1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Betzenweiler
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb Gigabit-Netz in Betzenweiler
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages.
Kennung des Verfahrens: 933fbdcf-6d0a-4071-adc0-d4b4dee092da
Interne Kennung: 00818/26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 657 026,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; sämtliche Eignungsnachweise sind daher von jedem Mitglied vorzulegen. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Alternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Das Projekt wird nach den vorab bzw. in den Ausschreibungsunterlagen genannten Programmen gefordert. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass wenn die Angebote, nicht den Unterlagen des Auswahlverfahrens entsprechen, diese aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Ferner hat der Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben in den Zuwendungsbescheides sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; das Verhalten etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet. Im Einzelnen gelten neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich der zugehörigen Leitfäden insbesondere die Vorgaben der folgenden Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ bzw. unter Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w zum Download und zur Einsicht bereitstehen. Die angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet eine 2malige Verlängerung um jeweils 5 Jahre. Die Erstlaufzeit endet am 31.12.2039.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb Gigabit-Netz in Betzenweiler
Beschreibung: Die OEW Breitband GmbH (OEW BB) ist von der Gemeinde Betzenweiler damit beauftragt worden, in ihrem Namen den Netzbetrieb in dem auf dem Gemeindegebiet zu errichtenden passiven Glasfasernetz auszuschreiben. Die Gemeinde Betzenweiler im Landkreis Biberach gelegen, errichtet im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell zur Versorgung von ca. 770 Einwohner mit zukunftssicheren Breitbandanbindungen ein passives Glasfasernetz. Die dafür errichtete passive Glasfaserinfrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF - Programm erfolgt. Aktuell wird die Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitetet, deren Veröffentlichung bis Ende 2026 vorgesehen ist. Die Bauausschreibung wird voraussichtlich im Sommer 2027 durchgeführt, die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich Ende 2028. Die Gemeinde Betzenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA; • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden; • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Interessenten; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht der AG zu. Im Übrigen ist im Regelfall die AG Eigentümerin der innerörtlichen passiven Infrastrukturen. Dies gilt im Regelfall gleichermaßen für das Glasfaser-Backbonenetz. Die Zugangspunkte zu der LWL-Infrastruktur für Carrier ergeben sich aus den in dieser Anlage beigefügten Kartendarstellungen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) e-Az. Zuwendungsbescheid Bund v. 18.11.2024: 832.6/10-24 07BW20670 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023 e-Az. Zuwendungsbescheid Land BW v. 05.05.2025: 4-8433.6/117 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zu-wendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Im Übrigen wird auf Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 274 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 657 026,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aus-geführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestjahresumsatz: 168.000 Euro netto Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben; maßgeblich ist der Zeitraum von fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Teilnahmefrist. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in dem vorgenannten Zeitraum in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über die aktuelle Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Falls keine Eintragungspflicht besteht, ist mitzuteilen, ob eine Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer besteht.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der durchschnittlichen jährlichen operativen Beschäftigungszahlen in Vollzeitäquivalenten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Gesamtzuschlagskriterium Netzpacht: Fixe Pacht 70%, Variable Pacht 20%, Pacht für Geschäftskundenprodukte 10% - siehe auch Anlage Zuschlagskriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Umgang mit verspäteten Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu errichtenden und zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG; es dient überwiegend der Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 44 TKG. Zugleich handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Der ausgeschriebene Vertrag dient hauptsächlich dazu, die Bereitstellung oder den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Diese Auslegung entspricht der einschlägigen Rechtsprechung. Ungeachtet der eröffneten Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GWB ist der Auftraggeber u.a. aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Regelungen verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen und dessen Vergabeunterlagen sowie dessen Ergebnis auf der Onlineplattform des Projektträgers zu veröffentlichen. Zur Wahrung eines einheitlichen, rechtssicheren und förderkonformen Verfahrens wendet der Auftraggeber die Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) freiwillig an. Diese freiwillige Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte der Bieter, stellt jedoch sicher, dass die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in besonderem Maße gewahrt werden. Dadurch werden sowohl vergabe- als auch förderrechtliche Risiken minimiert. Klarstellend gilt: Die freiwillige bzw. entsprechende Anwendung der KonzVgV und ergänzend der VgV eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz gegen Verfahrensentscheidungen richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Maßgeblich ist die Rechtslage in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) vom 18.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137), das am 01.07.2026 in Kraft getreten ist und für Vergabeverfahren gilt, die – wie das vorliegende – nach diesem Zeitpunkt eingeleitet worden sind. Infolge der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB gelten diese Vorschriften vorliegend nicht unmittelbar, sondern nur nach Maßgabe der dokumentierten freiwilligen bzw. entsprechenden Anwendung sowie der förderrechtlichen Vorgaben. Sollten sich Bewerber oder Bieter gleichwohl an die Vergabekammer wenden oder sollte sich die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme ändern, gilt vorsorglich Folgendes: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Betzenweiler
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Betzenweiler
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Riedlinger Straße 2
Stadt: Betzenweiler
Postleitzahl: 88422
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7374418
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: f9b8d3e8-1885-4106-b049-c27f660f485e
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: 02126157-24c7-4e60-a57c-6916c60840df
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71125359390
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 933fbdcf-6d0a-4071-adc0-d4b4dee092da - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/10/2026 08:39:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 702336-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 197/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/10/2026