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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wiederherstellung und Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle, Lose 1 bis 6
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Wiederherstellung und Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle, Lose 1 bis 6
Beschreibung: Planungsleistungen für die Wiederherstellung / den Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle, nämlich die Objektplanung für das Gebäude und die Innenräume, die Technische Ausrüstung in Hinblick auf Badwassertechnik, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen, sowie Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation, Tragwerksplanung. Die Leistung ist in folgende Lose aufgeteilt: - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume und Abrissplanung - Los 2: Technische Ausrüstung - Sanitär- und Badwassertechnik - Los 3: Technische Ausrüstung - Wärmeversorgungsanlagen - Los 4: Technische Ausrüstung - Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation - Los 5: Tragwerksplanung - Los 6: Technische Ausrüstung - Raumlufttechnische Anlagen
Kennung des Verfahrens: d6401e8a-2419-4d67-96e0-fd328afefeda
Vorherige Bekanntmachung: 343213-2024
Interne Kennung: 0dab4b2e-e887-43e7-a22c-8944fbcb959b
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen, 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Altena (Westf.)
Stadt: Altena (Westf.)
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtteil Dahle in Altena (Westf.)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DEZMTYS# Unter dieser Ursprungsbekanntmachung vom 11.06.2024 unter der Bekanntmachungsnummer 343213-2024 konnten bereits die Lose 2, 3, 5 und 6 vergeben werden. Unterdessen gab es eine Teilaufhebung zu den Losen 1, 4 und 7 und deren erneute Auftragsbekanntmachung unter der Veröffentlichungsnummer 604911-2024. Die Vergabe der Aufträge zu den Losen 2, 3, 5 und 6 wurde mit der Ex-post-EU-Bekanntmachung vom 23.05.2025 unter der Bekanntmachungsnummer 334967-2025 veröffentlicht. Die Vergabe des Objektplanungsauftrags (Los1) wurde mit der Ex-post-EU-Bekanntmachung vom 13.06.2025 unter der Bekanntmachungsnummer 384374-2025 veröffentlicht. Die Vergabe des Auftrags über die Planung der technischen Ausrüstung Elektrische Anlagen und Gebäude sowie Anlagenautomation wurde mit der Ex-post-EU-Bekanntmachung vom 14.08.2025 unter der Veröffentlichungsnummer 533076-2025 veröffentlicht. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ausschließlich die Vertragsanpassungen der Lose 1 bis 6. Die Freianlagenplanung des Loses 7 wird in einem gesonderten Vergabeverfahren neu ausgeschrieben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung Gebäude und Innenräume und Abrissplanung
Beschreibung: Die Stadt Altena (Westf.) wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamische Abflüsse, Hangrutschungen sowie Geröll- und Sedimentsteinab- und -austrag erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Das Frei- und Hallenbad in Altena-Dahle wurde bei der Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 überflutet und stark beschädigt. Die Schäden betrafen sowohl die Außenanlagen des Freibades als auch das Hallenbad mit den dort befindlichen Technikräumen, Umkleiden und Sanitäranlagen. Die Untergeschosse liefen bis zur Decke mit Wasser voll. Das Wasser strömte bis zu einer geschätzten Höhe von 15 cm über das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Die Flutung mit stark verschmutztem Wasser führte bei den technischen Anlagen zum Totalschaden. Das Bad ist seit dem Ereignis nicht mehr nutzbar. Am 11.06.2024 veröffentlichte die Stadt Altena (Westf.) im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 den Aufruf zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über insgesamt sieben unterschiedliche Lose für Fachplanungsleistungen zur Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle. Los 1 betraf die prüfungsgegenständliche Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Abrissplanung. Für dieses Los gingen im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge ein, sodass es zunächst aufgehoben wurde. Los 1 wurde sodann zusammen mit Los 4 (Fachplanung Technische Ausstattung - Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation) und Los 7 (Freianlagen), für die ebenfalls im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge eingegangen waren, am 10.12.2024 unter der Veröffentlichungsnummer 754416-2024 erneut EU-weit bekannt gemacht. Die übrigen Lose 2, 3, 5 und 6 waren bereits im Ausgangsverfahren vergeben worden. Das Projektziel laut Leistungsbeschreibung war die "fördermittelkonforme Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle gemäß Wiederaufbauplan (WAP, Maßnahme M183) nach dem Stand der Technik, unter Berücksichtigung der Maßnahmenbeschreibung Machbarkeitsstudie Stufe 2". Auf Grundlage des ausgewählten Sanierungskonzeptes waren detaillierte Baupläne und technische Zeichnungen zu erstellen. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass die Aussagen der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Grundlagenermittlung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren bzw. zu ergänzen sind. Die Leistungsbeschreibung enthielt bereits Begriffe wie "Teilneubau" und "Ersatzneubau" im Kontext der Planungsphasen. So wurden in LPH 1 ausdrücklich die "Klärung der Rahmenbedingungen für den Ersatzneubau auf Basis des Bestandsraumprogrammes bzw. den Vorgaben des Bauherrn bzw. Nutzers" sowie die "Bedarfsermittlung des Nutzers unter der Vorgabe der Förderfähigkeit" als Planungsaufgabe beschrieben. Nach Zuschlagserteilung erbrachten die Planer die Leistungsphasen 1 und 2. Im Zuge der vertieften Bestandsuntersuchungen und Vorplanung wurden erhebliche zusätzliche Anforderungen an die Wiederherstellung des durch das Hochwasser 2021 geschädigten Badgebäudes konkretisiert. Diese betreffen insbesondere die erforderlichen Eingriffe in Dach- und Tragkonstruktionen, die verfügbaren Raumhöhen sowie die bauliche Integration einer hochwassersicheren Ausrüstung. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen wurde der Ersatzneubau im Kostenvergleich als wirtschaftlichere Wiederherstellungsvariante ermittelt. Vorgesehen sind der Rückbau des bestehenden Badgebäudes und ein Ersatzneubau innerhalb des bestehenden Badgeländes in höherer Lage auf der anderen Seite des Freibadbeckens. Das bestehende Außenbecken bleibt grundsätzlich erhalten. Infolge dessen richten sich die Planungsaufträge künftig - im Gegensatz zu der offeneren Zielsetzung vor der Vergabe sämtlicher Leistungsphasen - nunmehr nach Abschluss der Leistungsphase 2 auf den Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle. Dies betrifft alle ursprünglich mit der EU-Bekanntmachung unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 bekannt gemachten Lose 1 bis 6. Das ursprünglich ebenfalls ausgeschriebene und vergebene Los 7 Freianlagen ist nicht von der hier veröffentlichten Anpassung erfasst. Die Freianlagenplanung des Loses 7 wird in einem gesonderten Vergabeverfahren neu ausgeschrieben.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Keine über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehenden neuen Optionen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Altena (Westf.)
Stadt: Altena (Westf.)
