preisgleitklausel (§ 3 Nr. 2 der Anlage 2.3a Dienstleistungsvertrag):
Frühestens nach Ablauf des ersten Leistungsjahres kann aufgrund tarifvertraglich gebundener Lohnänderung betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 70 % um die Lohnänderung angepasst wird.
Vorübergehendes Sicherheitskonzept (Nr. 5 Leistungsbereich I der Anlage 2.2 Leistungsbeschreibung) Teil 1
a) Hintergrund
Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Areal des Ankunftszentrums Heidelberg in zwei große Bereiche aufgeteilt (den Süd- und den Nordbereich), die durch einen Sicherheitszaun voneinander getrennt sind.
Der Südbereich ist derzeit zusätzlich in zwei weitere Bereiche aufgeteilt, die ebenfalls mit einem Sicherheitszaun voneinander getrennt sind. Die Unterteilung folgt hier in einen Bereich für Bestandbewohner und einen Isolationsbereich. Diese Personen dürfen den ihnen zugewiesenen Bereich nicht verlassen. Es darf zu keiner Vermischung der Tageskohorten kommen.Die Asylsuchenden werden in den Gebäuden versorgt.
Im Nordbereich des Ankunftszentrums Heidelberg sind hingegen derzeit nur Asylsuchende untergebracht, die nicht isolationspflichtig sind und als Bestandsbewohner im Ankunftszentrum Heidelberg untergebracht werden. Zur Trennung der isoliert untergebrachten Asylsuchenden von den im Nordbereich des Ankunftszentrums Heidelberg untergebrachten Bewohnern verläuft zwischen den beiden Bereichen ein Sicherheitszaun, der einen Durchlass für bestimmte Personengruppen und deren Fahrzeuge ermöglicht. Hier sind vom Auftragnehmer ständige gewissenhafte Ein- und Auslasskontrollen vorzunehmen, um eine Vermischung der im Südbereich isoliert untergebrachten Personen mit den im Nordbereich untergebrachten Personen zu vermeiden und damit der Gefahr einer Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 Virus entgegenzuwirken. Auch gelten auf dem gesamten Areal des Ankunftszentrums Heidelberg infektionsschützende Verhaltensregeln, auf deren Einhaltung durch den Auftragnehmer geachtet werden muss.
b) Personaleinsatz
Eine Aufstockung um bis zu 28 weitere Sicherheitsmitarbeiter über die jeweiligen Zahlen der Regelbesetzung - unabhängig von den Aufstockungsregelungen nach Nr. 2.2 - kann aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen
Vorübergehendes Sicherheitskonzept (Nr. 5 Leistungsbereich I der Anlage 2.2 Leistungsbeschreibung) Teil 2
c) Vergütung
Während des Abrufzeitraums des vorübergehenden Sicherheitskonzepts finden die Preise gemäß der Anlage 2.5 - Preisblatt Anwendung.
d) Abruf
Grundsätzlich hat der Auftragnehmer ab Leistungsbeginn gemäß dem vorübergehenden Sicherheitskonzept die Leistung mit bis zu 28 weiteren Sicherheitsmitarbeitern zu erbringen. Es gilt somit ein Abruf von Anfang an.
Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb einer Frist von mindestens vier Wochen zum Monatsende die Inanspruchnahme der Leistungen nach der Nr. 5.2 zu widerrufen - dies jederzeit, also auch noch vor Vertragsbeginn. Für reine Personalaufstockungen und -abstockungen im Rahmen des vorübergehenden Sicherheitskonzepts gilt Nr. 2.2 entsprechend.
e) Anzuwendende Leistungsregelungen
Grundsätzlich finden auch im Rahmen des vorübergehenden Sicherheitskonzepts alle Regelungen der Nrn. 1 - 9 des Leistungsbereichs I vollumfänglich Anwendung, sofern nicht nachfolgend abweichende oder ergänzende Sonderregelungen getroffen worden sind.
Leistungskatalog
a) Überwachung der Einhaltung der mehrtägigen Quarantäne und Absonderung von den betroffenen Asyl-suchenden durch den Auftragnehmer. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass es zu keiner Vermischung zwischen den einzelnen Tageskohorten kommt. Für die Personengruppen der ungetesteten Neuankömmlinge und die Gruppen von Kontaktpersonen ist dies unerlässlich, um ein Infektionsgeschehen zu vermeiden. Hierfür hat der Auftragnehmer auch die vor Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus und vor Ansteckung schützende Schutzausrüstung, insbesondere die Schutzkleidung, den erforderlichen Mundschutz (in den Absonderungsbereichen mit den hierfür erforderlichen FFP2-Masken) und auch Handdesinfektionsmittel seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Beschaffung der Schutzaus-rüstung erfolgt durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten.
b) Unterstützende Aufsicht und Zugangssteuerung im Bereich der Quarantäne-/Absonderungs-/Isolierhäuser im Südbereich des Ankunftszentrums Heidelberg; hierbei insbesondere Überwachung, dass die Häuser nicht unberechtigt betreten oder verlassen werden.
