1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für Handgepäckkontrollspuren mit mindestens EDSCB C3
Beschreibung: Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB min. EU Standard C3, möglichst bis EU Level 2, deren Zubehör und Instandhaltungsverträgen
Kennung des Verfahrens: 6b091689-bb50-4ed3-ae9e-8df015006de5
Interne Kennung: B 19.10 - 0468/20/VV : 2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38546000 System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: Verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 567 055 380,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: deutschlandweite Lieferungen in der Regel zu Flughäfen, siehe Vergabeunterlagen Ergänzung zu BT-747 / BT-750: Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Kapazitäten zur Leistungserbringung: (1) Beschreiben Sie für jedes Los, um das Sie sich bewerben, nachvollziehbar und belastbar, d. h. insbesondere unter Angabe der entsprechenden, Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personalkapazitäten, wie Sie im Auftragsfall sechs Monate nach Zuschlagserteilung folgende mögliche Szenarien sicherstellen können: - Gleichzeitige Errichtung von Handgepäckkontrollspuren an mindestens 2 für Los 1 und an mindestens 6 für Los 2 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen). Die Errichtung umfasst die Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe und Benutzereinweisung der Handgepäckkontrollspur. - Gleichzeitige Errichtung parallel zur Installation der Handgepäckkontrollspuren von mindestens 2 für Los 1 und mindestens 4 für Los 2 Systemen zur zentralen Prozessdatenerfassung und Bildverteilung (Datenbanksystem, an das die an einem Flughafen installierten Handgepäckkontrollspuren angeschlossen werden - DMS) - Durchführung der Instandhaltung (hiervon umfasst ist die Wartung, Inspektion und Reparatur) von 2 errichteten Handgepäckkontrollspuren bei Los 1 und von 6 errichteten Handgepäckkontrollspuren bei Los 2. (2) Für die Errichtung und Instandhaltung der EDSCB-Handgepäckkontrollspuren ist - für Los 1 -- eine Mindestanzahl zum Zeitpunkt 4 Monate nach Zuschlagserteilung von 10 Mitarbeitenden (zum Aufbau von mindestens 2 Kontrollspuren gleichzeitig) -- mit der nachfolgend dargestellten Qualifikation und Berufserfahrung -- von denen 3 Mitarbeitende die deutsche Sprache in Wort und Schrift insoweit beherrschen, damit sie mit den Mitarbeitenden des Auftraggebers fachkundig und qualifiziert im Rahmen der Leistungserbringung kommunizieren können, und -- 3 der mindestens 10 Mitarbeitenden müssen über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Errichtung und Instandhaltung von Röntgeneinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Strahlenschutzes (Fachkundegruppe R5 gem. Strahlenschutzverordnung) verfügen und - für Los 2 -- eine Mindestanzahl zum Zeitpunkt 4 Monate nach Zuschlagserteilung von 10 Mitarbeitenden (zum Aufbau von mindestens 2 Kontrollspuren gleichzeitig) -- mit der nachfolgend dargestellten Qualifikation und Berufserfahrung -- und von denen 3 Mitarbeitende die deutsche Sprache in Wort und Schrift insoweit beherrschen, damit sie mit den Mitarbeitenden des Auftraggebers fachkundig und qualifiziert im Rahmen der Leistungserbringung kommunizieren können, und -- 3 der mindestens 10 Mitarbeitenden müssen über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Errichtung und Instandhaltung von Röntgeneinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Strahlenschutzes (Fachkundegruppe R5 gem. Strahlenschutzverordnung) verfügen erforderlich. Die Mitarbeitenden müssen für die Ausübung der Errichtung und Instandhaltung der EDSCB-Handgepäckkontrollspuren über -- eine technische Ausbildung (Techniker, Meister, Ingenieur, oder technischer Ausbildungsberuf) und -- über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten über die Errichtung und Instandhaltung von EDSCB-Handgepäckkontrollspuren verfügen. Geschäftsführende Personen, Mitarbeitende der Geschäftsleitung oder der Verwaltung zählen hier nicht, es sei denn, sie werden für die Errichtung und Instandhaltung der EDSCB-Handgepäckkontrollspuren eingesetzt und verfügen über die zuvor genannte Qualifikation und Berufserfahrung. Die Personen der Gruppe "Mitarbeitende mit R5-Fachkundebescheinigungen" dürfen Teil der Gruppe "Mitarbeitende für die Errichtung und Instandhaltung" sein, so dass bei Los 1 insgesamt 10 und bei Los 2 insgesamt 10 Mitarbeitende ausreichen können. Es ist zu bestätigen, dass die vorgenannte, für das jeweilige Los geforderte Mindestanzahl von qualifizierten und berufserfahrenen Mitarbeitenden, die geforderte Anzahl von Mitarbeitenden mit den deutschen Sprachkenntnissen und die Anzahl der Mitarbeitenden mit der vorgenannten Fachkunde-Bescheinigung innerhalb der o. g. Zeiträume zur Verfügung stehen werden. Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG: Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG zu unterziehen. Nachweis der Autorisierung durch den Gerätehersteller: Benennen und beschreiben Sie für jedes Los, um das Sie sich bewerben, separat die Produkte (Komponenten der Handgepäckkontrollspuren wie Förderstrecken vor und hinter dem EDSCB, EDSCB, Monitor-Arbeitsplätze, zentrales Bildverteilsystem), auf deren Basis Sie später voraussichtlich Ihr Angebot erstellen werden. Erklären Sie hierin für jedes Los, um das Sie sich bewerben, separat, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber für jedes Los, um das Sie sich bewerben, schriftliche Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei. Sofern Sie selbst der Hersteller der voraussichtlich von Ihnen angebotenen Produkte sind, geben Sie dies bitte in dieser Erklärung an. Notwendigkeit der nationalen Zertifizierung gem. § 10a LuftSiG: Gemäß § 10a LuftSiG darf Sicherheitsausrüstung für Maßnahmen gemäß § 5 LuftSiG nur verwendet werden, wenn diese Sicherheitsausrüstung durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert ist. Für die Zertifizierung der Sicherheitsausrüstung für die konkrete Anwendung ist in Deutschland folgende Luftsicherheitsbehörde die benannte Zertifizierungsstelle: Bundespolizeipräsidium Referat 65 Ratzeburger Landstr. 4 23562 Lübeck Die nationale Zertifizierung als EDSCB muss nach Juli 2024 erfolgt sein. Für EDSCB, deren nationale Zertifizierung zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist, muss aufgrund einer geänderten Vorschriftenlage die nationale Zertifizierung als EDSCB erneut beantragt werden. Erklären Sie für jedes Los, um das Sie sich bewerben, in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie für die von Ihnen als in Frage kommend eingestuften und für Ihr Angebot als EDSCB in Frage kommenden Geräte - die nationale Zertifizierung schnellstmöglich beantragen oder - bereits beantragt haben oder - bereits eine nationale Zertifizierung als EDSCB durch die vorgenannten Zertifizierungsstelle erfolgt ist und dies nach Juli 2024 erfolgt ist. Erklärungen zur Anwendung / Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems: Erklären Sie für jedes Los, um das Sie sich bewerben, dass Sie bzw. die Hersteller der von Ihnen angebotenen Produkte bei deren Herstellung ein von einer unabhängigen akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001) anwenden werden. Die Gleichwertigkeit zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist von von Ihnen mit dem Teilnahmeantrag darzustellen. Fügen Sie zum Nachweis über bestehende Qualitätssicherungssysteme dem Teilnahmeantrag eine von unabhängigen und akkreditierten Stellen, die den europäischen Normen für die Akkreditierung und Zertifizierung entsprechen, ausgestellte Bescheinigung bei.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung 53419
Beschreibung: Gegenstand des Loses 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 65 Handgepäckkontrollspuren (HgKsp) inklusive deren Peripherie und dafür benötigten Zubehörs einschließlich deren Installation und betriebsbereiter Übergabe sowie deren Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Die HgKsp müssen modular zusammensetzbar sein, um eine möglichst optimale Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Installationsortes vornehmen zu können. Aus der Rahmenvereinbarung muss darüber hinaus der Abschluss von Instandhaltungsverträgen gemäß dem beiliegenden Instandhaltungsvertragsmuster (Dokument 16) abrufbar sein. Aus der Rahmenvereinbarung zu Los 1 kann bis zu einem Höchstwert von 148.783.695,00 EUR (netto; Summe für Lieferanteil und Instandhaltung) abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die vorstehend genannten Mengen sind fiktiv und dienen hier nur der Information. Die für die Kalkulation des Angebotspreises nötigen Informationen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel/Leistungen aus der zuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in Los 1 zur Abnahme eines Mindestauftragsvolumen von 7.500.000,00 EUR (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über das Mindestauftragsvolumen hinaus. Die HgKsp und deren Zubehör sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Darüber hinaus sind die HgKsp am jeweiligen Einsatzort instand zu halten, wenn für sie ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung und dessen Anlagen sowie den daraus erfolgenden Bestellungen (Lieferung als auch Instandhaltung). Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche HgKsp, Peripherie oder Zubehör aus den hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen erhalten, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen wird. Sofern also beispielsweise aus der Rahmenvereinbarung von Los 1 und/oder Los 2 eine HgKsp abgerufen wird, besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf einen Abschluss eines Instandhaltungsvertrags und den Abruf von Instandhaltungsleistungen für diese HgKsp. Die EDSCB müssen ein Tunnelmaß von mindestens 60 cm Breite x 40 cm Höhe aufweisen. Die EDSCB müssen spätestens mit der Abgabe des finalen Angebotes national zertifiziert sein. Die EDSCB müssen dafür unter anderem mindestens den EDSCB-Standard C3 erfüllen. Nach Kenntnis der Vergabestelle beabsichtigt die oberste Luftsicherheitsbehörde, im Laufe des Jahres 2025 die maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung gemäß § 3 LuftSiAV anzupassen. Neu zu installierende EDSCB müssen mit Inkrafttreten der Regelung grundsätzlich mindestens den Standard C4 limited (inklusive Standard C3), und ggfs. auch G1 und APID Standard 2 erfüllen und dafür entsprechend national zertifiziert sein. EDSCB, die nach niedrigeren Standards national zertifiziert sind (z.B. nur