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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleiden
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Auftragsänderung 3: Bekanntmachung_Tischlerarbeiten für die Wiederherstellung und Erweiterung Johannes-Sturmius Gymnasium Schleiden
Beschreibung: Bekanntmachung der Auftragsvergabe zu Tischlerarbeiten zur Wiederherstellung des Johannes-Sturmius Gymnasium Schleiden
Kennung des Verfahrens: b22ff988-e393-46f0-9463-f8a963ec2cbf
Interne Kennung: 2024_22_B_03.217.01_O_Ex_Post
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Blumenthaler Str. 7
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Johannes-Sturmius Gymnasium Schleiden
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCY1E0#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Tischlerarbeiten
Beschreibung: Bauleistung
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Blumenthaler Str. 7
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Johannes-Sturmius Gymnasium Schleiden
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Schleiden
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 116 299,73 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Krapp Tor- und Türtechnik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NW13BD213BD21
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 107 707,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2024_22_B_03.217.01_O
Titel: Tischlerarbeiten_Wiederherstellung Johannes-Sturmius Gymnaisum Schleiden
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 21/05/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 3702b217-de87-487e-abb4-5ff8f4032560-01
Identifikator des geänderten Vertrags: 2024_22_B_03.217.01_O
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Während der Bauausführung wurde festgestellt, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, die bei der ursprünglichen Planung nicht erkennbar waren. Im Bereich des Treppenhaus 3 muss die Mauerabdeckung geändert werden. Die Brüstungsmauern weisen scharfkantige Ecken auf. Zur Vermeidung einer Unfall- und Verletzungsgefahr ist es erforderlich, die Mauerwerksabdeckungen fachgerecht zu verputzen und die scharfkantigen Bereiche mit Holz zu versehen bzw. abzurunden. Im WC Damen im A-Trakt müssen die Zuluftgitter vergrößert werden. Gemäß Vorgabe des Lüftungsbauers muss ein größeres Zuluftgitter eingebaut werden. Diese Notwendigkeit wurde erst im Zuge der Montage und Inbetriebnahme der Lüftungsanlage festgestellt und war aus den ursprünglichen Planungsunterlagen nicht ersichtlich. Die genannten Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und sind zur Gewährleistung der Sicherheit sowie der ordnungsgemäßen Funktion der technischen Gebäudeausrüstung erforderlich.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Während der Bauausführung wurde festgestellt, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, die bei der ursprünglichen Planung nicht erkennbar waren. Im Bereich des Treppenhaus 3 muss die Mauerabdeckung geändert werden. Die Brüstungsmauern weisen scharfkantige Ecken auf. Zur Vermeidung einer Unfall- und Verletzungsgefahr ist es erforderlich, die Mauerwerksabdeckungen fachgerecht zu verputzen und die scharfkantigen Bereiche mit Holz zu versehen bzw. abzurunden. Im WC Damen im A-Trakt müssen die Zuluftgitter vergrößert werden. Gemäß Vorgabe des Lüftungsbauers muss ein größeres Zuluftgitter eingebaut werden. Diese Notwendigkeit wurde erst im Zuge der Montage und Inbetriebnahme der Lüftungsanlage festgestellt und war aus den ursprünglichen Planungsunterlagen nicht ersichtlich. Die genannten Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und sind zur Gewährleistung der Sicherheit sowie der ordnungsgemäßen Funktion der technischen Gebäudeausrüstung erforderlich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleiden
Registrierungsnummer: 053660036036-31001-86
Postanschrift: Blankenheimer Str. 2
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Hochbau
Telefon: +49 2445 89 460
Fax: +49 2445 89 250
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0221-147-3045
Fax: +49 0221-147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Krapp Tor- und Türtechnik GmbH
Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Willi-Bleicher-Str. 9
Stadt: Düren
Postleitzahl: 52323
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 59316720-eaea-4e57-a797-eb386741e262 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/10/2026 08:53:10 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 749519-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/10/2026