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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von dentalen Geräten und Arbeitsstühlen für die überbetriebliche Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk
Beschreibung: Lieferung von dentalen Geräten und Arbeitsstühlen für die überbetriebliche Ausbildung im Zahntechniker-Handwerk
Kennung des Verfahrens: 019fc7a5-d97c-413b-9d99-254945251da6
Interne Kennung: ZID2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Auf´m Tetelberg 11
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VgV
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Findet keine Anwendung, da Beschaffer nur aus einem Land kommt.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 14
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Nass- und Trockensauger
Beschreibung: Geliefert werden soll 1 Nass- und Trockensauger mit hochtouriger Saugturbine, der für die Reinigung der Werkstatträume der überbetrieblichen Lehrwerkstatt geeignet ist. Technische Voraussetzungen: Mindestens Filterklasse M oder höher, Filterabreinigung, Filter muss auswaschbar sein, Sauger muss über eine Einschaltautomatik verfügen, min 3.000l/min stufenlose Saugleistung, Motor Bürstenlos, Korrosionsfreier Auffangbehälter.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42999100 Staubsauger, nicht für den Hausgebrauch
Menge: 1
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich anhand des Preises bestimmt. Zuschlagskriterium: Preis Gewichtung: 100 % Preiswertung Für die Wertung wird der im Preisblatt ausgewiesene wertungsrelevante Gesamtpreis netto zugrunde gelegt. Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsfähigen Gesamtpreis erhält 100,00 Wertungspunkte. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet: Wertungspunkte = niedrigster wertungsfähiger Gesamtpreis / Gesamtpreis des jeweiligen Angebots × 100 Die Berechnung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Niedrigster Angebotspreis: 20.000,00 € netto Angebot B: 25.000,00 € netto 20.000 / 25.000 × 100 = 80,00 Punkte Mindestanforderungen Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind keine Zuschlagskriterien, sondern verbindliche Mindestanforderungen an den Auftragsgegenstand. Ein Angebot, das eine verbindliche Mindestanforderung nicht erfüllt, wird nicht in die Preiswertung einbezogen. Die Tatsache, dass ein Gerät eine Mindestanforderung deutlich übertrifft, führt zu keiner zusätzlichen Wertung. Preisangaben Der Bieter hat sämtliche geforderten Preisangaben vollständig einzutragen. Der Gesamtpreis muss sämtliche Kosten enthalten, die für die vollständige Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmt ist. Gleichstand Bei identischem wertungsrelevantem Gesamtpreis mehrerer Angebote wird die weitere Vorgehensweise gemäß den Vergabeunterlagen und den vergaberechtlichen Vorgaben bestimmt. Ungewöhnlich niedrige Angebote Erscheint der Preis eines Angebots im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, erfolgt vor einer etwaigen Zuschlagsentscheidung eine Prüfung gemäß § 60 VgV. Der Auftraggeber fordert den betreffenden Bieter zur Aufklärung über die Zusammensetzung des Angebots auf und prüft die hierzu vorgelegten Erläuterungen. Kann die ungewöhnlich niedrige Höhe des Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, wird das Angebot nach Maßgabe des § 60 VgV behandelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Dampfstrahler mit Weichwasseranlage
Beschreibung: Geliefert werden sollen 2 dentale Dampfstrahler mit Weichwasseranlage. Technische Voraussetzungen: • Dampf + Heißwasser • automatisches Befüllen durch Anschluss an Wasserversorgung • mindestens 4 bar, 230V, • Weichwasserfilteranlage AM 8L, manuell oder automatisch, • incl. Anschluss-Set und Resthärtebesteck • Technischer Kundenservice vor Ort
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 2
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Vorwärmeöfen
