Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003107
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2021/22, 2022/23 und 2023/24).
Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettberwerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler_innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
Freiburg. i. Br.
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, genaue Beschreibung siehe II.1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79115
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79102
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Ort: Kirchzarten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79199
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Ort: Bad Krozingen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79189
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79115
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de