1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Eislingen/Fils
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg Es ist ein vollständiges Grundangebot abzugeben. Zusätzlich kann der Bieter ein Alternativangebot 90/10 abgeben Grundangebot Im Rahmen des Grundangebots wird für das erste Lieferjahr Erdgas ohne besondere Gestehungsvorgaben nachgefragt. Für das zweite Lieferjahr richtet sich die geschuldete Gaslieferung zusätzlich nach den für dieses Lieferjahr geltenden zwingenden gesetzlichen Anforderungen. Soweit danach auf die vertragsgegenständliche Gaslieferung eine gesetzliche Grüngasquote, ein gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil oder eine vergleichbare gesetzliche Anforderung anzuwenden ist, ist der danach erforderliche Anteil Bestandteil der geschuldeten Gaslieferung. Art, Qualität, Umfang, Berechnung, Zuordnung und Nachweis dieses Anteils richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen und den ergänzenden Regelungen der Leistungsbeschreibung. Eine über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Quote oder eine gegenüber den gesetzlichen Mindestanforderungen höherwertige Gasqualität wird im Rahmen des Grundangebots nicht verlangt. Für den verbleibenden, nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen in bestimmter Art oder Qualität bereitzustellenden Anteil werden keine besonderen Gestehungsvorgaben gemacht. Soweit für das zweite Lieferjahr keine auf die vertragsgegenständliche Gaslieferung anzuwendende gesetzliche Grüngasquote oder vergleichbare gesetzliche Anforderung gilt, wird für die gesamte Gaslieferung Erdgas ohne besondere Gestehungsvorgaben nachgefragt. Alternativangebot 90/10 Im Rahmen des Alternativangebots 90/10 wird für jedes Lieferjahr grundsätzlich eine Gaslieferung nachgefragt, die sich aus • 90 % Erdgas und • 10 % GModG-konformem Gas zusammensetzt. Die vorgenannten Anteile beziehen sich grundsätzlich auf die im betreffenden Lieferjahr tatsächlich gelieferte Gesamtenergiemenge. Maßgeblich ist der Energiegehalt in kWh. Der GModG-konforme Gasanteil muss die in Ziffer 8.4 der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen insbesondere an Art, Qualität, Herkunft, Zuordnung, Bilanzierung und Nachweisführung erfüllen. Der Anteil von 10 % GModG-konformem Gas ist für jedes Lieferjahr verbindlicher Bestandteil des Alternativangebots. Soweit für die vertragsgegenständliche Gaslieferung während eines Lieferjahres zwingende gesetzliche Anforderungen an einen besonderen Gasanteil oder ein vergleichbares gesetzliches Erfüllungsinstrument gelten und der im Rahmen des Alternativangebots bereitgestellte GModG-konforme Gasanteil nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf diese Verpflichtung anrechenbar ist, wird der anrechenbare Anteil auf die gesetzliche Verpflichtung angerechnet. Eine doppelte Beschaffung, Zuordnung oder Vergütung derselben Energiemenge oder desselben gesetzlichen Erfüllungseffekts ist ausgeschlossen. Übersteigt der gesetzlich erforderliche Anteil den nach dem Alternativangebot bereitgestellten und gesetzlich anrechenbaren Anteil oder ist der nach dem Alternativangebot bereitgestellte GModG-konforme Gasanteil nur teilweise oder nicht auf die gesetzliche Verpflichtung anrechenbar, gelten für den noch nicht erfüllten gesetzlich erforderlichen Anteil die besonderen Regelungen der Leistungsbeschreibung. Soweit hierdurch innerhalb der Gesamtliefermenge ein zusätzlicher gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil zu berücksichtigen ist, reduziert sich der verbleibende Erdgasanteil entsprechend. Die Gesamtlieferung beträgt weiterhin 100 % der jeweils maßgeblichen Gesamtmenge. Für den GModG-konformen Gasanteil hat der Bieter für jedes Lieferjahr einen gesonderten Festpreis nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung anzubieten. Die für die Lieferjahre 2027 und 2028 angebotenen GModG-Festpreise können voneinander abweichen. Für den Erdgasanteil erfolgt die Energiebepreisung nach der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Preisbildungs- und Preisfixierungsmechanik Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sowie die weiteren Einzelheiten des Grundangebots und des Alternativangebots 90/10 ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2029, 06:00 Uhr. Der Lieferzeitraum umfasst damit zwei Lieferjahre. Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 25 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Lieferjahr 2027: ca. 5.924.946 kWh/a, • für das Lieferjahr 2028: ca. 5.628.476 kWh/a. Soweit für einzelne Abnahmestellen ein vom allgemeinen Lieferzeitraum abweichender Lieferbeginn vorgesehen ist, ergibt sich dieser aus der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen. Zu den näheren Einzelheiten der Belieferung, insbesondere zu den einzelnen Abnahmestellen, Referenzmengen, Preisgruppen, technischen Zuordnungen, Angebotsvarianten sowie zur Preisbildung und Abrechnung wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen verwiesen.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d463134488
Interne Kennung: Eislingen/Fils G/002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09120000 Gasförmige Brennstoffe
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Unternehmen, bei denen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Unternehmen, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Unternehmen, bei denen ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren eingeleitet wurde, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Unternehmen, die versucht haben, das Verfahren zu manipulieren, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg Es ist ein vollständiges Grundangebot abzugeben. Zusätzlich kann der Bieter ein Alternativangebot 90/10 abgeben Grundangebot Im Rahmen des Grundangebots wird für das erste Lieferjahr Erdgas ohne besondere Gestehungsvorgaben nachgefragt. Für das zweite Lieferjahr richtet sich die geschuldete Gaslieferung zusätzlich nach den für dieses Lieferjahr geltenden zwingenden gesetzlichen Anforderungen. Soweit danach auf die vertragsgegenständliche Gaslieferung eine gesetzliche Grüngasquote, ein gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil oder eine vergleichbare gesetzliche Anforderung anzuwenden ist, ist der danach erforderliche Anteil Bestandteil der geschuldeten Gaslieferung. Art, Qualität, Umfang, Berechnung, Zuordnung und Nachweis dieses Anteils richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen und den ergänzenden Regelungen der Leistungsbeschreibung. Eine über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Quote oder eine gegenüber den gesetzlichen Mindestanforderungen höherwertige Gasqualität wird im Rahmen des Grundangebots nicht verlangt. Für den verbleibenden, nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen in bestimmter Art oder Qualität bereitzustellenden Anteil werden keine besonderen Gestehungsvorgaben gemacht. Soweit für das zweite Lieferjahr keine auf die vertragsgegenständliche Gaslieferung anzuwendende gesetzliche Grüngasquote oder vergleichbare gesetzliche Anforderung gilt, wird für die gesamte Gaslieferung Erdgas ohne besondere Gestehungsvorgaben nachgefragt. Alternativangebot 90/10 Im Rahmen des Alternativangebots 90/10 wird für jedes Lieferjahr grundsätzlich eine Gaslieferung nachgefragt, die sich aus • 90 % Erdgas und • 10 % GModG-konformem Gas zusammensetzt. Die vorgenannten Anteile beziehen sich grundsätzlich auf die im betreffenden Lieferjahr tatsächlich gelieferte Gesamtenergiemenge. Maßgeblich ist der Energiegehalt in kWh. Der GModG-konforme Gasanteil muss die in Ziffer 8.4 der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen insbesondere an Art, Qualität, Herkunft, Zuordnung, Bilanzierung und Nachweisführung erfüllen. Der Anteil von 10 % GModG-konformem Gas ist für jedes Lieferjahr verbindlicher Bestandteil des Alternativangebots. Soweit für die vertragsgegenständliche Gaslieferung während