1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Meersburg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb Gigabit-Netz im GVV Meersburg – graue Flecken
Beschreibung: Der GVV Meersburg plant die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Rahmen des sogenannten „Betreibermodells“. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des zu errichtenden Netzes, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen. Tiefbau und Verlegung der passiven Infrastruktur werden in einer separaten Ausschreibung vergeben.
Kennung des Verfahrens: 31eccc93-0b6e-427d-a846-8d5eecf9684a
Interne Kennung: 00338/26-AZ
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 43 380 192,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; sämtliche Eignungsnachweise sind daher von jedem Mitglied vorzulegen. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Alternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Das Projekt wird nach den vorab bzw. in den Ausschreibungsunterlagen genannten Programmen gefordert. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass wenn die Angebote, nicht den Unterlagen des Auswahlverfahrens entsprechen, diese aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Ferner hat der Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben in den Zuwendungsbescheides sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; das Verhalten etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet. Im Einzelnen gelten neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich der zugehörigen Leitfäden insbesondere die Vorgaben der folgenden Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ bzw. unter Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w zum Download und zur Einsicht bereitstehen. Der Vertragsabschluss ist im April 2027 vorgesehen. Die Erstlaufzeit endet mit Ablauf des siebenten auf die Vorlage des Verwendungsnachweises folgenden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf der Zweckbindungsfrist gemäß Ziff. 2.5 des Zuwendungsbescheides des Bundes. Der Vertrag verlängert sich anschließend bis zu zweimal um je weitere fünf Jahre, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von mindestens 36 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird (§ 15 Ziff. 2 Netzbetriebs- und Pachtvertrag). Die unter Ziff. 5.1.3 angegebene Laufzeit von 204 Monaten bezeichnet die der Schätzung des Vertragswerts zugrunde gelegte Gesamtlaufzeit einschließlich der Verlängerungen (sieben Jahre Erstlaufzeit zuzüglich 2 × 5 Jahre). Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV entsprechend).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb Gigabit-Netz im GVV Meersburg – graue Flecken
Beschreibung: Für die Gemeinden des GVV Meersburg ist die Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger mit zuverlässigem, schnellem Internet ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge. Daher hat der GVV Meersburg bereits in der Vergangenheit mit Unterstützung durch Fördermittel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg Investitionen in den Ausbau von zukunftsfähiger Breitbandinfrastruktur getätigt. So wurde in etlichen Bereichen bereits ein FTTB-Netz errichtet, welches bereits durch die TeleData GmbH betrieben wird. Der Aufbau eines kommunalen Glasfasernetzes soll nun in den Bereichen, in denen Datenraten von weniger als 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s zu Spitzenlastbedingungen zur Verfügung stehen, fortgesetzt werden. Hierfür hat der GVV Meersburg im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung gestellt. Ergänzend gewährt das Land Baden-Württemberg eine Kofinanzierung nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg „VwV Gigabitmitfinanzierung“ vom 27.07.2023. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide des Bundes vom 18.11.2025 (Zuwendung in vorläufiger Höhe, Az. 832.6/10-25 11BW20430) und des Landes vom 20.04.2026 (Az. 4-8433.6/199) liegen vor. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich nach dem Bundesbescheid vom 15.12.2025 bis zum 31.12.2030 und nach dem Landesbescheid vom 20.04.2026 bis zum 31.12.2030. Wie in den bereits erschlossenen Gebieten plant der GVV Meersburg die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Rahmen des sogenannten Betreibermodells. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des zu errichtenden Netzes, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen. Tiefbau und Verlegung der passiven Infrastruktur werden in einer separaten Ausschreibung vergeben. Das ausgeschriebene Projektgebiet (Stadt Meersburg, Gemeinde Daisendorf, Gemeinde Hagnau am Bodensee, Gemeinde Stetten, Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen) ist dabei in einem Förderantrag zusammengefasst. Nach aktuellem Stand beinhalten die Ausschreibungsgebiete insgesamt ca. 3.046 Gebäude mit ca. 4.042 Privathaushalten und 464 Gewerbeeinheiten, die mit einer Downloadgeschwindigkeit von weniger als 300 Mbit/s versorgt sind. Davon befinden sich ca. 350 Adressen derzeit noch in Prüfung. Dementsprechend kann sich die Anzahl der Adressen im weiteren Verlauf des Verfahrens ändern. Eine vollständige Adressliste wird spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 („Gigabit-Richtlinie 2.0“) – Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0; ergänzend Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rahmenregelung, E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund v. 18.11.2025: 832.6/10-25 11BW20430 - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg „VwV Gigabitmitfinanzierung“ vom 27.07.2023, E-Az. des Zuwendungsbescheides Land v. 20.04.2026: 4-8433.6/199 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Änderungen infolge der Festsetzung der Zuwendung in abschließender Höhe bleiben nach Maßgabe des Netzbetriebs- und Pachtvertrags vorbehalten.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 204 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 43 380 192,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 3.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ge-mäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Be-reich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestjahresumsatz: 4.338.000 Euro netto Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über eine aktuell bestehende Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU Amtsblatt L 94/65). Falls keine Eintragungspflicht in das Handels- oder Berufsregister besteht, Angabe, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- oder Handelskammer besteht.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten für die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Gesamtzuschlagskriterium Netzpacht (Fixpacht für homes prepared je passiv angeschlossener Wohn- oder Gewerbeeinheit (Nutzungseinheit) - 60%, Zusatzpacht pro aktiver Nutzungseinheit (Subscriber) privat / SOHO: asymmetrisch (Kundenvertrag Telefonie, Internet, Fernsehen etc.) 20%, Zusatzpacht pro aktiver gewerblicher Nutzungseinheit (Subscriber) – FTTB und Open Access: symmetrisch oder asymmetrisch (Kundenvertrag/Vorleistung) sowie alle im Rahmen des Open Access erzielten Umsätze mit Vorleistungsprodukten (z. B. Endkundenverträge, Open-Access-Produkte wie Dark Fiber, L2 Bitstream Access, Leerrohre, Mikrorohre, Layer 3) 20%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe (Ziff. 8.1, ORG-0002) zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) richtet sich der Rechtsschutz nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeindeverwaltungsverband Meersburg
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Meersburg
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Meersburg
Postleitzahl: 88709
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7532440144
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 1e3a8690-1b09-466b-ba42-48d249f0b3a6
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: 456c9fb0-fdba-420d-9cd4-2ea32b9df97f
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71125359390
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 31eccc93-0b6e-427d-a846-8d5eecf9684a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/10/2026 15:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 708217-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026