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Zülpich

Deutschland – Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen – Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK

717319-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen – Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
OJ S 201/2026 16/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
Beschreibung: Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
Kennung des Verfahrens: 9bffb7be-4499-4531-bc7f-e4099e61a834
Interne Kennung: 835-101-30520
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66516100 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66514110 Kraftfahrzeugversicherungen, 66510000 Versicherungen, 66519300 Zusatzversicherungen, 66516000 Haftpflichtversicherungen, 66516400 Allgemeine Haftpflichtversicherungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DWHW# 1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (VHB 521 EU) (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 2. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Bitte beachten Sie: Die vertraulichen Teile der Vergabeunterlagen (= Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fuhrparkaufstellung VERTRAULICH sowie Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung - Einzelschadenaufstellung VERTRAULICH) werden erst und nur zur Verfügung gestellt, nachdem Sie die Verpflichtung zur Vertraulichkeit (= Vordruck 01a) ausgefüllt und unterzeichnet über die Kommunikationsfunktion im Projektraum der vorliegenden Ausschreibung eingereicht haben. Die Einreichung hat vor Abgabe Ihres Angebots zu erfolgen. 5. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung d) Vordruck 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) e) Vordruck 04a Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) f) Vordruck 05 Verantwortlicher Ansprechpartner g) Vordruck 06: Angebotsblatt h) Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fuhrparkaufstellung VERTRAULICH i) Soweit relevant: Vollmacht
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Kfz- und Dienstreisekaskoversicherung für die NRW.BANK
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Kfz-Haftpflichtversicherungen für den eigenen Fuhrpark der NRW.BANK sowie Dienstreisekaskoversicherungen für die Mitarbeiter. Die Fahrzeugflotte der NRW.BANK besteht derzeit aus 82 Pkws. Es handelt sich insgesamt um eine Leasingflotte. Die Laufzeit der Leasingverträge beträgt im Regelfall ein Jahr, so dass ein regelmäßiger Tausch von Fahrzeugen stattfindet. Von Zeit zu Zeit ist es erforderlich, dass Erklärungen über Schadenfreiheit für bestimmte Fahrzeuge (die immer von ein und demselben Dienstwagennutzer gefahren werden) ausgestellt werden (z. B. wenn ein Mitarbeiter in Rente geht). Grundsätzlich kann es passieren, dass bei einem Fahrzeugwechsel über einen beschränkten Zeitraum (meistens wenige Tage) zwei Fahrzeuge angemeldet sind. Das abzumeldende Fahrzeug wird dann im Regelfall nicht mehr bewegt. Es soll ein Sammelversicherungsvertrag mit einer Sammelnummer abgeschlossen werden. Unterhalb dieses Sammel-versicherungsvertrages soll aber jedes Fahrzeug seine eigene Versicherungsscheinnummer und seine eigene Rechnung erhalten. Eine Dokumentierung der Einzelversicherungspolicen pro Kfz ist jedoch nicht erforderlich. Unternehmen, die ein solches Modell nicht anbieten, können jedoch auch ein Angebot auf Basis von Einzelpolicen unterbreiten. Neben der Kfz-Versicherung für den eigenen Fuhrpark soll eine Dienstreisekaskoversicherung für die Mitarbeiter abgeschlossen werden. Versichert werden soll das Interesse des Eigentümers oder Halters des benutzten Kraftfahrzeugs. Versicherungsschutz soll bestehen für Fahrten, die Bedienstete, ehrenamtliche Mitarbeiter oder Organmitglieder bzw. Repräsentanten im Auftrag und im Interesse der NRW.BANK durchführen (Dienstfahrt) und dabei Kraftfahrzeuge benutzen, die nicht im Eigentum oder Besitz der NRW.BANK stehen. Der Versicherungsschutz soll für die gesamte Dauer der Dienstfahrt bestehen. Die Prämienabrechnung soll auf pauschaler Basis erfolgen, die sich lediglich an der Schadenbelastung orientiert. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Kilometerobergrenze von 600.000 km p.a. vereinbart werden. Über die vorgesehene (Gesamt-) Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind maximal 120 Fahrzeuge gleichzeitig (Kfz-Haftpflicht/ Kaskoversicherung) und maximal 9.000.000 km für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie maximal 2.400.000 km für die Dienstreisekaskoversicherung zu versichern. Dies sind verbindliche Höchstabnahmegrenzen. Die geschätzte Abnahmemenge bei Kfz-Versicherungen gilt für einen Bestand von (zeitgleich) 82 Fahrzeugen bei einer geschätzten Menge von 2.100.000 km p. a. Bei der Dienstreisekaskoversicherung wird von einer geschätzten Kilometerleistung von 450.000 km p.a. ausge-gangen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Interne Kennung: 835-101-30520
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66516100 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66514110 Kraftfahrzeugversicherungen, 66510000 Versicherungen, 66519300 Zusatzversicherungen, 66516000 Haftpflichtversicherungen, 66516400 Allgemeine Haftpflichtversicherungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von der NRW.BANK in Textform gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung einschließlich Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (= Fuhrparkaufstellung-VERTRAULICH) sowie Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung (= Einzelschadenaufstellung-VERTRAULICH), zusammen auch Leistungsbeschreibung genannt d) Anlage 03: Angebotsblatt (= Vordruck 06) e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 05) g) Anlage 06: U_11a_Integritätsklauseln h) Anlage 07: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG i) Anlage 08: Besondere Vertragsbedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK j) Anlage 09: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung - AKB 2015 (Stand: 30.04.2025) k) Anlage 10: Ergänzende Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Umweltschäden Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung, soweit sie im Widerspruch zu den Regelungen und Bestandteilen dieser Rahmenvereinbarung stehen. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: (1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit die NRW.BANK entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektro-nische Datei) vorzulegen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: (1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalen-derjahre jeweils mindestens 10.000.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: (1) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.10.2023 bis zum 14.10.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2) Mindestanforderungen: Mindestens 1 Referenz, die die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllt: (a) Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung eines Fuhrparks (b) mit einer Gesamtgröße von mindestens 50 zeitgleich versicherten Pkws (c) und laufende unterjährige Zu- und Abgänge von Fahrzeugen innerhalb des versicherten Fuhrparks (d) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 15.10.2023 bis zum 14.10.2026 (3) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. (5) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundla-ge, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanfor-derungen erfüllt sind. (6) Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die NRW.BANK ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 06: Angebotsblatt (nachfolgend auch "Angebotsblatt) zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich brutto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2.) Die in Ziffer 1 des Vordrucks 06 abgefragten Preisangaben zu Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und Dienstreisekaskoversicherung sind jeweils bezogen auf 1 Jahr für den gesamten Fuhrpark entsprechend "Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung: Fuhrparkaufstellung VERTRAULICH" zu kalkulieren. (3.) Die in Ziffer 3 des Vordrucks 06 abgefragten Stückprämien müssen den Preisangaben des Bieters unter Ziffer 1 des Vordrucks 06 entsprechen. (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 06 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. (6.) Die Summe der von dem Bieter im Angebotsblatt angegebenen Bruttoprämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und Dienstreisekaskoversicherung bildet den Angebotsvergleichspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebots-vergleichspreis erhält 70 Punkte. Die Punktzahl der übrigen Angebote wird nach folgender Formel berechnet: 70 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Versicherungsschutzes
Beschreibung: (1.) Für die qualitativen Angebotsangaben zum Zuschlagskriterium 2: Qualität des Versicherungsschutzes ist der Vordruck 06: Angebotsblatt zu verwenden. (2.) Die Qualität des Versicherungsschutzes wird anhand folgender Unterkriterien bewertet. Die Unterkriterien betreffen ausschließlich die in dem Dokument "Besondere Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung) als "nicht zwingend" gekennzeichneten Bedingungen. Unterkriterien: - Kündigungsfrist (Teil A / 11): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Eigenschäden außerhalb der Betriebsgrundstücke (Teil B / 1.2): Bewertungsmethode: binär; 2 Punkte - Verzicht auf Abzug "Neu für Alt" (Teil B / 2.8): Bewertungsmethode: binär; 6 Punkte - Bergungskosten (Teil B / 2.9): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Überspannungs- und Kurzschlussschäden (Teil B / 2.12): Bewertungsmethode: proportional; 3 Punkte - Diebstahlschäden (Teil B / 2.13): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Einbruchschäden (Teil B / 2.15): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte - Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten (Teil B / 2.18): Bewertungsmethode: binär; 6 Punkte - Sachverständigengutachten / Sofortige Reparatur (Teil B / 2.19): Bewertungsmethode: proportional; 3 Punkte - Entsorgungskosten (Teil B / 2.20): Bewertungsmethode: proportional; 2 Punkte Summe 30 Hinweis: Angebote mit insgesamt weniger als 9 Punkten werden ausgeschlossen. Bitte beachten Sie: a) Die Punktevergabe richtet sich nach der folgenden Wertungsmethodik: aa) Proportional bewertete Unterkriterien: Die Punkte werden linear proportional nach folgender Formel vergeben: Punkte = volle Punktzahl des Unterkriteriums × (angebotener Betrag ÷ Referenzbetrag), höchstens jedoch die volle Punktzahl des Unterkriteriums. Ein den Referenzbetrag übersteigendes Angebot führt nicht zu einer höheren Punktzahl. Wird das Unterkriterium nicht erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Beim Unterkriterium "Bergungskosten" (Teil B / 2.9 der "Besonderen Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung) ist für die Berechnung ausschließlich die Hauptgrenze von EUR 10.000,00 maßgeblich; eine anteilige Abweichung bei der zusätzlichen Grenze für beförderte Sachen und Gepäck (EUR 5.000,00) bleibt für die Wertung außer Betracht. bb) Binär bewertete Unterkriterien: Bei Bedingungen, die nur enthalten oder nicht enthalten sein können (Teil B / 1.2, Teil B / 2.8 und Teil B / 2.18 der "Besonderen Bedingungen für die Kfz- und Dienstreisekaskoversicherungen der NRW.BANK" (= Anlage 08 der Rahmenvereinbarung), werden bei Erfüllung die volle Punktzahl, bei Nichterfüllung 0 Punkte vergeben. b) Die angebotene Höhe der Deckung ist bei den proportional bewerteten Unterkriterien in der Spalte "Beschreibung der Abweichungen" in dem Vordruck 06: Angebotsblatt in EUR anzugeben. c) Die Beträge werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. d) Die Punkte für das Zuschlagskriterium 2: Qualität des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Auswertung des Vordruckes 06: Angebotsblatt, Ziffer 2 mit den vorstehenden Gewichtungen und Bewertungsregeln. In der Gesamtbewertung können für das Zuschlagskriterium "Qualität des Versicherungs-schutzes" also max. 30 Punkte vergeben werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die NRW.BANK sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/10/2026 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NRW.BANK AöR

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NRW.BANK AöR
Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
Telefon: 0211 91741 1397
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 411-1604
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fd2470e9-8ed5-4272-91d0-e9dcc2769e39 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/10/2026 18:16:52 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 717319-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 201/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/10/2026