eines Lieferjahres zwingende gesetzliche Anforderungen an einen besonderen Gasanteil oder ein vergleichbares gesetzliches Erfüllungsinstrument gelten und der im Rahmen des Alternativangebots bereitgestellte GModG-konforme Gasanteil nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf diese Verpflichtung anrechenbar ist, wird der anrechenbare Anteil auf die gesetzliche Verpflichtung angerechnet. Eine doppelte Beschaffung, Zuordnung oder Vergütung derselben Energiemenge oder desselben gesetzlichen Erfüllungseffekts ist ausgeschlossen. Übersteigt der gesetzlich erforderliche Anteil den nach dem Alternativangebot bereitgestellten und gesetzlich anrechenbaren Anteil oder ist der nach dem Alternativangebot bereitgestellte GModG-konforme Gasanteil nur teilweise oder nicht auf die gesetzliche Verpflichtung anrechenbar, gelten für den noch nicht erfüllten gesetzlich erforderlichen Anteil die besonderen Regelungen der Leistungsbeschreibung. Soweit hierdurch innerhalb der Gesamtliefermenge ein zusätzlicher gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil zu berücksichtigen ist, reduziert sich der verbleibende Erdgasanteil entsprechend. Die Gesamtlieferung beträgt weiterhin 100 % der jeweils maßgeblichen Gesamtmenge. Für den GModG-konformen Gasanteil hat der Bieter für jedes Lieferjahr einen gesonderten Festpreis nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung anzubieten. Die für die Lieferjahre 2027 und 2028 angebotenen GModG-Festpreise können voneinander abweichen. Für den Erdgasanteil erfolgt die Energiebepreisung nach der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Preisbildungs- und Preisfixierungsmechanik Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sowie die weiteren Einzelheiten des Grundangebots und des Alternativangebots 90/10 ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2029, 06:00 Uhr. Der Lieferzeitraum umfasst damit zwei Lieferjahre. Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 25 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Lieferjahr 2027: ca. 5.924.946 kWh/a, • für das Lieferjahr 2028: ca. 5.628.476 kWh/a. Soweit für einzelne Abnahmestellen ein vom allgemeinen Lieferzeitraum abweichender Lieferbeginn vorgesehen ist, ergibt sich dieser aus der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen. Zu den näheren Einzelheiten der Belieferung, insbesondere zu den einzelnen Abnahmestellen, Referenzmengen, Preisgruppen, technischen Zuordnungen, Angebotsvarianten sowie zur Preisbildung und Abrechnung wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen verwiesen.
Interne Kennung: Eislingen/Fils G/002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09120000 Gasförmige Brennstoffe
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Eislingen / Fils
Postleitzahl: 73054
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Unternehmen, Eignung und Nachweise Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte Bietererklärung vollständig auszufüllen und zusammen mit dem Angebot über die Vergabeplattform einzureichen. In der Bietererklärung sind insbesondere Angaben zum Unternehmen, zu einer Ansprechperson und deren Vertretung sowie zu Referenzen und zur Leistungsfähigkeit des Bieters zu machen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei bereits abgeschlossene Referenzen über vergleichbare Energielieferungen anzugeben. Soweit der Bieter beabsichtigt, Teile der ausgeschriebenen Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen oder das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die hierzu in der Bietererklärung geforderten Angaben vollständig zu machen. Der Bieter hat ferner die in der Bietererklärung vorgesehenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Sicherstellung der Belieferung abzugeben. Hierzu gehört insbesondere die Verpflichtung, vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der in den Vergabeunterlagen für das jeweilige Lieferjahr ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abzusichern. Soweit