Aalen
Abstatt
Abtsgmünd
Achern
Adelsheim
Affalterbach
Aglasterhausen
Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
Aldingen
Alfdorf
Allensbach
Allmersbach
Alpirsbach
Altbach
Altensteig
Althengstett
Althütte
Altlußheim
Amstetten
Amtzell
Appenweier
Argenbühl
Aspach
Asperg
Aulendorf
Backnang
Bad Boll
Bad Buchau
Bad Ditzenbach
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Peterstal-Griesbach
Bad Rappenau
Bad Säckingen
Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
Bad Überkingen
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Badenweiler
Bahlingen am Kaiserstuhl
Baiersbronn
Baindt
Balingen
Baltmannsweiler
Bammental
Beilstein
Beimerstetten
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berghaupten
Berkheim
Bermatingen
Besigheim
Beuren
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Birkenfeld
Bisingen
Bissingen an der Teck
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böblingen
Bodelshausen
Bodman-Ludwigshafen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bötzingen
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Bruchsal
Büchen
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Burgrieden
Burladingen
Calw
Crailsheim
Deggenhausertal
Deggingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
Dobel
Donaueschingen
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
Durbach
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Ebersbach an der Fils
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellwangen
Elzach
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erligheim
Ertingen
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Fahrenbach
Fellbach
Fichtenau
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forbach
Forchtenberg
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Fridingen an der Donau
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
Frittlingen
Fronreute
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gailingen
Gammertingen
Gärtringen
Gäufelden-Öschelbronn
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
Gemmingen
Gengenbach
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Gomadingen
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grafenau (Württemberg)
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Großbottwar
Großrinderfeld
Grossbettlingen
Grünkraut
Grünsfeld
Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gutach im Breisgau
Haigerloch
Hardheim
Hardthausen am Kocher
Haslach im Kinzigtal
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heiligkreuzsteinach
Heimsheim
Heiningen
Heitersheim
Helmstadt-Bargen
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Herdwangen-Schönach
Heroldstatt
Herrenberg
Herrischried
Hettingen
Heubach
Hinterzarten
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Hockenheim
Hohberg
Hohenfels
Hohenstein
Hohentengen
Holzgerlingen
Holzmaden
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hügelsheim
Hüttlingen
Iffezheim
Ihringen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Isny im Allgäu
Ittlingen
Jagsthausen
Jettingen
Kaisersbach
Kandern
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kieselbronn
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Klettgau-Erzingen
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Lauffen am Neckar
Laupheim
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Löffingen
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Maulbronn
Maulburg
Meckesheim
Meersburg
Mengen
Merdingen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Michelfeld
Mietingen
Möckmühl
Möglingen
Mönchweiler
Mönsheim
Mosbach
Mössingen
Mühlacker
Mühlhausen
Müllheim
Munderkingen
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Nehren
Neresheim
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen auf den Fildern
Neuler
Neulingen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordheim
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Oberndorf am Neckar
Oberriexingen
Obersontheim
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Offenburg
Öhningen
Öhringen
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Ostelsheim
Osterburken
Ostfildern
Ostrach
Östringen
Ötigheim
Ottersweier
Owen
Pfaffenhofen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Radolfzell am Bodensee
Rastatt
Rauenberg
Ravensburg
