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Steinfurt
Steinhagen
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Stolberg
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Südlohn
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Swisttal
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Telgte
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Unna
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Welver
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Werl
Wermelskirchen
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Wesseling
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Wettringen
Wickede (Ruhr)
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Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
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Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse – Rahmenvertrag Wirtschaftsflächenentwicklung

727133-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse – Rahmenvertrag Wirtschaftsflächenentwicklung
OJ S 204/2026 21/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Wirtschaftsflächenentwicklung
Beschreibung: Rahmenvertrag Wirtschaftsflächenentwicklung
Kennung des Verfahrens: 01a0a95b-995b-43b8-9ba1-b38ca91fb101
Interne Kennung: ZRR 2026_V_39
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: entfällt
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zukunftsagentur rheinisches Revier GmbH Am Brainergy Park 6
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: entfällt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 15 VGV
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: irrelvant
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein /unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein /unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung).
Betrug: Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Korruption: Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet habe(n).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet habe(n).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe Zahlungsunfähigkeit
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Erklärung, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Versicherung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass ein Bieter bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Bieter bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Bieter a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe Zahlungsunfähigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe Zahlungsunfähigkeit

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag für „Prozessbegleitende Beratungsleistungen zur Qualifizierung von Vorhaben für das Förderangebot „Nachhaltige Wirtschaftsflächen im Rheinischen Revier“ sowie Fortführung der Begleitung der NZIA-Community“
Beschreibung: Rahmenvertrag für „Prozessbegleitende Beratungsleistungen zur Qualifizierung von Vorhaben für das Förderangebot „Nachhaltige Wirtschaftsflächen im Rheinischen Revier“ sowie Fortführung der Beglei-tung der NZIA-Community“ Gegenstand des Auftrages ist die fachliche, strategische und prozessbegleitende Beratung der Kom-munen sowie der Auftraggeberin. Planungs-, Genehmigungs- und Fachgutachterleistungen sind nicht Gegenstand dieses Auftrages und verbleiben in der Verantwortung der jeweiligen Vorhabenträger. Der künftigen Auftragnehmerin obliegt die Erbringung der Beratungs- und Begleitungsleistung in Abstim-mung mit der Auftraggeberin. Die künftige Auftragnehmerin kann sich zwecks Einbringung fachlicher Expertise entsprechender Unterauftragnehmer bedienen. Vor dem Hintergrund der aktuellen im Förderangebot indizierten Schwerpunktsetzung der Förderung für nachhaltige Wirtschaftsflächen sollen förderfähige oder ohne Förderung umsetzbare Projektideen entwickelt und im Falle beabsichtigter Förderung zu Projektanträgen qualifiziert oder die Projektan-träge nachgeschärft und auf Wirkmächtigkeit überprüft werden.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 10% der Auftragswertschätzung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Brainergy Park 6
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Zielgruppe der Beratung der Zukunftsagentur bezieht sich primär auf kommunale und regionale Akteure mit öffentlichem Auftrag (z.B. Planungsämter, Wirtschaftsförderungen, Struktur- und Entwicklungsgesellschaften, Kommunen). Vorgelegt werden sollen Personalreferenzen für öffentliche Auftraggeber (öffentliche Rechtsform sowie privatwirtschaftliche Unternehmen unter Betei-ligung von öffentlichen Trägern). Die Referenzen müssen zu folgenden Themenfeldern passen: • Vernetzung und rechtliche Verankerung in der interkommunalen Zusammenarbeit • Entwicklung von Branchenfokussen und Nutzungskonzepten • Identifikation und Überwindung von Entwicklungshemmnissen • Nachhaltige Flächenentwicklung • Projektqualifizierung für Fördermittelanträge Die vorzulegenden Referenzen müssen sich auf mindestens drei der o.g. Themenbereiche beziehen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. 1.000.000 Euro je Schadensfall (mittels Dritterklärung)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Keine Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG (mittels Eigenerklärung)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Einhaltung der Vorgaben des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (mittels Eigenerklärung).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertung des Preises – 40 %
Beschreibung: Wertung des Preises – 40 % Für die Preiswertung ist der im Preisblatt/Formular Nr. 324 anzugebende Stundensatz in netto und brutto maßgeblich. Die Preiswertung erfolgt anhand einer linearen Interpolation zwischen dem günstigsten und dem teuersten wertbaren Angebot. Dabei gilt: • Das günstigste wertbare Angebot erhält 8 Preispunkte. • Das teuerste wertbare Angebot erhält 1 Preispunkt. • Die übrigen Angebote erhalten entsprechend ihrem Verhältnis zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot eine interpolierte Punktzahl. Die erreichten Preispunkte werden anschließend mit der Gewichtung von 40 % in die Gesamtwertung übernommen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wertung des Umsetzungskonzepts – 60 %
Beschreibung: Wertung des Umsetzungskonzepts – 60 % Das Umsetzungskonzept wird anhand von drei gleichrangigen Qualitätskriterien bewertet. Kriterium Gewichtung innerhalb der Konzeptwertung 1.1 Strategischer Beratungsansatz / Prozess- und Auftragsmanagement 1/3 1.2 Interkommunales Management 1/3 1.3 Umgang mit Hemmnissen bei der Wirtschaftsflächenentwicklung 1/3 Für jedes der drei Kriterien können 1 bis 4 Punkte vergeben werden. Damit können insgesamt maximal 12 Konzeptpunkte erreicht werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: z.B. Aufklärung über das Preisangebot
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 20/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Registrierungsnummer: HRB 6813
Postanschrift: Am Brainergy Park
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land, Gliederung (NUTS): Düren (DEA26)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Telefon: 02461 7039664
Profil des Erwerbers: www.evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 01a13475-7803-4899-a16f-035d75c8d10c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/10/2026 14:53:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 727133-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 204/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/10/2026