5.1.
Los: LOT-0001
Titel: S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer Bahnhofshalle
Beschreibung: S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer Bahnhofshalle
Interne Kennung: 78500cab-fb2d-4858-8b04-890c7043c6fc
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45443000 Fassadenarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45260000 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2021
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021718865
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 06/07/2021
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021738801
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 06/07/2021
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021738804
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 06/07/2021
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021738811
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 06/07/2021
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021738815
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 06/07/2021
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021738819
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 06/07/2021
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021738822
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 06/07/2021
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021738835
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 06/07/2021
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 348948-2021
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001 - BIEGE S21, PFA 1.1 Fassaden / Glasdächer c/o seele GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: AvL-Nr.: 0364: Die zusätzlichen/geänderten Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vertragsleistungen des AN und können daher nur von diesem erbracht werden. AvLs: 297, 336, 323, 360, 328, 307, 346-F1, 313, 333, 345, 346, 352, 359, 360, 315, 301 VGVs: 046, 092, 083, 107, 149, 124, 155, 179, 195, 232, 249, 134: Die Lichtaugen sowie die Gitterschalen stellen für sich genommen sowie in der Gesamtbetrachtung eine untrennbare, konstruktive und technische Einheit dar. Aus dieser Einheit kann keine Teilleistung herausgetrennt und durch Dritte ausgeführt werden. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 354, 323 VGV: 032, 109, 143, 145, 146, 145, 170, 347, 347-F, 347-F2: Für einen effektiven Schutz der Leistungen sind hohe statische und konstruktive Anforderungen zu erfüllen. Diese greifen direkt in das statische Konstrukt der Lichtaugen ein. Der AN als Errichter der Lichtaugen kennt ihre statischen Eigenschaften und ist daher alleinig in der Lage die Schutzeinrichtungen korrekt und ohne Auswirkungen auf die fertiggestellte Leistung einzubauen. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 350, 360, 316-F1, 303, 361, 319-F1, 319-F2, 323, 327, 334: Die o.g. Bauteile bilden mit den Gitterschalen eine konstruktive, statische Einheit und können daher nicht losgelöst von den Gitterschalen betrachtet und ausgeführt werden. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 349, 328, 360, 359, 358, 352, 360, 343, 304, 344, 334, 357 VGVs:041, 200, 231, 017, 166, 236, 002, 005, 030, 052, 070, 043, 082: Der AN ist als Arbeitgeber für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeitenden verantwortlich. Er hat die Fürsorgepflicht. Daher kann der Arbeitsschutz nur durch den AN selbst erfolgen. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 349, 336-F1, 360, 307, 337, 313, 321, 352, 360, 336, 319, 323, 336, 341, 352, 344, 358: Die o.g. Anpassungen können nur durch den Errichter der Gitterschalen erfolgen, da diese direkt in die in sich abgeschlossene, konstruktive Einheit der Gitterschalen eingreifen. Die Erbringung der Leistung durch einen anderen AN ist daher nicht möglich. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 306-F1, 341, 306-F2, 306-F3, 321-F2, 341, 344 VGVs: 108,: Änderungen der Anlage sowie der Montage können nur durch den AN selbst erfolgen. Die Anlage ist fest in das komplexe Konstrukt der Lichtaugen und Gitterschalen integriert und kann nicht losgelöst davon betrachtet werden. