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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Anmietung von Ersatzfahrzeugen für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in vier Losen
Beschreibung: Die BwFPS hat bundesweit mehr als 42.000 Fahrzeuge im Einsatz, die sich aus unterschiedlichsten Kraftfahrzeugen zusammensetzen. Hierzu zählen unter anderem auch Fahrzeuge für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in verschiedenen Ausführungen. Dies können Intensivtransportwagen als LKW, Notarzteinsatzfahrzeuge als Van und SUV sowie Rettungstransportwagen sein. Die Fahrzeuge werden in den Bundeswehrkrankenhäusern Ulm, Koblenz, Hamburg, Westerstede und Berlin genutzt. Im Falle des Ausfalls eines derartigen, in der Nutzung befindlichen, Fahrzeuges muss die sofortige Einsatzfähigkeit wieder sichergestellt werden. Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung. Der Auftraggeber beabsichtigte je Los mehrere Rahmenvereinbarungen über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu schließen, sofern die entsprechenden Bieter die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllten. Es war möglich, dass ein Bieter die Bedingungen für mehrere Lose erfüllte.
Kennung des Verfahrens: af3ed5cc-b1cd-44cd-8644-8caa42d1d12f
Interne Kennung: 26/Ersatzfahrzeuge Sanitätsdienst/03
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34114100 Notfallwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114110 Rettungswagen, 34114120 Fahrzeuge für paramedizinische Versorgung, 34114121 Krankenwagen, 34114122 Patiententransportfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Nutzer der Fahrzeuge sind: -Los 1: Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Bundeswehrkrankenhaus Westerstede und Bundeswehrkrankenhaus Hamburg - Los 2: Bundeswehrkrankenhaus Berlin und Bundeswehrkrankenhaus Hamburg - Los 3: Bundeswehrkrankenhaus Ulm und Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz - Los 4: Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Bundeswehrkrankenhaus Ulm und Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 590 788,25 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 8 388 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMWT3#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Intensivtransportwagen (ITW)
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe war die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los: Los 1: Intensivtransportwagen (ITW) Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg, Westerstede und Koblenz. Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wurde auf EUR 1.107.000,00 netto festgelegt.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34114100 Notfallwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114110 Rettungswagen, 34114120 Fahrzeuge für paramedizinische Versorgung, 34114121 Krankenwagen, 34114122 Patiententransportfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg, Westerstede und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die losspezifische Rahmenvereinbarung beginnt am 01.11.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2030. Die losspezifische Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die losspezifische Rahmenvereinbarung spätestens am 31.10.2032 endet.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 737 986,83 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Wirtschaftlichkeitsbewertung auf der zweiten Stufen erfolgt anhand der losspezifischen Anlage Bewertungsmatrix.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Wirtschaftlichkeitsbewertung auf der zweiten Stufen erfolgt anhand der losspezifischen Anlage Bewertungsmatrix.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es handelt sich um ein zweistufiges Vgemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 5 VgV. Dies bedeutet: In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Die Vergabe in zweiter Stufe erfolgt im Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag für die Mobilitätsanforderung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Notarzteinsatzfahrzeug Van (NEF Van)
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe war die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los: Los 2: Notarzteinsatzfahrzeug Van (NEF Van) Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Berlin und Hamburg. Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wurde auf EUR 1.494.000,00 netto festgelegt.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34114100 Notfallwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114110 Rettungswagen, 34114120 Fahrzeuge für paramedizinische Versorgung, 34114121 Krankenwagen, 34114122 Patiententransportfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Nutzer der Fahrzeuge sind das Bundeswehrkrankenhaus Berlin und das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die losspezifische Rahmenvereinbarung beginnt am 01.11.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2030. Die losspezifische Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die losspezifische Rahmenvereinbarung spätestens am 31.10.2032 endet.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 995 841,63 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Wirtschaftlichkeitsbewertung auf der zweiten Stufen erfolgt anhand der losspezifischen Anlage Bewertungsmatrix.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Wirtschaftlichkeitsbewertung auf der zweiten Stufen erfolgt anhand der losspezifischen Anlage Bewertungsmatrix.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es handelt sich um ein zweistufiges Vgemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 5 VgV. Dies bedeutet: In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Die Vergabe in zweiter Stufe erfolgt im Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag für die Mobilitätsanforderung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Notarzteinsatzfahrzeug Land hü (NEF Land hü)