Beschreibung: Geliefert werden sollen 3 Vorwärmeöfen zum Ausbrennen von dentalen Guss-Muffeln. • Lieferung des Vorwärmofens, • Lieferung sämtlichen erforderlichen Standardzubehörs, Technische Voraussetzungen: • Fassung: mindestens 6 übliche Modellguss-Muffeln • Gerät muss mindestens 3.000 Watt Leistung erbringen • Temperatur regelbar bis mindestens 950 Grad Celsius • Aufheizraten müssen programmierbar sein • Abluftmanagement • Kundendienst/technischer Support vor Ort
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 3
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Arbeitsplatzdrehstühle
Beschreibung: Geliefert werden sollen 39 Arbeitsplatzdrehstühle für die Werkstatträume der überbetrieblichen Lehrwerkstatt. Anforderungen: • Resistent gegen Funken. ÖL, Schmutz • Sitz und Rückenlehne aus Holz, ungepolstert • Fußkreuz: Metall • Sitzhöhenverstellung per Gasfeder • Rollen: weiche Rollen (50mm) für harte Böden
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Menge: 39
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich anhand des Preises bestimmt. Zuschlagskriterium Gewichtung Preis 100 % Preiswertung Für die Wertung wird der im Preisblatt ausgewiesene wertungsrelevante Gesamtpreis netto zugrunde gelegt. Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsfähigen Gesamtpreis erhält 100,00 Wertungspunkte. Die übrigen Angebote werden nach folgender Formel bewertet: Wertungspunkte = niedrigster wertungsfähiger Gesamtpreis / Gesamtpreis des jeweiligen Angebots × 100 Die Berechnung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Niedrigster Angebotspreis: 20.000,00 € netto Angebot B: 25.000,00 € netto 20.000 / 25.000 × 100 = 80,00 Punkte Mindestanforderungen Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind keine Zuschlagskriterien, sondern verbindliche Mindestanforderungen an den Auftragsgegenstand. Ein Angebot, das eine verbindliche Mindestanforderung nicht erfüllt, wird nicht in die Preiswertung einbezogen. Die Tatsache, dass ein Gerät eine Mindestanforderung deutlich übertrifft, führt zu keiner zusätzlichen Wertung. Preisangaben Der Bieter hat sämtliche geforderten Preisangaben vollständig einzutragen. Der Gesamtpreis muss sämtliche Kosten enthalten, die für die vollständige Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmt ist. Gleichstand Bei identischem wertungsrelevantem Gesamtpreis mehrerer Angebote wird die weitere Vorgehensweise gemäß den Vergabeunterlagen und den vergaberechtlichen Vorgaben bestimmt. Ungewöhnlich niedrige Angebote Erscheint der Preis eines Angebots im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, erfolgt vor einer etwaigen Zuschlagsentscheidung eine Prüfung gemäß § 60 VgV. Der Auftraggeber fordert den betreffenden Bieter zur Aufklärung über die Zusammensetzung des Angebots auf und prüft die hierzu vorgelegten Erläuterungen. Kann die ungewöhnlich niedrige Höhe des Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden, wird das Angebot nach Maßgabe des § 60 VgV behandelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Gipstrimmer
Beschreibung: Geliefert werden sollen 6 dentale Gipstrimmer. (Nasstrimmer mit Trockenlauffunktion) Anforderungen: • Robust, Langlebig • geeignet für präzises und zügiges Trimmen von harten und superharten Dentalgipsen • diamantierte Trimmscheibe • Magnetventil und korrosionsfreies Gehäuse • automatische Motorabschaltung und Bremse beim Öffnen des Gehäuses • Netzanschluss: 230 V/50-60 Hz • Aufnahmeleistung: 1.500 W • Drehzahl: 3.000 U/min. • Scheibendurchmesser: mindestens 250 mm
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 6
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Druckpolymersationsgeräte