c) Überwachung des Sicherheitszauns, dass keine unbefugten Übertritte vom Süd- in den Nordbereich und umgekehrt erfolgen.
d) Ständige, gewissenhafte Durchlass- bzw. Ein- und Auslasskontrollen zwischen dem Süd- und Nordbe-reich des Ankunftszentrums Heidelberg zur Verhinderung einer Durchmischung der Asylsuchenden aus den beiden Bereichen. Durchlassberechtigt sind nur die vom Auftraggeber zu bestimmenden Personengruppen, wie z. B. Polizei und Feuerwehr sowie Einsatzkräfte des Not- und Rettungsdienstes, Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Mitarbeiter des Landesbetriebs Vermögen und Bau, Mitarbeiter der aktuellen Alltagsbetreuungs-, Reinigungs- und Cateringgesellschaft, Handwerksfirmen, die im Auftrag des Landesbetriebs Vermögen und Bau, des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Vermieters oder eines der anderen Dienstleister tätig sind und vorab angemeldet wurden.
Den Asylsuchenden aus dem Südbereich ist grundsätzlich kein Durchlass in den Nordbereich und um-gekehrt zu gewähren. Ausnahmen hiervon können nur aus triftigen Gründen, wie z.B. Besuch bei der Wäscherei, Aufsuchen des Office, Termine bei der Polizeiwache, Aufsuchen der ärztlichen Sprechstunde, Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge etc., gemacht werden.
e) Öffnen des Sicherheitszauns für den Durchlass von Fahrzeugen
f) Zur Entzerrung des Wartebereichs bei der Aufnahme und Registrierungen von Asylsuchenden sowie bei den Gesundheitsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt im Ankunftszentrum Heidelberg wurde beim Gebäude 4499 ein zusätzliches Zelt aufgebaut, in dem Asylsuchende - neben den Warteräumen im Gebäude selbst - auf ihren Termin bei der Registrierung und Aufnahme bzw. auf ihre Gesundheitsuntersuchung durch das Gesundheitsamt warten. Hier sind vom Auftragnehmer vergleichbare Leistungen wie nach der Leistungsbeschreibung im Regelbetrieb wahrzunehmen (vgl. Leistungen nach 4.30.)
g) Unterstützende Aufsicht und Kontrolle der Einhaltung von infektionsschützenden Verhaltensregeln auf dem gesamten Areal des Ankunftszentrums Heidelberg (beispielsweise das Einhalten von Abständen, Desinfizieren der Hände beim Zugang in die Einrichtung oder in den Speisesaal etc.)
Weitere Aufgaben, die mit den Vorstehenden vergleichbar sind, können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzukommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bewerber/Bieter/Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 1.2 - Erklärung Nachunternehmer bzw Anlage 1.4a - Erklärung Eignungsleihe).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt "Anlage 1.4b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt "Anlage 2.6 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1) bis 5) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 1.4b bzw. 2.6). Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bieter/Bietergemeinschaft einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;
4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;
5) Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO in Kopie;
6) ggf. Anlage 1.2 - Erklärung Nachunternehmer;
7) ggf. Anlage 1.3 - Erklärung Bietergemeinschaft;
8) ggf. Anlage 1.4a - Erklärung Eignungsleihe;
9) ggf. Anlage 1.4b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe;
10) ggf. Anlage 2.6 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO i. V. m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
a) 5 Mio. EUR für Personenschäden;
b) 3 Mio. EUR für Sachschäden;
c) 0,05 Mio. EUR für Bearbeitungsschäden;
d) 0,25 Mio. EUR für Schlüsselverlustschäden;
e) 0,02 Mio. EUR Vermögensschäden;
f) 0,02 Mio. EUR für Obhutsschäden;
g) 0,10 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden.
zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
zu 2) mindestens die genannte Deckungssummen
1) Erklärung des Bewerbers/Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter (nur eigenes Personal), die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) eingesetzt worden sind.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Mindestens drei vergleichbare Referenzen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, der Art des Referenzobjekts, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail, Auftragsdauer inkl. laufender Verträge, Nennung des Projektumfangs (kurze Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung), Anzahl der im Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt. Bei den Referenzobjekten muss es sich um eine Einrichtung , bei der sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden, handeln.
Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer IV.2.2) maßgeblich.
Zu 2) Nennung von mindestens drei entsprechenden Referenzen.
Bei den Referenzobjekten muss es sich um eine Einrichtung , bei der sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden, handeln.
Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer IV.2.2) maßgeblich.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags/eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 21.02.2022, 10:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Die übermittelten Teilnahmeanträge sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Für die Abgabe in Textform nach § 126b BGB ist am Schluss der Anlage 1.1 - Teilnahmeantrag der Vor- und Nachname der natürlichen Person zu benennen, die die Erklärung abgibt. Es ist ausreichend, den Namen in lesbarer Form maschinell oder handschriftlich wiederzugeben. Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften ist zusätzlich der Firmenname anzugeben.
Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen Signatur in Textform am Schluss der Anlage 1.1 als verbindlich erklärt bzw. abgegeben/angeboten.
Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter ausdrücklich zu unterschreiben sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YD0V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von zehn Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]