2.1.
Verfahren
Titel: TEB-SW 2/01/21/10714 Großprojekt Karlsruhe-Basel ABS/NBS StA 8A, Planung
Beschreibung: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
Kennung des Verfahrens: 51c33d3a-380a-4a42-8eda-5a4422e2758c
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400); TEB-SW 2/01/21/10714
Beschreibung: ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
Interne Kennung: TEB-SW 2/01/21/10714
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DB Netz AG
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEB-SW 2/01/21/10714
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: TEB-SW 2/01/21/10714 - Sweco GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 06/02/2002
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 541749-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: TEB-SW 2/01/21/10714 - Sweco GmbH
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 146-128 Die Planung der Lichtsignalanlagen erfordert eine enge und fortlaufende Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, dem Landkreis Emmendingen für die betroffenen Landstraßen, sowie mit der Autobahnverwaltung des Bundes für die Anschlussstellen. Diese Abstimmungen betreffen wesentliche verkehrstechnische und betriebliche Rahmenbedingungen und wirken unmittelbar auf die Ausgestaltung der Planung. Bei einer getrennten Beauftragung der verkehrstechnischen Grundlagen und der signaltechnischen Fachplanung entstünden zusätzliche Schnittstellen zwischen mehreren Auftragnehmern. Abstimmungsergebnisse müssten wiederholt zwischen den Beteiligten übertragen und fortgeschrieben werden, was das Risiko von Inkonsistenzen, Verzögerungen sowie Abgrenzungs- und Haftungsproblemen erhöht. Die Beauftragung der Leistungen beim bestehenden Generalplaner stellt demgegenüber eine einheitliche Planungsverantwortung, konsistente Datengrundlagen und eine effiziente Abstimmung mit den beteiligten Straßenbaulastträgern sicher. Dadurch werden technische und wirtschaftliche Risiken reduziert. Vor diesem Hintergrund ist die Vergabe der Leistungen im Wege eines Nachtrags sachgerecht. // 144-48 Der AN verfügt über das wesentliche Know-How und spezifisches Projektwissen. Er hat die Grundleistungen durchgeführt, die für diese partiellen tiefergreifenden Planungsleistungen notwendig sind. Ein neuer AN ohne Projekt- und Planungskenntnisse müsste sich in die Grundleistungen einarbeiten, bzw. diese erneut erstellen. Es würde in dem laufenden Planungsprozess zu einem erheblichen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und ist demnach nicht wirtschaftlich. Es handelt sich daher um eine erforderliche zusätzliche Leistung. Ein Wechsel des AN ist technisch unsinnig und mit erheblichen Zeitverzug und erhöhten Kosten verbunden. Darüber hinaus würde es zu einer Gewährleistungseinschränkungen führen, da die Planungen und Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung der Konstruktiven Bauwerke zu erstellen ist. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die benötigte Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden // 157-62 Alle grundlegenden, vorangegangenen Arbeiten für die Erbringung dieser Leistung sind an den aktuellen AN vergeben. Da der Auftragnehmer bereits die Grundleistung der Lph 3 und 4 für die Verbauplanungen erstellt hat, liegen ihm alle Grundlagendaten vor. Der AN ist als Generalplaner für die gesamte Planung verantwortlich. Der AN verfügt über das wesentliche Know-How und spezifisches Projektwissen. Er hat die Grundleistungen durchgeführt, die für diese partiellen tiefergreifenden Planungsleistungen notwendig sind. Ein neuer AN ohne Projekt- und Planungskenntnisse müsste sich in die Grundleistungen einarbeiten, bzw. diese erneut erstellen. Es würde in dem laufenden Planungsprozess zu einem erheblichen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und ist demnach nicht wirtschaftlich. Es handelt sich daher um eine erforderliche zusätzliche Leistung. Ein Wechsel des AN ist technisch unsinnig und mit erheblichen Zeitverzug und erhöhten Kosten verbunden. Darüber hinaus würde es zu einer Gewährleistungs-einschränkungen führen, da die Planungen und Berechnungen im Zusammenhnag mit der Planung der Konstruktiven Bauwerke zu erstellen ist. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die benötigte Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden // 144-67 Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Entwurfsplanung sind an den Generalplaner vergeben. Die Kostenplanung ist Teil der Entwurfsplanung, daher ist ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich. Der AN verfügt einerseits über das wesentliche Fachwissen und spezifische Projektkenntnisse, die hier unabdingbar sind, um abzuwägen, auf welche Daten in welchem Umfang zurückgegriffen werden muss, und besitzt andererseits die notwendige Infrastruktur (Software, technische Experten, Projektwissen) zur Leistungserbringung. Sie stehen nicht für sich allein und können nicht losgelöst von den Grundlagen betrachtet werden. Der aktuelle AN verfügt über Projekterfahrung bei der Erstellung der Entwurfsplanung. Aufgrund seiner bisherigen Leistungen kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen. Ein Wechsel des AN, da dies eine Ausschreibung der Leistung EU-weit erfordert, und Einarbeitung eines neuen AN würde einen Verzug der Fertigstellung der PSP-Struktur und infolgedessen der Entwurfsplanung verursachen. Ergebnis der Prüfung: Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind erfüllt, die benötigte Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden. // 145-82 Der AN verfügt über das wesentliche Know-How und spezifisches Projektwissen. Er hat die Grundleistungen durchgeführt, die für diese partiellen tiefergreifenden Planungsleistungen notwendig sind. Ein neuer AN ohne Projekt- und Planungskenntnisse müsste sich in die Grundleistungen einarbeiten, bzw. diese erneut erstellen. Es würde in dem laufenden Planungsprozess zu einem erheblichen Verzug führen, Kosten für das Projekt verursachen und ist demnach nicht wirtschaftlich. Es handelt sich daher um eine erforderliche zusätzliche Leistung. Ein Wechsel des AN ist technisch unsinnig und mit erheblichen Zeitverzug und erhöhten Kosten verbunden. Darüber hinaus würde es zu einer Gewährleistungseinschränkungen führen, da die Planungen und Berechnungen im Zusammenhang mit der Planung der Konstruktiven Bauwerke zu erstellen ist. Die Voraussetzungen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die benötigte Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN verqeben werden
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 146-128 Die Planung der Lichtsignalanlagen (LSA) an den Anschlussstellen Riegel und Teningen unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsentwicklung erfordert eine spezielle Fachplanung nach aktuellen FGSV-Standards, die über die beauftragten Grundleistungen der 2013 HOAI §47 hinausgeht. Hierfür ist an beiden Anschlussstellen eine 24-Stunden-Verkehrserhebung gemäß EVE 2012 einschließlich anschließender Auswertung nach FGSV-Standards erforderlich. Die gewonnenen Daten bilden die Grundlage für die Dimensionierung der Lichtsignalanlagen, den Nachweis der Verkehrsqualität sowie die Entwicklung eines tragfähigen Steuerungs- und Signalprogramms. Diese Leistung steht in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der beauftragten Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Hauptvertrag B0171400, Fortschreibung N146-13). Sie dient der Vervollständigung der Planungsgrundlagen und ist für den Werkvertragserfolg in Form einer genehmigungsfähigen und ausschreibungsreifen Planung zwingend erforderlich. // 144-48 Der Auftragnehmer SWECO ist im Rahmen seines Generalplanervertrags mit der Nummer BOI 71400 und der dazugehörigen Vertragsfortschreibung mit der NA-Nummer 144-7 mit der Erstellung der HOAI-Leistungen für Lph 3 und 4 beauftragt. Im Laufe der Vertragshistorie haben sich die (allgemeinen) Anforderungen an die Objekt- und Tragwerksplanung erhöht. Entgegen der zum Abschluss der Vertrags geltenden Regelungen, sind die Anforderungen an die Durchdringung und Darstellung der Verbauplanung im Detail bereits im Laufe der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gestiegen. Der AG benötigt daher für vereinzelte Verbauten, bei denen ein Nachweis der Sicherheit der vorhandenen Infrastruktur notwendig ist, eine tiefergreifende EP und GP. Alle grundlegenden, vorangegangenen Arbeiten für die Erbringung dieser Leistung sind an den aktuellen AN vergeben. Da der Auftragnehmer bereits die Grundleistung der Lph 3 und 4 für die Verbauplanungen erstellt hat, liegen ihm alle Grundlagendaten vor. Der AN ist als Generalplaner für die gesamte Planung verantwortlich. // 157-62 Der Auftragnehmer SWECO ist im Rahmen seines Generalplanervertrags mit der Nummer BOI 71400 und der dazugehörigen Vertragsfortschreibung mit der NA-Nummer 157-62 mit der Erstellung