1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität Duisburg-Essen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektoskop Versaprobe II.
Beschreibung: Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop Versaprobe II gem. Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 171a24b2-62e4-4ef0-b0b0-fc6f724dcd33
Interne Kennung: 68-26 DC
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51430000 Installation von labortechnischen Anlagen, 38433000 Spektrometer
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: 47057
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MD21Z#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektoskop Versaprobe II.
Beschreibung: Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop 1.) Allgemeiner Leistungsumfang Funktionsbeschreibung Ziel der Ertüchtigung im Rahmen eines Großgeräteantrags ist das Upgrade des bestehenden Systems auf den technischen Stand eines PHI Versaprobe III. Dies beinhaltet die Erhöhung der Signalintensität um mind. den Faktor 4 durch das Upgrade des Elektronenanalysators und der zugehörigen Elektronik sowie die Ertüchtigung des PC-Systems auf ein Windows 11 kompatibles System. für Gerät: VersaProbe II von Physical Electronics Standort: Universität Duisburg-Essen, NETZ-Gebäude, Carl-Benz-Str. 199, Raum U 2.36 Gerätekomponenten: Vakuumapparatur VersaProbe II mit folgenden Bauteilen - Raster-Microfokus Al-Kalpa Röntgenquelle - Elektronenneutralisator - Ar+-Iongun zur Verwendung beim Ionenätzen und/oder bei der Ladungskompensation - Titansublimationspumpe zur Herstellung und Erhalt von Ultrahochvakuum. - Hemisphärischer Kugelanalysator - 5-Achsen Stage, Heiz- und kühlbar, mit Option zur Verwendung von 4-KontaktProbenhaltern - LoadLock Vorvakuumkammer zum Einschleusen der Proben - UV-Quelle für UPS Messungen - Vorpumpen und Pumpstände zur Herstellung und Erhalt von Ultrahochvakuum. - PC zur Steuerung des Systems - VersaPrep - Probenpräparationskammer mit (derzeit) Heiz- und Kühloption und Top-Down Metallverdampfer mit Elektronik - Dual-Anode Röntgenquelle mit Elektronik - Druckmessröhren mit Elektronik - System Power Distribution 50-010A by Ulvac-Phi - Digitel Ion-Pump Power supply by Ulvac-Phi - Ion Gun Control Quad Deflection 20-066 by Ulvac-Phi - E-Beam Supply 11-425 by Ulvac-Phi - Systems Power Control 50-011 - Gauze lens control 20-450 - Analyzer Control - System Vaccum Control - Heater Control 20-310 Beschreibung des Updates: - Erneuerung des hemisphärischen Kugelanalysators und damit Verbesserung der Performance, Mindestanforderung: 10µm area, 1.25W X-ray mit einer Zählrate >=55 kcps @1.0eV 100x1400µm area, 100W X-ray mit einer Zählrate >=5Mcps @ 1.0eV32 Channel Detektor und erneuerte Elektronik für bis zu 128 Channel-acquisition im UnscannedMode des Systems - 64-bit PC mit Windows 11 - Windows 11 kompatible Software zur Kontrolle des gesamten Systems, also sowohl des Probentransfers, des Vakuumsystems als auch der Durchführung von Messungen (u.A. UPS, XPS, ARXPS ,Tiefenprofilierung, 2-D mapping). Die Software muss Windows 11 vom Hersteller offiziell und nativ unterstützen; ein Betrieb ausschließlich über Seite 1/2Seite 2/2 Kompatibilitätsmodus, Emulation oder vergleichbare Übergangslösungen ist nicht ausreichend. 2.) Wartungsvertrag - Für das in Nutzung befindliche Gerät besteht ein langjähriger, fester Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren. Das Upgrade muss so ausgeführt werden, dass der bestehende Wartungsvertrag in vollem Umfang und ohne Beeinträchtigung der Gewährleistungsansprüche weiterläuft. Die durch das Upgrade neu eingebrachten Komponenten und Elektronikbauteile müssen nach der Installation vollumfänglich durch den bestehenden Wartungsvertrag abgedeckt sein. 3.) Qualitätsanforderungen - Die Ertüchtigung muss unter strikter Einhaltung der oben bei "Beschreibung des Updates" angegebenen Spezifikationen sowie denen im aktuellen Performance Test Protocol vom 15.5.2026 erfolgen. Das Performance Protocol kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. - Software- und Datenkompatibilität: Die Steuerung des Gesamtsystems muss in analoger Weise wie bisher vollumfänglich softwaregesteuert erfolgen, sodass für die bereits in die Anlagennutzung eingewiesenen Anwender kein grundlegender Neueinweisungs- oder Schulungsaufwand entsteht. Die reibungslose Kompatibilität sowie die fehlerfreie Migration und Auswertung sowohl von bereits vorhandenen (historischen) Datenfiles als auch neu generierten Datenfiles im etablierten Workflow (Software, Datenspeicherung, Auswertung) muss garantiert sein. 4.) Dokumentation & Nachweise - Erstellung von Mess- oder Prüfprotokollen (Messwerte, Kalibrierungsdaten) über die Leistungsdaten des Systems in digitaler Form. 5.) Handbücher & Anleitungen - Bereitstellung von Bedienungs- bzw. Wartungsinformationen in digitaler Form. 6.) Lieferzeit - Installation schnellstmöglich, spätestens aber 12 Monate nach Auftragserteilung. 7.) Allgemeines - Bitte führen Sie in Ihrem Angebot an, aus welchem Land die Lieferung erfolgt. - Wird eine Anzahlungsleistung vom Lieferanten gewünscht, so erfolgt eine Anzahlungsleistung nach Vorlage der Anzahlungsrechnung (inkl. MwSt.) und einer selbstschuldnerischen, unbefristet gültigen Anzahlungsbürgschaft einer Bank, die nach erfolgter Abnahme zurückgegeben wird. Alle mit der Bürgschaft einhergehenden Kosten werden vom Auftragnehmer getragen. Anzahlungsmodel: 40 % nach Auftragsbestätigung gegen Bankbürgschaft, 50 % nach Lieferung, 10 % nach Abnahme.
