1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.1.
Verfahren
Titel: Process Mining Plattform
Beschreibung: 1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung 1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung
Kennung des Verfahrens: e98df29f-010b-4bf1-afd7-633846df8c04
Interne Kennung: VG-0008_ihub-2026-0005
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65197
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 20 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Process Mining Plattform
Beschreibung: 1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform und Umsetzung einer Erstellung von 3 Uses-Cases auf der Plattform 1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform, Erstellung der bis zu 21 verbleibenden Use-Cases, Weiterentwicklung, etc.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: siehe Teilnahme- und Verfahrensbedingungen, sowie Anlage_Vertrag
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65197
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Rahmenvertrag beginnt ab Zuschlag für vier Jahre mit der Option um drei weitere Jahre zu verlängern (1+1+1). Er verlängert sich stillschweigend um jeweils 1 Jahr (max. 3 mal), sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des 4. Vertragsjahrs bzw. danach zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Erstellung der ersten 3 Use Cases (Mindestabnahmemenge) zu. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen.
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 20 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Serviceleistungen/Wartungsleistunge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber hat mindestens drei geeignete Referenzen über den produktiven Einsatz der angebotenen Process-Mining-Plattform oder einer Produkt- oder Vorgängerversion nachzuweisen. Bei einer Produkt- oder Vorgängerversion muss diese hinsichtlich der für die jeweilige Referenz geltend gemachten Funktionalitäten technisch im Wesentli-chen vergleichbar sein. Die Referenzen müssen aus den letzten fünf Jahren stammen. Reine Proof-of-Concept-, Test- oder Pilotinstallationen ohne produktiven Einsatz werden nicht als Referenz anerkannt. Eine Referenz kann mehrere der nachfolgend genannten Mindestanforderungen gleichzeitig erfüllen. 1. Vergleichbares Einsatzumfeld 2. Integration heterogener Quellsysteme 3. Verarbeitung großer Datenmengen 4. Produktive Process-Mining-Funktionalitäten Es ist nicht erforderlich, für jede Mindestanforderung eine gesonderte Referenz vorzulegen. (s. Anlage 3 TNW)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anlage 4 Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV (Bewerber) Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV (Bewerber)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anlage 2 - Datenherausgabe an Drittstaaten Der Auftragnehmer sichert zu, Daten nur auf Weisung des Auftraggebers oder aufgrund von zwingendem Recht der Europäischen Union bzw. ihrer Mitgliedstaaten herauszugeben. Anordnungen von Behörden aus Drittstaaten, insbesondere der USA, aufgrund des dort geltenden Rechts wird der Auftragnehmer nicht Folge leisten und den Auftraggeber unverzüglich über solche Anfragen informieren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anlage 2 Der Mindestjahresumsatz darf nicht niedriger als 5.000.000,00 € netto betragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technik
Beschreibung: Technik
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/12/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen gemäß § 38 Abs. 2 VSVgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Gehen die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist oder nicht vollständig ein, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle. Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen oder Angeboten bestehen, behält sich die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die betreffenden Unternehmen analog § 15 Abs. 5 VSVgV zur Aufklärung aufzufordern. Ein Anspruch auf Aufklärung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Teilnahmebedingungen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsziel: Sofort
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflichten gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen. Diese Rügeobliegenheit trifft, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen insbesondere auch dann, wenn diese die dem späteren Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Ausführungsbestimmungen, Regelungen und Klauseln des Vertrags in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf deren Wirksamkeit als beanstandungswürdig ansehen. Wenn und soweit entsprechende Rügen nicht oder nicht rechtzeitig bereits im Vergabeverfahren vorgebracht werden, verwirken die Bieter damit insbesondere das Recht sich im Rahmen der späteren Vertragsausführung auf die vermeintliche Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vertraglichen Regelungen zu berufen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Registrierungsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65197
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SG 121 Vergabemanagement
Telefon: +49 611-8801-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b82d64b2-72ff-4311-a36b-e556dfa3317f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2026 07:33:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 682223-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/10/2026