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Rickenbach
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg (Baden)
Rosenberg (Württemberg)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rudersberg
Rust
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Schallstadt
Scheer
Schelklingen
Schemmerhofen
Schiltach
Schliengen
Schlier
Schömberg
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwieberdingen
Seckach
Sigmaringen
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spraitbach
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Sternenfels
Stetten am kalten Markt
Stockach
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Zuffenhausen
Sulzburg
Süßen
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtmoos
Todtnau
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Untergruppenbach
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vörstetten
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walldorf
Walldürn
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Warthausen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilheim an der Teck
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesenbach
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsfeld
Willstätt
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfschlugen
Wolpertshausen
Wört
Wutach
Zaberfeld
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen

Deutschland – Gasförmige Brennstoffe – Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg

708237-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Gasförmige Brennstoffe – Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg
OJ S 199/2026 14/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Eislingen/Fils
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg Es ist ein vollständiges Grundangebot abzugeben. Zusätzlich kann der Bieter ein Alternativangebot 90/10 abgeben Grundangebot Im Rahmen des Grundangebots wird für das erste Lieferjahr Erdgas ohne besondere Gestehungsvorgaben nachgefragt. Für das zweite Lieferjahr richtet sich die geschuldete Gaslieferung zusätzlich nach den für dieses Lieferjahr geltenden zwingenden gesetzlichen Anforderungen. Soweit danach auf die vertragsgegenständliche Gaslieferung eine gesetzliche Grüngasquote, ein gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil oder eine vergleichbare gesetzliche Anforderung anzuwenden ist, ist der danach erforderliche Anteil Bestandteil der geschuldeten Gaslieferung. Art, Qualität, Umfang, Berechnung, Zuordnung und Nachweis dieses Anteils richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen und den ergänzenden Regelungen der Leistungsbeschreibung. Eine über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Quote oder eine gegenüber den gesetzlichen Mindestanforderungen höherwertige Gasqualität wird im Rahmen des Grundangebots nicht verlangt. Für den verbleibenden, nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen in bestimmter Art oder Qualität bereitzustellenden Anteil werden keine besonderen Gestehungsvorgaben gemacht. Soweit für das zweite Lieferjahr keine auf die vertragsgegenständliche Gaslieferung anzuwendende gesetzliche Grüngasquote oder vergleichbare gesetzliche Anforderung gilt, wird für die gesamte Gaslieferung Erdgas ohne besondere Gestehungsvorgaben nachgefragt. Alternativangebot 90/10 Im Rahmen des Alternativangebots 90/10 wird für jedes Lieferjahr grundsätzlich eine Gaslieferung nachgefragt, die sich aus • 90 % Erdgas und • 10 % GModG-konformem Gas zusammensetzt. Die vorgenannten Anteile beziehen sich grundsätzlich auf die im betreffenden Lieferjahr tatsächlich gelieferte Gesamtenergiemenge. Maßgeblich ist der Energiegehalt in kWh. Der GModG-konforme Gasanteil muss die in Ziffer 8.4 der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen insbesondere an Art, Qualität, Herkunft, Zuordnung, Bilanzierung und Nachweisführung erfüllen. Der Anteil von 10 % GModG-konformem Gas ist für jedes Lieferjahr verbindlicher Bestandteil des Alternativangebots. Soweit für die vertragsgegenständliche Gaslieferung während eines Lieferjahres zwingende gesetzliche Anforderungen an einen besonderen Gasanteil oder ein vergleichbares gesetzliches Erfüllungsinstrument gelten und der im Rahmen des Alternativangebots bereitgestellte GModG-konforme Gasanteil nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf diese Verpflichtung anrechenbar ist, wird der anrechenbare Anteil auf die gesetzliche Verpflichtung angerechnet. Eine doppelte Beschaffung, Zuordnung oder Vergütung derselben Energiemenge oder desselben gesetzlichen Erfüllungseffekts ist ausgeschlossen. Übersteigt der gesetzlich erforderliche Anteil den nach dem Alternativangebot bereitgestellten und gesetzlich anrechenbaren Anteil oder ist der nach dem Alternativangebot bereitgestellte GModG-konforme Gasanteil nur teilweise oder nicht auf die gesetzliche Verpflichtung anrechenbar, gelten für den noch nicht erfüllten gesetzlich erforderlichen Anteil die besonderen Regelungen der Leistungsbeschreibung. Soweit hierdurch innerhalb der Gesamtliefermenge ein zusätzlicher gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil zu berücksichtigen ist, reduziert sich der verbleibende Erdgasanteil entsprechend. Die Gesamtlieferung beträgt weiterhin 100 % der jeweils maßgeblichen Gesamtmenge. Für den GModG-konformen Gasanteil hat der Bieter für jedes Lieferjahr einen gesonderten Festpreis nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung anzubieten. Die für die Lieferjahre 2027 und 2028 angebotenen GModG-Festpreise können voneinander abweichen. Für den Erdgasanteil erfolgt die Energiebepreisung nach der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Preisbildungs- und Preisfixierungsmechanik Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sowie die weiteren Einzelheiten des Grundangebots und des Alternativangebots 90/10 ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2029, 06:00 Uhr. Der Lieferzeitraum umfasst damit zwei Lieferjahre. Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 25 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Lieferjahr 2027: ca. 5.924.946 kWh/a, • für das Lieferjahr 2028: ca. 5.628.476 kWh/a. Soweit für einzelne Abnahmestellen ein vom allgemeinen Lieferzeitraum abweichender Lieferbeginn vorgesehen ist, ergibt sich dieser aus der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen. Zu den näheren Einzelheiten der Belieferung, insbesondere zu den einzelnen Abnahmestellen, Referenzmengen, Preisgruppen, technischen Zuordnungen, Angebotsvarianten sowie zur Preisbildung und Abrechnung wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen verwiesen.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d463134488
Interne Kennung: Eislingen/Fils G/002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09120000 Gasförmige Brennstoffe
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Unternehmen, bei denen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Unternehmen, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Unternehmen, bei denen ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren eingeleitet wurde, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Unternehmen, die versucht haben, das Verfahren zu manipulieren, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Stadt Eislingen/Fils in Baden-Württemberg Es ist ein vollständiges Grundangebot abzugeben. Zusätzlich kann der Bieter ein Alternativangebot 90/10 abgeben Grundangebot Im Rahmen des Grundangebots wird für das erste Lieferjahr Erdgas ohne besondere Gestehungsvorgaben nachgefragt. Für das zweite Lieferjahr richtet sich die geschuldete Gaslieferung zusätzlich nach den für dieses Lieferjahr geltenden zwingenden gesetzlichen Anforderungen. Soweit danach auf die vertragsgegenständliche Gaslieferung eine gesetzliche Grüngasquote, ein gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil oder eine vergleichbare gesetzliche Anforderung anzuwenden ist, ist der danach erforderliche Anteil Bestandteil der geschuldeten Gaslieferung. Art, Qualität, Umfang, Berechnung, Zuordnung und Nachweis dieses Anteils richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen und den ergänzenden Regelungen der Leistungsbeschreibung. Eine über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Quote oder eine gegenüber den gesetzlichen Mindestanforderungen höherwertige Gasqualität wird im Rahmen des Grundangebots nicht verlangt. Für den verbleibenden, nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen in bestimmter Art oder Qualität bereitzustellenden Anteil werden keine besonderen Gestehungsvorgaben gemacht. Soweit für das zweite Lieferjahr keine