2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66500000 Versicherungen und Altersvorsorge, 66520000 Altersvorsorge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wermelskirchen
Postleitzahl: 42929
Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A) Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert mindestens die drei, maximal die fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterium 1: Bonität max. 200 Punkte; bewertet wird die Ausfallwahrscheinlichkeit (pd-Wert) der geforderten Bonitätsauskunft (siehe Punkt 5.2.2 lfd. Nr. 7). im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Mindestanforderung: Siehe unter Eignungskriterien in dieser Bekanntmachung. Auswahlkriterium 2: Selbstreferenz IT max. 400 Punkte; die Bewerber werden dazu aufgefordert, eine Selbstreferenz zu den verwendeten Verwaltungs- und Bestandsführungssystemen für die betriebliche Altersvorsorge zu erstellen. Die Selbstreferenz darf den Umfang von 5 DIN-A4-Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt) nicht überschreiten und muss sich auf das beim Bewerber tatsächlich eingesetzte System beziehen. Weitergehende inhaltliche Anforderungen gemäß Punkt 5.3.2 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Auswahlkriterium 3: Selbstreferenz Datenschutz max. 400 Punkte; die Bewerber werden dazu aufgefordert, eine Selbstreferenz zu den beim Bewerber im Zusammenhang mit der Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzten Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu erstellen. Die Selbstreferenz darf den Umfang von 5 DIN-A4-Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt) nicht überschreiten und muss sich auf die beim Bewerber tatsächlich eingesetzten Maßnahmen und Prozesse beziehen. Weitergehende inhaltliche Anforderungen gemäß Punkt 5.3.3 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Es werden die drei bis fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die Maximalzahl der Bewerber erreicht ist. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Korruption: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Betrug: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 1F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB verwiesen.