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden. AvLs: 296, 307, 311, 313, 337, 360 VGVs: 063, 088, 127, 133, 147: Die Ballastierung des Bahnhofsdachs im Bereich der Lichtaugen und Gitterschalen war statisch erforderlich. Zur Sicherstellung der korrekten Setzung des Tiefbahnhofs und zur Vermeidung von Schäden an den erbrachten Leistungen war ein mehrfaches Umlegen der Ballastierung nötig. Dies konnte nur durch den Errichter der Lichtaugen und Gitterschalen erfolgen. Die Bleche mussten im Bereich der Anlagen des Errichters ausgebracht werden und griffen daher direkt in den Bauablauf ein. Die Leistungserbringung durch einen weiteren/anderen AN würde grundhaft in die Leistungsdisposition und Leistungsverantwortung des AN eingreifen und wäre somit mit erheblichen Schwierigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Schnittstellen-, Gewährleistungs- und Haftungsabgrenzung, mit Beeinträchtigungen des Planungs- und Bauablaufs sowie Behinderungen im gegenständlichen Bereich) verbunden.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: AvL-Nr.: 0364: Zusätzliche/geänderte Planungs-/Bauleistungen im Zusammenhang mit den Vertragsleistungen des bereits beauftragten AN, betreffend Monitorhalter Gitterschale Turm, Vorbereitung von Anschlussflächen Gitterschale Turm - Bonatzbau, Kopplungsstäbe Gitterschalen, Abdichtung, Blitzschutz und Potentialausgleich, Anarbeiten an bauseitige Einbauteile, Verkleidungsblech Kelchrand, Gerüst- und Montagekonzept, Ballastierung, Zugang Regellichtaugen AvLs: 297, 336, 323, 360, 328, 307, 346-F1, 313, 333, 345, 346, 352, 359, 360, 315, 301 VGVs: 046, 092, 083, 107, 149, 124, 155, 179, 195, 232, 249, 134: Geänderte Ausführung der Abdichtung der Lichtaugen und Gitterschalen sowie Anpassung der Ausführung aufgrund eines geänderten Verankerungskonzepts der Gitterschalen. Die Abdichtung ist gem. Hauptvertrag bereits geschuldet. AvLs: 354, 323 VGV: 032, 109, 143, 145, 146, 145, 170, 347, 347-F, 347-F2: Der Anfahrschutz ist zum Schutz der bereits fertiggestellten Lichtaugen sowie zum Schutz Dritter erforderlich. Mit diesem wird verhindert, dass durch Unachtsamkeit die fertiggestellte Leistung beschädigt werden kann. Außerdem verhindert der Schutz, dass Dritte zu Schaden kommen beispielsweise durch das unabsichtliche Befahren und dabei Beschädigen der Lichtaugen. AvLs: 350, 360, 316-F1, 303, 361, 319-F1, 319-F2, 323, 327, 334: Aufgrund verschiedener Umstände kam es an einigen Bauteilen zu Anpassungen im Bauablauf. Sämtliche Bauteile waren und sind dennoch vertraglich geschuldete Leistungen und zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich. Unter anderem wurden bspw. die Schneefanggläser an der GS STG später montiert, dies erfolgte um Beschädigungen im Rahmen der Enthüllung der GS zu verhindern. Des weiteren wurden die Konsolenplatten für bauseitige Winkel und Z-Profile beschleunigt gefertigt. Diese waren aufgrund von Anpassungen in der Einbringung bereits früher als ursprünglich vorgesehen erforderlich. AvLs: 349, 328, 360, 359, 358, 352, 360, 343, 304, 344, 334, 357 VGVs:041, 200, 231, 017, 166, 236, 002, 005, 030, 052, 070, 043, 082: Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit sind div. Arbeitsschutzmittel erforderlich. Etwa Funkenschutzgewebe für Schweißerarbeiten, Gerüste, Warnbeschilderungen, Löschvorrichtungen, Linearroste, Hubarbeitsbühnen oder Absturzsicherungen. Die Arbeitsschutzmaßnahmen wurden durch einen SiGeKo angeordnet. Aufgrund von Anpassungen an den Bauteilen sowie im Bauablauf wurden auch Anpassungen im Arbeitsschutz notwendig. AvLs: 349, 336-F1, 360, 307, 337, 313, 321, 352, 360, 336, 319, 323, 336, 341, 352, 344, 358: An den Gitterschalen wurden die Beschichtungen und Positionen der Kopplungsstäbe sowie Umwehrungssteher, Fassadenpfosten, Bleche, Dübelpositionen und das Niveau des Rohbodens aus architektonischen und konstruktiven Gründen angepasst. Des weiteren wurde der DB Schriftzug sowie die Ausführung der Türen am Eingang der Gitterschalen angepasst. Hierfür waren z.T. Schablonen erforderlich. Es handelt sich um Anpassungen an den vertraglich geschuldeten Leistungen. AvLs: 306-F1, 341, 306-F2, 306-F3, 321-F2, 341, 344 VGVs: 108,: Die Montageanweisungen für dieses System wurden auf Basis der gutachterlichen Feststellungen angepasst. Des weiteren wurden architektonische Anpassungen vorgenommen und das System zusätzlichen Prüfungen unterzogen. Im Anschluss wurde das System, wo für die Bauausführung notwendig, bereits in Betrieb genommen. Die Ausführung des Systems war vertraglich geschuldet. AvLs: 296, 307, 311, 313, 337, 360 VGVs: 063, 088, 127, 133, 147: Im Dachbereich um die Lichtaugen und Gitterschalen wurde mit Stahlblechen eine Ballastierung aufgebracht. Diese war statisch erforderlich um die üblichen Setzungen des Tiefbahnhofs zu beschleunigen und somit mögliche Setzungsschäden an den Lichtaugen und Gitterschalen zu verhindern.