Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003107
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern.
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/24 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2021/22, 2022/23 und 2023/24).
Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettberwerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten und Grundschulförderklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler_innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
Freiburg im Breisgau
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2021/22, 2022/23 und 2023/2024 für Freiburger öffentliche Schulen, genaue Beschreibung siehe II.1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
Möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens auf Verlangen, sind zwingend folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Eine zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags gültige, auf den Unternehmer/ das Unternehmen ausgestellte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dies gilt auch für die rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft. Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, müssen eine entsprechende beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftlandes vorlegen.
2. Eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der jeweiligen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft mit dem Inhalt, dass:
a) nur Fahrpersonal eingesetzt wird, das im Besitz des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist;
b) nur Fahr- und Begleitpersonal eingesetzt wird, welches sich in Wort und Schrift in der deutschen Sprache klar und unmissverständlich artikulieren kann;
c) keine Personen als Fahr- und/oder Begleitpersonal eingesetzt werden, die von der Tätigkeit im Sinne des § 72a SGB VIII ausgeschlossen sind;
d) die Regelungen aus dem Landestariftreue-und Mindestlohngesetz eingehalten werden.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz sind o. g. Erklärungen und Nachweise im Rahmendes Verhandlungsverfahrens (2. Stufe) vorzulegen.
Siehe III.1.1
Siehe III.1.1
Die Vertragsbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 13.7.2021, 12.00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de