1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Nerra GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung für das Technologiequartier Wedau (TQW) in Duisburg
Beschreibung: Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen Ausbesserungswerks der Deutschen Bahn (DB) in Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Die Deutsche Bahn betrieb das Ausbesserungswerk gemeinsam mit dem Rangierbahnhof Duisburg-Wedau von 1914 bis 2004. Seit der Einstellung des Bahnbetriebs liegen wesentliche Teile der Flächen brach. Auf dem Grundstück steht weiterhin die sogenannte Richthalle mit einer Grundfläche von rund 38.500 m² (3,85 ha). Der Auftraggeber verfolgt derzeit den Rückbau der Hallenanlage. Einen Teilerhalt einzelner Hallensegmente prüft er weiterhin. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes sind der Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen sowie ein geordnetes Bodenmanagement einschließlich der Altlasten- und Schadstoffsanierung. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung auf dem Gelände des TQW. Der Generalplaner hat insbesondere die planerischen Voraussetzungen für den Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen, das Bodenmanagement und die Altlastensanierung zu schaffen. Dazu hat er insbesondere die erforderlichen Fachplanungen, Untersuchungen und Genehmigungsunterlagen zu erarbeiten. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau nach Heft Nr. 18 des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Stand 2014; - Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen nach AHO-Heft Nr. 43, Stand 2023; - Planungsbereich Altlasten nach AHO-Heft Nr. 8, Stand 2010. Der Zuschlag ist nach den derzeitigen Planungen für Januar 2027 vorgesehen.
Kennung des Verfahrens: 25b50b25-0bdd-4df1-8986-38460e7155a7
Interne Kennung: nerra_TQW_BM_GP
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg-Wedau
Postleitzahl: 47279
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCMWLR# Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die besten 3 Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) der Bewerber. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung für das Technologiequartier Wedau (TQW) in Duisburg
Beschreibung: Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen Ausbesserungswerks der Deutschen Bahn (DB) in Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Die Deutsche Bahn betrieb das Ausbesserungswerk gemeinsam mit dem Rangierbahnhof Duisburg-Wedau von 1914 bis 2004. Seit der Einstellung des Bahnbetriebs liegen wesentliche Teile der Flächen brach. Auf dem Grundstück steht weiterhin die sogenannte Richthalle mit einer Grundfläche von rund 38.500 m² (3,85 ha). Der Auftraggeber verfolgt derzeit den Rückbau der Hallenanlage. Einen Teilerhalt einzelner Hallensegmente prüft er weiterhin. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes sind der Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen sowie ein geordnetes Bodenmanagement einschließlich der Altlasten- und Schadstoffsanierung. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung auf dem Gelände des TQW. Der Generalplaner hat insbesondere die planerischen Voraussetzungen für den Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen, das Bodenmanagement und die Altlastensanierung zu schaffen. Dazu hat er insbesondere die erforderlichen Fachplanungen, Untersuchungen und Genehmigungsunterlagen zu erarbeiten. Der Auftraggeber hat den Teil- und den Gesamterhalt der Richthalle bereits untersuchen lassen. Wegen des baulichen Zustands, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der eingeschränkten Nutzbarkeit verfolgt er derzeit den Rückbau der Hallenanlage. Einen Teilerhalt einzelner Hallensegmente prüft er weiterhin. Die vorhandenen Bestandsunterlagen und Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage für die weiteren Planungsleistungen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen und Ergebnisse den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe der Angebote bereit. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im Januar 2027 zu erteilen. Der Generalplaner hat die Planung unmittelbar nach der Zuschlagserteilung aufzunehmen. Nach dem derzeitigen Stand müssen die freigemachten Flächen zum Ende des 2. Quartals 2028 für die weitere Quartiersentwicklung zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber beauftragt die Leistungen stufenweise. Mit Vertragsschluss beabsichtigt der Auftraggeber zunächst die Beauftragungsstufe A, welche voraussichtlich die Planung und die Genehmigung, also die Leistungsstufen 1 und 2 nach AHO-Heft Nr. 18 (Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau) sowie die Leistungsstufen 3.1 und 3.2 nach AHO-Heft Nr. 43 (Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen) und AHO-Heft Nr. 8 (Planungsbereich Altlasten) umfasst, abzurufen. Die weiteren Leistungsstufen der vorgenannten AHO-Hefte werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau nach Heft Nr. 18 des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Stand 2014; - Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen nach AHO-Heft Nr. 43, Stand 2023; - Planungsbereich Altlasten nach AHO-Heft Nr. 8, Stand 2010. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen beantwortet er zügig. Auch während der Planungs- und Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, die Generalplanerleistungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht europaweit auszuschreiben.