Beschreibung: Geliefert werden sollen vier druck- und temperaturgesteuerte Druckpolymersations-geräte für das Dentallabor, das universell für die Verarbeitung von Heiß- und Kaltpolymerisaten (z. B. Total- und Teilprothetik) einsetzbar ist. • Das Gerät muss über fest wählbare oder stufenlos einstellbare Temperaturbereiche für unterschiedliche Kunststoffe verfügen, zwingend jedoch mindestens 70 °C erreichen können. • Der Betriebsdruck muss exakt geregelt sein und bei ca. 2 bar liegen. • Das Gerät muss über voreingestellte, standardisierte Programme verfügen, die auf Knopfdruck abrufbar sind. • Integrierter Timer (Zeitschaltuhr) mit einer Einstellbarkeit in Minuten. • Die Steuerung muss über ein intuitives, wasserdichtes Bedienfeld (Folientastatur oder Touch) mit digitaler oder klar ablesbarer Anzeige von Temperatur, Restzeit und Druck erfolgen. • Lieferumfang: komplett mit Druckminderer; Wasserablasshahn; Wasserablaufschlauch; Lochblech-Einsatz; Schwenkgriff für Deckel und Fett für Dichtung. • Polymerisationsgerät, Volumen mindestens 7 l, • mindestens 0 – 6 bar, mit elektronischer Temperaturregelung • automatischer Druckablass nach Aushärtung/ Zeitablauf • korrosionsfrei dank außenliegendem Heizkörper und stabilem Material • glatte, hygienische Oberfläche für einfache Reinigung • Kundendienst/technischer Support vor Ort
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 4
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Anrührgeräte
Beschreibung: Geliefert werden sollen vier Gipsanrührgeräte. Anzubieten ist ein leistungsstarkes, wartungsarmes Vakuum-Anmischgerät zur absolut homogenen und blasenfreien Aufbereitung von Dentalgipsen, Einbettmassen und Silikonen, welches wahlweise als platzsparendes Wandgerät oder als Tischgerät einsetzbar ist. Das System muss zwingend über eine leistungsstarke und wartungsfreie Membran-Vakuumpumpe verfügen, die keinen externen Druckluftanschluss benötigt. Ein hohes Endvakuum von nahezu 100 % (ca. -890 mbar) muss zügig aufgebaut werden, um durchgehend blasenfreie Mischergebnisse zu garantieren. Der integrierte Rührmotor muss entsprechend durchzugsstark ausgelegt sein, sodass die Drehzahl auch bei der Verarbeitung großer Mengen hochviskoser Einbettmasse konstant bleibt. Um die Langlebigkeit der Vakuumpumpe zu sichern, ist ein mehrstufiges Filtersystem (inklusive Staub- oder Filterschwamm) erforderlich, dass ein Einsaugen von feinen Partikeln zuverlässig verhindert. Die Bedienung des Gerätes hat über ein gut ablesbares Display mit einer folienversiegelten und reinigungsfreundlichen Tastatur zu erfolgen, über die sich Rührparameter wie Zeit, Vakuum und Drehzahl schnell und präzise eingeben lassen. Für eine optimale und ergonomische Handhabung im Laboralltag muss das Gerät das automatische Ansaugen und Halten des Anmischbechers durch das Vakuum gewährleisten, so dass ein komfortables Ansetzen des Bechers mit nur einer Hand ermöglicht wird. Das Angebot muss ein sofort betriebsbereites Komplettsystem umfassen, bei dem neben der Basiseinheit und dem Netzkabel eine spezifische Becher-Ausstattung zwingend inkludiert ist. Es werden insgesamt drei Anmischbecher gefordert: zwei Becher mit einem Volumen von jeweils 500 ml sowie ein großer Becher mit einem Volumen von mindestens 700 ml (bzw. das entsprechende Hersteller-Äquivalent für diese Größenordnung). Zwingende Voraussetzung ist hierbei, dass bei allen drei Anmischbechern das exakt passende Rührwerk bereits im Deckel integriert und vollständig im Lieferumfang der jeweiligen Töpfe enthalten ist. Ein entsprechendes Ersatz-Staubfilter-Set oder ein Ersatz-Filterschwamm ist dem Lieferumfang ebenfalls beizufügen.
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 4
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Keramiköfen mit externer Steuereinheit
