5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71315200 Bautechnische Beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsbeginn mit Auftragserteilung (voraussichtlich zum 15.09.2026) Vertragsende ohne Optionen: November 2026 Vertragsende mit Optionen: Juni 2034
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)/WE127940/Berlin
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (50 %): Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält die Höchstpunktzahl Für das Zuschlagskriterium „Preis“, gewichtet mit insgesamt 50 %, sind max. 500 Wertungspunkte erreichbar.
Beschreibung: Der Bieter mit dem nach rechnerischer Prüfung niedrigsten Gesamtpreis erhält 500 WP. Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Wertungspunkte von der Maximalpunktzahl. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunkte im Kriterium Preis werden mit zwei Nachkommastellen ermittelt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beratungskonzept (25 %)
Beschreibung: Beratungskonzept: Im Beratungskonzept sind anhand nachstehender Gliederung die folgenden Fragen zu erläutern: - Projekt- und Rollenverständnis (Auseinandersetzung mit Aufgabenstellung, Rollenverständnis) - Herangehensweise (projektbezogene Herangehensweise mit vorgesehenen Arbeitsschritten und deren Abhängigkeiten, Erläuterung der zeitlichen Abhängigkeiten im Gesamtprojekt und Methoden zur Wahrung des Projektterminplans, Darstellung wesentlicher Kostenparameter, Ansätze für Abwägungen bei Projektentscheidungen) - Erfordernisse der Einbeziehung Dritter (z. B. BKA, BSI), Betroffener oder weiterer Projektbeteiligter Die Wertung erfolgt dergestalt, dass der Bieter entsprechend dem Grad der Erfüllung des Kriteriums eine Punktzahl erhält. Die Auftraggeberin übt dabei ihren Beurteilungsspielraum aus. Bei der Wertung der Konzepte wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet. Ein höchster Zielerreichungsgrad (10 bis 9 Leistungspunkte) wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt. Ein hoher Zielerreichungsgrad (8 bis 7 Leistungspunkte) wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt. Ein mittlerer Zielerreichungsgrad (6 bis 4 Leistungspunkte) wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt. Ein geringer Zielerreichungsgrad (3 bis 1 Leistungspunkte) wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen. Die Nichterfüllung wird mit 0 Leistungspunkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt. -------- Präsentation (Nur ergänzend bei Verhandlungen): Soweit der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erfolgt (§ 17 Abs. 11 VgV), stützt sich die qualitative Bewertung ergänzend auf die Eindrücke der Auftraggeberin aus der die Angebotsinhalte erläuternden Angebotspräsentation des Bieters. Die Wertung der Präsentation erfolgt anhand der Aspekte Struktur, Inhalt und Aussagekraft der Präsentation sowie der Qualität der Vorstellung der Präsentation durch den Projektleiter anhand der qualitativen Zuschlagskriterien. Zu den wesentlichen Bewertungskriterien gehören dann insbesondere: • überzeugende Darstellung der erwarteten fachlichen Leistung in der Präsentation (anhand von vergleichbaren Aufgabenstellungen und „best practice“-Beispielen aus dem Arbeitsumfeld unter Darstellung der konkreten Nutzbarmachung der Fähigkeiten des Projektleiters für das gegenständliche Projekt), • Qualität (Vollständigkeit, Verständlichkeit/Klarheit) und Plausibilität der Präsentation sowie Rückfragenbeantwortung im Dialog mit der Auftraggeberin, • überzeugendes Auftreten der Schlüsselpersonen, • funktionierende Interaktion innerhalb des Projektteams.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 200
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personal- und Organisationskonzept (10 %)
Beschreibung: m Personal- und Organisationskonzept sind anhand nachstehender Gliederung die folgenden Fragen zu erläutern: - Benennung und Qualifikation des Projektteams sowie Aufgabenverteilung (Organigramm) und Nennung der Kapazitäten für die auftragsgegenständliche Leistung - Vertretungsregelung - Zeitliche und örtliche Verfügbarkeit des Personals (detaillierte Angaben zur Verfügbarkeit der einzelnen Mitarbeitenden, insb. in Berlin und auf der Baustelle) - Darstellung der Kommunikation innerhalb des Projektteams und mit den anderen Projektbeteiligten (z. B. AG, Nutzer, planende und ausführende Unternehmen) --------- Präsentation (Nur ergänzend bei Verhandlungen): Soweit der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erfolgt (§ 17 Abs. 11 VgV), stützt sich die qualitative Bewertung ergänzend auf die Eindrücke der Auftraggeberin aus der die Angebotsinhalte erläuternden Angebotspräsentation des Bieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam (15%):
Beschreibung: Projektleiter: Qualifikation (Lebenslauf, Qualifikationsnachweise): Um im Rahmen der qualitativen Angebotsbewertung berücksichtigt zu werden, muss der angebotene Projektleiter über mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Leistung „FM-Planungs- und Betriebsberatung“ verfügen.------ Erfahrung (pers. Referenzen): Um im Rahmen der qualitativen Angebotsbewertung berücksichtigt zu werden, muss der Projektleiter über mind. 2 persönliche Referenzprojekte verfügen, die folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen: 1) Leistungen im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes „FM-Planungs- und Betriebsberatung“ beim Neubau eines vergleichbaren Objekts und Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2015. Das Projekt muss noch nicht abgeschlossen sein. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Botschaftsgebäude, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen, Justizvollzugsanstalten, Kongresszentren, kritische Verwaltungsgebäude) - jeweils in innerstädtischer Lage oder vergleichbar beengten räumlichen Verhältnissen. 2) Projektgröße von mind. 20.000 m2 Bruttogrundfläche. ------- ------------ stv. Projektleite: Um im Rahmen der qualitativen Angebotsbewertung berücksichtigt zu werden, muss der angebotene Projektleiter über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Leistung „FM-Planungs- und Betriebsberatung“ verfügen. Erfahrung (pers. Referenz): Um im Rahmen der qualitativen Angebotsbewertung berücksichtigt zu werden, muss der stv. Projektleiter über mind. 1 persönliches Referenzprojekt verfügen, das folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllt: 1) Leistungen im Bereich des auftragsgegenständlichen Leistungsbildes „FM-Planungs- und Betriebsberatung“ beim Neubau eines vergleichbaren Objekts und Leistungsbeginn spätestens ab dem 01.01.2015. Das Projekt muss noch nicht abgeschlossen sein. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Parlaments- oder Gerichtsgebäude, Botschaftsgebäude, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen, Justizvollzugsanstalten, Kongresszentren, kritische Verwaltungsgebäude) - jeweils in innerstädtischer Lage oder vergleichbar beengten räumlichen Verhältnissen. 2) Projektgröße von mind. 20.000 m2 Bruttogrundfläche. ------- ------------------------------ Präsentation: Nur ergänzend bei Verhandlungen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben