1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Duisburg-Essen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: Externe wissenschaftliche Dienstleistungen im Bereich sozial-ökologischer Transformationsforschung
Beschreibung: Gegenstand des Auftrages ist die Entwicklung, empirische Anwendung, Validierung und projektbegleitende Weiterentwicklung eines integrierten sozial-ökologischen Forschungs- und Bewertungsrahmens für Klimatransformationsmaßnahmen in Gewässern und Auen in Deutschland. Die Leistung umfasst insbesondere die Entwicklung der hierfür erforderlichen theoretischen und methodischen Grundlagen, deren Anwendung und Überprüfung anhand ausgewählter Pilotstudien, die sozialwissenschaftliche Datenerhebung und -auswertung, die Analyse von Governance- und Beteiligungsprozessen sowie die Untersuchung der Politikkohärenz und sozialpolitischer Handlungsbedarfe. Auf dieser Grundlage sind übertragbare Handlungsempfehlungen und ein Blueprint für sozial gerechte und wirksame Klimatransformationsmaßnahmen zu entwickeln.
Kennung des Verfahrens: acdab6f5-ab88-4828-8d9f-4f4e67a90a29
Interne Kennung: 70-26 PR
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MDW6K# Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein. Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Externe wissenschaftliche Dienstleistungen im Bereich sozial-ökologischer Transformationsforschung
Beschreibung: Gegenstand des Auftrages ist die Entwicklung, empirische Anwendung, Validierung und projektbegleitende Weiterentwicklung eines integrierten sozial-ökologischen Forschungs- und Bewertungsrahmens für Klimatransformationsmaßnahmen in Gewässern und Auen. Die Leistung umfasst insbesondere die Entwicklung der hierfür erforderlichen theoretischen und methodischen Grundlagen, deren Anwendung und Überprüfung anhand ausgewählter Pilotstudien, die sozialwissenschaftliche Datenerhebung und -auswertung, die Analyse von Governance- und Beteiligungsprozessen sowie die Untersuchung der Politikkohärenz und sozialpolitischer Handlungsbedarfe. Auf dieser Grundlage sind übertragbare Handlungsempfehlungen und ein Blueprint für sozial gerechte und wirksame Klimatransformationsmaßnahmen zu entwickeln. Der Projektauftrag umfasst vier Arbeitspakete, die zwar inhaltlich aber nicht fachlich voneinander trennbar sind. Entscheidend ist nicht die isolierte Beherrschung einzelner Teilkompetenzen, sondern deren wissenschaftliche Integration und kontinuierliche Anwendung über die gesamte Laufzeit des Vorhabens. So wird im ersten Arbeitspaket (AP) unter anderem ein Bewertungsrahmen, eine Bewertungsmatrix und die Methode der transdisziplinären Wissensintegration entwickelt. Dabei handelt es sich nicht um fertige Produktlösungen, sondern theoretische Annahmen und methodische Abwägungen die während der Anwendung im zweiten Arbeitspaket (AP), iterativ weiterentwickelt werden. In diesem zweiten Arbeitspaket (AP) erfolgt dann die empirische Anwendung der entwickelten Kriterien anhand zuvor ausgewählter Pilotstudien. Zwischen den beiden AP besteht ein wissenschaftlicher Entwicklungs-, Anwendungs- und Validierungsprozess. Eine Entkoppelung der einzelnen Arbeitsphasen ist unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Arbeit nicht möglich. Die einzelnen Arbeitspakete greifen ineinander und sind jeweils allein betrachtet nicht verwertbar. Das wissenschaftliche Ergebnis wird beeinflusst durch die Entwicklung von Bewertungskriterien und Methoden, dessen Anwendung, der empirischen Analyse der Ergebnisse und den daraus gewonnen Erkenntnissen, die mit Praxisakteuren gemeinsam erarbeitet werden sollen. Die Leistung bildet einen einheitlichen wissenschaftlichen Entwicklungs-, Anwendungs-, Validierungsund Transferprozess ab. Die beschriebenen Arbeitspakete dienen der Strukturierung und zeitlichen Planung der Leistung, stellen jedoch keine voneinander unabhängigen wissenschaftlichen Teilleistungen dar. Die Beauftragung einer entsprechend spezialisierten externen Forschungseinrichtung ist daher erforderlich, um die naturwissenschaftlichen Arbeiten der aquatischen Ökoligie der Universität Duisburg-Essen durch die notwendigen sozialwissenschaftlichen und transdisziplinären Forschungsleistungen zu ergänzen und die Ziele des Gesamtvorhabens zu erreichen.