für den Bieter eine Anzeigepflicht nach § 5 EnWG besteht, sind die hierzu in der Bietererklärung vorgesehenen Angaben und Nachweise zu erbringen. Anstelle der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise kann der Bieter, soweit vergaberechtlich zulässig, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe des § 50 VgV vorlegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften anzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert, ergänzt, erläutert, vervollständigt oder korrigiert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung besteht nicht. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen setzt die ausschreibende Stelle eine angemessene, nach dem Kalender bestimmte Frist. Die Aufforderung sowie die Übermittlung der nachgeforderten Unterlagen erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, soweit § 56 Abs. 3 VgV keine Ausnahme zulässt. Werden angeforderte Unterlagen nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt, wird über die weitere Berücksichtigung des Angebots nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen entschieden. Wegen der Einzelheiten der geforderten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise wird auf die Bietererklärung verwiesen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Zuschlagsentscheidung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Erste Wertungsstufe – Ermittlung des erstplatzierten Grundangebots In der ersten Wertungsstufe werden ausschließlich die wertungsfähigen Grundangebote sämtlicher Bieter miteinander verglichen. Für jede vorhandene Preisgruppe und jedes Lieferjahr wird der im Grundangebot angebotene Dienstleistungspreis mit der für diese Preisgruppe und dieses Lieferjahr maßgeblichen Referenzmenge multipliziert. Es gilt: Wertungsbetrag DLP Grundangebot je Preisgruppe [EUR netto] = Dienstleistungspreis Grundangebot [ct/kWh netto] × Referenzmenge der Preisgruppe [kWh] ÷ 100 Die Wertungsbeträge sämtlicher vorhandenen Preisgruppen und Lieferjahre werden anschließend addiert: DLP-Gesamtwertungsbetrag Grundangebot [EUR netto] = Summe der Wertungsbeträge DLP Grundangebot aller Preisgruppen und Lieferjahre Das Grundangebot mit dem niedrigsten DLP-Gesamtwertungsbetrag belegt den ersten Rang. Der Energiepreis wird in dieser ersten Wertungsstufe nicht berücksichtigt, da für sämtliche Bieter dieselbe Preisbildungsmechanik gilt und dieser daher für die Rangfolge der Grundangebote nicht unterscheidungsrelevant ist. Bei identischen DLP-Gesamtwertungsbeträgen richtet sich die weitere Rangfolge nach der in Ziffer 11.1 der Leistungsbeschreibung festgelegten Gleichstandsregelung. Zweite Wertungsstufe – Vergleich des Grundangebots mit dem Alternativangebot 90/10 Nach Ermittlung des erstplatzierten Bieters wird ausschließlich bei diesem Bieter geprüft, ob zusätzlich ein vollständiges und wertungsfähiges Alternativangebot 90/10 abgegeben wurde. Hat der erstplatzierte Bieter kein wertungsfähiges Alternativangebot 90/10 abgegeben, erhält sein Grundangebot den Zuschlag. Hat der erstplatzierte Bieter zusätzlich ein wertungsfähiges Alternativangebot 90/10 abgegeben, wird ausschließlich dieses Alternativangebot mit seinem eigenen Grundangebot verglichen. Für diesen Vergleich wird für jedes Lieferjahr ein einheitlicher Wertungsenergiepreis für Erdgas zugrunde gelegt. Der Wertungsenergiepreis entspricht für das jeweilige Lieferjahr dem Settlementpreis des maßgeblichen THE Natural Gas Year Future der European Energy Exchange AG (EEX) am letzten Handelstag vor Ablauf der Angebotsfrist. Wird an diesem Handelstag für das maßgebliche Produkt kein Settlementpreis veröffentlicht, ist der Settlementpreis des zeitlich nächstvorhergehenden Handelstages maßgeblich, für den ein Settlementpreis veröffentlicht wurde. Der Wertungsenergiepreis dient ausschließlich der Vergleichsberechnung zwischen dem Grundangebot und dem Alternativangebot 90/10. Er hat keinen Einfluss auf die spätere