1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.sexualaufklaerung.de. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere folgende Leistungen: - Projektmanagement - Übernahme und Einarbeitung - Laufende technische Pflege - Funktionale und nicht-Funktionale Erweiterungen - Suchmaschinenoptimierung (SEO) - Generative Engine Optimization (GEO) Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags: - Redaktionelle Betreuung des Webauftritts - Erstellung von Video-Content - Hosting Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 360.000 EUR (netto). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 01).
Kennung des Verfahrens: 168011ea-d4e6-4101-b85d-81798053e014
Interne Kennung: BIÖG_RV2_13_26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Köln
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.sexualaufklaerung.de. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere folgende Leistungen: • Projektmanagement • Übernahme und Einarbeitung • Laufende technische Pflege • Funktionale und nicht-Funktionale Erweiterungen • Suchmaschinenoptimierung (SEO) • Generative Engine Optimization (GEO) Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags: • Redaktionelle Betreuung des Webauftritts • Erstellung von Video-Content • Hosting Das Höchstabrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt 360.000 EUR (netto). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 01).
Interne Kennung: BIÖG_RV2_13_26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung 2 mal um jeweils 12 Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform mitteilen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Köln
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung 2 mal um jeweils 12 Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform mitteilen.
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich ausführlich aus den Bewerbungsbedingungen (Anhang 00 der Vergabeunterlagen) und der Wertungsmatrix (Anhang 08 der Vergabeunterlagen).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Als Wertungsmethode wird die „erweiterte Richtwertmethode“ nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018) herangezogen.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Als Wertungsmethode wird die „erweiterte Richtwertmethode“ nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018) herangezogen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 360 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Nova GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 27/08/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Nova GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE277946849
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c45aec57-e42f-4c82-9b77-79fa1dd9c400 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/10/2026 17:18:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 692151-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 194/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/10/2026