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtteil Dahle in Altena (Westf.)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 38 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 343213-2024
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021). Das ursprünglich ebenfalls vergebene Los 7 wird neu vergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Diese Fristen gelten maßgeblich für das ursprüngliche Vergabeverfahren. Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Absatz 3 GWB. Hiernach gilt: Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (= Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags, wenn ein öffentlicher Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist) tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. In diesem Sinne macht der öffentliche Auftraggeber hiermit bekannt, dass er beabsichtigt, die zu den Losen 1 - 6 der Ursprungsbekanntmachung geschlossenen Verträge von einer ursprünglich avisierten Sanierung des Frei- und Hallenbades Dahle auf einen Neubau umzustellen. Der beabsichtigte Wechsel der Planungsgrundlage von einer Sanierung/Wiederherstellung zu einem (Teil-)Ersatzneubau des Frei- und Hallenbades Dahle stellt zwar eine Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit dar. Diese Änderung ist jedoch nicht als wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zu qualifizieren. Zum einen war das Umschwenken auf einen (Teil-)Ersatzneubau bereits im Ausgangsverfahren als Entwicklungsmöglichkeit der Planungsergebnisse von Leistungsphase 1 und 2 dargestellt worden, zum anderen passt die Abrechnungsmethode nach der HOAI sich gerade an solche Planungsentwicklungen flexibel an, so dass das Wettbewerbsergebnis der Ursprungsausschreibung durch die Anpassung des Planungsgegenstandes unverfälscht bleibt. Auch wenn der Auftragswert der Aufträge sich hierdurch - in manchen Losen zu Gunsten, in anderen Losen zu Lasten - der Auftragnehmer ändert, weil sich beispielswiese die anrechenbaren Kosten ändern, liegt hierin keine Auftragsänderung, denn solche Änderungen von Bemessungsparametern sind der Honorarberechnungsgrundlage der HOAI wesensimmanent. Eine Neuausschreibung ist daher nicht erforderlich. Selbst wenn man eine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB annähme, greift der Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB (unvorhersehbare Umstände). Die dort genannten Voraussetzungen - Unvorhersehbarkeit der Umstände, Wahrung des Gesamtcharakters des Auftrags und Einhaltung der 50 %-Wertgrenze - sind sämtlich erfüllt. Insbesondere konnten die Umstände, die den Wechsel von der Sanierung zum Neubau erforderlich machen, vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden. Die wesentlichen Erkenntnisse und die daraus resultierende Kostensteigerung ergaben sich erst im Rahmen der vertieften Planung in LPH 1-2 durch die beteiligten Fachplaner. Zu diesen Erkenntnissen gehören beispielsweise, dass die vorhandene Dach- und Tragkonstruktionen die für die vorgesehene Wiederherstellung und technische Ausrüstung erforderlichen zusätzlichen Anforderungen nicht ohne erhebliche bauliche Eingriffe aufnehmen können, aber auch die konkreten Wechselwirkungen mit unzureichenden Raumhöhen, zusätzlichen Lastanforderungen und erforderlichen Leitungsführungen sowie die verschärften Anforderungen des GEG 2024 (§§ 48-51). Zur Einhaltung der 50%-Grenze wird auf die Angaben zu den Verträgen verwiesen. Nach alledem ist der Auftraggeber der Ansicht, dass er vorliegend die Verträge zu den Losen 1 - 6 in Übereinstimmung mit § 132 GWB anpassen kann, ohne diese erneut ausschreiben zu müssen und ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Seine Absicht zur Vertragsanpassung veröffentlicht er hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Anpassung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wiederherstellung und Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle, Lose 1 bis 6
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Technische Ausrüstung, Sanitär- und Badwassertechnik
Beschreibung: Die Stadt Altena (Westf.) wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamische Abflüsse, Hangrutschungen sowie Geröll- und Sedimentsteinab- und -austrag erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Das Frei- und Hallenbad in Altena-Dahle wurde bei der Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 überflutet und stark beschädigt. Die Schäden betrafen sowohl die Außenanlagen des Freibades als auch das Hallenbad mit den dort befindlichen Technikräumen, Umkleiden und Sanitäranlagen. Die Untergeschosse liefen bis zur Decke mit Wasser voll. Das Wasser strömte bis zu einer geschätzten Höhe von 15 cm über das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Die Flutung mit stark verschmutztem Wasser führte bei den technischen Anlagen zum Totalschaden. Das Bad ist seit dem Ereignis nicht mehr nutzbar. Am 11.06.2024 veröffentlichte die Stadt Altena (Westf.) im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 den Aufruf zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über insgesamt sieben unterschiedliche Lose für Fachplanungsleistungen zur Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle. Los 1 betraf die prüfungsgegenständliche Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Abrissplanung. Für dieses Los gingen im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge ein, sodass es zunächst aufgehoben wurde. Los 1 wurde sodann zusammen mit Los 4 (Fachplanung Technische Ausstattung - Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation) und Los 7 (Freianlagen), für die ebenfalls im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge eingegangen waren, am 10.12.2024 unter der Veröffentlichungsnummer 754416-2024 erneut EU-weit bekannt gemacht. Die übrigen Lose 2, 3, 5 und 6 waren bereits im Ausgangsverfahren vergeben worden. Das Projektziel laut Leistungsbeschreibung war die "fördermittelkonforme Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle gemäß Wiederaufbauplan (WAP, Maßnahme M183) nach dem Stand der Technik, unter Berücksichtigung der Maßnahmenbeschreibung Machbarkeitsstudie Stufe 2". Auf Grundlage des ausgewählten Sanierungskonzeptes waren detaillierte Baupläne und technische Zeichnungen zu erstellen. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass die Aussagen der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Grundlagenermittlung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren bzw. zu ergänzen sind. Die Leistungsbeschreibung enthielt bereits Begriffe wie "Teilneubau" und "Ersatzneubau" im Kontext der Planungsphasen. So wurden in LPH 1 ausdrücklich die "Klärung der Rahmenbedingungen für den Ersatzneubau auf Basis des Bestandsraumprogrammes bzw. den Vorgaben des Bauherrn bzw. Nutzers" sowie die "Bedarfsermittlung des Nutzers unter der Vorgabe der Förderfähigkeit" als Planungsaufgabe beschrieben. Nach Zuschlagserteilung erbrachten die Planer die Leistungsphasen 1 und 2. Im Zuge der vertieften Bestandsuntersuchungen und Vorplanung wurden erhebliche zusätzliche Anforderungen an die Wiederherstellung des durch das Hochwasser 2021 geschädigten Badgebäudes konkretisiert. Diese betreffen insbesondere die erforderlichen Eingriffe in Dach- und Tragkonstruktionen, die verfügbaren Raumhöhen sowie die bauliche Integration einer hochwassersicheren Ausrüstung. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen wurde der Ersatzneubau im Kostenvergleich als wirtschaftlichere Wiederherstellungsvariante ermittelt. Vorgesehen sind der Rückbau des bestehenden Badgebäudes und ein Ersatzneubau innerhalb des bestehenden Badgeländes in höherer Lage auf der anderen Seite des Freibadbeckens. Das bestehende Außenbecken bleibt grundsätzlich erhalten. Infolge dessen richten sich die Planungsaufträge künftig - im Gegensatz zu der offeneren Zielsetzung vor der Vergabe sämtlicher Leistungsphasen - nunmehr nach Abschluss der Leistungsphase 2 auf den Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle. Dies betrifft alle ursprünglich mit der EU-Bekanntmachung unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 bekannt gemachten Lose 1 bis 6. Das ursprünglich ebenfalls ausgeschriebene und vergebene Los 7 Freianlagen ist nicht von der hier veröffentlichten Anpassung erfasst. Die Freianlagenplanung des Loses 7 wird in einem gesonderten Vergabeverfahren neu ausgeschrieben.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Keine über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehenden neuen Optionen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Altena (Westf.)
