5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Rösrath
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 434 537,34 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kommunikationsfläche zwischen Fahrzeugführer (Gruppenführer) und Mannschaft Pos 170:
Beschreibung: Während der Alarmfahrt müssen Fahrzeugführer, Maschinist und Mannschaft einsatzbezogene Informationen austauschen können. Eine größere und weniger eingeschränkte Kommunikationsfläche zwischen Fahrerraum und Mannschaftsraum verbessert Sichtbeziehung, akustische Verständlichkeit und Befehlsweitergabe. Dies unterstützt eine sichere Lageeinweisung, die Vorbereitung der Trupps und die taktische Abstimmung vor dem Eintreffen an der Einsatzstelle. Die Bewertung knüpft daher an einen einsatzbezogenen funktionalen Mehrwert an.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konstruktion des freien Einlaufes Pos. 301
Beschreibung: Der Löschwasserbehälter ist mit einem freien Einlauf nach DVGW W 405-B1 und E DIN 14502-2 auszuführen. Die Ausführung muss auch bei einsatztypischen Abstelllagen eine sichere Trennung zwischen Trinkwassernetz und Löschwasserbehälter unterstützen. Aufgrund der örtlichen Topografie und möglicher Aufstellflächen außerhalb ebener Verkehrsflächen wird ein möglichst großer Abstand des freien Einlaufs bewertet. Die Anforderung dient dem vorbeugenden Trinkwasserschutz und der betriebssicheren Tankbefüllung unter realen Einsatzbedingungen. Abstand des freien Einlaufes bei maximaler Tankbefüllung gemessen bei waagerecht abgestelltem Fahrzeug
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wasserdurchfahrtsfähigkeit des unbeladenen Fahrzeuges Siehe Position 11 (mind. 500 mm):
Beschreibung: Bei Fahrten führt eine höhere Wasserdurchfahrtsfähigkeit zu einer höheren Bodenfreiheit und damit auch zu einer besseren Erreichbarkeit auf unbefestigten Wegen in Wald- und Vegetation (Navlog Weg Klasse 1+2).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Befestigung des Löschwasserbehälters siehe Pos: 301
Beschreibung: Die Befestigung des Löschwasserbehälter soll platzsparend und wartungsarm sein. So lässt sich der Unterhaltungsaufwand reduzieren und der vorhandene und kostbare Platz optimal ausnutzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Maximal zulässiger Löschwasserbehälterfülldruck Pos.302
Beschreibung: In der Chaosphase von Löscheinsätzen ist die Einsatzstelle noch ungeordnet und hochdynamisch. Währenddessen kommt es oft zu schnellen Wechseln zwischen Tank- und Saugbetrieb. Aufgabe der Maschinisten muss es sein, die Löschwasserversorgung für die vorgehenden Trupps kontinuierlich sicherzustellen. Daher ist ein schnelles Füllen des Löschwasserbehälter notwendig.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 GWB hinsichtlich der Regelungen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer Köln hin. § 160 GWB 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabestelle der Stadt Rösrath
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zentrale Vergabestelle der Stadt Rösrath