auf die vertragsgegenständliche Gaslieferung anzuwendende gesetzliche Grüngasquote oder vergleichbare gesetzliche Anforderung gilt, wird für die gesamte Gaslieferung Erdgas ohne besondere Gestehungsvorgaben nachgefragt. Alternativangebot 90/10 Im Rahmen des Alternativangebots 90/10 wird für jedes Lieferjahr grundsätzlich eine Gaslieferung nachgefragt, die sich aus • 90 % Erdgas und • 10 % GModG-konformem Gas zusammensetzt. Die vorgenannten Anteile beziehen sich grundsätzlich auf die im betreffenden Lieferjahr tatsächlich gelieferte Gesamtenergiemenge. Maßgeblich ist der Energiegehalt in kWh. Der GModG-konforme Gasanteil muss die in Ziffer 8.4 der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen insbesondere an Art, Qualität, Herkunft, Zuordnung, Bilanzierung und Nachweisführung erfüllen. Der Anteil von 10 % GModG-konformem Gas ist für jedes Lieferjahr verbindlicher Bestandteil des Alternativangebots. Soweit für die vertragsgegenständliche Gaslieferung während eines Lieferjahres zwingende gesetzliche Anforderungen an einen besonderen Gasanteil oder ein vergleichbares gesetzliches Erfüllungsinstrument gelten und der im Rahmen des Alternativangebots bereitgestellte GModG-konforme Gasanteil nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf diese Verpflichtung anrechenbar ist, wird der anrechenbare Anteil auf die gesetzliche Verpflichtung angerechnet. Eine doppelte Beschaffung, Zuordnung oder Vergütung derselben Energiemenge oder desselben gesetzlichen Erfüllungseffekts ist ausgeschlossen. Übersteigt der gesetzlich erforderliche Anteil den nach dem Alternativangebot bereitgestellten und gesetzlich anrechenbaren Anteil oder ist der nach dem Alternativangebot bereitgestellte GModG-konforme Gasanteil nur teilweise oder nicht auf die gesetzliche Verpflichtung anrechenbar, gelten für den noch nicht erfüllten gesetzlich erforderlichen Anteil die besonderen Regelungen der Leistungsbeschreibung. Soweit hierdurch innerhalb der Gesamtliefermenge ein zusätzlicher gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil zu berücksichtigen ist, reduziert sich der verbleibende Erdgasanteil entsprechend. Die Gesamtlieferung beträgt weiterhin 100 % der jeweils maßgeblichen Gesamtmenge. Für den GModG-konformen Gasanteil hat der Bieter für jedes Lieferjahr einen gesonderten Festpreis nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung anzubieten. Die für die Lieferjahre 2027 und 2028 angebotenen GModG-Festpreise können voneinander abweichen. Für den Erdgasanteil erfolgt die Energiebepreisung nach der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Preisbildungs- und Preisfixierungsmechanik Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sowie die weiteren Einzelheiten des Grundangebots und des Alternativangebots 90/10 ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2029, 06:00 Uhr. Der Lieferzeitraum umfasst damit zwei Lieferjahre. Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 25 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Lieferjahr 2027: ca. 5.924.946 kWh/a, • für das Lieferjahr 2028: ca. 5.628.476 kWh/a. Soweit für einzelne Abnahmestellen ein vom allgemeinen Lieferzeitraum abweichender Lieferbeginn vorgesehen ist, ergibt sich dieser aus der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen. Zu den näheren Einzelheiten der Belieferung, insbesondere zu den einzelnen Abnahmestellen, Referenzmengen, Preisgruppen, technischen Zuordnungen, Angebotsvarianten sowie zur Preisbildung und Abrechnung wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen verwiesen.
Interne Kennung: Eislingen/Fils G/002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09120000 Gasförmige Brennstoffe
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Eislingen / Fils
Postleitzahl: 73054
