1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Heidelberg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrssicherung - Modernisierung Bergbahn Bauwerke 6-10
Beschreibung: Die denkmalgeschützten Überbauungen der Standsteilbahn " Bergbahn Heidelberg" werden im Bereich der Station Schloss saniert, wozu die jeweils betroffene Straße völlig unterbrochen bzw. auf eine Fahrspur verengt werden muss. Dies sind in Fahrtrichtung bergauf die Überbauung für die Stadtstraße Schloßberg (Bauwerk6, Teile 6.1 und 6.2) die Überbauung für die Neue Schloßstraße (Bauwerk 8, Teilen 8.1 und 8.2) und die Überbauung für den Schloß-Wolfsbrunnenweg (Bauwerk 10). Zudem werden die Bauwerksteile 7.1 und 7.2 (Stützwände und Treppenanlage) zwischen der Stadtstraße Schloßberg und der Neuen Schloßstraße außerhalb des Straßenraums modernisiert.
Kennung des Verfahrens: 63d61255-f45e-41e8-bf6b-6c81f3f5c57e
Interne Kennung: 2026-10-07/019
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45233290 Installation von Straßenschildern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34992300 Straßenschilder, 34996100 Ampeln, 63712700 Verkehrsregelung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg - Altstadt
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLDY6JXB1KM# Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: 28.10.2026
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verkehrssicherung - Modernisierung Bergbahn Bauwerke 6-10
Beschreibung: Die denkmalgeschützten Überbauungen der Standsteilbahn " Bergbahn Heidelberg" werden im Bereich der Station Schloss saniert, wozu die jeweils betroffene Straße völlig unterbrochen bzw. auf eine Fahrspur verengt werden muss. Dies sind in Fahrtrichtung bergauf die Überbauung für die Stadtstraße Schloßberg (Bauwerk6, Teile 6.1 und 6.2) die Überbauung für die Neue Schloßstraße (Bauwerk 8, Teilen 8.1 und 8.2) und die Überbauung für den Schloß-Wolfsbrunnenweg (Bauwerk 10). Zudem werden die Bauwerksteile 7.1 und 7.2 (Stützwände und Treppenanlage) zwischen der Stadtstraße Schloßberg und der Neuen Schloßstraße außerhalb des Straßenraums modernisiert. Der Vorplatz des Schloßgeländes kann über die sehr steile und gepflasterte Straße Schloßberg oder über die eigentliche Zufahrt Neue Schloßstraße erreicht werden. Da die Schloßzufahrt auch während der gesamten Baumaßnahme dauerhaft sichergestellt sein muss, werden die Bauwerke 6.1 und 6.2 im ersten Schritt (Baustufe 1 mit unterbrochener Straße Schloßberg) und erst nach Abschluss dieser Arbeiten das Bauwerk 8 (Baustufe 2 mit unterbrochener Neue Schloßstraße) modernisiert. Somit ist das Schloß immer über eine der beiden Zufahrtsmöglichkeiten erreichbar. In der Bauphase 3 wird das ausreichend breite Bauwerk 10 jeweils mit halbseitiger Sperrung und signalisierter Einbahnregelung im Zuge des Schloß-Wolfsbrunnenwegs saniert. Diese Bauphase ist zur zeitlichen Verkürzung der Gesamtmaßnahme derzeit parallel zu den beiden zuvor genannten Baustufen geplant, da sich der Schloß- Wolfsbrunnenweg nur an den Straßenraum der beiden anderen Bauphasen anschließt. Die dafür erforderliche Verkehrssicherung ist somit eine Ausweitung der beiden "Grund- Bauphasen". Die Baustufe 3 ist wegen des Wechsels der Einbahnregelung zwischen Nord- und Südseite des Schloß-Wolfsbrunnenwegs in zwei Zustände unterteilt, wobei sich diese darin unterscheiden, dass bei Sperrung der Südseite der einseitige Fußweg geöffnet bleibt. Der innere Bauablauf für die Bauphase 3 sieht einen zweifachen Wechsel der Einrichtungsfahrbahn von Nordsperrung nach Südsperrung und zurück auf Nordsperrung vor. Die Signalisierung ist für beide Seitensperrungen identisch und bedarf keiner Anpassung. Unabhängig von der eigentlichen Baumaßnahme muss der heutige Parkplatz für die Reisebusse der Schlossbesucher auf den entfernten Pkw-Besucher-Parkplatz verlegt werden, da er als zentrale BE-Fläche genutzt wird. Für die erforderliche Beschilderung zur Sperrung von Pkw-Stellplätzen auf dem Ersatz-Parkplatz und zur Führung der ausge- stiegenen Touristen bis zum Schloßzugang ist der Verkehrszeichenplan 4 umzusetzen, der während der gesamten Maßnahme gültig ist. Wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit der heutigen Bestandsbauwerke würden bereits Nutzungseinschränkungen