Preisfixierung oder Abrechnung während der Vertragsdurchführung. Gesamtvergleichspreis des Grundangebots Für das Grundangebot wird für jede Preisgruppe und jedes Lieferjahr der für das jeweilige Lieferjahr maßgebliche Wertungsenergiepreis mit dem für das Grundangebot angebotenen Dienstleistungspreis addiert und mit der maßgeblichen Referenzmenge der jeweiligen Preisgruppe multipliziert. Es gilt: Wertungsbetrag Grundangebot je Preisgruppe [EUR netto] = Referenzmenge [kWh] × (Wertungsenergiepreis Erdgas [ct/kWh] + Dienstleistungspreis Grundangebot [ct/kWh]) ÷ 100 Die Wertungsbeträge sämtlicher vorhandenen Preisgruppen und Lieferjahre werden zum Gesamtvergleichspreis des Grundangebots addiert. Gesamtvergleichspreis des Alternativangebots 90/10 Das Alternativangebot 90/10 wird auf Grundlage derselben Referenzmengen bewertet. Für grundsätzlich 90 % der jeweiligen Referenzmenge werden der für das jeweilige Lieferjahr maßgebliche Wertungsenergiepreis und der für das Alternativangebot 90/10 für die jeweilige Preisgruppe und das jeweilige Lieferjahr angebotene Dienstleistungspreis berücksichtigt. Für grundsätzlich 10 % der jeweiligen Referenzmenge wird der für das jeweilige Lieferjahr angebotene GModG-Festpreis berücksichtigt. Für den GModG-konformen Gasanteil wird kein zusätzlicher Dienstleistungspreis berücksichtigt, da dieser bereits Bestandteil des für das jeweilige Lieferjahr angebotenen GModG-Festpreises ist. Die Wertungsbeträge sämtlicher vorhandenen Preisgruppen und Lieferjahre werden zum Gesamtvergleichspreis des Alternativangebots 90/10 addiert. Die Berechnungsweise entspricht damit auch der bereits in Ziffer 11.3 und 11.4 der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Systematik. Ein künftig gegebenenfalls gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil nach Ziffer 8.3 der Leistungsbeschreibung bleibt bei dieser Wertung unberücksichtigt. Maßgeblich ist ausschließlich die bei Angebotsabgabe feststehende vertragliche Ausgestaltung des Grundangebots und des Alternativangebots 90/10. 10-%-Präferenzregel Das Alternativangebot 90/10 des erstplatzierten Bieters erhält den Zuschlag, wenn sein Gesamtvergleichspreis den Gesamtvergleichspreis seines Grundangebots um nicht mehr als 10 % übersteigt. Es gilt: Gesamtvergleichspreis Alternativangebot 90/10 ≤ Gesamtvergleichspreis Grundangebot × 1,10 → Zuschlag auf das Alternativangebot 90/10 Gesamtvergleichspreis Alternativangebot 90/10 > Gesamtvergleichspreis Grundangebot × 1,10 → Zuschlag auf das Grundangebot Ein Alternativangebot 90/10, dessen Gesamtvergleichspreis exakt 110 % des Gesamtvergleichspreises des Grundangebots beträgt, erfüllt die Voraussetzung für die Zuschlagserteilung auf das Alternativangebot 90/10. Alternativangebote 90/10 anderer Bieter werden weder bei der Ermittlung des erstplatzierten Bieters noch in der zweiten Wertungsstufe berücksichtigt. Insbesondere führt ein günstigeres Alternativangebot eines nicht erstplatzierten Bieters nicht dazu, dass dieser an die Stelle des anhand der Grundangebote erstplatzierten Bieters tritt. In die Wertung werden nur fristgerecht eingegangene und den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechende Angebote einbezogen. Wegen der Einzelheiten wird auf Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung verwiesen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 17 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Eislingen/Fils
Registrierungsnummer: +49 7161 804-302
Postanschrift: Schlossplatz 1
Stadt: Eislingen
Postleitzahl: 73054
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Avsar
Telefon: +49 7161 804-302
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 0721 926-8730
Stadt: Karsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5156679e-814b-4aa9-a4da-7089c3fa4de8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/10/2026 19:29:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 708237-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026