Beschreibung: Geliefert werden sollen drei Keramikbrennöfen mit externer Steuereinheit. Anzubieten ist ein modulares Hochleistungs-Brennofensystem für Dentalkeramik, bestehend aus insgesamt drei separaten Brenneinheiten und zwei abgesetzten Steuergeräten. • Das System muss zwingend so konfiguriert sein, dass eine Bedieneinheit zwei Öfen simultan steuert, während der dritte Ofen autark über ein eigenes Kontroll-Pad bedient wird. • Die Brenneinheiten (Öfen) und die Steuergeräte (Kontroll-Pads) müssen zwingend physisch voneinander getrennt sein. Das System muss die Technologie bieten, mit nur einem einzigen Kontroll-Pad bis zu vier Brenneinheiten gleichzeitig und unabhängig voneinander zu steuern. • Station A (Twin-Betrieb): Zwei Brenneinheiten, die über eine externe Switchbox/Verteiler an ein gemeinsames Multi-Control-Pad angeschlossen sind. • Station B (Single-Betrieb): Eine Brenneinheit, die direkt über ein eigenes, separates Control-Pad gesteuert wird. • Das angeforderte Angebot muss zwingend die passende Vakuumpumpe, sowie auch die Steuerungs-Pads, das passende Zubehör enthalten • Aufstellung & Installation. • Kundendienst/technischer Support vor Ort
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 3
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Keramiköfen mit Sensortechnik
Beschreibung: Geliefert werden sollen drei Keramikbrennöfen mit Sensortechnik Anzubieten ist ein prozessorgesteuerter Premium-Keramikbrennofen für das Dentallabor, ausgelegt für das Brennen und Kristallisieren sämtlicher gängiger Dental-Keramiken (inkl. Lithium-Disilikat). Das Gerät muss über modernste Sensortechnik zur aktiven Steuerung des Trocknungsprozesses verfügen. Das Gerät muss zwingend über eine integrierte Infrarot-Wärmebildkamera verfügen. Diese Kamera muss die Temperatur direkt auf der Oberfläche der eingebrachten Restauration messen (nicht nur die Raumtemperatur). Der Ofen muss anhand der Infrarot-Messdaten den Vor- und Trocknungsprozess sowie den Schließvorgang des Ofenkopfes vollautomatisch und materialgerecht steuern, um Rissbildungen oder Abplatzungen durch Restfeuchte auszuschließen. Das Gerät muss mit einer Hochleistungs-Heizmuffel (Quarzrohr-Technologie oder vergleichbar) ausgestattet sein, die in Kombination mit einem Bodenreflektor (z. B. aus Siliziumkarbid/SiC) eine absolut homogene Wärmeverteilung im gesamten Brennraum garantiert. Das Gerät muss über eine präzise Vakuumsteuerung (Zweiventil-Vakuumtechnik) verfügen. Eine exakt auf den Ofen abgestimmte, leise Hochleistungs-Vakuumpumpe ist zwingend mit anzubieten. Bedienung über ein großes, hochauflösendes Farb-Touch-Display (mindestens 7 Zoll) sowie eine folienversiegelte Folientastatur für den Laboralltag. Der Ofen muss über ein weithin sichtbares optisches Status-Display (OSD) verfügen (z. B. farbliche Ausleuchtung des Ofensockels/Gehäuses), das den aktuellen Betriebsstatus (Aufheizen, Brennen, Kühlen) durch verschiedene Farben anzeigt. Das angeforderte Angebot muss zwingend die passende Vakuumpumpe enthalten, sowie die Aufstellung & Installation.
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 3
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Laborturbinen
Beschreibung: Geliefert werden sollen drei druckluftbetriebene Hochgeschwindigkeits-Laborturbinen für das Dentallabor. Anzubieten ist ein Komplettsystem einer schmierungsfreien, luftbetriebenen Hochgeschwindigkeits-Laborturbine mit Wasserkühlung, vorrangig zur präzisen Bearbeitung von Zirkonoxid, Vollkeramik und harten Werkstoffen. Anschlussmöglichkeit an ein Kniesteuergerät und Fußanlasser müssen vorhanden sein.
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 3
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Handstücke mit Kniesteuerung
Beschreibung: Geliefert werden sollen 13 Handstücke mit Kniesteuerung. Anzubieten ist ein bürstenloses, leistungsstarkes Mikromotor-System für das Dentallabor, konzipiert für die Untertischmontage (Kniebedienung) und ausgelegt für schwerste Fräs- und Schleifarbeiten an harten Materialien (z. B. NEM-Legierungen). Drehmoment: Mindestens 8,7 Ncm, Schaft-Ø 2,35 mm Anschlussmöglichkeit für eine Laborturbine Montage erfolgt durch den Anbieter.
