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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MKB-MühlenkreisBus GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: EX-Post Bekanntmachung zu Ausschreibung Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Kreis Minden- Lübbecke (Stadtverkehr Bad Oeynhausen); Los1
Beschreibung: Gegenstand der Bekanntmachung ist ein Subunternehmerwechsel im Los1 der Ausschreibung 6e1694b3-2a7d-4feb-81ff-bfee5062e5c9 (ted). Dieser Wechsel des Auftragnehmers bedurfte keiner erneuten Durchführung eines Vergabeverfahrens, da er die Voraussetzungen des § 132 Abs. 4 Nr. 2 b) GWB erfüllt.
Kennung des Verfahrens: 844acb10-b339-4b9c-840b-a11aea5ec2f7
2.1.1.
Zweck
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die im Auftrag gegebene Leistung und deren Wert sind unverändert geblieben. Die Angaben in dieser Ex-Post Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Angaben sind nur erfolgt, weil das hiesige Formular eine entsprechende Angabe zwingend vorsieht. Der tatsächliche Auftragswert wurde zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht angegeben. Es handelt sich bei der hiesigen Bekanntmachung um eine Ex-Post Bekanntmachung. Es wird § 135 Abs. 2 GWB verwiesen: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Beschreibung: Gegenstand der Bekanntmachung ist ein Subunternehmerwechsel im Los1 der Ausschreibung 6e1694b32a7d4feb81ffbfee5062e5c9 (ted). Dieser Wechsel des Auftragnehmers bedurfte keiner erneuten Durchführung eines Vergabeverfahrens, da er die Voraussetzungen des § 132 Abs. 4 Nr. 2 b) GWB erfüllt.
Interne Kennung: Ausschreibung von Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Kreis Minden-Lübbecke (Stadtverkehr Bad Oeynhausen); Los1
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MKB-MühlenkreisBus GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Omnibus Verkehrsgesellschaft Bünde GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot OVG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 6e1694b3-2a7d-4feb-81ff-bfee5062e5c9 - Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Kreis Minden- Lübbecke (Stadtverkehr Bad Oeynhausen); Los1
Datum des Vertragsabschlusses: 07/05/2026
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 807497-2025
Identifikator des geänderten Vertrags: 6e1694b3-2a7d-4feb-81ff-bfee5062e5c9 - Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Kreis Minden- Lübbecke (Stadtverkehr Bad Oeynhausen); Los1
Grund für die Änderung: Änderungen, bei denen ein neuer Auftragnehmer an die Stelle des ursprünglichen tritt oder der Beschaffer selbst die Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber seinen Unterauftragnehmern übernimmt.
Beschreibung: Der Auftrag wurde in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben. Der öffentliche Auftrag über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Busverkehr, ursprünglich vergeben an die Omnibus Verkehrsgesellschaft Bünde GmbH & Co. KG ("OVG"), wird ab dem 1.1.2027 von der Stoffregen Omnibusbetrieb GmbH ("Stoffregen GmbH") fortgeführt.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Der Auftrag wurde in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben. Der öffentliche Auftrag über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Busverkehr, ursprünglich vergeben an die Omnibus Verkehrsgesellschaft Bünde GmbH & Co. KG ("OVG"), wird ab dem 1.1.2027 von der Stoffregen Omnibusbetrieb GmbH ("Stoffregen GmbH") fortgeführt. Der hierfür erforderliche Vertrag wurde am 30. Oktober 2026 geschlossen; die vorliegende Bekanntmachung bezieht sich auf diesen bereits abgeschlossenen Vertrag. Dieser Wechsel des Auftragnehmers bedurfte keiner erneuten Durchführung eines Vergabeverfahrens, da er die Voraussetzungen des § 132 Abs. 4 Nr. 2 b) GWB erfüllt. Nach § 132 Abs. 4 Nr. 2 b) GWB gilt eine Änderung der Vertragsbestimmungen eines öffentlichen Auftrags während seiner Laufzeit nicht als wesentlich im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB und erfordert damit kein neues Vergabeverfahren, wenn ein anderes Unternehmen, das die ursprünglich festgelegten Anforderungen an die Eignung erfüllt, im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung, wie zum Beispiel durch Übernahme, Zusammenschluss, Erwerb oder Insolvenz, ganz oder teilweise an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt, sofern dies keine weiteren wesentlichen Änderungen im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zur Folge hat. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Die Stoffregen GmbH ist im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung an die Stelle der OVG getreten; es handelt sich nicht um eine bloße Übertragung des Auftrags ohne Übergang von Unternehmenssubstanz. Die Stoffregen GmbH erfüllt zudem die in dem ursprünglichen Vergabeverfahren festgelegten Eignungsanforderungen vollumfänglich und eigenständig. Der Auftragnehmerwechsel hat ferner keine weiteren wesentlichen Änderungen der Vertragsbestimmungen im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zur Folge; die vertraglichen Bedingungen, insbesondere Leistungsumfang, Vergütung und Vertragslaufzeit, bleiben unverändert. Der Wechsel dient schließlich nicht der Umgehung der vergaberechtlichen Vorschriften, sondern der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im öffentlichen Busverkehr. Aus den vorgenannten Gründen liegt eine zulässige Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 4 Nr. 2 b) GWB vor. Ein neues Vergabeverfahren war nicht erforderlich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: MKB-MühlenkreisBus GmbH
Registrierungsnummer: 05719344480
Stadt: Minden
Postleitzahl: 32423
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke (DEA46)
Land: Deutschland
Telefon: 00495719344480
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Omnibus Verkehrsgesellschaft Bünde GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 05223 793737
Stadt: Bünde
Postleitzahl: 32257
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Telefon: 00495223793737
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48128
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 00495223793737
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9f0ba70c-ae97-43e0-b031-acfd200b85b1 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/2026 14:52:10 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 763450-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 213/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/11/2026