Stadt: Altena (Westf.)
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtteil Dahle in Altena (Westf.)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 38 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 343213-2024
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021). Das ursprünglich ebenfalls vergebene Los 7 wird neu vergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Diese Fristen gelten maßgeblich für das ursprüngliche Vergabeverfahren. Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Absatz 3 GWB. Hiernach gilt: Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (= Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags, wenn ein öffentlicher Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist) tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. In diesem Sinne macht der öffentliche Auftraggeber hiermit bekannt, dass er beabsichtigt, die zu den Losen 1 - 6 der Ursprungsbekanntmachung geschlossenen Verträge von einer ursprünglich avisierten Sanierung des Frei- und Hallenbades Dahle auf einen Neubau umzustellen. Der beabsichtigte Wechsel der Planungsgrundlage von einer Sanierung/Wiederherstellung zu einem (Teil-)Ersatzneubau des Frei- und Hallenbades Dahle stellt zwar eine Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit dar. Diese Änderung ist jedoch nicht als wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zu qualifizieren. Zum einen war das Umschwenken auf einen (Teil-)Ersatzneubau bereits im Ausgangsverfahren als Entwicklungsmöglichkeit der Planungsergebnisse von Leistungsphase 1 und 2 dargestellt worden, zum anderen passt die Abrechnungsmethode nach der HOAI sich gerade an solche Planungsentwicklungen flexibel an, so dass das Wettbewerbsergebnis der Ursprungsausschreibung durch die Anpassung des Planungsgegenstandes unverfälscht bleibt. Auch wenn der Auftragswert der Aufträge sich hierdurch - in manchen Losen zu Gunsten, in anderen Losen zu Lasten - der Auftragnehmer ändert, weil sich beispielswiese die anrechenbaren Kosten ändern, liegt hierin keine Auftragsänderung, denn solche Änderungen von Bemessungsparametern sind der Honorarberechnungsgrundlage der HOAI wesensimmanent. Eine Neuausschreibung ist daher nicht erforderlich. Selbst wenn man eine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB annähme, greift der Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB (unvorhersehbare Umstände). Die dort genannten Voraussetzungen - Unvorhersehbarkeit der Umstände, Wahrung des Gesamtcharakters des Auftrags und Einhaltung der 50 %-Wertgrenze - sind sämtlich erfüllt. Insbesondere konnten die Umstände, die den Wechsel von der Sanierung zum Neubau erforderlich machen, vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden. Die wesentlichen Erkenntnisse und die daraus resultierende Kostensteigerung ergaben sich erst im Rahmen der vertieften Planung in LPH 1-2 durch die beteiligten Fachplaner. Zu diesen Erkenntnissen gehören beispielsweise, dass die vorhandene Dach- und Tragkonstruktionen die für die vorgesehene Wiederherstellung und technische Ausrüstung erforderlichen zusätzlichen Anforderungen nicht ohne erhebliche bauliche Eingriffe aufnehmen können, aber auch die konkreten Wechselwirkungen mit unzureichenden Raumhöhen, zusätzlichen Lastanforderungen und erforderlichen Leitungsführungen sowie die verschärften Anforderungen des GEG 2024 (§§ 48-51). Zur Einhaltung der 50%-Grenze wird auf die Angaben zu den Verträgen verwiesen. Nach alledem ist der Auftraggeber der Ansicht, dass er vorliegend die Verträge zu den Losen 1 - 6 in Übereinstimmung mit § 132 GWB anpassen kann, ohne diese erneut ausschreiben zu müssen und ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Seine Absicht zur Vertragsanpassung veröffentlicht er hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Anpassung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wiederherstellung und Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle, Lose 1 bis 6
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Technische Ausrüstung Wärmeversorgungsanlagen
Beschreibung: Die Stadt Altena (Westf.) wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamische Abflüsse, Hangrutschungen sowie Geröll- und Sedimentsteinab- und -austrag erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Das Frei- und Hallenbad in Altena-Dahle wurde bei der Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 überflutet und stark beschädigt. Die Schäden betrafen sowohl die Außenanlagen des Freibades als auch das Hallenbad mit den dort befindlichen Technikräumen, Umkleiden und Sanitäranlagen. Die Untergeschosse liefen bis zur Decke mit Wasser voll. Das Wasser strömte bis zu einer geschätzten Höhe von 15 cm über das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Die Flutung mit stark verschmutztem Wasser führte bei den technischen Anlagen zum Totalschaden. Das Bad ist seit dem Ereignis nicht mehr nutzbar. Am 11.06.2024 veröffentlichte die Stadt Altena (Westf.) im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 den Aufruf zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über insgesamt sieben unterschiedliche Lose für Fachplanungsleistungen zur Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle. Los 1 betraf die prüfungsgegenständliche Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Abrissplanung. Für dieses Los gingen im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge ein, sodass es zunächst aufgehoben wurde. Los 1 wurde sodann zusammen mit Los 4 (Fachplanung Technische Ausstattung - Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation) und Los 7 (Freianlagen), für die ebenfalls im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge eingegangen waren, am 10.12.2024 unter der Veröffentlichungsnummer 754416-2024 erneut EU-weit bekannt gemacht. Die übrigen Lose 2, 3, 5 und 6 waren bereits im Ausgangsverfahren vergeben worden. Das Projektziel laut Leistungsbeschreibung war die "fördermittelkonforme Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle gemäß Wiederaufbauplan (WAP, Maßnahme M183) nach dem Stand der Technik, unter Berücksichtigung der Maßnahmenbeschreibung Machbarkeitsstudie Stufe 2". Auf Grundlage des ausgewählten Sanierungskonzeptes waren detaillierte Baupläne und technische Zeichnungen zu erstellen. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass die Aussagen der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Grundlagenermittlung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren bzw. zu ergänzen sind. Die Leistungsbeschreibung enthielt bereits Begriffe wie "Teilneubau" und "Ersatzneubau" im Kontext der Planungsphasen. So wurden in LPH 1 ausdrücklich die "Klärung der Rahmenbedingungen für den Ersatzneubau auf Basis des Bestandsraumprogrammes bzw. den Vorgaben des Bauherrn bzw. Nutzers" sowie die "Bedarfsermittlung des Nutzers unter der Vorgabe der Förderfähigkeit" als Planungsaufgabe beschrieben. Nach Zuschlagserteilung erbrachten die Planer die Leistungsphasen 1 und 2. Im Zuge der vertieften Bestandsuntersuchungen und Vorplanung wurden erhebliche zusätzliche Anforderungen an die Wiederherstellung des durch das Hochwasser 2021 geschädigten Badgebäudes konkretisiert. Diese betreffen insbesondere die erforderlichen Eingriffe in Dach- und Tragkonstruktionen, die verfügbaren Raumhöhen sowie die bauliche Integration einer hochwassersicheren Ausrüstung. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen wurde der Ersatzneubau im Kostenvergleich als wirtschaftlichere Wiederherstellungsvariante ermittelt. Vorgesehen sind der Rückbau des bestehenden Badgebäudes und ein Ersatzneubau innerhalb des bestehenden Badgeländes in höherer Lage auf der anderen Seite des Freibadbeckens. Das bestehende Außenbecken bleibt grundsätzlich erhalten. Infolge dessen richten sich die Planungsaufträge künftig - im Gegensatz zu der offeneren Zielsetzung vor der Vergabe sämtlicher Leistungsphasen - nunmehr nach Abschluss der Leistungsphase 2 auf den Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle. Dies betrifft alle ursprünglich mit der EU-Bekanntmachung unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 bekannt gemachten Lose 1 bis 6. Das ursprünglich ebenfalls ausgeschriebene und vergebene Los 7 Freianlagen ist nicht von der hier veröffentlichten Anpassung erfasst. Die Freianlagenplanung des Loses 7 wird in einem gesonderten Vergabeverfahren neu ausgeschrieben.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Keine über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehenden neuen Optionen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Altena (Westf.)
