5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Marsberg
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik und Vorgehensweise
Beschreibung: Bewertungsinhalt: Beurteilt wird, wie schlüssig und projektbezogen der Bieter seine Vorgehensweise bei der Bearbeitung der beauftragten Leistungen darstellt. Dazu zählen insbesondere: Verständnis der Aufgabenstellung im Rahmenvertrag (Planung tech. Ausrüstung Planung, Bestandsgebäude und Neubauten), Nachvollziehbarkeit der methodischen Schritte zur Bearbeitung von Abrufen, Darstellung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, Umgang mit Dringlichkeitsfällen (Gefahrenstellen, kurzfristige Abrufe), Einbindung in die Zusammenarbeit mit der techn. Abteilung der Klinik und ggf. Objektplanung. Bewertung: 10 Punkte: Vorgehensweise klar strukturiert, methodisch durchdacht, auf Rahmenvertragscharakter abgestimmt, mit praktikablen Prozessen für Abstimmung, Dokumentation und kurzfristige Reaktionszeiten. 8 Punkte: Vorgehensweise überzeugend, mit klarer Struktur und überwiegend hohem Projektbezug, kleinere Unschärfen in der Darstellung. 6 Punkte: Methodik grundsätzlich nachvollziehbar, jedoch allgemein gehalten, kaum Bezug zu den spezifischen Anforderungen des Rahmenvertrages. 4 Punkte: Vorgehen unvollständig, wichtige Aspekte (z. B. Reaktionszeiten, Qualitätssicherung) nur ansatzweise oder nicht nachvollziehbar dargestellt. 2 Punkte: Konzept weitgehend unstrukturiert oder unpraktikabel, deutliche Lücken, fehlender Projektbezug. 0 Punkte: Vorgehen nicht beschrieben oder vollständig ungeeignet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation
Beschreibung: Bewertungsinhalt: Bewertet wird die Organisation der Leistungserbringung einschließlich der Verfügbarkeit, Vertretungsregelung und Kommunikationswege. Maßgeblich sind: Struktur und personelle Aufstellung des Projektteams, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege, Sicherstellung der Reaktionszeiten bei Abrufen (insb. bei Gefahr in Verzug), technische und organisatorische Ausstattung (Software, Datenaustausch). Bewertung: 10 Punkte: Organisationsstruktur klar, belastbar und projektgerecht; Verantwortlichkeiten eindeutig; Vertretung und Erreichbarkeit vollständig geregelt; Kommunikationswege nachvollziehbar. 8 Punkte: Organisation im Wesentlichen schlüssig und funktionsfähig, geringfügige Unklarheiten oder fehlende Detailtiefe. 6 Punkte: Grundsätzliche Organisation erkennbar, aber unpräzise; teilweise unklare Zuständigkeiten oder unzureichende Beschreibung der Abläufe. 4 Punkte: Organisationskonzept weist deutliche Lücken auf; Vertretung oder Qualitätssicherung nicht nachvollziehbar geregelt. 2 Punkte: Kaum Struktur oder Verbindlichkeit erkennbar; Organisation unpraktikabel oder unzureichend für Rahmenvertragszwecke. 0 Punkte: Keine belastbare Organisationsdarstellung vorhanden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verantwortlicher Ingenieur/in
Beschreibung: Bewertungsinhalt: Bewertet werden Qualifikation, Erfahrung und persönliche Eignung der verantwortlichen Person für die Durchführung der Planungleistungen der tech. Ausrüstung. Berücksichtigt werden: Berufserfahrung zur Planung der techn. Ausrüstung für vergleichbare Projekte (öffentliche Bauvorhaben, Gesundheitseinrichtungen und Umsetzung von Energieversorgungskonzepten), fachliche Kompetenz, Referenzen und einschlägige Kenntnisse zum v.g. Leistungsumfang. Erfahrung in interdisziplinärer Zusammenarbeit Fähigkeit zur strukturierten, eigenverantwortlichen und termintreuen Projektführung, persönliche Präsenz und Kommunikationsfähigkeit im Vergabeverfahren. Erfahrungen im Umgang mit Fördermitteln und bauvertraglichen Regelungen insbesondere der VOB Teil B. Bewertung: 10 Punkte: Sehr hohe fachliche und persönliche Eignung, langjährige Erfahrung in vergleichbaren Projekten, überzeugende Darstellung der Verantwortlichkeit und Kommunikationsfähigkeit. 8 Punkte: Hohe fachliche Eignung, gute Projekterfahrung, überwiegend überzeugendes Auftreten und Darstellung. 6 Punkte: Durchschnittliche Qualifikation mit solider, aber nicht besonders hervorgehobener Projekterfahrung. 4 Punkte: Eingeschränkte Erfahrung oder nur teilweise einschlägige Referenzen; unklare Rolle im Projekt. 2 Punkte: Kaum geeignete Erfahrung, Qualifikation oder Verantwortung nicht nachvollziehbar dargestellt. 0 Punkte: Keine geeignete verantwortliche Person benannt oder vollständig ungeeignet oder Person nicht persöhnlich anwesend.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb (LWL-BLB)