1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Generalsanierung Albert-Schweitzer-Realschule und Pestalozzi-Förderschule
Beschreibung: Im Rahmen der Generalsanierung des Schulgebäudes Albert-Schweizer-Realschule in Bruchsal, wird Neuausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume erforderlich, folgende Ausstattung ist vorgesehen: 5 St. Lehrertische 4 St. Wandschrank/Medienschrank 3 St. Medienversorgungssystem Deckenmontiert 2 St. Spritzschutzwände 4 St. Schränke 2 St. Schrankwände 7 St. Laborspülen 2 St. Wandlabortisch mit Energiezelle 1 St. Einbauschrank mit Kühl- u. Trockenschrank 1 St. Gefahrstoffschrankwand 6 St. Sicherheitsausstattung
Kennung des Verfahrens: 0eff44f1-19e4-4a70-8e32-e8ead031b25b
Interne Kennung: GEM26:682.821/5/2 Generalsanierung ASR + PFS; 0612 Besondere Ausstattung - Fachräume - BA. 2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schnabel-Henning-Straße 4
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen. Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen bzw. dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der o. g. Ausschlussgrund ist beispielhaft aufgeführt. Die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich nach §§ 123 bis 124 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j derRichtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 0612 Besondere Ausstattung - Fachräume - Albert-Schweitzer-Realschule BA 2
Beschreibung: Im Rahmen der Generalsanierung des Schulgebäudes Albert-Schweizer-Realschule in Bruchsal, wird Neuausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume erforderlich, folgende Ausstattung ist vorgesehen: 5 St. Lehrertische 4 St. Wandschrank/Medienschrank 3 St. Medienversorgungssystem Deckenmontiert 2 St. Spritzschutzwände 4 St. Schränke 2 St. Schrankwände 7 St. Laborspülen 2 St. Wandlabortisch mit Energiezelle 1 St. Einbauschrank mit Kühl- u. Trockenschrank 1 St. Gefahrstoffschrankwand 6 St. Sicherheitsausstattung
Interne Kennung: LOT-0001 GEM26:682.821/5/2 Generalsanierung ASR + PFS
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schnabel-Henning-Straße 4
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/06/2027
Enddatum der Laufzeit: 16/08/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Eignungsprüfung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung: Angabe Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe d: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle wird die Vorlage /der NACHWEIS (§ 6a Nr. 1 VOB/A-EU) der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer gefordert. Sonstiges zur Eignungsprüfung: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft: - Eigenerklärung Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe h: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/AEU). Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe e (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/AEU). Sonstiges zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe f: - Eigenerklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen - Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist - Eigenerklärung, das für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - Eigenerklärung, das zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich /wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. - Eigenerklärung / Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe g: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen (gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben: Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 AngErg Eignung o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Eignungsprüfung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung /Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt KEV 179 – Buchstabe a (gemäß § 6a Nr. 2c VOB/A-EU). Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl - dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; dieHaftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (- KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Bei Einsatz von o.g. anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung (wie in der Bekanntmachnung ab 5.1.9 beschrieben)- auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot abzugeben. Nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem ist dazu folgendes zu erklären: - ein Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter Vertreter) ist zu bennen; - das geschäftsführende Mitglied die Bieter- /Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (sofern nichts anderes vereinbart wird) und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften Die Eignung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist (wie in der Bekanntmachnung ab 5.1.9 beschrieben) entsprechend nachzuweisen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw. KEV 179 o.ä.), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt und ist vom Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Eignungsprüfung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung /Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre (die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt KEV 179 – Buchstabe a (gemäß § 6a Nr. 2c VOB/A-EU). Zur Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung- Angaben von drei Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV 179 - Buchstabe b (§ 6a Nr. 3a VOB/A-EU Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle ist zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers vorlegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. Außerdem ist der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers benennen ((gemäß § 6b Abs. 1 VOB/EU - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen § 6e VOB/A-EU). - Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV 179 Buchstabe c: (§ 6a Nr. 3g VOB/A-EU Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - KEV 177 AngErg AU EU - benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen nach Vordruck - KEV 178 AngErg AU Verpfl - dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; dieHaftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (- KEV 178 AngErg AU Verpfl -) abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Bei Einsatz von o.g. anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung (wie in der Bekanntmachnung ab 5.1.9 beschrieben)- auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Erklärung nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem - mit dem Angebot abzugeben. Nach dem Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem ist dazu folgendes zu erklären: - ein Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter Vertreter) ist zu bennen; - das geschäftsführende Mitglied die Bieter- /Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (sofern nichts anderes vereinbart wird) und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften Die Eignung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist (wie in der Bekanntmachnung ab 5.1.9 beschrieben) entsprechend nachzuweisen)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der EU Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100 % Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungsbürgschaft
Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 16a VOB/A-EU nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 17/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurden auf den 15.01.2027 festgelegt.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Es sind keine Bieter gemäß VOB/A-EU zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004586
Postanschrift: Kaiserstr. 66
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt, Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
Telefon: 07251 79428
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08A986640
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 9268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Geschäftsstelle Zentrale Vergaben
Registrierungsnummer: UST-ID: DE 143 080 672
Postanschrift: Otto-Oppenheimer-Platz 5 Stadt Bruchsal Stadt Bruchsal
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Bruchsal
Telefon: 07251 79428
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3426aa4-6ee9-4e18-a113-f95770b242d5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2026 08:33:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 720426-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 202/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/10/2026