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Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Pflege-, Entwicklungs- sowie weitere Leistungen für Kofax-Komponenten

686402-2026 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Pflege-, Entwicklungs- sowie weitere Leistungen für Kofax-Komponenten
OJ S 193/2026 06/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen - Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Pflege-, Entwicklungs- sowie weitere Leistungen für Kofax-Komponenten
Beschreibung: Es besteht ein Bedarf an verschiedenen Leistungen, welche in Form eines Pflegevertrags, eines Servicevertrags und einer Rahmenvereinbarung ausgeschriebenen werden. Das BfJ arbeitet, bedingt durch die einzelnen Fachverfahren zum Elektronischen Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG), den elektronischen Strafachrichtenaustausch (ESTA) sowie den Einsatz des Dokumentenmanagementsystems DOMEA, mit der Scan-Standardsoftware Kofax. Kofax wird für die Erstellung von elektronischen Dokumenten aus dem papiergebundenen Posteingang von EHUG und der Justizbeitreibung benötigt. Das BfJ beabsichtigt, die Software weiter zu verwenden, wodurch zur kontinuierlichen Pflege ab dem 1. Januar 2027 ein neuer Pflegevertrag benötigt wird. Hierzu soll ein EVB-IT Pflegevertrag geschlossen werden. Zur Anbindung an das EHUG-Fachverfahren wurde ein Konnektor entwickelt. Auch diese Schnittstelle (Individualsoftware) muss ab dem 1. Januar 2027 unter Pflege gestellt werden. Diese wird in einem EVB-IT Servicevertrag abgeschlossen. Die zentrale Scanstelle des BfJ wurde nach Vorgaben der TR-RESISCAN ertüchtigt. Um die Vorgaben der TR-RESISCAN technisch umzusetzen, wurden an Kofax Anpassungen und Erweiterungen durch den derzeitigen Dienstleister vorgenommen. Das Scangut durchläuft im Scanprozess die Kofax-eigenen Module Scannen, PDFGenerator und Export. Des Weiteren durchlaufen sie Module des derzeitigen Dienstleisters (Kofax Capture Custom Module). Die Pflege der Kofax Capture Custom Module ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung und wird ebenso ab dem 1. Januar 2027 benötigt. Diese drei Leistungsbestandteile sollen jeweils durch eine jährliche Pauschale erbracht und abgerechnet werden. Zudem besteht seitens des BfJ ein Bedarf für Erstellungs-, Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Für die bestehende EHUG-Schnittstelle sowie für ggf. weitere neue Fachverfahren sollen Entwicklungs- bzw. Weiterentwicklungsleistungen beauftragt werden. Für die Anbindung neuer Fachverfahren müssen ggf. Konfigurations- und Entwicklungsleistungen erbracht werden. Sonstige Dienstleistungen können u.a. als Beratungsleitungen, Workshop und/oder als Betriebsunterstützung z.B. für Installations-/Konfigurationsarbeiten oder Entwicklungsarbeiten vor Ort beim Auftragnehmer, in Form telefonischer Beratung und/oder als Remote-Unterstützung abgerufen werden. Eine nähere Beschreibung der Leistung ist der Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 6cad7b96-a3aa-4835-9a27-2e381e2ecc31
Interne Kennung: 2025 0000 5942
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß §§ 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. – Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unter-nehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unter-nehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangel-haft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Betrug: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Pflege-, Entwicklungs- sowie weitere Leistungen für Kofax-Komponenten
Beschreibung: Es besteht ein Bedarf an verschiedenen Leistungen, welche in Form eines Pflegevertrags, eines Servicevertrags und einer Rahmenvereinbarung ausgeschriebenen werden. Das BfJ arbeitet, bedingt durch die einzelnen Fachverfahren zum Elektronischen Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG), den elektronischen Strafachrichtenaustausch (ESTA) sowie den Einsatz des Dokumentenmanagementsystems DOMEA, mit der Scan-Standardsoftware Kofax. Kofax wird für die Erstellung von elektronischen Dokumenten aus dem papiergebundenen Posteingang von EHUG und der Justizbeitreibung benötigt. Das BfJ beabsichtigt, die Software weiter zu