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Unternehmen, Eignung und Nachweise Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte Bietererklärung vollständig auszufüllen und zusammen mit dem Angebot über die Vergabeplattform einzureichen. In der Bietererklärung sind insbesondere Angaben zum Unternehmen, zu einer Ansprechperson und deren Vertretung sowie zu Referenzen und zur Leistungsfähigkeit des Bieters zu machen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei bereits abgeschlossene Referenzen über vergleichbare Energielieferungen anzugeben. Soweit der Bieter beabsichtigt, Teile der ausgeschriebenen Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen oder das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die hierzu in der Bietererklärung geforderten Angaben vollständig zu machen. Der Bieter hat ferner die in der Bietererklärung vorgesehenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Sicherstellung der Belieferung abzugeben. Hierzu gehört insbesondere die Verpflichtung, vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der in den Vergabeunterlagen für das jeweilige Lieferjahr ausgewiesenen Gesamt-Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern abzusichern. Soweit für den Bieter eine Anzeigepflicht nach § 5 EnWG besteht, sind die hierzu in der Bietererklärung vorgesehenen Angaben und Nachweise zu erbringen. Anstelle der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise kann der Bieter, soweit vergaberechtlich zulässig, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe des § 50 VgV vorlegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften anzufordern. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert, ergänzt, erläutert, vervollständigt oder korrigiert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung besteht nicht. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen setzt die ausschreibende Stelle eine angemessene, nach dem Kalender bestimmte Frist. Die Aufforderung sowie die Übermittlung der nachgeforderten Unterlagen erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, soweit § 56 Abs. 3 VgV keine Ausnahme zulässt. Werden angeforderte Unterlagen nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt, wird über die weitere Berücksichtigung des Angebots nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen entschieden. Wegen der Einzelheiten der geforderten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise wird auf die Bietererklärung verwiesen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Zuschlagsentscheidung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Erste Wertungsstufe – Ermittlung des erstplatzierten Grundangebots In der ersten Wertungsstufe werden ausschließlich die wertungsfähigen Grundangebote sämtlicher Bieter miteinander verglichen. Für jede vorhandene Preisgruppe und jedes Lieferjahr wird der im Grundangebot angebotene Dienstleistungspreis mit der für diese Preisgruppe und dieses Lieferjahr maßgeblichen Referenzmenge multipliziert. Es gilt: Wertungsbetrag DLP Grundangebot je Preisgruppe [EUR netto] = Dienstleistungspreis Grundangebot [ct/kWh netto] × Referenzmenge der Preisgruppe [kWh] ÷ 100 Die Wertungsbeträge sämtlicher vorhandenen Preisgruppen und Lieferjahre werden anschließend addiert: DLP-Gesamtwertungsbetrag Grundangebot [EUR netto] = Summe der Wertungsbeträge DLP Grundangebot aller Preisgruppen und Lieferjahre Das Grundangebot mit dem niedrigsten DLP-Gesamtwertungsbetrag belegt den ersten Rang. Der Energiepreis wird in dieser ersten Wertungsstufe nicht berücksichtigt, da für sämtliche Bieter dieselbe Preisbildungsmechanik gilt und dieser daher für die Rangfolge der Grundangebote nicht unterscheidungsrelevant ist. Bei identischen DLP-Gesamtwertungsbeträgen richtet sich die weitere Rangfolge nach der in Ziffer 11.1 der Leistungsbeschreibung festgelegten Gleichstandsregelung. Zweite Wertungsstufe – Vergleich des Grundangebots mit dem Alternativangebot 90/10 Nach Ermittlung des erstplatzierten Bieters wird ausschließlich bei diesem Bieter geprüft, ob zusätzlich ein vollständiges und wertungsfähiges Alternativangebot 90/10 abgegeben wurde. Hat der erstplatzierte Bieter kein wertungsfähiges Alternativangebot 90/10 abgegeben, erhält sein Grundangebot den Zuschlag. Hat der erstplatzierte Bieter zusätzlich ein wertungsfähiges Alternativangebot 90/10 abgegeben, wird ausschließlich dieses Alternativangebot mit seinem eigenen Grundangebot verglichen. Für diesen Vergleich wird für jedes Lieferjahr ein einheitlicher Wertungsenergiepreis für Erdgas zugrunde gelegt. Der Wertungsenergiepreis entspricht für das jeweilige Lieferjahr dem Settlementpreis des maßgeblichen THE Natural Gas Year Future der European Energy Exchange AG (EEX) am letzten Handelstag vor Ablauf der Angebotsfrist. Wird an diesem Handelstag für das