der HOAI-Leistungen für Lph 3 und 4 beauftragt. Im Laufe der Vertragshistorie haben sich die (allgemeinen) Anforderungen an die Objekt- und Tragwerksplanung erhöht. Entgegen der zum Abschluss der Vertrags geltenden Regelungen, sind die Anforderungen an die Durchdringung und Darstellung der Verbauplanung im Detail bereits im Laufe der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gestiegen. Der AG benötigt daher für vereinzelte Verbauten, eine tiefergreifende EP und GP. // 144-67 Der Generalplaner wurde mit allen grundlegenden Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 (ehemaliger Hauptvertrag B0171400, Fortschreibung NA 144-7) beauftragt. Ziel der Gesamtleistung ist die Erstellung einer genehmigungsfähigen Planunterlage für die Neubaustrecke (NBS) im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.3, die der wirtschaftlichsten technischen Lösung entspricht. Die hier angebotenen Leistungen beziehen sich auf die Anpassung der Projektstruktur und die Berücksichtigung der Kostenpläne 2.0 für Planungsleistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Planfeststellungsabschnitts 8.3 der ABS/NBS Karlsruhe — Basel StA 8. Die Überarbeitung der bestehenden Projektstruktur wird erforderlich, um der höheren Anzahl an Finanzierungen gerecht zu werden. Für jede Finanzierungsart soll ein eigenes PSP-Element zur Verfügung stehen. Des Weiteren wurde die Einführung der Kostenplanung 2.0 für Infrastrukturprojekte (KOPI 2.0) und die dazugehörigen Standardkostenpläne im Jahr 2021 verabschiedet. Die Umsetzung einer standardisierten Kostenplanung im StA8A ABS/NBS Karlsruhe-Basel erfordert die Verwendung der von der DB InfraGo entwickelten Standardkostenpläne. Die Struktur der Standardkostenpläne auf Ebene der Kostenelemente und Rezepturen vereinfachen die Aufstellung der Kostenberechnung durch vordefinierte Leistungen. Zukünftig soll die Möglichkeit bestehen die Vergabepreise zurück an die Preisdatenbank übertragen zu können, um damit mittelfristig die Qualität der Kostenplanung zu erhöhen. In diesem Nachtrag wird die Leistung Anpassung der PSP-Struktur für den PfA 8.3 angeboten. Ohne diese Anpassung, können die erforderlichen Grundlagen für die Projektstruktur und damit auch für die späteren Projektphasen nicht gewährleistet werden. In dem NA 144-36 „Anpassung der PSP-Struktur" wurden Annahmen auf Basis der der aktuellen Projektkenntnisse getroffen. Der Umfang konnte damals nur abgeschätzt werden. Die Abrechnung erfolgt durch den AN auf Nachweis. Dieser NA 144-36 wurde ausgeschöpft. Das Nachtragsangebot NA 144-67 erhöht die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen unter Berücksichtigung des NA 144-36. // 145-82 Der Auftragnehmer SWECO ist im Rahmen seines Generalplanervertrags mit der Nummer BOI 71400 und der dazugehörigen Vertragsfortschreibung mit der NA-Nummer 145-9 mit der Erstellung der HOAI-Leistungen für Lph 3 und 4 beauftragt. Im Laufe der Vertragshistorie haben sich die (allgemeinen) Anforderungen an die Objekt- und Tragwerksplanung erhöht. Entgegen der zum Abschluss der Vertrags geltenden Regelungen, sind die Anforderungen an die Durchdringung und Darstellung der Verbauplanung im Detail bereits im Laufe der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gestiegen. Der AG benötigt daher für vereinzelte Verbauten, bei denen ein Nachweis der Sicherheit der vorhandenen Infrastruktur notwendig ist, eine tiefergreifende EP und GP. Alle grundlegenden, vorangegangenen Arbeiten für die Erbringung dieser Leistung sind an den aktuellen AN vergeben. Da der Auftragnehmer bereits die Grundleistung der Lph 3 und 4 für die Verbauplanungen erstellt hat, liegen ihm alle Grundlagendaten vor. Der AN ist als Generalplaner für die gesamte Planung verantwortlich.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Registrierungsnummer: XX
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721938 6266
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Sweco GmbH
Registrierungsnummer: DE 114413023
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 421 2032 6
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XXXX
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ce564e94-e7e8-46c5-ab1c-57673e6d5b99 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/09/2026 12:56:29 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 660004-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 185/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/09/2026