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 13
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Intraoralscanner
Beschreibung: Geliefert werden soll ein Intraoralscanner Anzubieten ist ein puderfrei arbeitender High-End-Intraoralscanner zur digitalen 3D-Erfassung der oralen Situation (Einzelzahn, Quadrant, Ganzkiefer und Bissregistrat). Das System muss sich durch höchste Scangeschwindigkeit, ergonomisches Design und eine offene Softwarearchitektur auszeichnen. Das angebotene System muss zwingend die folgenden technischen Spezifikationen und Leistungsmerkmale erfüllen: 1. Scan-Technologie & Bildgebung Scan-Prinzip: Puderfreie Erfassung in Echtzeit (Continuous Scanning) mit realistischer Farbwiedergabe. KI-Unterstützung: Das System muss über eine integrierte Künstliche Intelligenz (KI) verfügen, die während des Scannens irrelevante Weichgewebe (Zunge, Wange, Finger) in Echtzeit automatisch erkennt und aus dem 3D-Modell herausrechnet. Diagnostik (Optional, aber empfohlen für Premium): Integrierte Technologie zur strahlungsfreien Karieserkennung (z. B. NIRI-Technologie / Nah-Infrarot-Bildgebung) oder Fluoreszenz-Technik zur Visualisierung von Oberflächenkaries direkt während des Scans. Genauigkeit: Klinisch validierte Präzision für Einzelkronen bis hin zu großspannigen Implantatarbeiten und Ganzkiefer-Scans. 2. Handstück & Ergonomie Design & Gewicht: Das Handstück muss ergonomisch ausbalanciert und leicht sein, um eine Ermüdung des Handgelenks im Dauerbetrieb zu vermeiden. Steuerung: Integrierte Bedientaste(n) oder Sensorik direkt am Handstück, um den Scan-Prozess (Start/Stopp) zu steuern und am Bildschirm zu navigieren, ohne die Computermaus berühren zu müssen (Kreuzkontaminationsschutz). Hygiene: Die Scanspitzen (Tips) müssen abnehmbar und zwingend im Autoklaven sterilisierbar sein. (Mindestens 3 Spitzen im Lieferumfang). Konnektivität: Wahlweise als kabelgebundene Version oder als kabelloses System (Wireless) mit auswechselbaren Hochleistungs-Akkus anzubieten. 3. Software & Systemoffenheit Offenes System: Das System muss zwingend offene Schnittstellen bieten. Der Export von Scan-Daten in den universellen Formaten STL, PLY (inkl. Farbinformationen) und OBJ muss ohne Zusatzkosten oder externe Freigaben direkt aus der Software heraus möglich sein. Applikationen: Die Basis-Software muss Funktionen für die Modellbearbeitung (Model Builder), das Setzen von Präparationsgrenzen und die Bissauswertung (Occlusogramm) enthalten. Schnittstellen: Direkte Anbindung an gängige Laborsoftware (z. B. exocad, 3Shape Dental System) sowie an das Invisalign-System (falls KFO-Fokus besteht). 4. Hardware & Lieferumfang Das Angebot muss ein vollständig konfiguriertes, sofort einsatzbereites Plug-and-Play-System umfassen: 1x Intraoralscanner-Handstück 1x Hochleistungs-Laptop oder dedizierter medizinischer Cart (Rollwagen mit Touchscreen) – exakt auf die Rechenleistung des Scanners abgestimmt. Mindestens 3x autoklavierbare Scanspitzen. 1x Tischablage / Kalibrierwerkzeug. Alle erforderlichen Kabel (oder Akkus + Ladestation bei Wireless-Modellen). Basis-Installations- und Einweisungsservice.
Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 1
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Dentale Fräsanlage mit Software
Beschreibung: Geliefert werden soll eine Hochleistungs-5-Achs-Fräsanlage mit automatischem Materialwechsler (Loader) Anzubieten ist eine hochautomatisierte, computergesteuerte 5-Achs-Simultan-Fräsanlage für das Dentallabor. Das System muss für den 24-Stunden-Dauerbetrieb (Unbeaufsichtigte Nachtschicht) ausgelegt sein und alle zahntechnischen Indikationen und Materialien im Nass- und Trockenmodus bearbeiten können. Das angebotene System muss zwingend die folgenden technischen Spezifikationen und Leistungsmerkmale erfüllen: 1. Maschinenbau & Kinematik Achs-System: 5-Achsen-Simultan-Kinematik mit einem Rotationswinkel von bis zu +/- 30 Grad (B-Achse), um starke Unterschnitte und komplexe Divergenzen problemlos fräsen zu können. Maschinenbett: Massive und vibrationsfreie Industriebauweise (z. B. Maschinenbett aus Mineralguss, Polymerbeton oder hochfestem Guss), um höchste Präzision bei der Hartmetallbearbeitung zu garantieren und Werkzeugverschleiß zu minimieren. Kalibrierung: Das System muss über eine automatische, hochpräzise Achsen- und Spindelkalibrierung verfügen. 