C3) dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden. Insofern kann es zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben z.B. innerhalb einer Verhandlungsrunde notwendig werden, die vorgenannten Standards zur Mindestanforderung zu erheben. Die EDSCB müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Darüber hinaus muss für jede HgKsp eine CE-Konformitätserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Maschinenrichtlinie) ausgestellt und der Auftraggeberin eine Ausfertigung überlassen werden. Jede aus den verschiedenen Modulen, deren Bestandteilen und der Peripherie gebildete Gesamtmaschine muss so ausgeführt sein, dass deren Nutzung als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber möglich ist. Die Auftragnehmerin übernimmt die Aufgaben des Herstellers im Sinne von Artikel 5 MaschRL 2006/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das ProdSG in Verbindung mit der 9. ProdSV, für die in Verkehr zu bringende Gesamtmaschine. Alle in den HgKsp und deren Peripherie oder deren Zubehör verbauten IT-Systeme müssen die Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums erfüllen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38546000 System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Automatische Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zur maximal zulässigen Rahmenvertragsdauer
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: Verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Weitere Informationen zur Verlängerung: Sofern der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 7 Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 148 783 694,40 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 148 783 695,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 768558-2024
Zusätzliche Informationen: zu BT 5071: Die Leistungsorte sind verschiedene in der Bundesrepublik Deutschland. In der Regel ist der Leistungsort an einem Flughafen Verfahren bei Leistungsausfall der Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit: Für den Fall, dass die Auftragnehmerin vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, Insolvenz, wegen nicht nur vorübergehender subjektiver Unmöglichkeit der Leistung oder aus einem anderen vergleichbaren Grunde ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die Leistungserbringung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses des vorausgegangenen Vergabeverfahrens auf der Grundlage ihrer bedingungsgemäßen Angebote anzutragen. Dies gilt nur, wenn der Wert der sich daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes beträgt und den Schwellenwert nach § 106 GWB nicht übersteigt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes von der bisherigen Auftragnehmerin zu tragen. Das Angebot zur Vertragsübernahme durch die Auftraggeberin wird die ursprünglich angebotenen Preise zuzüglich aller bis zu diesem Zeitpunkt möglichen Anpassungen der Vergütung nach dem Vertrag berücksichtigen. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zu einem Angebot zur Vertragsübernahme besteht nicht. Es bleibt ihr in jedem Fall vorbehalten, die Leistung neu im Wettbewerb zu vergeben. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Vertragsübernahme durch die neue Auftragnehmerin nicht zu behindern und eine Kontinuität der Lieferung und Instandhaltung bestmöglich bis zur Grenze der Unzumutbarkeit sicherzustellen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichstes Angebot
Beschreibung: höchster Quotient aus Leistungspunkten und Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvereinbarung 53472
Beschreibung: Gegenstand des Loses 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 188 Handgepäckkontrollspuren (HgKsp) inklusive deren Peripherie und dafür benötigten Zubehörs einschließlich deren Installation und betriebsbereiter Übergabe sowie deren Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Die HgKsp müssen modular zusammensetzbar sein, um eine möglichst optimale Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Installationsortes vornehmen zu können. Aus der Rahmenvereinbarung muss darüber hinaus der Abschluss von Instandhaltungsverträgen gemäß dem beiliegenden Instandhaltungsvertragsmuster (Dokument 16) abrufbar sein. Aus der Rahmenvereinbarung zu Los 2 kann bis zu einem Höchstwert von 418.271.685,00 EUR (netto; Summe für Lieferanteil und Instandhaltung) abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die vorstehend genannten Mengen sind fiktiv und dienen hier nur der Information. Die für die Kalkulation des Angebotspreises nötigen Informationen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel/Leistungen aus der zuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in Los 2 zur Abnahme eines Mindestauftragsvolumen von 21.000.000,00 EUR (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über das Mindestauftragsvolumen hinaus. Die HgKsp und deren Zubehör sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Darüber hinaus sind die HgKsp am jeweiligen Einsatzort instand zu halten, wenn für sie ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung und dessen Anlagen sowie den daraus erfolgenden Bestellungen (Lieferung als auch Instandhaltung). Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche HgKsp, Peripherie oder Zubehör aus den hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen erhalten, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen wird. Sofern also beispielsweise aus der Rahmenvereinbarung von Los 1 und/oder Los 2 eine HgKsp abgerufen wird, besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf einen Abschluss eines Instandhaltungsvertrags und den Abruf von Instandhaltungsleistungen für diese HgKsp. Die EDSCB müssen ein Tunnelmaß von mindestens 60 cm Breite x 40 cm Höhe aufweisen. Die EDSCB müssen spätestens mit der Abgabe des finalen Angebotes national zertifiziert sein. Die EDSCB müssen dafür unter anderem mindestens den EDSCB-Standard C3 erfüllen. Nach Kenntnis der Vergabestelle beabsichtigt die oberste Luftsicherheitsbehörde, im Laufe des Jahres 2025 die maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung gemäß § 3 LuftSiAV anzupassen. Neu zu installierende EDSCB müssen mit Inkrafttreten der Regelung grundsätzlich mindestens den Standard C4 limited (inklusive Standard C3), und ggfs. auch G1 und APID Standard 2 erfüllen und dafür entsprechend national zertifiziert sein. EDSCB, die nach niedrigeren Standards national zertifiziert sind (z.B. nur C3) dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden. Insofern kann es zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben z.B. innerhalb einer Verhandlungsrunde notwendig werden, die vorgenannten Standards zur Mindestanforderung zu erheben. Die EDSCB müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Darüber hinaus muss für jede HgKsp eine CE-Konformitätserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Maschinenrichtlinie) ausgestellt und der Auftraggeberin eine Ausfertigung überlassen werden. Jede aus den verschiedenen Modulen, deren Bestandteilen und der Peripherie gebildete Gesamtmaschine muss so ausgeführt sein, dass deren Nutzung als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber möglich ist. Die Auftragnehmerin übernimmt die Aufgaben des Herstellers im Sinne von Artikel 5 MaschRL 2006/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das ProdSG in Verbindung mit der 9. ProdSV, für die in Verkehr zu bringende Gesamtmaschine. Alle in den HgKsp und deren Peripherie oder deren Zubehör verbauten IT-Systeme müssen die Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums erfüllen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38546000 System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50410000 Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Automatische Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zur maximal zulässigen Rahmenvertragsdauer
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl: Verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Weitere Informationen zur Verlängerung: Sofern der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 7 Jahre.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 418 271 685,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 418 271 685,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 768558-2024
Zusätzliche Informationen: zu BT 5071: Die Leistungsorte sind verschiedene in der Bundesrepublik Deutschland. In der Regel ist der Leistungsort an einem Flughafen Verfahren bei Leistungsausfall der Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit: Für den Fall, dass die Auftragnehmerin vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, Insolvenz, wegen nicht nur vorübergehender subjektiver Unmöglichkeit der Leistung oder aus einem anderen vergleichbaren Grunde ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die Leistungserbringung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses des vorausgegangenen Vergabeverfahrens auf der Grundlage ihrer bedingungsgemäßen Angebote anzutragen. Dies gilt nur, wenn der Wert der sich daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes beträgt und den Schwellenwert nach § 106 GWB nicht übersteigt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes von der bisherigen Auftragnehmerin zu tragen. Das Angebot zur Vertragsübernahme durch die Auftraggeberin wird die ursprünglich angebotenen Preise zuzüglich aller bis zu diesem Zeitpunkt möglichen Anpassungen der Vergütung nach dem Vertrag berücksichtigen. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zu einem Angebot zur Vertragsübernahme besteht nicht. Es bleibt ihr in jedem Fall vorbehalten, die Leistung neu im Wettbewerb zu vergeben. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Vertragsübernahme durch die neue Auftragnehmerin nicht zu behindern und eine Kontinuität der Lieferung und Instandhaltung bestmöglich bis zur Grenze der Unzumutbarkeit sicherzustellen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wirtschaftlichstes Angebot
Beschreibung: höchster Quotient aus Leistungspunkten und Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22899610-2710
Fax: +49 2289910610-2710
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8f6c97a3-03f1-4239-b0c0-9936e24e3f25 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 31
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/10/2026 12:54:53 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 695083-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 195/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/10/2026