Stadt: Altena (Westf.)
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtteil Dahle in Altena (Westf.)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 38 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 343213-2024
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021). Das ursprünglich ebenfalls vergebene Los 7 wird neu vergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Diese Fristen gelten maßgeblich für das ursprüngliche Vergabeverfahren. Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Absatz 3 GWB. Hiernach gilt: Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (= Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags, wenn ein öffentlicher Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist) tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. In diesem Sinne macht der öffentliche Auftraggeber hiermit bekannt, dass er beabsichtigt, die zu den Losen 1 - 6 der Ursprungsbekanntmachung geschlossenen Verträge von einer ursprünglich avisierten Sanierung des Frei- und Hallenbades Dahle auf einen Neubau umzustellen. Der beabsichtigte Wechsel der Planungsgrundlage von einer Sanierung/Wiederherstellung zu einem (Teil-)Ersatzneubau des Frei- und Hallenbades Dahle stellt zwar eine Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit dar. Diese Änderung ist jedoch nicht als wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zu qualifizieren. Zum einen war das Umschwenken auf einen (Teil-)Ersatzneubau bereits im Ausgangsverfahren als Entwicklungsmöglichkeit der Planungsergebnisse von Leistungsphase 1 und 2 dargestellt worden, zum anderen passt die Abrechnungsmethode nach der HOAI sich gerade an solche Planungsentwicklungen flexibel an, so dass das Wettbewerbsergebnis der Ursprungsausschreibung durch die Anpassung des Planungsgegenstandes unverfälscht bleibt. Auch wenn der Auftragswert der Aufträge sich hierdurch - in manchen Losen zu Gunsten, in anderen Losen zu Lasten - der Auftragnehmer ändert, weil sich beispielswiese die anrechenbaren Kosten ändern, liegt hierin keine Auftragsänderung, denn solche Änderungen von Bemessungsparametern sind der Honorarberechnungsgrundlage der HOAI wesensimmanent. Eine Neuausschreibung ist daher nicht erforderlich. Selbst wenn man eine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB annähme, greift der Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB (unvorhersehbare Umstände). Die dort genannten Voraussetzungen - Unvorhersehbarkeit der Umstände, Wahrung des Gesamtcharakters des Auftrags und Einhaltung der 50 %-Wertgrenze - sind sämtlich erfüllt. Insbesondere konnten die Umstände, die den Wechsel von der Sanierung zum Neubau erforderlich machen, vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden. Die wesentlichen Erkenntnisse und die daraus resultierende Kostensteigerung ergaben sich erst im Rahmen der vertieften Planung in LPH 1-2 durch die beteiligten Fachplaner. Zu diesen Erkenntnissen gehören beispielsweise, dass die vorhandene Dach- und Tragkonstruktionen die für die vorgesehene Wiederherstellung und technische Ausrüstung erforderlichen zusätzlichen Anforderungen nicht ohne erhebliche bauliche Eingriffe aufnehmen können, aber auch die konkreten Wechselwirkungen mit unzureichenden Raumhöhen, zusätzlichen Lastanforderungen und erforderlichen Leitungsführungen sowie die verschärften Anforderungen des GEG 2024 (§§ 48-51). Zur Einhaltung der 50%-Grenze wird auf die Angaben zu den Verträgen verwiesen. Nach alledem ist der Auftraggeber der Ansicht, dass er vorliegend die Verträge zu den Losen 1 - 6 in Übereinstimmung mit § 132 GWB anpassen kann, ohne diese erneut ausschreiben zu müssen und ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Seine Absicht zur Vertragsanpassung veröffentlicht er hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Anpassung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wiederherstellung und Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle, Lose 1 bis 6
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Technische Ausrüstung - Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation
Beschreibung: Die Stadt Altena (Westf.) wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamische Abflüsse, Hangrutschungen sowie Geröll- und Sedimentsteinab- und -austrag erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Das Frei- und Hallenbad in Altena-Dahle wurde bei der Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 überflutet und stark beschädigt. Die Schäden betrafen sowohl die Außenanlagen des Freibades als auch das Hallenbad mit den dort befindlichen Technikräumen, Umkleiden und Sanitäranlagen. Die Untergeschosse liefen bis zur Decke mit Wasser voll. Das Wasser strömte bis zu einer geschätzten Höhe von 15 cm über das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Die Flutung mit stark verschmutztem Wasser führte bei den technischen Anlagen zum Totalschaden. Das Bad ist seit dem Ereignis nicht mehr nutzbar. Am 11.06.2024 veröffentlichte die Stadt Altena (Westf.) im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 den Aufruf zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über insgesamt sieben unterschiedliche Lose für Fachplanungsleistungen zur Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle. Los 1 betraf die prüfungsgegenständliche Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Abrissplanung. Für dieses Los gingen im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge ein, sodass es zunächst aufgehoben wurde. Los 1 wurde sodann zusammen mit Los 4 (Fachplanung Technische Ausstattung - Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation) und Los 7 (Freianlagen), für die ebenfalls im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge eingegangen waren, am 10.12.2024 unter der Veröffentlichungsnummer 754416-2024 erneut EU-weit bekannt gemacht. Die übrigen Lose 2, 3, 5 und 6 waren bereits im Ausgangsverfahren vergeben worden. Das Projektziel laut Leistungsbeschreibung war die "fördermittelkonforme Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle gemäß Wiederaufbauplan (WAP, Maßnahme M183) nach dem Stand der Technik, unter Berücksichtigung der Maßnahmenbeschreibung Machbarkeitsstudie Stufe 2". Auf Grundlage des ausgewählten Sanierungskonzeptes waren detaillierte Baupläne und technische Zeichnungen zu erstellen. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass die Aussagen der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Grundlagenermittlung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren bzw. zu ergänzen sind. Die Leistungsbeschreibung enthielt bereits Begriffe wie "Teilneubau" und "Ersatzneubau" im Kontext der Planungsphasen. So wurden in LPH 1 ausdrücklich die "Klärung der Rahmenbedingungen für den Ersatzneubau auf Basis des Bestandsraumprogrammes bzw. den Vorgaben des Bauherrn bzw. Nutzers" sowie die "Bedarfsermittlung des Nutzers unter der Vorgabe der Förderfähigkeit" als Planungsaufgabe beschrieben. Nach Zuschlagserteilung erbrachten die Planer die Leistungsphasen 1 und 2. Im Zuge der vertieften Bestandsuntersuchungen und Vorplanung wurden erhebliche zusätzliche Anforderungen an die Wiederherstellung des durch das Hochwasser 2021 geschädigten Badgebäudes konkretisiert. Diese betreffen insbesondere die erforderlichen Eingriffe in Dach- und Tragkonstruktionen, die verfügbaren Raumhöhen sowie die bauliche Integration einer hochwassersicheren Ausrüstung. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen wurde der Ersatzneubau im Kostenvergleich als wirtschaftlichere Wiederherstellungsvariante ermittelt. Vorgesehen sind der Rückbau des bestehenden Badgebäudes und ein Ersatzneubau innerhalb des bestehenden Badgeländes in höherer Lage auf der anderen Seite des Freibadbeckens. Das bestehende Außenbecken bleibt grundsätzlich erhalten. Infolge dessen richten sich die Planungsaufträge künftig - im Gegensatz zu der offeneren Zielsetzung vor der Vergabe sämtlicher Leistungsphasen - nunmehr nach Abschluss der Leistungsphase 2 auf den Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle. Dies betrifft alle ursprünglich mit der EU-Bekanntmachung unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 bekannt gemachten Lose 1 bis 6. Das ursprünglich ebenfalls ausgeschriebene und vergebene Los 7 Freianlagen ist nicht von der hier veröffentlichten Anpassung erfasst. Die Freianlagenplanung des Loses 7 wird in einem gesonderten Vergabeverfahren neu ausgeschrieben.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Keine über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehenden neuen Optionen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Altena (Westf.)
