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1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Rechtsform der zuständigen Behörde: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
Beschreibung: Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörde gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für das Linienbündel „Kraichtal“ mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027.
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei der am 05.02.2025 veröffentlichten Vorinformation (Bekanntmachungs Nr. 80303-2025) und der am 25.02.2026 veröffentlichten Berichtigungsbekanntmachung (Bekanntmachungs-Nr. 131362-2026) wurde darauf verwiesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch eine um die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels ergänzte Vorinformation nach § 8a Abs. 2 PbefG in Form einer Berichtigung veröffentlicht wird, in der dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Hierbei handelt es sich um das vorliegende Dokument samt seiner auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abrufbaren Anlage samt Anhänge. -- 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Die vorliegende Vorinformation löst nun die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. -- 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Kraichtal“ (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden in der Anlage zur Vorinformation und ihren Anhängen konkretisiert. Diese können unter folgendem Link unter dem Reiter „Vergaben – Amt für Mobilität und Beteiligungen“ auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abgerufen werden: https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt Karlsruhe. -- 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. -- 4. Verlängerungsoption: Der Vertrag wird zusätzlich eine einmalige einseitige Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger um weitere 12 Monate enthalten.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
vgv - Die Angabe „Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007“ unter Ziffer 2.1 „Verfahrensart“ wird im Formular automatisch voreingetragen und trifft nicht zu. Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
Beschreibung: Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) aus dem Jahr 2026 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel „Kraichtal“ für neun Jahre. Die Leistungen müssen auf folgenden Linien erbracht werden: – Buslinienverkehr: 134 Östringen – Odenheim – Tiefenbach – Eichelberg – Elsenz; 135 Neuenbürg – Oberöwisheim; 136 Oberacker – Münzesheim; 137 Bahnbrücken Ort – Bahnbrücken; 138 Landshausen – Menzingen; 139 Landshausen – Menzingen – Gochsheim – Münzesheim – Neuenbürg. – On Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gem. § 44 PBefG): 139M On Demand-Verkehr („MyShuttle“): Bediengebiet „Kraichtal“; 134M On Demand-Verkehr („MyShuttle“): Bediengebiet „Östringen“ Der Leistungsumfang im Buslinienverkehr wird ca. 17.000 Jahresfahrplanstunden betragen. Das geplante Fahrplanangebot kann den als Anhang 1 beigefügten Fahrplanentwürfen entnommen werden. Die Leistungen im On Demand-Verkehr erfolgen als Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG (Bedienung auf Abruf ohne Fahrplan oder festen Linienweg). Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs „Kraichtal“ (Linie 139M) umfasst die Stadt Kraichtal. Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs „Östringen“ (Linie 134M) umfasst die Stadt Östringen. Gegebenenfalls werden die Bediengebiete während der Vertragslaufzeit erweitert. Die On Demand-Verkehre sollen das Busangebot in den Schwachlastzeiten ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Hierfür sind für den On Demand-Verkehr „Kraichtal“ sowie für den On Demand-Verkehr „Östringen“ jeweils mind. 2 On Demand-PKWs einzusetzen. Demnach wird sich der Leistungsumfang des On Demand-Verkehrs zu Betriebsbeginn auf insgesamt ca. 7.400 PKW-Betriebsstunden (= Anzahl Stunden innerhalb der Dispositionszeit pro Normjahr x Anzahl Fahrzeuge) belaufen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom KVV gestellt. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen enthalten, um die Einhaltung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG im Buslinien- und On Demand-Verkehr sicherzustellen. Die Betriebsaufnahme ist für den 12.12.2027 vorgesehen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Buslinien- und On Demand-Verkehr noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Weitere Vorgaben und Informationen zum Linienbündel, insb. Anforderungen an die Fahrzeugkapazitäten und den Buseinsatz, sind in der Anlage samt Anhänge einzusehen. Diese können unter folgendem Link unter dem Reiter „Vergaben – Amt für Mobilität und Beteiligungen“ auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe abgerufen werden: https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen-Vergaben/Landratsamt-Karlsruhe
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Städte Kraichtal und Östringen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadt Eppingen
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 12/12/2027
Enddatum der Laufzeit: 13/12/2036
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08215-A4990-92
Postanschrift: Kriegsstraße 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 936 64200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4b194a1f-7536-49e2-b003-6b7908306fae-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: 1. Entfall des Landkreises Heilbronn als zuständige Behörde unter Ziffer 1 sowie in Ziffer 2.1, da eine Aufgabenübertragung an den Landkreis Karlsruhe erfolgt. -- 2. Änderung der Angabe bzgl. der Rechtsform der zuständigen Behörden in Ziffer 1 von „Regionale Gebietskörperschaft“ auf „Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene“ aufgrund Änderung in der eForms-Vorlage. -- 3. Streichung des Verweises auf die geplante Veröffentlichung einer ergänzenden Vorinformation in Ziffer 2.1 und 5.1, da die ergänzende Vorinformation im Rahmen dieser Berichtigungsbekanntmachung erfolgt. -- 4. Konkretisierung des Leistungsgegenstands in Ziffer 2.1 und 5.1 (u. a. Entfall Linie 149 und Aktualisierung des maßgeblichen Nahverkehrsplans). Es wurden Informationen und Vorgaben zu den On Demand-Verkehren ergänzt. Zusätzlich wurde ein Verweis auf die Anlage zur Vorinformation samt Anhänge hinzugefügt. -- 5. Anpassung und Ergänzung der zusätzlichen Informationen in Ziffer 2.1.4, insbesondere in Bezug auf die Auslösung der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge und den Verweis auf Anforderungen in einem ergänzenden Dokument (Anlage zur Vorinformation samt Anhänge) sowie die Verlängerungsoption. -- 6. Verschiebung des Hinweises in Bezug auf die genannten Normen zur beabsichtigten Verfahrenswahl von Ziffer 2.1.4 Zusätzliche Informationen Nr. 5 zu Ziffer 2.1.4 Rechtsgrundlage. -- 7. Die Stadt Oberderdingen in Ziffer 5.1.2 bei Erfüllungsort im Landkreis Karlsruhe entfernt.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 933d5ec0-0b0a-4030-a230-9944e8180973 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/10/2026 11:10:37 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 724993-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 203/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/10/2026