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Pfullendorf
Pfullingen
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Renningen
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Rheinfelden (Baden)
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Waldachtal
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Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walldorf
Walldürn
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Warthausen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilheim an der Teck
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesenbach
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsfeld
Willstätt
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfschlugen
Wolpertshausen
Wört
Wutach
Zaberfeld
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen

Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Bewachungsdienste Jobcenter Mannheim

684076-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Bewachungsdienste Jobcenter Mannheim
OJ S 192/2026 05/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Jobcenter Mannheim Gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Bewachungsdienste Jobcenter Mannheim
Beschreibung: Durchführung von Sicherheitsdiensten in den Objekten des Jobcenters Mannheim einschließlich bedarfsabhängiger Bewachungsdienste.
Kennung des Verfahrens: dc13f157-e814-4526-ad7c-8982c2ce3431
Interne Kennung: JC_MA_10_2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Schwerpunkt der Leistungserbringung betrifft die Objekte Objekten des Jobcenters Mannheim in der Ifflandstr. 2-6 und Hebelstr. 1, 68161 Mannheim sowie in der Maybachstraße 10-12/Pettenkoferstraße 68169 Mannheim. Zum Ausschreibungsgegenstand gehören aber auch bedarfsabhängige Bewachungsdienste für Termine beim Sozialgericht, in den Sozialräumen sowie bei Hausbesuchen der Kund*innen durch Mitarbeitende des Jobcenters einschließlich Sonderbestellungen für die 13 weiteren Liegenschaften des Jobcenter verteilt im Stadtgebiet Mannheim.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJM2LG# Datenschutzhinweise Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB, §18 EU Abs. 3 VOB/A etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten mit Einstellung auf der Vergabeplattform und nicht erst mit Erhalt einer Benachrichtigungsmail als zugegangen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Betrug: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Korruption: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung gemäß -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäi-schen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizie-rungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes Verlangen zusätzlich durch Vorlage ergänzende Bescheinigungen gemäß § 48 Abs. 4 bis 6 VgV zu erbringen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bewachungsdienste Jobcenter Mannheim
Beschreibung: Die Aufschreibung hat die Vergabe des Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Sicherheitsdiensten in den Objekten des Jobcenters Mannheim in der Ifflandstr. 2-6 und Hebelstr. 1, 68161 Mannheim sowie in der Maybachstraße 10-12/Pettenkoferstraße 68169 Mannheim zum Gegenstand. Bei den Objekten handelt es sich um Hausrechtsbereiche mit tatsächlichem Öffentlichem Verkehr (§ 34a Abs. 1a S.2 Nr. 1 2.Alt. GewO). Zum Ausschreibungsgegenstand gehören zudem bedarfsabhängige Bewachungsdienste für Termine beim Sozialgericht, aber auch bei Terminen in den Sozialräumen sowie bei Hausbesuchen der Kund*innen durch Mitarbeitende des Jobcenters einschließlich Sonderbestellungen für die 13 weiteren Liegenschaf-ten des Jobcenter verteilt im Stadtgebiet Mannheim. Wegen Umfang und Anforderung der Bewachungsdienste wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Interne Kennung: JC_MA_10_2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Neben den Verlängerungsoptionen und den bedarfsabhängigen Leistungen (Begleitung zu den terminen des Sozialgerichts etc.) gilt § 9 der Besonderen Vertragsbedingungen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Schwerpunkt der Leistungserbringung betrifft die Objekte Objekten des Jobcenters Mannheim in der Ifflandstr. 2-6 und Hebelstr. 1, 68161 Mannheim sowie in der Maybachstraße 10-12/Pettenkoferstraße 68169 Mannheim. Zum Ausschreibungsgegenstand gehören aber auch bedarfsabhängige Bewachungsdienste für Termine beim Sozialgericht, in den Sozialräumen sowie bei Hausbesuchen der Kund*innen durch Mitarbeitende des Jobcenters einschließlich Sonderbestellungen für die 13 weiteren Liegenschaften des Jobcenter verteilt im Stadtgebiet Mannheim.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Für den Auftraggeber besteht viermal die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung um jeweils 1 Jahr. Sollte der Auftraggeber diese Verlängerungsoptionen ausüben wollen, hat er dies jeweils 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mindestens in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Jobcenter ist zudem berechtigt, den Vertrag einmalig zum Ablauf des ersten Vertragsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich zu kündigen. Weitergehende ordentliche Kündigungsrechte der Parteien während der Dauer der Festlaufzeiten bestehen nicht. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten offenen Verfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot Nachweis, dass der Bieter gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen darf, durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis gemäß § 34a GewO. Ist der Bieter in Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig, hat er neben einer Kopie der Berufsausübungserlaubnis des Staates, in dem er sich niedergelassen hat, auch eine Eingangsbestätigung des zuständigen deutschen Gewerbeaufsichtsamtes über seine Anzeige gemäß § 13a GewO vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis gemäß § 34a GewO und ggfs. der Anzeige gemäß § 13a GewO vorzulegen. Werden die Eignungsanforderung nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet ange-sehen und sein Angebot gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung -, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Andernfalls ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter einen aktuellen Registerauszug vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gemäß den vorstehenden Ausführungen der Nachweis durch vorläufige Eigenerklärung und auf gesondertes verlangen zusätzlich durch Vorlage des aktuellen Registerauszuges zu erbringen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot, Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers. Hat der Bieter eine Kopie der Bestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betä-tigung des Bieters als Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft eintritt. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat den Mindestanforderungen gemäß § 14 BewachV zu entsprechen mit folgenden, gegenüber § 14 Abs. 2 BewachV erhöhten Mindest-Versicherungssummen je Schadensereignis: - Für Personenschäden: 1.500.000,00 EUR - für Sachschäden: 1.000.000,00 EUR - für reine Vermögensschäden: 250.000,00 EUR Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestver-sicherungssummen entsprechen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und sein Angebot gemäß § 57 Absatz 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot Nachweis - zunächst durch vorläufige Eigenerklärung - zum Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten 3 abge-schlossenen Geschäftsjahre, soweit er Sicherheitsdienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die vorläufige Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblatts LD 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbe-reich (AVPQ) eingetragen ist. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter ergänzende Bescheinigungen gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 1 und 3 VgV vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Bietergemeinschaftsmitglied. Der Netto-Jahresumsatz des Bieters, soweit er Sicherheitsdienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, muss im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 1,5 Mio. pro Geschäftsjahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze aller Bietergemeinschaftsmitglieder addiert. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und sein Angebot gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot Nachweis über die Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung. Im Falle von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen. Der Bieter muss mit dem Angebot mindestens nachweisen: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis. Für gleichwertige Nachweise gilt § 49 Abs. 1 S. 2 und 3 VgV. Die Gleich-wertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeignet angesehen und sein Angebot gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotssumme
Beschreibung: Der Angebotspreis ermittelt sich aus der Gesamt-Angebotssumme des Preisblattes. Der Gesamt-Angebotssumme liegt der geschätzte Stundenaufwand einschließlich des geschätzten Aufwandes für die Bedarfsleistungen für 1 Jahr zugrunde. Aus der maßgebenden Gesamt-Angebotssumme zuzüglich eines rechnerisch angesetzten Mehrwert-steuersatzes von 19 % ergibt sich der Wertungspreis. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Dokument "Zuschlagskriterien" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogenes Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
Beschreibung: Das Zuschlagskritierum setzt sich aus drei Unterkriterien zusammen. Wegen der Unterkriterien und deren Gewichtung wird auf das Dokument "Zuschlagskriterien" verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJM2LG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJM2LG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/11/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung regelt sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/11/2026 11:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung erfolgt elektronisch unter Beachtung der Anforderungen gemäß § 55 VgV. Die elektronische Öffnung kann auch durch einen beratenden Verfahrensbetreuer des Auftraggebers unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips erfolgen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Ausführungsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB. Wegen der weiteren Ausführungsbedingungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Insofern wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Jobcenter Mannheim Gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Jobcenter Mannheim Gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Jobcenter Mannheim Gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft
Registrierungsnummer: 062117238333
Postanschrift: Ifflandstr. 2-6
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 06217273970
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Fax: 0721 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b2ddf9f-f434-4ba7-9378-f20042448d8f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2026 17:46:16 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 684076-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/10/2026