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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Duisburg-Essen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Dissipations-Schwingquarzmikrowaagensystem
Beschreibung: Dissipations-Schwingquarzmikrowaagensystem
Kennung des Verfahrens: a606d24d-780c-465d-a163-c47be0f4a639
Interne Kennung: 80-25-03 NH
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38433000 Spektrometer
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsstraße 7
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45141
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YEQDY668UM52# Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein. Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Dissipations-Schwingquarzmikrowaagensystem
Beschreibung: Im Rahmen des Forschungsbaus ACTIVE SITES wird ein hochpräzises Schwingquarzmikrowaagensystem zur zeitaufgelösten Analyse molekularer Wechselwirkungen an aktiven Zentren benötigt, welches durch integrierte In-situ-Zellen vielseitige Kopplungen mit weiteren Analysemethoden möglich macht. Näheres ist der angepassten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 80-25-03 NH
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38433000 Spektrometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsstraße 7
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45141
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Tag
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie die Modifikation des Abschnitts 2 in der Leistungsbeschreibung: "Liefer- und Abnahmezeitpunkt" sowie Zahlungsvereinbarung".
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.4.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Duisburg-Essen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Gesetzesvollzug
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Aufträge können gem. § 119 Abs. 2 S. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn ein Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 VgV erfüllt ist. Vorliegend kommt der Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV in Betracht. Demnach kann eine Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn bei einem offenen Verfahren keine oder keine geeignete Angebote abgegeben wurden und sofern die ursprünglichen Bedingungen nicht grundlegend geändert wurden. Ein Angebot gilt gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 Hs. 3 VgV als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann. Die Leistung wurde zunächst als offenes Verfahren (80-25 NH) ausgeschrieben und nur ein Bieter hatte ein Angebot eingereicht. Dieses musste wegen Abänderungen an den Vergabeunterlagen gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen worden, da der Bieter seinen Angebotspreis von einer Bedingung abhängig gemacht, die im Wiederspruch zur Leistungsbeschreibung stand. Das Angebot entsprach daher offensichtlich nicht mehr den Anforderungen der Vergabeunterlagen und musste ausgeschlossen werden. Es lagen jedoch keine weiteren Angebote vor, weshalb das Verfahren aufgehoben werden musste. Das Verfahren wurde daraufhin gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben. Im Anschluss wurde ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV durchgeführt, bei dem ein Angebot eingegangen ist, welches erneut gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden musste. Der Anbieter hatte das falsche Gerät angeboten, was fachlich nicht mehr zur Leistungsbeschreibung gepasst hat. Da kein weiteres Angebot vorlag, musste das Verfahren erneut gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden. Die Vergabeunterlagen wurden im Anschluss nur unwesentlich geändert, um erneute Missverständnisse zu vermeiden. Daher ist der Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV weiterhin erfüllt. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb soll erneut durchgeführt werden.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung sind nur nicht ordnungsgemäße bzw. ungeeignete Angebote eingegangen. Die Verhandlungen wurden ausschließlich mit all denjenigen Bietern geführt, die die Eignungskriterien und die formalen Anforderungen erfüllt haben und auf die die Ausschlusskriterien nicht zutrafen
Sonstige Begründung: Die Fakultät Chemie benötigt im Rahmen des Forschungsbaus ACTIVE SITES ein ein spezialisiertes Schwingquarzmikrowaagensystem. Das System dient der Messung von Stoffaustauschprozessen in Echtzeit, insbesondere in den Bereichen Nanoplasmonik, Katalyse und Elektrochemie. Die Beschaffung ist notwendig, um chemische Reaktionen direkt in flüssigen Medien untersuchen zu können. Im Vergleich zu Standardgeräten ermöglicht die Anlage die gleichzeitige Erfassung von elektrischen, thermischen und optischen Daten während eines laufenden Durchflussprozesses. Das Gerät wird durch Bundes- und Landesmittel im Rahmen des Programms für Forschungsbauten finanziert. Der Schätzwert wurde durch Orientierungsangebote der Fa. Quantum Design GmbH ermittelt und liegt bei 250.000 EUR netto. Der gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB maßgebliche Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge basierend auf der Richtlinie 2014/24/EU, zuletzt geändert durch die delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 und liegt derzeit bei 216.000 EUR netto. Da der Schwellenwert bei dieser Beschaffung überschritten wird, ist gem. § 106 Abs. 1 GWB der Teil 4 des GWB anzuwenden. Darüber hinaus gelten gem. § 1 Abs. 1 VgV die näheren Bestimmungen der VgV. Aufträge können gem. § 119 Abs. 2 S. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn ein Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 VgV erfüllt ist. Vorliegend kommt der Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV in Betracht. Demnach kann eine Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn bei einem offenen Verfahren keine oder keine geeignete Angebote abgegeben wurden und sofern die ursprünglichen Bedingungen nicht grundlegend geändert wurden. Ein Angebot gilt gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 Hs. 3 VgV als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann. Die Leistung wurde zunächst als offenes Verfahren (80-25 NH) ausgeschrieben und nur ein Bieter hatte ein Angebot eingereicht. Dieses musste wegen Abänderungen an den Vergabeunterlagen gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen worden, da der Bieter seinen Angebotspreis von einer Bedingung abhängig gemacht, die im Wiederspruch zur Leistungsbeschreibung stand. Das Angebot entsprach daher offensichtlich nicht mehr den Anforderungen der Vergabeunterlagen und musste ausgeschlossen werden. Es lagen jedoch keine weiteren Angebote vor, weshalb das Verfahren aufgehoben werden musste. Das Verfahren wurde daraufhin gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben. Im Anschluss wurde ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV durchgeführt, bei dem ein Angebot eingegangen ist, welches erneut gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden musste. Der Anbieter hatte das falsche Gerät angeboten, was fachlich nicht mehr zur Leistungsbeschreibung gepasst hat. Da kein weiteres Angebot vorlag, musste das Verfahren erneut gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden. Die Vergabeunterlagen wurden im Anschluss nur unwesentlich geändert, um erneute Missverständnisse zu vermeiden. Daher ist der Ausnahmetatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV weiterhin erfüllt. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb soll erneut durchgeführt werden. Gem. § 17 Abs. 5 VgV erfolgt daher eine direkte Aufforderung zur Angebotsabgabe des verbliebenen ausgewählten Unternehmen. Der Auftraggeber wird sich hierbei vorbehalten den Zuschlag ohne Verhandlungen zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Eine Mindestanzahl an Bietern wird nach § 17 VgV nicht vorgeschrieben. Da sich aus den vorherigen Verfahren zu dieser Vergabe nur ein Bieter herausgestellt hat, der Interesse an dieser Leistung hat und nach Prüfung der Unterlagen geeignet ist, wird nur dieser Bieter (Quantum Design GmbH) zum Verfahren eingeladen. Die Einladung der übrigen Firmen ist vergabrechtlich nicht erforderlich und die Beschränkung auf die Fa. Quantum Design GmbH ist sachlich gerechtfertigt, weil die anderen Marktteilnehmer trotz Kenntnisnahme der Vergabeunterlagen im offenen Verfahren kein Angebot abgegeben haben und somit kein echtes Wettbewerbsinteresse besteht. Die Angebotsfrist wird gem. § 17 Abs. 7 VgV auf 10 Tage verkürzt. Die Leistungsbeschreibung ist bekannt. Es wurden nur Randbedingungen angepasst. Der Bieter wird darüber informiert, sodass eine Verkürzung kein Problem darstellen dürfte. In einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert(§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV). Verhandlungsvergabe wegen Ausnahmetatbestand. Die Genehmigungsprozesse weichen ab.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Quantum Design GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2 - 604574
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 252 889,56 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Quantum Design GmbH, 64319 Pfungstadt
Datum des Vertragsabschlusses: 28/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 250 529,56 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 250 529,56 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Duisburg-Essen
Registrierungsnummer: DE811272995
Postanschrift: Forsthausweg 2
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle/Strategischer Einkauf
Telefon: +49 203 379 1095
Fax: +49 2033791217
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Quantum Design GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Breitwieserweg 9
Stadt: Pfungstadt
Postleitzahl: 64319
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: da4e7384-2bd5-4530-9a10-3186969c20b3 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/09/2026 15:40:02 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 673718-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 189/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/09/2026