2. Spindel & Antrieb Leistung: Hochfrequenz-Spindel für schwerste Zerspanung mit einer Drehzahl von mindestens 60.000 U/min. Materialfreigabe: Zwingende Bearbeitungsfreigabe für Zirkonoxid, CoCr-Sintermetall, PMMA, Wachs, Komposite, Glaskeramik-Blöcke (z. B. e.max) sowie hartes CoCr (NEM) und Titan (Ronden und Pre-milled Abutments). Modus: Vollintegrierter und fließender Wechsel zwischen Nass- und Trockenbearbeitung (inkl. automatischer Spül- und Reinigungsfunktionen). 3. Automatisierung (Loader & Werkzeuge) Materialwechsler (Blank-Loader): Vollautomatischer Rondenwechsler für das offene Format (Ronden mit Ø 98,5 mm inklusive Stufenkragen). Das Magazin muss mindestens 8 bis 12 Ronden/Blöcke fassen und automatisch im Prozess wechseln können. Werkzeugwechsler: Automatischer Werkzeugwechsler für mindestens 20 Fräswerkzeuge. Kontrolle: Das System muss zwingend über eine automatische Werkzeuglängenvermessung sowie eine haptische oder optische Werkzeugbruchkontrolle verfügen, um bei einem Fräserbruch selbstständig ein Schwesterwerkzeug einzuwechseln. 4. Kühlung & Absaugung Nass-System: Integriertes Kühlflüssigkeits-Managementsystem (Tank, Pumpe und Filteranlage) im Unterschrank oder Maschinensockel. Trocken-System: Automatisierte Ansteuerung einer externen oder integrierten High-End-Absauganlage (s. Position für CAM-Sauger). (Optional, aber empfehlenswert für PMMA): Integrierter Ionisator zur Neutralisierung statischer Aufladung von Kunststoffspänen. 5. Software & Steuerung Architektur: Vollständig offenes System (Verarbeitung von generischen STL- und PLY-Daten). Bedienung: Großes, integriertes Touch-Display direkt an der Front der Maschine zur Steuerung und Überwachung aller Prozesse. CAM-Software: Eine auf die Maschine exakt abgestimmte, leistungsstarke CAM-Software (inkl. Implantat-Bibliotheken) muss im Lieferumfang enthalten sein. Regionaler Support. Open System. Das Zubehörpaket muss folgende Komponenten enthalten: Maschinentisch, Absauganlage, Zubehör für die Nassbearbeitung, Passende Rohlingshalter in entsprechender Stückzahl (Vollbestückt), Grundausstattung Fräser für die Bearbeitung jeglicher Indikationen, Nesting-Software inkl. Hochleistungs-Computer. Anlieferung, Aufbau/Installation und Einweisung
Interne Kennung: LOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 1
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Dentale 3 D Drucker
Beschreibung: Geliefert werden sollen drei dentale 3 D Drucker mit passenden validierten Wasch-, Trocken- und Nachhärtesystem Angeboten werden sollen drei Resin-3D-Drucker der aktuellsten Generation zur Herstellung patientenspezifischer Produkte. Größe der Plattform sollte mindestens 220 x 120 mm betragen. Genauigkeit: mindestens 50 Mikrometer Validierte Prozesse vorhanden. Nesting-Software kann auf einem vorhandenen Computer installiert werden und muss durch den Anbieter eingerichtet werden. Anlieferung/Aufbau/Installation, sowie Schulung Test-Drucke inklusive Kundendienst / Betreuung vor Ort
Interne Kennung: LOT-0014
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33130000 Dentalgeräte
Menge: 3
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Überbetriebliche Lehrwerkstatt, Auf´m Tetelberg 11, 40221 Düsseldorf
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/12/2026
Laufzeit: 4 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Angebote werden anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Zuschlagskriterium Preis - Gewichtung 50 % Service- und technische Betreuungsqualität - Gewichtung 50 % Gesamt 100 % Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung Düsseldorf, Willstätter Str. 3, 40459 Düsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibung: Nach Vorstandsbeschluss vom 02.11.2026 wird der Termin im vier Augenprinzip durchgeführt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Bezahlung wird nach Wahl der Vergabestelle gegen Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zahntechniker-Innung Düsseldorf
Registrierungsnummer: 94.11.0
Postanschrift: Willstätter Straße 3
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsabteilung
Telefon: 0211430760
Fax: 02114307620
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 49 (0)251 411-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019fd741-41a4-45b3-ada9-fd94aefe1a79 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/11/2026 15:27:04 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 766865-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 214/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/11/2026