eingerichtet. Diese werden mit Beginn der Modernisierungs- maßnahme aufgelöst und sind, soweit erforderlich, in den umzusetzenden Verkehrs- zeichenplänen übernommen worden. Diese Auflösung ist mit dem bis dahin präsenten Unternehmen (FST Gmbh Mannheim) so abzustimmen, dass ein nahtloser Übergang gegeben ist. Die Abfolge der Bauphasen für die Bauwerksmodernisierung richtet sich nach den Erfordernissen der ausführenden Baufirma und ist mit der vorliegenden Ausschreibung nicht zwingend festgelegt. Deshalb muss jeder Verkehrszeichenplan (Verkehrszeichen, Siche- rungselemente etc.) einer Bauphase grundsätzlich als ein eigenständiges Modul mit Liefern, Auf- und Abbauen und Umfeldabgleich kalkuliert werden. Mögliche Übernahmen von Einrichtungen aus vorangegangenen Bauphasen für eine nachfolgende Baupha-se müssen trotz einer dadurch erzielbaren Aufwandsreduzierung bei der Preisfindung unbe- rücksichtigt bleiben, da der Bauablauf und damit die Zeitfolge der einzelnen Bauphasen sich jederzeit, auch noch während der angelaufenen Bauarbeiten, ändern kann. Eine enge Abstimmung mit der ausführenden Baufirma, welche entsprechend ihrer Erfordernisse die einzelnen Bau- bzw. Teilbauphasen abrufen wird, ist zwingend erfor- derlich. Die örtliche Bauleitung muss von einem sachkundigen Fachmann durchgeführt werden, der ausreichende Kenntnisse in der Amtssprache und sämtlicher einschlägiger Vor- schriften besitzt und deren Anwendung beherrscht. Der Auftragnehmer hat nach Auftragsvergabe schriftlich einen Bauleiter und dessen Vertreter zu benennen, die für die Verkehrssicherung, Kennzeichnung der Baustelle und für die sichere und termingerechte Abwicklung und Überwachung der Maßnahme verantwortlich sind. Generell gilt, dass die Anträge zu den notwendigen verkehrsrechtliche Anordnungen mindestens 3 Wochen vor der Umsetzung der jeweiligen Bauphase zu stellen und die Unterlagen 4-fach zur Genehmigung schriftlich einzureichen sind. Auf der Basis der eingereichten Verkehrszeichenpläne wird seitens der Verkehrsbehörde die verkehrs- rechtliche Anordnung erteilt. Der Auftragnehmer garantiert eine fach- und vorschriftengerechte Entsorgung sämtlicher Teile, die beim Demontieren und dem Montieren anfallen. Der Nachweis hierüber ist zu führen. Es muss grundsätzlich und jederzeit die Einhaltung aller technischen Unfallverhütungs- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, die am Montageort Gültigkeit haben, garantiert werden. Neben dem Kraftfahrzeugverkehr muss der Fußgänger- und Radverkehr zu jeder Zeit sicher an der Baustelle zur Einrichtung der Verkehrszeichenpläne vorbeigeführt werden. Für die Absicherung der Arbeitsstellen dürfen nur zugelassene Materialien verwendet werden. Dies gilt auch für die Beschaffenheit der Verkehrszeichen. Sämtliche Materialien müssen entsprechende Prüfzeichen tragen. (s. ZTV-SA Ziffer 5.1 - 5.10.12) Die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Verkehrssicherungseinrichtungen ist vom AN gem. ZTV SA 97 ständig zu überprüfen und sicherzustellen. Die tägliche Kontrolle, Wartung und Unterhaltung der Verkehrssicherungseinrichtungen ist in den entspre- chenden Positionen mit einzurechnen.
Interne Kennung: 2026-10-07/019
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45233290 Installation von Straßenschildern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34992300 Straßenschilder, 34996100 Ampeln, 63712700 Verkehrsregelung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg - Altstadt
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 16/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/10/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Heidelberg GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Heidelberg GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Heidelberg GmbH
Registrierungsnummer: HRB-Nr.: 331079
Postanschrift: Alte Eppelheimer Straße 26
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf
Telefon: +49 6221513-2607
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 17716047-00a7-4f8c-82ad-84dfedf384fb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2026 15:04:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 698414-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 196/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/10/2026