Stadt: Altena (Westf.)
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtteil Dahle in Altena (Westf.)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 38 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 343213-2024
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021). Das ursprünglich ebenfalls vergebene Los 7 wird neu vergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Diese Fristen gelten maßgeblich für das ursprüngliche Vergabeverfahren. Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Absatz 3 GWB. Hiernach gilt: Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (= Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags, wenn ein öffentlicher Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist) tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. In diesem Sinne macht der öffentliche Auftraggeber hiermit bekannt, dass er beabsichtigt, die zu den Losen 1 - 6 der Ursprungsbekanntmachung geschlossenen Verträge von einer ursprünglich avisierten Sanierung des Frei- und Hallenbades Dahle auf einen Neubau umzustellen. Der beabsichtigte Wechsel der Planungsgrundlage von einer Sanierung/Wiederherstellung zu einem (Teil-)Ersatzneubau des Frei- und Hallenbades Dahle stellt zwar eine Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit dar. Diese Änderung ist jedoch nicht als wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zu qualifizieren. Zum einen war das Umschwenken auf einen (Teil-)Ersatzneubau bereits im Ausgangsverfahren als Entwicklungsmöglichkeit der Planungsergebnisse von Leistungsphase 1 und 2 dargestellt worden, zum anderen passt die Abrechnungsmethode nach der HOAI sich gerade an solche Planungsentwicklungen flexibel an, so dass das Wettbewerbsergebnis der Ursprungsausschreibung durch die Anpassung des Planungsgegenstandes unverfälscht bleibt. Auch wenn der Auftragswert der Aufträge sich hierdurch - in manchen Losen zu Gunsten, in anderen Losen zu Lasten - der Auftragnehmer ändert, weil sich beispielswiese die anrechenbaren Kosten ändern, liegt hierin keine Auftragsänderung, denn solche Änderungen von Bemessungsparametern sind der Honorarberechnungsgrundlage der HOAI wesensimmanent. Eine Neuausschreibung ist daher nicht erforderlich. Selbst wenn man eine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB annähme, greift der Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB (unvorhersehbare Umstände). Die dort genannten Voraussetzungen - Unvorhersehbarkeit der Umstände, Wahrung des Gesamtcharakters des Auftrags und Einhaltung der 50 %-Wertgrenze - sind sämtlich erfüllt. Insbesondere konnten die Umstände, die den Wechsel von der Sanierung zum Neubau erforderlich machen, vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden. Die wesentlichen Erkenntnisse und die daraus resultierende Kostensteigerung ergaben sich erst im Rahmen der vertieften Planung in LPH 1-2 durch die beteiligten Fachplaner. Zu diesen Erkenntnissen gehören beispielsweise, dass die vorhandene Dach- und Tragkonstruktionen die für die vorgesehene Wiederherstellung und technische Ausrüstung erforderlichen zusätzlichen Anforderungen nicht ohne erhebliche bauliche Eingriffe aufnehmen können, aber auch die konkreten Wechselwirkungen mit unzureichenden Raumhöhen, zusätzlichen Lastanforderungen und erforderlichen Leitungsführungen sowie die verschärften Anforderungen des GEG 2024 (§§ 48-51). Zur Einhaltung der 50%-Grenze wird auf die Angaben zu den Verträgen verwiesen. Nach alledem ist der Auftraggeber der Ansicht, dass er vorliegend die Verträge zu den Losen 1 - 6 in Übereinstimmung mit § 132 GWB anpassen kann, ohne diese erneut ausschreiben zu müssen und ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Seine Absicht zur Vertragsanpassung veröffentlicht er hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Anpassung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wiederherstellung und Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle, Lose 1 bis 6
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Tragwerksplanung
Beschreibung: Die Stadt Altena (Westf.) wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamische Abflüsse, Hangrutschungen sowie Geröll- und Sedimentsteinab- und -austrag erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Das Frei- und Hallenbad in Altena-Dahle wurde bei der Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 überflutet und stark beschädigt. Die Schäden betrafen sowohl die Außenanlagen des Freibades als auch das Hallenbad mit den dort befindlichen Technikräumen, Umkleiden und Sanitäranlagen. Die Untergeschosse liefen bis zur Decke mit Wasser voll. Das Wasser strömte bis zu einer geschätzten Höhe von 15 cm über das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Die Flutung mit stark verschmutztem Wasser führte bei den technischen Anlagen zum Totalschaden. Das Bad ist seit dem Ereignis nicht mehr nutzbar. Am 11.06.2024 veröffentlichte die Stadt Altena (Westf.) im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 den Aufruf zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über insgesamt sieben unterschiedliche Lose für Fachplanungsleistungen zur Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle. Los 1 betraf die prüfungsgegenständliche Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Abrissplanung. Für dieses Los gingen im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge ein, sodass es zunächst aufgehoben wurde. Los 1 wurde sodann zusammen mit Los 4 (Fachplanung Technische Ausstattung - Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation) und Los 7 (Freianlagen), für die ebenfalls im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge eingegangen waren, am 10.12.2024 unter der Veröffentlichungsnummer 754416-2024 erneut EU-weit bekannt gemacht. Die übrigen Lose 2, 3, 5 und 6 waren bereits im Ausgangsverfahren vergeben worden. Das Projektziel laut Leistungsbeschreibung war die "fördermittelkonforme Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle gemäß Wiederaufbauplan (WAP, Maßnahme M183) nach dem Stand der Technik, unter Berücksichtigung der Maßnahmenbeschreibung Machbarkeitsstudie Stufe 2". Auf Grundlage des ausgewählten Sanierungskonzeptes waren detaillierte Baupläne und technische Zeichnungen zu erstellen. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass die Aussagen der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Grundlagenermittlung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren bzw. zu ergänzen sind. Die Leistungsbeschreibung enthielt bereits Begriffe wie "Teilneubau" und "Ersatzneubau" im Kontext der Planungsphasen. So wurden in LPH 1 ausdrücklich die "Klärung der Rahmenbedingungen für den Ersatzneubau auf Basis des Bestandsraumprogrammes bzw. den Vorgaben des Bauherrn bzw. Nutzers" sowie die "Bedarfsermittlung des Nutzers unter der Vorgabe der Förderfähigkeit" als Planungsaufgabe beschrieben. Nach Zuschlagserteilung erbrachten die Planer die Leistungsphasen 1 und 2. Im Zuge der vertieften Bestandsuntersuchungen und Vorplanung wurden erhebliche zusätzliche Anforderungen an die Wiederherstellung des durch das Hochwasser 2021 geschädigten Badgebäudes konkretisiert. Diese betreffen insbesondere die erforderlichen Eingriffe in Dach- und Tragkonstruktionen, die verfügbaren Raumhöhen sowie die bauliche Integration einer hochwassersicheren Ausrüstung. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen wurde der Ersatzneubau im Kostenvergleich als wirtschaftlichere Wiederherstellungsvariante ermittelt. Vorgesehen sind der Rückbau des bestehenden Badgebäudes und ein Ersatzneubau innerhalb des bestehenden Badgeländes in höherer Lage auf der anderen Seite des Freibadbeckens. Das bestehende Außenbecken bleibt grundsätzlich erhalten. Infolge dessen richten sich die Planungsaufträge künftig - im Gegensatz zu der offeneren Zielsetzung vor der Vergabe sämtlicher Leistungsphasen - nunmehr nach Abschluss der Leistungsphase 2 auf den Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle. Dies betrifft alle ursprünglich mit der EU-Bekanntmachung unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 bekannt gemachten Lose 1 bis 6. Das ursprünglich ebenfalls ausgeschriebene und vergebene Los 7 Freianlagen ist nicht von der hier veröffentlichten Anpassung erfasst. Die Freianlagenplanung des Loses 7 wird in einem gesonderten Vergabeverfahren neu ausgeschrieben.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Keine über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehenden neuen Optionen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Altena (Westf.)
Stadt: Altena (Westf.)
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtteil Dahle in Altena (Westf.)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 38 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 343213-2024
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021). Das ursprünglich ebenfalls vergebene Los 7 wird neu vergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Diese Fristen gelten maßgeblich für das ursprüngliche Vergabeverfahren. Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Absatz 3 GWB. Hiernach gilt: Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (= Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags, wenn ein öffentlicher Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist) tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. In diesem Sinne macht der öffentliche Auftraggeber hiermit bekannt, dass er beabsichtigt, die zu den Losen 1 - 6 der Ursprungsbekanntmachung geschlossenen Verträge von einer ursprünglich avisierten Sanierung des Frei- und Hallenbades Dahle auf einen Neubau umzustellen. Der beabsichtigte Wechsel der Planungsgrundlage von einer Sanierung/Wiederherstellung zu einem (Teil-)Ersatzneubau des Frei- und Hallenbades Dahle stellt zwar eine Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit dar. Diese Änderung ist jedoch nicht als wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zu qualifizieren. Zum einen war das Umschwenken auf einen (Teil-)Ersatzneubau bereits im Ausgangsverfahren als Entwicklungsmöglichkeit der Planungsergebnisse von Leistungsphase 1 und 2 dargestellt worden, zum anderen passt die Abrechnungsmethode nach der HOAI sich gerade an solche Planungsentwicklungen flexibel an, so dass das Wettbewerbsergebnis der Ursprungsausschreibung durch die Anpassung des Planungsgegenstandes unverfälscht bleibt. Auch wenn der Auftragswert der Aufträge sich hierdurch - in manchen Losen zu Gunsten, in anderen Losen zu Lasten - der Auftragnehmer ändert, weil sich beispielswiese die anrechenbaren Kosten ändern, liegt hierin keine Auftragsänderung, denn solche Änderungen von Bemessungsparametern sind der Honorarberechnungsgrundlage der HOAI wesensimmanent. Eine Neuausschreibung ist daher nicht erforderlich. Selbst wenn man eine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB annähme, greift der Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB (unvorhersehbare Umstände). Die dort genannten Voraussetzungen - Unvorhersehbarkeit der Umstände, Wahrung des Gesamtcharakters des Auftrags und Einhaltung der 50 %-Wertgrenze - sind sämtlich erfüllt. Insbesondere konnten die Umstände, die den Wechsel von der Sanierung zum Neubau erforderlich machen, vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden. Die wesentlichen Erkenntnisse und die daraus resultierende Kostensteigerung ergaben sich erst im Rahmen der vertieften Planung in LPH 1-2 durch die beteiligten Fachplaner. Zu diesen Erkenntnissen gehören beispielsweise, dass die vorhandene Dach- und Tragkonstruktionen die für die vorgesehene Wiederherstellung und technische Ausrüstung erforderlichen zusätzlichen Anforderungen nicht ohne erhebliche bauliche Eingriffe aufnehmen können, aber auch die konkreten Wechselwirkungen mit unzureichenden Raumhöhen, zusätzlichen Lastanforderungen und erforderlichen Leitungsführungen sowie die verschärften Anforderungen des GEG 2024 (§§ 48-51). Zur Einhaltung der 50%-Grenze wird auf die Angaben zu den Verträgen verwiesen. Nach alledem ist der Auftraggeber der Ansicht, dass er vorliegend die Verträge zu den Losen 1 - 6 in Übereinstimmung mit § 132 GWB anpassen kann, ohne diese erneut ausschreiben zu müssen und ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Seine Absicht zur Vertragsanpassung veröffentlicht er hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Anpassung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wiederherstellung und Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle, Lose 1 bis 6
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Technische Ausrüstung - Raumlufttechnische Anlagen
Beschreibung: Die Stadt Altena (Westf.) wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamische Abflüsse, Hangrutschungen sowie Geröll- und Sedimentsteinab- und -austrag erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Das Frei- und Hallenbad in Altena-Dahle wurde bei der Flutkatastrophe am 14. Juli 2021 überflutet und stark beschädigt. Die Schäden betrafen sowohl die Außenanlagen des Freibades als auch das Hallenbad mit den dort befindlichen Technikräumen, Umkleiden und Sanitäranlagen. Die Untergeschosse liefen bis zur Decke mit Wasser voll. Das Wasser strömte bis zu einer geschätzten Höhe von 15 cm über das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Die Flutung mit stark verschmutztem Wasser führte bei den technischen Anlagen zum Totalschaden. Das Bad ist seit dem Ereignis nicht mehr nutzbar. Am 11.06.2024 veröffentlichte die Stadt Altena (Westf.) im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 den Aufruf zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über insgesamt sieben unterschiedliche Lose für Fachplanungsleistungen zur Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle. Los 1 betraf die prüfungsgegenständliche Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Abrissplanung. Für dieses Los gingen im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge ein, sodass es zunächst aufgehoben wurde. Los 1 wurde sodann zusammen mit Los 4 (Fachplanung Technische Ausstattung - Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation) und Los 7 (Freianlagen), für die ebenfalls im Erstverfahren keine Teilnahmeanträge eingegangen waren, am 10.12.2024 unter der Veröffentlichungsnummer 754416-2024 erneut EU-weit bekannt gemacht. Die übrigen Lose 2, 3, 5 und 6 waren bereits im Ausgangsverfahren vergeben worden. Das Projektziel laut Leistungsbeschreibung war die "fördermittelkonforme Wiederherstellung des Frei- und Hallenbades Dahle gemäß Wiederaufbauplan (WAP, Maßnahme M183) nach dem Stand der Technik, unter Berücksichtigung der Maßnahmenbeschreibung Machbarkeitsstudie Stufe 2". Auf Grundlage des ausgewählten Sanierungskonzeptes waren detaillierte Baupläne und technische Zeichnungen zu erstellen. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass die Aussagen der Machbarkeitsstudie im Rahmen der Grundlagenermittlung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren bzw. zu ergänzen sind. Die Leistungsbeschreibung enthielt bereits Begriffe wie "Teilneubau" und "Ersatzneubau" im Kontext der Planungsphasen. So wurden in LPH 1 ausdrücklich die "Klärung der Rahmenbedingungen für den Ersatzneubau auf Basis des Bestandsraumprogrammes bzw. den Vorgaben des Bauherrn bzw. Nutzers" sowie die "Bedarfsermittlung des Nutzers unter der Vorgabe der Förderfähigkeit" als Planungsaufgabe beschrieben. Nach Zuschlagserteilung erbrachten die Planer die Leistungsphasen 1 und 2. Im Zuge der vertieften Bestandsuntersuchungen und Vorplanung wurden erhebliche zusätzliche Anforderungen an die Wiederherstellung des durch das Hochwasser 2021 geschädigten Badgebäudes konkretisiert. Diese betreffen insbesondere die erforderlichen Eingriffe in Dach- und Tragkonstruktionen, die verfügbaren Raumhöhen sowie die bauliche Integration einer hochwassersicheren Ausrüstung. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen wurde der Ersatzneubau im Kostenvergleich als wirtschaftlichere Wiederherstellungsvariante ermittelt. Vorgesehen sind der Rückbau des bestehenden Badgebäudes und ein Ersatzneubau innerhalb des bestehenden Badgeländes in höherer Lage auf der anderen Seite des Freibadbeckens. Das bestehende Außenbecken bleibt grundsätzlich erhalten. Infolge dessen richten sich die Planungsaufträge künftig - im Gegensatz zu der offeneren Zielsetzung vor der Vergabe sämtlicher Leistungsphasen - nunmehr nach Abschluss der Leistungsphase 2 auf den Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle. Dies betrifft alle ursprünglich mit der EU-Bekanntmachung unter der Veröffentlichungsnummer 343213-2024 bekannt gemachten Lose 1 bis 6. Das ursprünglich ebenfalls ausgeschriebene und vergebene Los 7 Freianlagen ist nicht von der hier veröffentlichten Anpassung erfasst. Die Freianlagenplanung des Loses 7 wird in einem gesonderten Vergabeverfahren neu ausgeschrieben.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Keine über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehenden neuen Optionen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Altena (Westf.)
Stadt: Altena (Westf.)
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtteil Dahle in Altena (Westf.)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 38 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 343213-2024
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021). Das ursprünglich ebenfalls vergebene Los 7 wird neu vergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Diese Fristen gelten maßgeblich für das ursprüngliche Vergabeverfahren. Vorliegend handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Absatz 3 GWB. Hiernach gilt: Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (= Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags, wenn ein öffentlicher Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist) tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. In diesem Sinne macht der öffentliche Auftraggeber hiermit bekannt, dass er beabsichtigt, die zu den Losen 1 - 6 der Ursprungsbekanntmachung geschlossenen Verträge von einer ursprünglich avisierten Sanierung des Frei- und Hallenbades Dahle auf einen Neubau umzustellen. Der beabsichtigte Wechsel der Planungsgrundlage von einer Sanierung/Wiederherstellung zu einem (Teil-)Ersatzneubau des Frei- und Hallenbades Dahle stellt zwar eine Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit dar. Diese Änderung ist jedoch nicht als wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB zu qualifizieren. Zum einen war das Umschwenken auf einen (Teil-)Ersatzneubau bereits im Ausgangsverfahren als Entwicklungsmöglichkeit der Planungsergebnisse von Leistungsphase 1 und 2 dargestellt worden, zum anderen passt die Abrechnungsmethode nach der HOAI sich gerade an solche Planungsentwicklungen flexibel an, so dass das Wettbewerbsergebnis der Ursprungsausschreibung durch die Anpassung des Planungsgegenstandes unverfälscht bleibt. Auch wenn der Auftragswert der Aufträge sich hierdurch - in manchen Losen zu Gunsten, in anderen Losen zu Lasten - der Auftragnehmer ändert, weil sich beispielswiese die anrechenbaren Kosten ändern, liegt hierin keine Auftragsänderung, denn solche Änderungen von Bemessungsparametern sind der Honorarberechnungsgrundlage der HOAI wesensimmanent. Eine Neuausschreibung ist daher nicht erforderlich. Selbst wenn man eine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB annähme, greift der Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB (unvorhersehbare Umstände). Die dort genannten Voraussetzungen - Unvorhersehbarkeit der Umstände, Wahrung des Gesamtcharakters des Auftrags und Einhaltung der 50 %-Wertgrenze - sind sämtlich erfüllt. Insbesondere konnten die Umstände, die den Wechsel von der Sanierung zum Neubau erforderlich machen, vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden. Die wesentlichen Erkenntnisse und die daraus resultierende Kostensteigerung ergaben sich erst im Rahmen der vertieften Planung in LPH 1-2 durch die beteiligten Fachplaner. Zu diesen Erkenntnissen gehören beispielsweise, dass die vorhandene Dach- und Tragkonstruktionen die für die vorgesehene Wiederherstellung und technische Ausrüstung erforderlichen zusätzlichen Anforderungen nicht ohne erhebliche bauliche Eingriffe aufnehmen können, aber auch die konkreten Wechselwirkungen mit unzureichenden Raumhöhen, zusätzlichen Lastanforderungen und erforderlichen Leitungsführungen sowie die verschärften Anforderungen des GEG 2024 (§§ 48-51). Zur Einhaltung der 50%-Grenze wird auf die Angaben zu den Verträgen verwiesen. Nach alledem ist der Auftraggeber der Ansicht, dass er vorliegend die Verträge zu den Losen 1 - 6 in Übereinstimmung mit § 132 GWB anpassen kann, ohne diese erneut ausschreiben zu müssen und ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Seine Absicht zur Vertragsanpassung veröffentlicht er hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Anpassung wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wiederherstellung und Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle, Lose 1 bis 6
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 803 917,28 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ava-Anderhalten Architekten GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 1: ava Anderthalten Architekten GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: In der ursprünglichen Ex-Post-EU-Bekanntmachung vom 13.06.2025 unter der Veröffentlichungsnummer 384374-2025 wurde das Ergebnis des Wettbewerbs ebenfalls nicht veröffentlicht unter Hinweis auf die geschäftlichen Interessen des Wettbewerbers. Dort hieß es: "Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht." Dem muss hier konsequenter Weise gefolgt werden. Die Anpassung folgt jedoch der Änderung anrechenbaren Kosten und der sonstigen Parameter der HOAI, wie sie auch ursprünglich ausgeschrieben waren, als Konsequenz des Umschwenkens von der Sanierung zum Neubau. Die Erhöhung des Honorars durch den Wechsel von Sanierung zu Neubau liegt insgesamt im Vergleich zur ursprünglich ausgeschriebenen Sanierung bei 2,03%.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zu Los 1