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe war die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los: Los 3: Notarzteinsatzfahrzeug Land hü (NEF Land hü) Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm und Koblenz. Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wurde auf EUR 361.000,00 netto festgelegt.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34114100 Notfallwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114110 Rettungswagen, 34114120 Fahrzeuge für paramedizinische Versorgung, 34114121 Krankenwagen, 34114122 Patiententransportfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die losspezifische Rahmenvereinbarung beginnt am 01.11.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2030. Die losspezifische Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die losspezifische Rahmenvereinbarung spätestens am 31.10.2032 endet.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 240 221,20 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Wirtschaftlichkeitsbewertung auf der zweiten Stufen erfolgt anhand der losspezifischen Anlage Bewertungsmatrix.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Wirtschaftlichkeitsbewertung auf der zweiten Stufen erfolgt anhand der losspezifischen Anlage Bewertungsmatrix.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es handelt sich um ein zweistufiges Vgemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 5 VgV. Dies bedeutet: In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Die Vergabe in zweiter Stufe erfolgt im Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag für die Mobilitätsanforderung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Rettungstransportwagen (RTW)
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe war die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen gem. DIN 1789 (beschreibt die Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung und somit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst den einheitlichen Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen) für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in folgendem Los: Los 4: Rettungstransportwagen (RTW) Es sollen mit möglichst vielen Anbietern Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Auftraggeber ist die BwFuhrparkService GmbH. Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg und Koblenz. Ein Anspruch auf einen definierten Dienstleistungs- / Lieferumfang an die BwFuhrparkService GmbH oder die Beauftragung mit bestimmten Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Die Abrufobergrenze der Rahmenvereinbarung wurde auf EUR 5.426.000,00 netto festgelegt.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34114100 Notfallwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114110 Rettungswagen, 34114120 Fahrzeuge für paramedizinische Versorgung, 34114121 Krankenwagen, 34114122 Patiententransportfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Nutzer der Fahrzeuge sind die Bundeswehrkrankenhäuser Ulm, Berlin, Hamburg und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die losspezifische Rahmenvereinbarung beginnt am 01.11.2026 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2030. Die losspezifische Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die losspezifische Rahmenvereinbarung spätestens am 31.10.2032 endet.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 616 738,59 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Wirtschaftlichkeitsbewertung auf der zweiten Stufen erfolgt anhand der losspezifischen Anlage Bewertungsmatrix.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Wirtschaftlichkeitsbewertung auf der zweiten Stufen erfolgt anhand der losspezifischen Anlage Bewertungsmatrix.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es handelt sich um ein zweistufiges Vgemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 5 VgV. Dies bedeutet: In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht werden und den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Die Vergabe in zweiter Stufe erfolgt im Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner. Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag für die Mobilitätsanforderung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 8 388 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 107 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Haas Autovermietung Sonder.-KFZ GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1: Intensivtransportwagen (ITW)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Los 1: Intensivtransportwagen (ITW)
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/10/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 16/10/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 494 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Haas Autovermietung Sonder.-KFZ GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2: Notarzteinsatzfahrzeug Van (NEF Van)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Los 2: Notarzteinsatzfahrzeug Van (NEF Van)
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/10/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 16/10/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 361 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Haas Autovermietung Sonder.-KFZ GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 3: Notarzteinsatzfahrzeug Land hü (NEF Land hü)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: Los 3: Notarzteinsatzfahrzeug Land hü (NEF Land hü)
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/10/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 16/10/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 426 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Haas Autovermietung Sonder.-KFZ GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 4: Rettungstransportwagen (RTW)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4
Titel: Los 4: Rettungstransportwagen (RTW)
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/10/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 16/10/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Registrierungsnummer: 992-80005-38
Postanschrift: Am Turm 42
Stadt: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Vergaben
Telefon: +49 22411650-224
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Haas Autovermietung Sonder.-KFZ GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 317173989
Postanschrift: Barmbeker Markt 8
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22081
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 33435042-5dc2-47e8-9df0-67798761c2ff - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/10/2026 11:11:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 729018-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 204/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/10/2026