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Deutschland – Möbel – 1/DLII4/VV621-W0589_RV Möblierungsgerät NM2026 Unterkünfte G-Cap Inland Stufe 1 Rahmenvereinbarung mit vertraglichem Höchstwert über die Lieferung, Einbringung und Montage von Möblierungsgerät NM2026

736248-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Möbel – 1/DLII4/VV621-W0589_RV Möblierungsgerät NM2026 Unterkünfte G-Cap Inland Stufe 1 Rahmenvereinbarung mit vertraglichem Höchstwert über die Lieferung, Einbringung und Montage von Möblierungsgerät NM2026
OJ S 206/2026 23/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: 1/DLII4/VV621-W0589_RV Möblierungsgerät NM2026 Unterkünfte G-Cap Inland Stufe 1 Rahmenvereinbarung mit vertraglichem Höchstwert über die Lieferung, Einbringung und Montage von Möblierungsgerät NM2026
Beschreibung: 1/DLII4/VV621-W0589_RV Möblierungsgerät NM2026 Unterkünfte G-Cap Inland Stufe 1 Rahmenvereinbarung mit vertraglichem Höchstwert über die Lieferung, Einbringung und Montage von Möblierungsgerät NM2026
Kennung des Verfahrens: c5e483fe-45b8-4b5f-897b-de3457e16cb7
Interne Kennung: 6003113344-BAIUDBw DL II 4.1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: § 15 Abs. 4 VgV: die Angebote werden elektronisch über die e-Vergabeplattform angenommen. Somit gilt eine verkürzte Angebotsfrist von 30 Tagen nach dem Versendungstag.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39120000 Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke, 39113000 Verschiedene Sitze und Stühle, 39143110 Betten und Bettzeug sowie Spezialheimtextilien
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von planmäßig insgesamt 302 Gebäuden mit Mobiliar im gesamten Bundesgebiet. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 1 Bayern 70 2 Niedersachsen, Bremen 66 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt 47 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein 37 5 Nordrhein-Westfalen 31 6 Baden-Württemberg 26 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 25
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 161 529 933,40 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Korruption: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Betrug: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Zahlungsunfähigkeit: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: s.Vergabeunterlagen: "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe VV621_11 (BAAINBw B-V034/06.2023)

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 1 Bayern
Beschreibung: Regionallos 1 Bayern
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 1 Bayern 70
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2031
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 35 902 024,40 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeitraums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückli-che Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftragge-ber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschrei-bung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeit-raums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen er-füllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auf-traggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Trans-port erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt aus-schließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)=Bewertungspunktzahl   Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten Angebots liegt bei 200.000€. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000€. Das drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 €. günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=901312
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforderung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Siehe dazu die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die ausschließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen. - Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 2 Niedersachsen, Bremen
Beschreibung: Regionallos 2 Niedersachsen, Bremen
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 2 Niedersachsen, Bremen 66
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2031
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 35 148 005,20 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeitraums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückli-che Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftragge-ber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschrei-bung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeit-raums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen er-füllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auf-traggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Trans-port erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt aus-schließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)=Bewertungspunktzahl   Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten Angebots liegt bei 200.000€. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000€. Das drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 €. günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=901312
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforderung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Siehe dazu die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die ausschließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen. - Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen
Beschreibung: Regionallos 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt 47
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2031
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 24 652 822,70 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeitraums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückli-che Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftragge-ber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschrei-bung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeit-raums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen er-füllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auf-traggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Trans-port erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt aus-schließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)=Bewertungspunktzahl   Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten Angebots liegt bei 200.000€. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000€. Das drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 €. günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=901312
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforderung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Siehe dazu die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die ausschließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen. - Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Beschreibung: Regionallos 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein 37
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2031
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 19 047 587,90 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeitraums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückli-che Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftragge-ber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschrei-bung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeit-raums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen er-füllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auf-traggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Trans-port erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt aus-schließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)=Bewertungspunktzahl   Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten Angebots liegt bei 200.000€. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000€. Das drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 €. günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=901312
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforderung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Siehe dazu die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die ausschließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen. - Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: 5 Nordrhein-Westfalen
Beschreibung: Regionallos 5 Nordrhein-Westfalen
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 5 Nordrhein-Westfalen 31
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2031
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 17 322 341,30 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeitraums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückli-che Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftragge-ber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschrei-bung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeit-raums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen er-füllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auf-traggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Trans-port erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt aus-schließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)=Bewertungspunktzahl   Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten Angebots liegt bei 200.000€. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000€. Das drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 €. günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=901312
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforderung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Siehe dazu die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die ausschließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen. - Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: 6 Baden-Württemberg
Beschreibung: Regionallos 6 Baden- Württemberg
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 6 Baden-Württemberg 26
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2031
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 13 107 914,60 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeitraums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückli-che Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftragge-ber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschrei-bung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeit-raums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen er-füllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auf-traggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Trans-port erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt aus-schließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)=Bewertungspunktzahl   Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten Angebots liegt bei 200.000€. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000€. Das drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 €. günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=901312
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforderung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Siehe dazu die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die ausschließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen. - Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Beschreibung: Regionallos 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39100000 Möbel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Gegenstand der auf eine Laufzeit von vier Jahren angelegten Rahmenvereinbarung ist die Ausstattung von Gebäuden mit Mobiliar im bezeichneten Bundesland. Bei den Gebäuden handelt es sich um unterschiedliche Modulbauten, für die insgesamt vier Gebäudetypen vorgesehen sind. Die Gebäudetypen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Größe und des jeweiligen Ausstattungsumfangs. Los Bundesland Summe Gebäude (alle Gebäudetypen) 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 25
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2031
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 14 115 797,30 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten) 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeitraums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückli-che Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftragge-ber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschrei-bung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeit-raums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen er-füllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auf-traggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Trans-port erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt aus-schließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Referenzen: Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten. s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: 3.1 Nachweisdokumente Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.1 Bieterangaben Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden. Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen. In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss. In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen. Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.2 Eigenerklärung des Bieters Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben. Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln. Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen. Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen. 3.1.3 Weitere Nachweisdokumente Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden. Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. 3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen: - Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung. - Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten. 3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen: - Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente - Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden. -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Umsatz: Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von 12.000.000 EUR für Los 1 12.000.000 EUR für Los 2 8.500.000EUR für Los 3 6.600.000 EUR für Los 4 6.000.000 EUR für Los 5 4.500.000 EUR für Los 6 5.000.000 EUR für Los 7 Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard
Beschreibung: Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kategorie C- Garantie
Beschreibung: Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)=Bewertungspunktzahl   Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten Angebots liegt bei 200.000€. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000€. Das drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 €. günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=901312
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2026 08:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforderung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Siehe dazu die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die ausschließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - Sie dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) stammen. - Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (Teamleiter: mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; alle weiteren Personen: mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Registrierungsnummer: 991-20304-58
Postanschrift: Fontainengraben 200
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BAIUDBw Abt DL (IUD)
Telefon: +49 228886202160
Fax: +49 2285504898734
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e9b75fae-d3d2-48a0-a2d9-c05039a6775a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2026 12:01:29 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 736248-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/10/2026