verwenden, wodurch zur kontinuierlichen Pflege ab dem 1. Januar 2027 ein neuer Pflegevertrag benötigt wird. Hierzu soll ein EVB-IT Pflegevertrag geschlossen werden. Zur Anbindung an das EHUG-Fachverfahren wurde ein Konnektor entwickelt. Auch diese Schnittstelle (Individualsoftware) muss ab dem 1. Januar 2027 unter Pflege gestellt werden. Diese wird in einem EVB-IT Servicevertrag abgeschlossen. Die zentrale Scanstelle des BfJ wurde nach Vorgaben der TR-RESISCAN ertüchtigt. Um die Vorgaben der TR-RESISCAN technisch umzusetzen, wurden an Kofax Anpassungen und Erweiterungen durch den derzeitigen Dienstleister vorgenommen. Das Scangut durchläuft im Scanprozess die Kofax-eigenen Module Scannen, PDFGenerator und Export. Des Weiteren durchlaufen sie Module des derzeitigen Dienstleisters (Kofax Capture Custom Module). Die Pflege der Kofax Capture Custom Module ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung und wird ebenso ab dem 1. Januar 2027 benötigt. Diese drei Leistungsbestandteile sollen jeweils durch eine jährliche Pauschale erbracht und abgerechnet werden. Zudem besteht seitens des BfJ ein Bedarf für Erstellungs-, Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Für die bestehende EHUG-Schnittstelle sowie für ggf. weitere neue Fachverfahren sollen Entwicklungs- bzw. Weiterentwicklungsleistungen beauftragt werden. Für die Anbindung neuer Fachverfahren müssen ggf. Konfigurations- und Entwicklungsleistungen erbracht werden. Sonstige Dienstleistungen können u.a. als Beratungsleitungen, Workshop und/oder als Betriebsunterstützung z.B. für Installations-/Konfigurationsarbeiten oder Entwicklungsarbeiten vor Ort beim Auftragnehmer, in Form telefonischer Beratung und/oder als Remote-Unterstützung abgerufen werden. Eine nähere Beschreibung der Leistung ist der Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Interne Kennung: 2025 0000 5942
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es wird um Referenzangabe gebeten (mindestens zwei geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge Erstellung von elektronischen Dokumenten aus dem papiergebundenen Posteingang) innerhalb der letzten drei Kalenderjahre). Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Durchführungszeitraum: Die Leistungserbringung muss innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgt sein. - Vertragslaufzeit: Es muss eine Vertragsdauer (oder die Summe mehrerer Einzelbeauftragungen für denselben Referenzauftraggeber) von mindestens drei Jahren nachweisbar sein. - Auftragswert: Der Gesamtauftragswert (netto) muss sich auf mindestens 500.000,00 Euro belaufen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Kofax-Platinum-Partnerstatus für die Erbringung der Leistungen wird der Kofax-Platinum-Partnerstatus (oder ein höherer Status des Herstellers) zwingend benötigt. Ein Nachweis zur Bestätigung des Status wird vor Zuschlagserteilung vom Auftraggeber angefordert.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestjahresumsatz i. H. v. 540.000,00 €, der auf Datenbereinigung insgesamt entfällt, die den ausgeschriebenen entsprechen nachzuweisen durch Eigenerklärung.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV mit den folgenden Mindestdeckungssummen: - mindestens 500.000,00 EUR pro Schadensfall für Sachschäden, - mindestens 500.000,00 EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden und - mindestens 500.000,00 EUR pro Schadensfall aus Verletzung des Datenschutzrechts.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mitarbeitende mit Erfahrungen im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, nachzuweisen durch die Abfrage zur Qualifikation und Erfahrung der Fachkräfte
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=883884
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 41 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Registrierungsnummer: 991-18383-39
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5d198a1c-d931-4d52-8c83-14df3700886a - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2026 21:47:44 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 686402-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 193/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/10/2026