Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten in diversen städtischen Objekten (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004322
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten in diversen städtischen Objekten (2 Lose)
Unterhalts- und jährliche Grundreinigungsarbeiten in diversen Objekten im Stadtgebiet Freiburg
Los 1: Hebelschule 79106 Freiburg, Turnsee-Sporthalle und Walter-Eucken-Sporthalle 79102 Freiburg
Los 2: Feyel-Schule, Dreisamhalle und Ortsverwaltung Ebnet, 79117 Freiburg
Einzelne Besichtigungen der Objekte am Dienstag, den 21.09.2021 sind möglich (nicht verpflichtend).
Hebelschule, Turnsee-Sporthalle, Walter-Eucken-Sporthalle
Freiburg i.Br.
Unterhalts- und Grundreinigung
Feyel-Schule, Dreisamhalle, Ortsverwaltung Ebnet
Freiburg i.Br.
Unterhalts- und Grundreinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hebelschule, Turnsee-Sporthalle, Walter-Eucken-Sporthalle
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feyel-Schule, Dreisamhalle, Ortsverwaltung Ebnet
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de