Wartung von Beatmungsgeräten des Typs Aeonmed VG 70
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Adresse des Beschafferprofils: https://ausschreibungen.landbw.de/Center/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Beatmungsgeräten des Typs Aeonmed VG 70
Wartung gem. § 7 MPBetreibV und sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gem. § 11 MPBetreibV von 1.000 Beatmungsgeräten des Typ VG 70 inkl. Trolley des Herstellers Beijing Aeonmed Co., Ltd., sowie 1.000 Atemgasbefeuchtern der Typen VHB 10 bzw. VHB 20 nach Bedarf im Rahmen eines Rahmenvertrages.
Verschiedene Orte in Baden-Württemberg, Deutschland, belegene Krankenhäuser (bis zu 137 Belegenheitsorte)
Leistungsgegenstand ist die Wartung einschließlich der sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) der Beatmungsgeräten vom Typ VG 70 inklusive Trolley des Herstellers Beijing Aeonmed Co., Ltd.
Die Ausführungsfrist für den Auftrag kann verlängert werden.
Der Auftrag wird als Rahmenvertrag vergeben, aus dem sich die Beauftragten des Auftraggebers je nach Bedarf bedienen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben. Insbesondere müssen die die Bieter mit ihrem Angebot einen aktuellen Auszug des Eintrags ihres Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) bzw. außerhalb Deutschlands einen vergleichbaren Nachweis einreichen.
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben. Insbesondere müssen die Bieter die Erklärungen i.S.v. § 123 und § 124 GWB vorlegen. Sie müssen eine Bestätigung über einen Versicherungsschutz über die Vertragslaufzeit mit folgenden Mindestsummen vorweisen:
aa) Personenschäden mindestens € 1,5 Mio. je Schadensfall,
bb) Sachschaden mindestens € 1,5 Mio. je Schadensfall.
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigen Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben. Dies beinhaltet insbes. dass für den Zuschlag nur diejenigen Bieter in Betracht kommen, die die erforderliche Eignung besitzen. Zur Erbringung der Leistung ist das vom Hersteller Aeonmed laut Benutzerhandbuch autorisierte Fachpersonal bzw. Personal, das die in § 5 MPBetreibV gestellten Anforderungen erfüllt, einzusetzen. Letzteres erfordert
- einen Nachweis, dass das vom Bieter eingesetzte Personal die nötige Qualifikation für die Ausführung des Auftrages besitzt. Erforderlich ist der Einsatz staatlich geprüfter Techniker: Elektrotechnik, Mechatronik oder Medizintechnik oder Studium (Uni/FH) in einer der Fachrichtungen Elektrotechnik /
Maschinenbau /Medizintechnik / Biomedical Engineering
- Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre. Vergleichbar ist die Leistung insbesondere bei der Instandhaltung und sicherheitstechnischer Kontrollen (STK) von medizinischen Beatmungsgeräten. Referenzliste (mindestens 2 Referenzen mit Namen des Ansprechpartners und Beschreibung der Leistung).
- Auflistung der zur Erfüllung der vertraglichen Leistung eingesetzten Prüf- und Messmittel incl. Nachweis der jeweiligen letzten Kalibrierung.
Für den Zuschlag kommen nur diejenigen Bieter in Betracht, die die erforderliche Eignung besitzen. Zur Erbringung der Leistung ist das vom Hersteller Aeonmed laut Benutzerhandbuch autorisierte Fachpersonal bzw. Personal, das die in § 5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gestellten Anforderungen erfüllt, einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Beginn des Leistungszeitraums ist mit einem größeren Leistungsumfang zu rechnen. Der Bieter hat dies in Hinblick auf die Personalkapazitäten und Sachmittel (Verfügbarkeit von Ersatzsteilen u.ä.) zu berücksichtigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/