Interne Kennung: 68-26 DC
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51430000 Installation von labortechnischen Anlagen, 38433000 Spektrometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: 47057
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Alle Kriterien der Leistungsbeschreibung müssen erfüllt sein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: §135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. §134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universität Duisburg-Essen
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop Versaprobe II. Upgrade des bestehenden Systems auf den technischen Stand eines PHI Versaprobe III. Begründung der Wahl des Vergabeverfahrens: Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronenspektroskop Versaprobe II. Upgrade des bestehenden Systems auf den technischen Stand eines PHI Versaprobe III. Begründung der Wahl des Vergabeverfahrens: Gegenstand der Beschaffung ist die Ertüchtigung des vorhandenen Mikrofokus-Röntgenphotoelektronenspektrometers PHI VersaProbe II auf den technischen Stand eines PHI VersaProbe III, einschließlich der erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten, Integration, Systemanpassung, Kalibrierung und Inbetriebnahme. Bei der vorgesehenen Leistung handelt es sich nicht um die Beschaffung eines eigenständigen Neusystems, sondern um ein Upgrade des bestehenden, herstellerspezifisch konfigurierten Gesamtsystems unter Weiterverwendung vorhandener Komponenten. Die neu zu integrierenden Komponenten müssen mit der bestehenden Gerät sowie der bestehenden Systemkonfiguration vollständig kompatibel sein. Die ordnungsgemäße Funktion des Upgrades setzt daher eine abgestimmte Integration und Kalibrierung des Gesamtsystems voraus. Die Beauftragung eines anderen Unternehmens würde erhebliche technische Risiken und unverhältnismäßige Schwierigkeiten verursachen. Ein Drittanbieter müsste die bestehende, herstellerspezifische Systemarchitektur zunächst technisch erfassen und die neuen Komponenten an die vorhandene Konfiguration anpassen. Insbesondere bei Steuerung, Software, Schnittstellen, Kalibrierung und Kommunikation besteht das Risiko von Kompatibilitätsproblemen und Funktionsbeeinträchtigungen. Eine zuverlässige und reproduzierbare Erzielung von Messergebnissen könnte dadurch beeinträchtigt werden. Darüber hinaus würde ein Auftragnehmer-Wechsel zu einer Aufteilung der technischen Verantwortung zwischen dem ursprünglichen Hersteller und dem Drittanbieter führen. Dies kann die Fehlerdiagnose, Wartung und Instandhaltung erheblich erschweren und Auswirkungen auf bestehende Garantie-, Gewährleistungs- und Wartungsansprüche haben. Der ursprüngliche Lieferant verfügt über die erforderlichen spezifischen Kenntnisse der vorhandenen Anlage, ihrer Konfiguration und der technischen Schnittstellen. Er kann das Upgrade unmittelbar in die bestehende Systemarchitektur integrieren und die Gesamtverantwortung für Integration, Inbetriebnahme und Funktionsfähigkeit übernehmen. Aufgrund der konkreten technischen Gegebenheiten des bestehenden Systems ist daher ein Auftragnehmer-Wechsel mit erheblichen technischen Risiken und unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten verbunden. Die Voraussetzungen für die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb aus technischen Gründen sind damit erfüllt. Die Beauftragung an den ursprünglichen Auftragnehmer ist erforderlich, um die Kompatibilität, Funktionsfähigkeit und zuverlässige Weiterverwendung des bestehenden Messsystems sicherzustellen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Physical Electronics GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 68-26 DC
Titel: Ertüchtigung des Mikrofokus Röntgenphotoelektronensprektoskop Versaprobe II
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität Duisburg-Essen
Registrierungsnummer: DE811272995
Postanschrift: Forsthausweg 2, Gebäude LG
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Strategischer Einkauf/Vergabestelle
Telefon: +49 203379-1691
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Physical Electronics GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 105138
Postanschrift: Salzstr. 8
Stadt: Feldkirchen
Postleitzahl: 85622
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ec324e6d-b489-4ca2-88f6-ec8569fbf146 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/09/2026 16:06:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 656460-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 184/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/09/2026