Interne Kennung: nerra_TQW_BM_GP
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg-Wedau
Postleitzahl: 47279
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. 3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig sind, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. 6. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und der dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der Leistungsbeschreibung der ausformulierte, mit dem obsiegenden Bieter zu schließende Generalplanervertrag. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Der Auftraggeber teilt den Bietern einen Verhandlungstermin mit, um ggf. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen zu besprechen und eingegangene Optimierungsvorschläge zu verhandeln. Der Verhandlungstermin wird voraussichtlich während der Angebotsfrist stattfinden. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die ggf. angepassten Vergabeunterlagen, die dem verbindlichen Angebot zugrunde zu legen sind. Nach Angebotsabgabe werden Angebotspräsentationen stattfinden. Der Auftraggeber prüft und bewertet die verbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. Er berücksichtigt dabei auch die Erkenntnisse aus den Angebotspräsentationen. 7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. 8. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen, wenn erforderliche Gremienbeschlüsse nicht erteilt werden oder die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet werden sollte. 9. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 10. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. 11. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. 12. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit dem Erbringen von Planungsleistungen und Untersuchungen vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden den ausgewählten Bietern zur Angebotsphase über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vermeintlich vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied): a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, - dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; - dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber eine Eigenerklärung vorlegen, aus der sich ein namentlich benannter Sachverständiger nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) für das Sachgebiet 2 (Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer (Grund- und Oberflächenwasser)) und für das Sachgebiet 5 (Sanierung - Planung, Untersuchung und Begleitung) ergibt.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: a) Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als BG) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen insbesondere die nachfolgend genannten Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird: A) Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau (AHO-Heft Nr. 18); B) Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen (AHO-Heft Nr. 43); C) Planungsbereich Altlasten (AHO-Heft Nr. 8). b) Mit dem Teilnahmeantrag sollen BG zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) vorlegen. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in diesen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 700.000 EUR oder mehr erwirtschaftet hat. BG werden hier als Ganzes betrachtet.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigten Arbeitskräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (eigenes Personal, keine Verwaltungskräfte) hervorgeht. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) im Jahresdurchschnitt 10 oder mehr solcher Arbeitskräfte beschäftigt hat. BG werden hier als Ganzes betrachtet.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: a) Referenzen zur Rückbauplanung und -überwachung Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) die vom Bewerber seit Oktober 2021 erbrachten Leistungen (Referenzprojekte) möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers inkl. Erreichbarkeit, der Leistungsart und der Leistungszeiträume der Referenzen, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind, detailliert darstellen. Der Auftraggeber wird insbesondere die 3 aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen. In Summe sollten die Referenzprojekte für die Rückbauplanung und -überwachung den folgenden Kriterien genügen: - Bei drei Projekten sollte es sich um den Rückbau von baulichen Anlagen inklusive Schadstoffsanierung mit einem Bruttorauminhalt von jeweils mindestens 30.000 m³ handeln, bei denen der Bewerber sowohl die Planung als auch die Überwachung der bauausführenden Unternehmen übernommen hat und bei denen die Kostengruppe 210 nach DIN 276:2018 mindestens 750.000 EUR netto beträgt; - Diese Projekte sollten zusätzlich den folgenden Anforderungen genügen: - Bei einem der oben genannten Projekte sollten die vorgenannten Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein; - Bei einem der oben genannten Projekte sollte die Tätigkeit als Generalplaner nachgewiesen werden (mindestens Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau nach AHO-Heft Nr. 18, Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen nach AHO-Heft Nr. 43 und Planungsbereich Altlasten nach AHO-Heft Nr. 8). Bei den vorgenannten Kriterien handelt es sich um keine Muss-Kriterien. Der Auftraggeber wird die vorgenannten Kriterien gemäß Ziffer 2.1.4 im Rahmen des Rankings berücksichtigen. Der Auftraggeber wertet ausschließlich Projekte, bei denen die Ausführung der Rückbau- oder Sanierungsmaßnahme bereits begonnen hat. BG werden hier als Ganzes betrachtet. b) Referenzen zur Bodensanierungsplanung und -überwachung Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) die vom Bewerber seit Oktober 2021 erbrachten Leistungen (Referenzprojekte) möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers inkl. Erreichbarkeit, der Leistungsart und der Leistungszeiträume der Referenzen, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind, detailliert darstellen. Der Auftraggeber wird insbesondere die 3 aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen. In Summe sollten die Referenzprojekte für Bodensanierung den folgenden Kriterien genügen: - Bei drei Projekten sollte es sich um die Schadstoff- und Altlastensanierung von Grundstücken mit einer Fläche von jeweils mindestens 2 ha handeln, bei denen der Bewerber sowohl die Planung als auch die Überwachung der bauausführenden Unternehmen übernommen hat und bei denen die Kostengruppe 210 nach DIN 276:2018 mindestens 1,5 Mio. EUR netto beträgt; - Diese Projekte sollten zusätzlich den folgenden Anforderungen genügen: - Bei einem der oben genannten Projekte sollte ein Sanierungsplan nach § 13 BBodSchG aufgestellt worden sein; - Bei einem der oben genannten Projekte sollten die vorgenannten Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. Bei den vorgenannten Kriterien handelt es sich um keine Muss-Kriterien. Der Auftraggeber wird die vorgenannten Kriterien gemäß Ziffer 2.1.4 im Rahmen des Rankings berücksichtigen. Der Auftraggeber wertet ausschließlich Projekte, bei denen die Ausführung der Sanierungsmaßnahme bereits begonnen hat. BG werden hier als Ganzes betrachtet.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des einzusetzenden Schlüsselpersonals
Beschreibung: Qualifikation des einzusetzenden Schlüsselpersonals - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Vorgehensweise
Beschreibung: Konzept zur Vorgehensweise - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12) bei den Auftraggebern zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Nerra GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Nerra GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Nerra GmbH
Registrierungsnummer: HRB 3410
Postanschrift: Stresemannstraße 37
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB
Telefon: +49 211 60055333
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411 1604
Fax: +49 251 411 2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5de6ef44-a8b8-40c6-a9f7-3cc08edcd86b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2026 13:47:13 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 709043-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026