2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68199
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben: Eigenerklärung sich zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (ANLAGE 6) •Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) •Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen •Angebotsschreiben •Bietererklärung (ANLAGE 1) •Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) •Eigenerklärung Umsatz (ANLAGE 3) •Eigenerklärung Mitarbeiter (ANLAGE 4) •Eigenerklärung Referenzen Personenbeförderungsleistungen (ANLAGE 5) •Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 6) •Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) •Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) •Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 9) •Eigenerklärung Eignungsleihe (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 11) •Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 12) •Eigenerklärung Nachunternehmer (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 13) •Erklärung Nachunternehmer (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 14) •Erklärung Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig) (ANLAGE 15) Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 16) •Eigenerklärung technische Ausstattung (ANLAGE 17) •Eigenerklärung Unternehmensorganisation (ANLAGE 18) •Verpflichtungserklärung öffentliche Aufträge Verkehrsdienstleistungen (ANLAGE 19) •Angaben zu den Fahrzeugen gem. SaubFahrzeugBeschG (ANLAGE 20) •Eigenerklärung über die sichere Beförderung Menschen mit Förderbedarf (ANLAGE 21) •Eigenerklärung zur Einhaltung des Anforderungskatalogs für Fahrzeuge (ANLAGE 22)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Betrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.