5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung, 71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten, 71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen, 71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen, 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten, 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau, 71324000 Baukostenberechnung, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung, 71356400 Technische Planungsleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin nach Maßgabe des Vertrags durch einseitige Erklärung den Rahmenvertrag zweimal um jeweils ein Jahr verlängern kann. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen: Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Nach vorläufiger Prüfung kann die Auftraggeberin von den aussichtsreichen Bewerbern innerhalb einer angemessenen Frist folgende Nachweise zu den Eigenerklärungen anfordern. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Beleg der Eignung akzeptiert (§ 50 VgV). Die Angaben zu den Eignungs- und Auswahlkriterien (Anlage B-04) sind auch bei Verwendung der EEE mit dem Teilnahmeantrag auf dem Formblatt B-04 zu machen. Im Übrigen kann die Auftraggeberin Unterlagen nach § 56 VgV nachfordern. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Prüfung des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB eine Wirtschaftsauskunft einzuholen; dem Bewerber wird vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gefordert ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten. a) Mindestanforderung: Keine. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Berufshaftpflichtversicherung a) Mindestanforderung: Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens zweifach maximiert): - Personenschäden: mindestens 10 Mio. € - Sach- und Vermögensschäden: mindestens 5 Mio. € - Umweltschäden: mindestens 1 Mio. € Die Versicherung muss bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten werden. Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse durch die derzeit abgeschlossene Versicherung des Bewerbers / durch die derzeit abgeschlossenen Versicherungen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird. Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Unterauftragnehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis für die bestehende Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens drei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden. Sofern die vorstehende Erklärung nicht abgegeben werden kann, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung über den Gesamtumsatz abzugeben, jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), jeweils in EUR netto. a) Mindestanforderung: Keine. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung über den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen für Wohnbestandsimmobilien) abzugeben, jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), jeweils in EUR netto. Begriffsbestimmung: Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen für Wohnbestandsimmobilien) ist der Netto-Honorarumsatz aus Planungs- und Überwachungsleistungen (Objekt- und Fachplanung) für die Sanierung, Modernisierung oder Instandsetzung von Wohnbestandsimmobilien. Maßgeblich ist der Honorarumsatz des Unternehmens, nicht die Bauwerkskosten der Projekte. Bei Bewerbergemeinschaften und bei Eignungsleihe werden die Umsätze der beteiligten Unternehmen zusammengerechnet. a) Mindestanforderung: Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen für Wohnbestandsimmobilien) von mindestens 500.000,00 EUR netto in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben über die durchschnittliche Zahl an Beschäftigten (Vollzeitstellen) und an Beschäftigten (Vollzeitstellen) mit einer fachspezifischen Qualifikation (Dipl.-Ing. Uni / FH oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc./ B.Eng. / B.A. in Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Fachrichtungen), welcher er jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigt hat. a) Mindestanforderung: Mindestanforderung ist eine jährliche Zahl an Beschäftigten mit einer fachspezifischen Qualifikation (Dipl.-Ing. Uni / FH oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc./ B.Eng. / B.A. in Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Fachrichtungen) des Bewerbers von mindestens 10 Beschäftigten (Vollzeitstellen) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten mit fachspezifischer Qualifikation. b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: Keine.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mind. 1, max. 3 Referenzen über an d. Bewerber/Mitglied der BG beauftragte & von diesem erbrachte Generalplanerleistungen (mind. OPl. Gebäude und Innenräume, FPl. Tragwerksplanung, FPl. TGA ) sowie - jeweils 1 Referenzprojekt über an d. Bewerber/Mitglied der BG beauftragte & von diesem erbrachte Planungsleistungen der nachfolgend aufgelisteten Planungsdisziplinen (für die 4 Disziplinen also 4 Referenzprojekte): a) OPl. Gebäude+Innenräume, b) FPl.TWP, c) FPl.TGA HLS, d) FPl. TGA ELT gem. Tabellen der Anlage B-04, Ziff. 4.3.2.1 ff. genannten Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung einer o. mehrerer Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Hinweis Mehrfachnennung: Dasselbe Referenzprojekt kann sowohl für eine GP-Referenz (nachfolgend Referenzen Nrn. 1-3) als auch für 1 o.mehrere sonstige Planungsreferenzen (nachfolgend Referenzen Nrn. 4-7) genutzt werden, sofern die konkr. Leistungen im selben Referenzprojekt tatsächlich erbracht worden sind. Ein Referenzprojekt über GP-Leistungen darf nicht auf zwei o. mehr GP-Referenzen (Referenzen Nrn. 1-3) verteilt werden. Werden mehr als 3GP-Referenzen o. für 1 Planungsdisziplin (Referenzen Nrn. 4–7) mehr als 1 Referenz benannt, werden nur die jeweils ersten in der Reihenfolge der Nummerierung gewertet. Bei BG reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte BG nur einmalig in der Bewerberauskunft des Mitglieds gemacht werden, der die Referenz erbracht hat. Bewirbt sich der Bewerber/die BG auf mehrere Lose, kann dieselbe Referenz für sämtliche Lose benannt werden. Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass Angaben korrekt sind + Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Zu Referenz-Nr 1-3: Generalplanung Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Name d. Bewerbers/Mitglieds der BG, welcher/s die Referenz erbracht hat - Name d. Referenzauftraggebers - Ansprechperson beim tats. Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Name,Telefon-Nr., E-Mail - Projektbezeichnung, Lage/Ort - Gebäudetyp, Nutzung+Größe (BGF) - Kurzbeschreibung d. Referenzprojektes a) Mindestanforderungen: Hinweis: Wenn eine der nachfolgenden Mindestbedingungen nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Bei Nichterfüllung der Mindestzahl an Referenzen erfolgt Ausschluss. - (1) Referenzgegenständlich ist die Beauftragung d. Bewerbers mit d. Generalplanung einer Maßnahme an einem Bestandsgebäude (ist Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, muss referenzgegenständlich die Beauftragung d. federführenden Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das diese im Auftragsfall gegenüber der Auftraggeberin auch rechtsgeschäftlich als Hauptansprechpartner vertreten wird, gewesen sein): Der referenzgegenständliche Generalplanungsauftrag muss mind. die Beauftragung folgender Leistungen beinhaltet haben: a) die in Eigenleistung erbrachte Vertretung + Projektleitung d. Generalplanungsteams ggü dem Referenzauftraggeber + die Koordination & Integration aller Planungsleistungen d. Generalplanungsteams, sowie b) die gegenüber dem Referenzauftraggeber vertraglich geschuldeten &(nicht notwendig in Eigenleistung, sondern ggf. durch UN/NU oder Bewerbergemeinschaftsmitglieder) erbrachten Leistungen aa) der LPH 2-7 der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, bb) der LPH 2-6 der Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI, und cc) der Leistungsphasen 2-7 der Planung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI. (2) Das referenzauftragsgegenständliche Objekt unterfällt der Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude. (3) Baukosten (KG 200-500) gemäß DIN 276:2018-12 der von den referenzgegenständlichen Generalplanungsleistungen betroffenen Maßnahme an einem Bestandsgebäude ≥ 500.000 EUR, netto (4) Die referenzauftragsgegenständlichen Leistungen wurden im Zeitraum von 09/2021 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen (Leistungen können vor 09/2021 begonnen worden sein). Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: (1) Gegenstand des referenzgegenständlichen Generalplanungsauftrags war 1 Maßnahme an einem Bestandswohngebäude (Modernisierung, energetische Ertüchtigung, Instandsetzung und/oder Umbau bestehender Gebäude mit Wohnnutzung), wobei die referenzgegenständlichen Leistungen mindestens 5 Wohneinheiten umfassten: 7 Punkte (2) Beauftragt und erbracht wurden Planungsleistungen über eine energetische Modernisierung des referenzgegenständlichen Bestandswohngebäudes. Energetische Modernisierung in diesem Sinne ist die Planung+Realisierung einer Wärmepumpe u./o. einer Photovoltaikanlage u./o. die Planung und Realisierung der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle (Dämmung von Fassade, Dach oder oberster Geschossdecke oder Austausch der Fenster): je Aspekt 1 Punkt, addiert max. 3 Punkte (3) Gegenstand des referenzgegenständlichen Generalplanungsauftrags war auch die Koordination und Integration von Gutachterleistungen für die Sanierung von Schadstoffen in der Bausubstanz an einem vor dem Jahr 1990 errichteten Bestandswohngebäude: 3 Punkte (4) Die Gegenstand des referenzgegenständlichen Generalplanungsauftrags bildenden Maßnahmen an einem Bestandswohngebäude wurden ganz o. überwiegend im bewohnten o. genutzten Zustand erbracht, d.h. ohne vollständigen Freizug d. betroffenen Einheiten während der Bauausführung. Ein überwiegend bewohnter/genutzter Zustand liegt vor, wenn die von der Maßnahme betroffenen Einheiten o. nicht betroffene Einheiten im maßnahmengegenständlichen Bestandswohngebäude im Zeitpunkt der Bauausführung bewohnt/genutzt sind: 6 Punkte Je GP-Referenz (Nrn. 1–3) können höchstens 19 Punkte erreicht werden; die Punkte der bis zu 3 gewerteten GP-Referenzen werden addiert (höchstens 57 Punkte). Die Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix (Anlage A-02).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 57,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mind. 1, max. 3 Referenzen über an den Bewerber / das Mitglied der BG beauftragte und von diesem erbrachte Generalplanerleistungen (mind. OPl. Gebäude und Innenräume, FPl. Tragwerksplanung, FPl. TGA ) sowie - jeweils 1 Referenzprojekt über an den Bewerber / das Mitglied der BG beauftragte und von diesem erbrachte Planungsleistungen der nachfolgend aufgelisteten Planungsdisziplinen (für die 4 Disziplinen also 4 Referenzprojekte): a) OPl. Gebäude und Innenräume, b) FPl.Tragwerksplanung, c) FPl.TGA HLS, d) FPl. TGA ELT gem. Tabellen der Anlage B-04, Ziff. 4.3.2.1 ff. genannten Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Hinweis Mehrfachnennung: Dasselbe Referenzprojekt kann sowohl für eine GP-Referenz (nachfolgend Referenzen Nrn. 1-3) als auch für eine oder mehrere sonstige Planungsreferenzen (nachfolgend Referenzen Nrn. 4-7) genutzt werden, sofern die konkreten Leistungen im selben Referenzprojekt tatsächlich erbracht worden sind. Ein Referenzprojekt über GP-Leistungen darf nicht auf zwei oder mehr GP-Referenzen (Referenzen Nrn. 1-3) verteilt werden. Werden mehr als 3GP-Referenzen oder für eine Planungsdisziplin (Referenzen Nrn. 4–7) mehr als eine Referenz benannt, werden nur die jeweils ersten in der Reihenfolge der Nummerierung gewertet. Bei BG reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte BG nur einmalig in der Bewerberauskunft des Mitglieds gemacht werden, der die Referenz erbracht hat. Bewirbt sich der Bewerber/die BG auf mehrere Lose, kann dieselbe Referenz für sämtliche Lose benannt werden. Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. -- Zu Referenz-Nr 4: Objektplanung Gebäude und Innenräume Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Name des Bewerbers / Mitglieds der BG, welcher/s die Referenz erbracht hat - Name des Referenzauftraggebers - Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Name,Telefon-Nr., E-Mail-Adresse - Projektbezeichnung, Lage / Ort - Gebäudetyp, Nutzung und Größe (BGF) - Kurzbeschreibung des Referenzprojektes a) Mindestanforderungen: Hinweis: Wenn eine der nachfolgenden Mindestbedingungen nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Bei Nichterfüllung der Mindestzahl an Referenzen erfolgt der Ausschluss. b) (1) Referenzgegenständlich ist die Beauftragung des Bewerbers (bzw. alternativ eines eignungsleihenden Wirtschaftsteilnehmers, der diese Leistungen im Auftragsfall gegenüber dem AG auch erbringen wird), mit der Objektplanung Gebäude an einem Bestandsgebäude nach §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, mindestens mit den LPH 2 bis 7; LPH 6/7 kann mittels einzelner Leistungsbeschreibungen (Einzellose) und/oder mittels Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm erbracht sein. (2) Das referenzauftragsgegenständliche Objekt unterfällt der Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude. (3) Bauwerkskosten (KG 300 - 400) gemäß DIN 276:2018-12 der von den referenzgegenständlichen Planungsleistungen betroffenen Maßnahmen an einem Bestandsgebäude ≥ 300.000 EUR, netto (4) Die referenzauftragsgegenständlichen Leistungen wurden im Zeitraum von 09/2021 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen (Leistungen können vor 09/2021 begonnen worden sein). Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: (1) Gegenstand des referenzgegenständlichen Planungsauftrags war die barrierearme Umgestaltung von Wohneinheiten im maßnahmengegenständlichen Bestandswohngebäude, d. h. die Planung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Barrieren innerhalb der Wohneinheiten oder in deren Zugang, beispielsweise Abbau von Schwellen, Verbreiterung von Türöffnungen, barrierefreie Anpassung von Sanitärräumen oder barrierefreie Erschließung des Eingangs zur jeweiligen Wohneinheit: 6 Punkte (2) Die Gegenstand des referenzgegenständlichen Planungsauftrags bildenden Maßnahmen an einem Bestandswohngebäude umfassten auch die Erstellung einer standardisierten Ausbau- und Ausstattungsplanung für eine Vielzahl gleichartiger Wohneinheiten, beispielsweise in Form einer Musterwohnung, eines Bemusterungs- oder Ausstattungskonzepts oder wiederkehrender Ausbaudetails: 6 Punkte (3) Das Referenzprojekt ist identisch mit einem Referenzprojekt der Nr. 1 bis 3, d.h. der Referenznehmer ist entweder identisch mit dem Referenznehmer der Referenz der Nr. 1 bis 3 (Generalplanungsreferenz) oder hat mit dem Referenznehmer der Referenz 1 bis 3 (Generalplanungsreferenz) im Generalplanerteam des Referenzprojekts 1 bis 3 die referenzgegenständlichen Leistungen erbracht: 4 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 16,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mind. 1, max. 3 Referenzen über an den Bewerber / das Mitglied der BG beauftragte und von diesem erbrachte Generalplanerleistungen (mind. OPl. Gebäude und Innenräume, FPl. Tragwerksplanung, FPl. TGA ) sowie - jeweils 1 Referenzprojekt über an den Bewerber / das Mitglied der BG beauftragte und von diesem erbrachte Planungsleistungen der nachfolgend aufgelisteten Planungsdisziplinen (für die 4 Disziplinen also 4 Referenzprojekte): a) OPl. Gebäude und Innenräume, b) FPl.Tragwerksplanung, c) FPl.TGA HLS, d) FPl. TGA ELT gem. Tabellen der Anlage B-04, Ziff. 4.3.2.1 ff. genannten Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Hinweis Mehrfachnennung: Dasselbe Referenzprojekt kann sowohl für eine GP-Referenz (nachfolgend Referenzen Nrn. 1-3) als auch für eine oder mehrere sonstige Planungsreferenzen (nachfolgend Referenzen Nrn. 4-7) genutzt werden, sofern die konkreten Leistungen im selben Referenzprojekt tatsächlich erbracht worden sind. Ein Referenzprojekt über GP-Leistungen darf nicht auf zwei oder mehr GP-Referenzen (Referenzen Nrn. 1-3) verteilt werden. Werden mehr als 3GP-Referenzen oder für eine Planungsdisziplin (Referenzen Nrn. 4–7) mehr als eine Referenz benannt, werden nur die jeweils ersten in der Reihenfolge der Nummerierung gewertet. Bei BG reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte BG nur einmalig in der Bewerberauskunft des Mitglieds gemacht werden, der die Referenz erbracht hat. Bewirbt sich der Bewerber/die BG auf mehrere Lose, kann dieselbe Referenz für sämtliche Lose benannt werden. Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. -- Zu Referenz-Nr 5: Fachplanung Leistungsbild Tragwerksplanung Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Name des Bewerbers / Mitglieds der BG, welcher/s die Referenz erbracht hat - Name des Referenzauftraggebers - Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Name,Telefon-Nr., E-Mail-Adresse - Projektbezeichnung, Lage / Ort - Gebäudetyp, Nutzung und Größe (BGF) - Kurzbeschreibung des Referenzprojektes a) Mindestanforderungen: Hinweis: Wenn eine der nachfolgenden Mindestbedingungen nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Bei Nichterfüllung der Mindestzahl an Referenzen erfolgt der Ausschluss. (1) Referenzgegenständlich ist die Beauftragung des Bewerbers (bzw. alternativ eines eignungsleihenden Wirtschaftsteilnehmers, der diese Leistungen im Auftragsfall gegenüber dem AG auch erbringen wird), mit der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI an einem Bestandsgebäude mindestens mit den LPH 2 bis 6; LPH 6 kann mittels einzelner Leistungsbeschreibungen (Einzellose) und/oder mittels Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm erbracht sein. (2) Gegenstand des referenzgegenständlichen Planungsauftrags war ein Eingriff in die bestehende Tragstruktur des Bestandsgebäudes. (Ein Eingriff in die bestehende Tragstruktur des Bestandswohngebäudes liegt vor bei Durchbrüchen, Deckenöffnungen, Anbau, Aufstockung, Verstärkung oder Austausch tragender Bauteile des Bestandswohngebäudes). (3) Das referenzauftragsgegenständliche Objekt unterfällt der Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI für das Leistungsbild Tragwerksplanung. (4) Bauwerkskosten (KG 300 - 400) gemäß DIN 276:2018-12 der von den referenzgegenständlichen Planungsleistungen betroffenen Maßnahmen an einem Bestandsgebäude ≥ 300.000 EUR netto (5) Die referenzauftragsgegenständlichen Leistungen wurden im Zeitraum von 09/2021 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen (Leistungen können vor 09/2021 begonnen worden sein). Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: (1) Beauftragt und erbracht wurden Planungsleistungen über vorgefertigte Bauelemente (z. B. vorgefertigte Decken-, Wand- oder Treppenelemente, Aufstockungs- oder Raummodule): 4 Punkte (2) Gegenstand des referenzgegenständlichen Planungsauftrags waren energetische Modernisierungen am Bestandswohngebäude, welche die Planung von statisch relevanten Eingriffen in die Bausubstanz des Bestandsgebäudes umfassten (bspw. Verstärkung der Dachkonstruktion infolge der Errichtung einer PV-Anlage, Erneuerung des Dachaufbaus mit zusätzlicher Auflast, Montage einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade oder eines Wärmedämmverbundsystems mit statischer Relevanz oder vergleichbar): 4 Punkte (3) Das Referenzprojekt ist identisch mit einem Referenzprojekt der Nr. 1 bis 3, d.h. der Referenznehmer ist entweder identisch mit dem Referenznehmer der Referenz der Nr. 1 bis 3 (Generalplanungsreferenz) oder hat mit dem Referenznehmer der Referenz 1 bis 3 (Generalplanungsreferenz) im Generalplanerteam des Referenzprojekts 1 bis 3 die referenzgegenständlichen Leistungen erbracht: 4 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 12,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mind. 1, max. 3 Referenzen über an den Bewerber / das Mitglied der BG beauftragte und von diesem erbrachte Generalplanerleistungen (mind. OPl. Gebäude und Innenräume, FPl. Tragwerksplanung, FPl. TGA ) sowie - jeweils 1 Referenzprojekt über an den Bewerber / das Mitglied der BG beauftragte und von diesem erbrachte Planungsleistungen der nachfolgend aufgelisteten Planungsdisziplinen (für die 4 Disziplinen also 4 Referenzprojekte): a) OPl. Gebäude und Innenräume, b) FPl.Tragwerksplanung, c) FPl.TGA HLS, d) FPl. TGA ELT gem. Tabellen der Anlage B-04, Ziff. 4.3.2.1 ff. genannten Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Hinweis Mehrfachnennung: Dasselbe Referenzprojekt kann sowohl für eine GP-Referenz (nachfolgend Referenzen Nrn. 1-3) als auch für eine oder mehrere sonstige Planungsreferenzen (nachfolgend Referenzen Nrn. 4-7) genutzt werden, sofern die konkreten Leistungen im selben Referenzprojekt tatsächlich erbracht worden sind. Ein Referenzprojekt über GP-Leistungen darf nicht auf zwei oder mehr GP-Referenzen (Referenzen Nrn. 1-3) verteilt werden. Werden mehr als 3GP-Referenzen oder für eine Planungsdisziplin (Referenzen Nrn. 4–7) mehr als eine Referenz benannt, werden nur die jeweils ersten in der Reihenfolge der Nummerierung gewertet. Bei BG reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte BG nur einmalig in der Bewerberauskunft des Mitglieds gemacht werden, der die Referenz erbracht hat. Bewirbt sich der Bewerber/die BG auf mehrere Lose, kann dieselbe Referenz für sämtliche Lose benannt werden. Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. -- Zu Referenz-Nr 6: Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung HLS Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Name des Bewerbers / Mitglieds der BG, welcher/s die Referenz erbracht hat - Name des Referenzauftraggebers - Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Name,Telefon-Nr., E-Mail-Adresse - Projektbezeichnung, Lage / Ort - Gebäudetyp, Nutzung und Größe (BGF) - Kurzbeschreibung des Referenzprojektes a) Mindestanforderungen: Hinweis: Wenn eine der nachfolgenden Mindestbedingungen nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Bei Nichterfüllung der Mindestzahl an Referenzen erfolgt der Ausschluss. (1) Referenzgegenständlich ist die Beauftragung des Bewerbers (bzw. alternativ eines eignungsleihenden Wirtschaftsteilnehmers, der diese Leistungen im Auftragsfall gegenüber dem AG auch erbringen wird), mit der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI (Anlagengruppen 1 bis 3) an einem Bestandsgebäude mindestens mit den LPH 2 bis 7; für die Leistungsphase 4 nur gefordert für die Anlagengruppen 1 bis 3; LPH 6/7 kann mittels einzelner Leistungsbeschreibungen (Einzellose) und/oder mittels Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm erbracht sein. (2) Das referenzauftragsgegenständliche Objekt unterfällt der Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI für das Leistungsbild Technische Ausrüstung. (3) Bauwerkskosten (KG 400) gem. DIN 276:2018-12 der von den referenzgegenständlichen Planungsleistungen betroffenen Maßnahmen an einem Bestandsgebäude ≥ 150.000 EUR netto (4) Die referenzauftragsgegenständlichen Leistungen wurden im Zeitraum von 09/2021 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen (Leistungen können vor 09/2021 begonnen worden sein). Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: (1) Gegenstand des referenzgegenständlichen Planungsauftrags war eine Strangsanierung, d. h. die Erneuerung oder der Austausch der vertikalen Ver- und Entsorgungsleitungen (Trinkwasser, Abwasser, Heizung) einschließlich der hiermit verbundenen Eingriffe in das Bestandswohngebäude: 4 Punkte (2) Das Referenzprojekt ist identisch mit einem Referenzprojekt der Nr. 1 bis 3, d.h. der Referenznehmer ist entweder identisch mit dem Referenznehmer der Referenz der Nr. 1 bis 3 (Generalplanungsreferenz) oder hat mit dem Referenznehmer der Referenz 1 bis 3 (Generalplanungsreferenz) im Generalplanerteam des Referenzprojekts 1 bis 3 die referenzgegenständlichen Leistungen erbracht: 4 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 8,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mind. 1, max. 3 Referenzen über an den Bewerber / das Mitglied der BG beauftragte und von diesem erbrachte Generalplanerleistungen (mind. OPl. Gebäude und Innenräume, FPl. Tragwerksplanung, FPl. TGA ) sowie - jeweils 1 Referenzprojekt über an den Bewerber / das Mitglied der BG beauftragte und von diesem erbrachte Planungsleistungen der nachfolgend aufgelisteten Planungsdisziplinen (für die 4 Disziplinen also 4 Referenzprojekte): a) OPl. Gebäude und Innenräume, b) FPl.Tragwerksplanung, c) FPl.TGA HLS, d) FPl. TGA ELT gem. Tabellen der Anlage B-04, Ziff. 4.3.2.1 ff. genannten Mindestanforderungen. Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Hinweis Mehrfachnennung: Dasselbe Referenzprojekt kann sowohl für eine GP-Referenz (nachfolgend Referenzen Nrn. 1-3) als auch für eine oder mehrere sonstige Planungsreferenzen (nachfolgend Referenzen Nrn. 4-7) genutzt werden, sofern die konkreten Leistungen im selben Referenzprojekt tatsächlich erbracht worden sind. Ein Referenzprojekt über GP-Leistungen darf nicht auf zwei oder mehr GP-Referenzen (Referenzen Nrn. 1-3) verteilt werden. Werden mehr als 3GP-Referenzen oder für eine Planungsdisziplin (Referenzen Nrn. 4–7) mehr als eine Referenz benannt, werden nur die jeweils ersten in der Reihenfolge der Nummerierung gewertet. Bei BG reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte BG nur einmalig in der Bewerberauskunft des Mitglieds gemacht werden, der die Referenz erbracht hat. Bewirbt sich der Bewerber/die BG auf mehrere Lose, kann dieselbe Referenz für sämtliche Lose benannt werden. Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. -- Zu Referenz-Nr 7: Fachplanung Leistungsbild Technische Ausrüstung ELT Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten: - Name des Bewerbers / Mitglieds der BG, welcher/s die Referenz erbracht hat - Name des Referenzauftraggebers - Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Name,Telefon-Nr., E-Mail-Adresse - Projektbezeichnung, Lage / Ort - Gebäudetyp, Nutzung und Größe (BGF) - Kurzbeschreibung des Referenzprojektes a) Mindestanforderungen: Hinweis: Wenn eine der nachfolgenden Mindestbedingungen nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Bei Nichterfüllung der Mindestzahl an Referenzen erfolgt der Ausschluss. (1) Referenzgegenständlich ist die Beauftragung des Bewerbers (bzw. alternativ eines eignungsleihenden Wirtschaftsteilnehmers, der diese Leistungen im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber auch erbringen wird) mit der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI (Anlagengruppen 4 und 5) an einem Bestandsgebäude, mindestens mit den LPH 2 bis 7; für die Leistungsphase 4 nur gefordert für die Anlagengruppen 4 und 5; LPH 6/7 kann mittels einzelner Leistungsbeschreibungen (Einzellose) und/oder mittels Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm erbracht sein. (2) Das referenzauftragsgegenständliche Objekt unterfällt der Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI für das Leistungsbild Technische Ausrüstung. (3) Bauwerkskosten (KG 400) gemäß DIN 276:2018-12 der von den referenzgegenständlichen Planungsleistungen betroffenen Maßnahme an einem Bestandsgebäude ≥ 150.000 EUR, netto (4) Die referenzauftragsgegenständlichen Leistungen wurden im Zeitraum von 09/2021 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen (Leistungen können vor 09/2021 begonnen worden sein). Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung: (1) Gegenstand des referenzgegenständlichen Planungsauftrags waren auch die Planung und Integration von Photovoltaikanlagen und/oder von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität an/auf dem Bestandswohngebäude: 3 Punkte (2) Das Referenzprojekt ist identisch mit einem Referenzprojekt der Nr. 1 bis 3, d.h. der Referenznehmer ist entweder identisch mit dem Referenznehmer der Referenz der Nr. 1 bis 3 (Generalplanungsreferenz) oder hat mit dem Referenznehmer der Referenz 1 bis 3 (Generalplanungsreferenz) im Generalplanerteam des Referenzprojekts 1 bis 3 die referenzgegenständlichen Leistungen erbracht: 4 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 7,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungspreis brutto
Beschreibung: Details zum Zuschlagskriterium "Wertungspreis" sind der Anlage A-01 (Bewerbungsbedingungen), Ziff. 3.2.1 zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungserbringungskonzept
Beschreibung: Das Leistungserbringungskonzept ist unterteilt in - organisatorisches Konzept (15 %) - architektonisches und haustechnisches Konzept (25 %) Details zum Zuschlagskriterium "Leistungserbringungskonzept" sind der Anlage A-01 (Bewerbungsbedingungen), Ziff. 3.2.2 zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des angegebenen Personals (Angaben zum Projektteam)
Beschreibung: Details zum Zuschlagskriterium "Erfahrung des angegebenen Personals (Angaben zum Projektteam)" sind der Anlage A-01 (Bewerbungsbedingungen), Ziff. 3.2.3 zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, vgl. § 56 VgV. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der festgelegten angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote: Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen richtet sich nach dem § 56 VgV. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.