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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleiden
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Auftragsänderung 3: Bekanntmachung - Herstellen einer Stützwand - Wiederaufbau Johannes-Sturmius Gymnasium Schleiden
Beschreibung: Herstellen einer Stützmauer für den Wiederaufbau des Johannes-Sturmius Gymnasium in Schleiden
Kennung des Verfahrens: 89a32ece-5a12-4474-b1b9-09215bb06684
Interne Kennung: 2024_68_B_03.217.01_O WAP 036
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45262620 Stützmauern
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Blumenthaler Str., 7
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCY1EA# Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Auftragsänderung 3: Bekanntmachung - Herstellen einer Stützwand - Wiederaufbau Johannes-Sturmius Gymnasium Schleiden
Beschreibung: Bauleistung
Interne Kennung: 2024_68_B_03.217.01_O WAP 036
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45262620 Stützmauern
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Blumenthaler Str., 7
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Schleiden
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 123 846,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Florack Bauunternehmung GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NW148EC48EC
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 123 846,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024_68_B_03.217.01_O
Titel: Wiederaufbnau Johannes-Sturmius Gymnasium
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 07/10/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 9e6fc3cd-f3bb-4b4f-949c-d37e2b28a26f-01
Identifikator des geänderten Vertrags: 2024_68_B_03.217.01_O
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Im Vertrag nicht vorgesehene, erforderliche und zusätzliche Leistungen, die keine Änderung im Gesamtcharakter darstellen. Da der Auftragsgegenstand unverändert bleibt (es wird weiterhin das ausgeschriebene Bauwerk hergestellt). Es wird lediglich die Ausführungsart bzw. Materialqualität aufgrund nachträglich festgestellter Baugrundverhältnisse angepasst. Die Änderung dient ausschließlich dazu, die vertraglich geschuldete Leistung technisch korrekt und standsicher auszuführen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Nach dem Aushub wurde die Baustelle gemeinsam mit dem Tragwerksplaner begutachtet. Im Rahmen der Begutachtung wurde zudem eine Probe zur Überprüfung der Standfestigkeit entnommen und ausgewertet. Auf Grundlage der Probe wurde vom Tragwerksplaner festgestellt, dass die ursprünglich ausgeschriebene Betongüte den statischen und konstruktiven Anforderungen nicht ausreichend entspricht. Daher ist der Einsatz eines höherwertigen Betons erforderlich. Die Ausführung der Betonarbeiten aufgrund der geänderten Anforderungen ist durch ein Prüfbüro zu überwachen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleiden
Registrierungsnummer: 053660036036-31001-86
Postanschrift: Blankenheimer Straße 2
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2445-890
Fax: +49 2445-89111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0221-147-2120
Fax: +49 0221-147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Florack Bauunternehmung GmbH
Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Siemensstr. 13
Stadt: Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land, Gliederung (NUTS): Heinsberg (DEA29)
Land: Deutschland
Telefon: +49 02452 185 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8475e8f0-08c7-4e6c-84a5-64cfbe8d5b26 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/10/2026 08:32:05 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 753633-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 211/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/10/2026