Aalen
Abstatt
Abtsgmünd
Achern
Adelsheim
Affalterbach
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Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
Aldingen
Alfdorf
Allensbach
Allmersbach
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Althütte
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Appenweier
Argenbühl
Aspach
Asperg
Aulendorf
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Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
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Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
Bad Überkingen
Bad Urach
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Bad Wimpfen
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Bammental
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Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Birkenfeld
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Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böblingen
Bodelshausen
Bodman-Ludwigshafen
Böhmenkirch
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Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bötzingen
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Bruchsal
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Burladingen
Calw
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Deggingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
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Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
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Ebersbach an der Fils
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Ehingen
Ehningen
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Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellwangen
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Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erligheim
Ertingen
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Fahrenbach
Fellbach
Fichtenau
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forbach
Forchtenberg
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Fridingen an der Donau
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
Frittlingen
Fronreute
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gailingen
Gammertingen
Gärtringen
Gäufelden-Öschelbronn
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
Gemmingen
Gengenbach
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grafenau (Württemberg)
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Großbottwar
Großrinderfeld
Grossbettlingen
Grünkraut
Grünsfeld
Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gutach im Breisgau
Haigerloch
Hardheim
Hardthausen am Kocher
Haslach im Kinzigtal
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heiligkreuzsteinach
Heimsheim
Heiningen
Heitersheim
Helmstadt-Bargen
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Herdwangen-Schönach
Heroldstatt
Herrenberg
Herrischried
Hettingen
Heubach
Hinterzarten
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Hockenheim
Hohberg
Hohenfels
Hohenstein
Hohentengen
Holzgerlingen
Holzmaden
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hügelsheim
Hüttlingen
Iffezheim
Ihringen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Isny im Allgäu
Ittlingen
Jagsthausen
Jettingen
Kaisersbach
Kandern
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kieselbronn
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Klettgau-Erzingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Lauffen am Neckar
Laupheim
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Löffingen
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Maulbronn
Maulburg
Meckesheim
Meersburg
Mengen
Merdingen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Michelfeld
Mietingen
Möckmühl
Möglingen
Mönchweiler
Mönsheim
Mosbach
Mössingen
Mühlacker
Mühlhausen
Müllheim
Munderkingen
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Nehren
Neresheim
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen auf den Fildern
Neuler
Neulingen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordheim
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Oberndorf am Neckar
Oberriexingen
Obersontheim
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Offenburg
Öhningen
Öhringen
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Ostelsheim
Osterburken
Ostfildern
Ostrach
Östringen
Ötigheim
Ottersweier
Owen
Pfaffenhofen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Radolfzell am Bodensee
Rastatt
Rauenberg
Ravensburg
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Rickenbach
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg (Baden)
Rosenberg (Württemberg)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rudersberg
Rust
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Satteldorf
Schallstadt
Scheer
Schelklingen
Schemmerhofen
Schiltach
Schliengen
Schlier
Schömberg
Schönaich
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwieberdingen
Seckach
Sigmaringen
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spraitbach
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Sternenfels
Stetten am kalten Markt
Stockach
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Zuffenhausen
Sulzburg
Süßen
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtmoos
Todtnau
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Untergruppenbach
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vörstetten
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walldorf
Walldürn
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Warthausen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilheim an der Teck
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesenbach
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsfeld
Willstätt
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfschlugen
Wolpertshausen
Wört
Wutach
Zaberfeld
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen

Deutschland – Fahrzeugabschleppdienste – Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)

686198-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Fahrzeugabschleppdienste – Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
OJ S 193/2026 06/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
Beschreibung: Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)
Kennung des Verfahrens: 3a304030-7674-41f0-a75c-163e7d018192
Interne Kennung: VG-0008_1-2026-0007
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 418 342,38 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 19 910 044,30 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, 1. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, 2. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 3. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und 4. dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter /die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem /ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter /die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter /eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter /das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaften hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage als Bestandteil des Angebots einzureichen. Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung (gem. §123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB), §89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), §261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), §264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§123 Abs. 1 Nr. 5 GWB), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), den § 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. §335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), Art. 2 §2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 23 Abs. 1 Nr. 9 GWB), oder den §§232, 233 StGB (Menschenhandel) oder §233a StGB (Förderung des Menschenhandels) (§123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des §124 GWB: Eigenerklärung (gem. §124 GWB), dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass weder das Unternehmen noch eine rechtkräftig verurteilte Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat und deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Verantwortlicher für die Leitung des Unternehmens sind dabei auch Personen, die die Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübungen von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wahrgenommen haben (§124 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §123 Abs. 3 GWB), das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte (§124 Abs. 1 Nr. 5 GWB), keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, (§124 Abs. 1 Nr. 6 GWB), das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben (§124 Abs. 1 Nr. 7 GWB), das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie bspw. Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. §125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss eines Unterauftragnehmers vorliegen (vgl. §36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter/der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den/die Unterauftragnehmer einzureichen und ist keine verbindliche Vorgabe.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 12.1.2. Ausschlussgründe der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen.
Korruption: ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: ---
Betrug: ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: ---
Zahlungsunfähigkeit: ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: ---