Titel: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zum Architekten-/Ingenieurvertrag Los 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Vertrag Los 2 - Technische Ausrüstung - Sanitär- und Badwassertechnik
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: In der ursprünglichen Ex-Post-EU-Bekanntmachung vom 23.05.2025 unter der Veröffentlichungsnummer 334967-2025 wurde das Ergebnis des Wettbewerbs ebenfalls nicht veröffentlicht unter Hinweis auf die geschäftlichen Interessen des Wettbewerbers. Dort hieß es: "Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht." Dem muss hier konsequenter Weise gefolgt werden. Die Anpassung folgt jedoch der Änderung anrechenbaren Kosten und der sonstigen Parameter der HOAI, wie sie auch ursprünglich ausgeschrieben waren, als Konsequenz des Umschwenkens von der Sanierung zum Neubau. Die Verringerung des Honorars liegt insgesamt im Vergleich zur ursprünglich ausgeschriebenen Sanierung bei - 56,07%.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zu Los 2
Titel: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zum Architekten-/Ingenieurvertrag Los 2 - Fachplanung TA Sanitär- und Badewassertechnik
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Vertrag Los 3 - Technische Ausrüstung - Wärmeversorgungsanlagen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: In der ursprünglichen Ex-Post-EU-Bekanntmachung vom 23.05.2025 unter der Veröffentlichungsnummer 334967-2025 wurde das Ergebnis des Wettbewerbs ebenfalls nicht veröffentlicht unter Hinweis auf die geschäftlichen Interessen des Wettbewerbers. Dort hieß es: "Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht." Dem muss hier konsequenter Weise gefolgt werden. Die Anpassung folgt jedoch der Änderung anrechenbaren Kosten und der sonstigen Parameter der HOAI, wie sie auch ursprünglich ausgeschrieben waren, als Konsequenz des Umschwenkens von der Sanierung zum Neubau. Die Verringerung des Honorars liegt insgesamt im Vergleich zur ursprünglich ausgeschriebenen Sanierung bei - 43,52%.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zu Los 3
Titel: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zum Architekten-/Ingenieurvertrag zu Los 3 - Fachplanung TA Wärmeversorgungsanlagen
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ECOPlans GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Schwimmbad Dahle - Technische Ausrüstung: Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: In der ursprünglichen Ex-Post-EU-Bekanntmachung vom 14.08.2025 unter der Veröffentlichungsnummer 533076-2025 wurde das Ergebnis des Wettbewerbs ebenfalls nicht veröffentlicht unter Hinweis auf die geschäftlichen Interessen des Wettbewerbers. Dort hieß es: "Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht." Dem muss hier konsequenter Weise gefolgt werden. Die Anpassung folgt jedoch der Änderung anrechenbaren Kosten und der sonstigen Parameter der HOAI, wie sie auch ursprünglich ausgeschrieben waren, als Konsequenz des Umschwenkens von der Sanierung zum Neubau. Die Erhöhung des Honorars liegt insgesamt im Vergleich zur ursprünglich ausgeschriebenen Sanierung bei 28,03%.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Nachtragsvereinbarung 1 zu Los 4
Titel: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zum Architekten-/Ingenieurvertrag Los 4 - Fachplanung TA Elektrische Anlagen, Gebäude- und Anlagenautomation
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Vertrag Los 5 - Tragwerksplanung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: In der ursprünglichen Ex-Post-EU-Bekanntmachung vom 23.05.2025 unter der Veröffentlichungsnummer 334967-2025 wurde das Ergebnis des Wettbewerbs ebenfalls nicht veröffentlicht unter Hinweis auf die geschäftlichen Interessen des Wettbewerbers. Dort hieß es: "Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht." Dem muss hier konsequenter Weise gefolgt werden. Die Anpassung folgt jedoch der Änderung anrechenbaren Kosten und der sonstigen Parameter der HOAI, wie sie auch ursprünglich ausgeschrieben waren, als Konsequenz des Umschwenkens von der Sanierung zum Neubau. Die Erhöhung des Honorars liegt insgesamt im Vergleich zur ursprünglich ausgeschriebenen Sanierung bei 19,43%.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zu Los 5
Titel: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zum Architekten-/Ingenieurvertrag Los 5 - Fachplanung Tragwerksplanung
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Vertrag Los 6 - Technische Ausrüstung - Raumlufttechnische Anlagen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: In der ursprünglichen Ex-Post-EU-Bekanntmachung vom 23.05.2025 unter der Veröffentlichungsnummer 334967-2025 wurde das Ergebnis des Wettbewerbs ebenfalls nicht veröffentlicht unter Hinweis auf die geschäftlichen Interessen des Wettbewerbers. Dort hieß es: "Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers der bezuschlagte Angebotspreis nicht veröffentlicht." Dem muss hier konsequenter Weise gefolgt werden. Die Anpassung folgt jedoch der Änderung anrechenbaren Kosten und der sonstigen Parameter der HOAI, wie sie auch ursprünglich ausgeschrieben waren, als Konsequenz des Umschwenkens von der Sanierung zum Neubau. Die Verringerung des Honorars liegt insgesamt im Vergleich zur ursprünglich ausgeschriebenen Sanierung bei -30,79%.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zu Los 6
Titel: Nachtragsvereinbarung Nr. 1 zum Architekten-/Ingenieurvertrag Los 6 - Fachplanung TA Raumlufttechnische Anlagen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wiederherstellung und Neubau des Frei- und Hallenbades Dahle, Lose 1 bis 6
Registrierungsnummer: 059620004004-31001-46
Postanschrift: Lüdenscheider Straße 22
Stadt: Altena (Westf.)
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Aulinger Rechtsanwälte
Telefon: +49 201 95986-54
Fax: +49 201 95986-99
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Münster
Telefon: 02514111691
Fax: 02514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ava-Anderhalten Architekten GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE277449400
Postanschrift: Friedrichstraße 127
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0302789440
Fax: 030278904411
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Kannewischer Ingenieurgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE211502150
Postanschrift: Beutenmüllerstraße 30
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Telefon: 0722197990
Fax: 07221979970
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0003, LOT-0006
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: ECOPlans GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE318296984
Postanschrift: Wilhelmsstraße 8
Stadt: Plettenberg
Postleitzahl: 58840
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis (DEA58)
Land: Deutschland
Telefon: 023916093760
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE121307719
Postanschrift: Grafenberger Allee 293
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40237
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 0211610201
Fax: 0211610201199
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0005
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c8f1e6d5-5e32-4e38-be60-71dcc464633b - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/2026 18:26:53 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 763758-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 213/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/11/2026