Interne Kennung: 70-26 PR
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Zuschlagkriterium richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot, das zu 100 % über den niedrigsten Preis ermittelt wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: §135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. §134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Duisburg-Essen
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Für die Ausführung der Leistung wird ein Leistungserbringer gesucht, der sowohl die notwendige fachliche Tiefe für die wissenschaftliche Evaluation und Verbindung qualitativer empirischer Sozialforschung mit naturwissenschaftlichen Umwelt- und Gewässerdaten besitzt, als auch eigene sozial-ökologische Theorie- und Bewertungsansätze und transdisziplinäre Methoden der Wissensintegration entwickelt und anwendet. Die für die Leistung erforderlichen Kompetenzen stellen keine willkürliche Festlegung von Anforderungen dar, sondern sind für die hier zu erbringende wissenschaftliche Forschung und das verfolgte Ziel notwendige Vorgaben. Der Auftrag steht unter der Überschrift: "Evaluation der Wirkungen von Klimatransformations-Maßnahmen in Gewässern und Auen auf ökologische und soziale Faktoren und Prozesse und sozialpolitischen Handlungsbedarf". Der Auftragnehmer muss folglich tiefgreifende Kenntnisse auf dem Gebiet der Ökologie von Gewässern und Auen verfügen. Zur Durchführung der Leistung muss der Auftragnehmer nachweislich über folgende Fähigkeiten verfügen: - Entwicklung originärer sozial-ökologischer Theorie- und Bewertungsansätze, - Entwicklung transdisziplinärer Methoden der Wissensintegration und Co-Produktion, - Verbindung qualitativer Sozialforschung mit naturwissenschaftlichen Umwelt- und Gewässerdaten, - Forschung zu Umweltgerechtigkeit, regionalen Disparitäten und sozialpolitischen Wirkungen ökologischer Transformationen, - Governance- und Policy-Analyse im Schnittfeld von Klima-, Umwelt-, Wasser- und Sozialpolitik,- wissenschaftliche Konzeption, Moderation und Auswertung transdisziplinärer MultiStakeholder-Prozesse, - Entwicklung transferorientierter wissenschaftlicher Produkte für Politik, Verwaltung und kommunale Praxis. - Sprachliche Anforderungen: Die Projektsprache ist Deutsch. Die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden müssen über Deutschkenntnisse verfügen, die eine sichere Durchführung und Auswertung deutschsprachiger Interviews und Workshops sowie die fachliche Kommunikation mit den beteiligten Akteuren ermöglichen. Die im Rahmen des Auftrags durchzuführenden Interviews, Workshops und Abstimmungstermine sind grundsätzlich in deutscher Sprache durchzuführen. Die zu erstellenden Berichte, Dokumentationen und weiteren Liefergegenstände sind in deutscher Sprache vorzulegen, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wurden Marktakteure identifiziert und systematisch untersucht. Die Prüfung ergab, dass nur ein Unternehmen über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, um den Forschungsauftrag zu erbringen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 70-26 PR
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Lauterer Wettbewerb
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 70-26 PR
Titel: Externe wissenschaftliche Dienstleistungen im Bereich sozial-ökologischer Transformationsforschung
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Duisburg-Essen
Registrierungsnummer: DE811272995
Postanschrift: Forsthausweg 2
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle/strat. Einkauf
Telefon: 02033790
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 221-112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE114237106
Postanschrift: Hamburger Allee 45
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 697076919-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7234168c-39fe-411c-a06d-08c63cc0a86d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2026 11:33:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 735657-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/10/2026