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich 3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1)
Beschreibung: Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei. Auf der Grundlage dieser "Vergabeunterlagen" werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich 3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1). Die Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907 "Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025" entnommen werden. Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 1 beträgt 14.338.007,95 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 1 beträgt 17.205.609,54 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los beginnt mit Zuschlagserteilung in dem betroffenen Los und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag in dem Los verlängert sich optional zweimalig um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber den jeweiligen Auftragnehmern in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption in dem Los nicht in Anspruch nimmt. Ein Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung in dem Los widersprechen, wenn er dies bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber dem Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail an die jeweils vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse) mitteilt. Der Vertrag in dem Los endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Die Laufzeit der jeweiligen (Einzel-)Aufträge in dem Los ist insbesondere mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los. Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14 338 007,95 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 17 205 609,54 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906_01] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden. 9. Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, in dem betreffenden Los zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft für Los 1 • in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 120.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 1) für Los 2 • in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 2) erwirtschaftet hat. Gibt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft ein Angebot sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2 ab, ist für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) ein Jahresumsatz (gesamt) von mindestens 360.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr nachzuweisen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter /von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EUAuftragsbekanntmachung verwiesen."
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 300
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung, der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse über 3,5 (t) zGM (Los 2)
Beschreibung: Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei. Auf der Grundlage dieser "Vergabeunterlagen" werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse über 3,5 t zGM (Los 2). Die Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907 "Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025" entnommen werden. Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 2 beträgt 2.080.334,43 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 2 beträgt 2.704.434,76 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Land Hessen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los beginnt mit Zuschlagserteilung in dem betroffenen Los und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag in dem Los verlängert sich optional zweimalig um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber den jeweiligen Auftragnehmern in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption in dem Los nicht in Anspruch nimmt. Ein Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung in dem Los widersprechen, wenn er dies bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber dem Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail an die jeweils vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse) mitteilt. Der Vertrag in dem Los endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Die Laufzeit der jeweiligen (Einzel-)Aufträge in dem Los ist insbesondere mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los. Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 080 334,43 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 704 434,76 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906_02] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden. 9. Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, in dem betreffenden Los zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft für Los 1 • in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 120.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 1) für Los 2 • in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 2) erwirtschaftet hat. Gibt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft ein Angebot sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2 ab, ist für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) ein Jahresumsatz (gesamt) von mindestens 360.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr nachzuweisen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungsverzeichnis werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter /von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 05/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EUAuftragsbekanntmachung verwiesen."
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 300
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate. Eine etwaige geringfügige Überschreitung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier (4) Jahre), bei einer Zuschlagserteilung vor dem 01.02.2027, ist im vorliegenden Einzelfall sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig. Die vor dem Leistungsbeginn liegende Zeit dient ausschließlich der Durchführung der Zuschlagserteilung, der Vertragsimplementierung, der organisatorischen Vorbereitung sowie der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers. Während dieses Zeitraums werden keine Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Die Festlegung eines einheitlichen Leistungsbeginns zum 01.02.2027 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Sämtliche Verträge über Fahrzeugabschleppdienste in ganz Hessen werden kalenderjährlich mit einem einheitlichen Stichtag geführt. Dadurch werden insbesondere die Einsatzsteuerung, die Disposition, die haushaltsrechtliche Bewirtschaftung, die Vertragsverwaltung sowie die Durchführung künftiger Vergabeverfahren vereinheitlicht. Ein hiervon abweichender, vom jeweiligen Zuschlagszeitpunkt abhängiger Leistungsbeginn würde zu unterschiedlichen Vertragszeiträumen innerhalb derselben Vertragsgeneration führen und die operative Steuerung der landesweiten Abschleppmaßnahmen erheblich erschweren.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Registrierungsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65197
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SG 121 Vergabemanagement
Telefon: +49 611-8801-0
Fax: +49 611-327668110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e89ee824-9ed4-4709-bc90-ca897940b8ce - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/10/2026 13:47:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 686198-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 193/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/10/2026