maßgebliche Produkt kein Settlementpreis veröffentlicht, ist der Settlementpreis des zeitlich nächstvorhergehenden Handelstages maßgeblich, für den ein Settlementpreis veröffentlicht wurde. Der Wertungsenergiepreis dient ausschließlich der Vergleichsberechnung zwischen dem Grundangebot und dem Alternativangebot 90/10. Er hat keinen Einfluss auf die spätere Preisfixierung oder Abrechnung während der Vertragsdurchführung. Gesamtvergleichspreis des Grundangebots Für das Grundangebot wird für jede Preisgruppe und jedes Lieferjahr der für das jeweilige Lieferjahr maßgebliche Wertungsenergiepreis mit dem für das Grundangebot angebotenen Dienstleistungspreis addiert und mit der maßgeblichen Referenzmenge der jeweiligen Preisgruppe multipliziert. Es gilt: Wertungsbetrag Grundangebot je Preisgruppe [EUR netto] = Referenzmenge [kWh] × (Wertungsenergiepreis Erdgas [ct/kWh] + Dienstleistungspreis Grundangebot [ct/kWh]) ÷ 100 Die Wertungsbeträge sämtlicher vorhandenen Preisgruppen und Lieferjahre werden zum Gesamtvergleichspreis des Grundangebots addiert. Gesamtvergleichspreis des Alternativangebots 90/10 Das Alternativangebot 90/10 wird auf Grundlage derselben Referenzmengen bewertet. Für grundsätzlich 90 % der jeweiligen Referenzmenge werden der für das jeweilige Lieferjahr maßgebliche Wertungsenergiepreis und der für das Alternativangebot 90/10 für die jeweilige Preisgruppe und das jeweilige Lieferjahr angebotene Dienstleistungspreis berücksichtigt. Für grundsätzlich 10 % der jeweiligen Referenzmenge wird der für das jeweilige Lieferjahr angebotene GModG-Festpreis berücksichtigt. Für den GModG-konformen Gasanteil wird kein zusätzlicher Dienstleistungspreis berücksichtigt, da dieser bereits Bestandteil des für das jeweilige Lieferjahr angebotenen GModG-Festpreises ist. Die Wertungsbeträge sämtlicher vorhandenen Preisgruppen und Lieferjahre werden zum Gesamtvergleichspreis des Alternativangebots 90/10 addiert. Die Berechnungsweise entspricht damit auch der bereits in Ziffer 11.3 und 11.4 der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Systematik. Ein künftig gegebenenfalls gesetzlich erforderlicher besonderer Gasanteil nach Ziffer 8.3 der Leistungsbeschreibung bleibt bei dieser Wertung unberücksichtigt. Maßgeblich ist ausschließlich die bei Angebotsabgabe feststehende vertragliche Ausgestaltung des Grundangebots und des Alternativangebots 90/10. 10-%-Präferenzregel Das Alternativangebot 90/10 des erstplatzierten Bieters erhält den Zuschlag, wenn sein Gesamtvergleichspreis den Gesamtvergleichspreis seines Grundangebots um nicht mehr als 10 % übersteigt. Es gilt: Gesamtvergleichspreis Alternativangebot 90/10 ≤ Gesamtvergleichspreis Grundangebot × 1,10 → Zuschlag auf das Alternativangebot 90/10 Gesamtvergleichspreis Alternativangebot 90/10 > Gesamtvergleichspreis Grundangebot × 1,10 → Zuschlag auf das Grundangebot Ein Alternativangebot 90/10, dessen Gesamtvergleichspreis exakt 110 % des Gesamtvergleichspreises des Grundangebots beträgt, erfüllt die Voraussetzung für die Zuschlagserteilung auf das Alternativangebot 90/10. Alternativangebote 90/10 anderer Bieter werden weder bei der Ermittlung des erstplatzierten Bieters noch in der zweiten Wertungsstufe berücksichtigt. Insbesondere führt ein günstigeres Alternativangebot eines nicht erstplatzierten Bieters nicht dazu, dass dieser an die Stelle des anhand der Grundangebote erstplatzierten Bieters tritt. In die Wertung werden nur fristgerecht eingegangene und den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechende Angebote einbezogen. Wegen der Einzelheiten wird auf Ziffer 11 der Leistungsbeschreibung verwiesen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 17 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Eislingen/Fils
Registrierungsnummer: +49 7161 804-302
Postanschrift: Schlossplatz 1
Stadt: Eislingen
Postleitzahl: 73054
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Avsar
Telefon: +49 7161 804-302
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 0721 926-8730
Stadt: Karsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5156679e-814b-4aa9-a4da-7089c3fa4de8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/10/2026 19:29:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 708237-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026