1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Münstertal
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb Gigabit-Netz in der Gemeinde Münstertal/Schwarzwald
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, auf seiner Gemarkung ein sogenanntes Gigabit-Netz (nachfolgend auch: Telekommunikationsnetz) zu errichten, welches an drei Stellen an ein entsprechendes überörtliches Backbonenetz angebunden werden kann. Es ist grundsätzlich beabsichtigt, das Telekommunikationsnetz bis spätestens 2031 umzusetzen.
Kennung des Verfahrens: 1841fb62-4eab-4d05-b680-30b24cdb0e34
Interne Kennung: 436/24-AZ
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betrieb Gigabit-Netz in der Gemeinde Münstertal/Schwarzwald
Beschreibung: Die Gemeinde Münstertal (rund 5.100 Einwohner, rund 2100 Haushalte – nachfol-gend: Auftraggeber) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb hat bzw. beabsichtigt der Auftraggeber auf seiner Gemarkung ein sogenann-tes Gigabit-Netze (nachfolgend auch: Telekommunikationsnetz) zu errichten, welches an drei Stellen an ein entsprechendes überörtliches Backbonenetz angebunden wer-den kann. Die Ausbauplanung nebst Kundenpotential und Anschlussraten ergibt sich aus der Anlage 2 Trassenplan und Ausbauplanung (2.1) sowie Kundenpotential (2.2) nebst Markterkundung (2.3). Die vorhandene Infrastruktur ergibt sich aus der Anlage 4 Beschreibung vorhandener Infrastruktur. Es wird klargestellt, dass es sich bei den Anlagen, also der Trassen- und Ausbauplanung, Kundenpotential und Markterkundung um beabsich-tigte Planungen des Auftraggebers handelt. Der Auftraggeber behält sich Anpassungen an wesentlich veränderte Marktbedingungen oder bei wesentlicher Änderung der Förderbedingungen oder Förderhöhe, Wegfall der Förderung, oder gesetzlichen Änderungen ausdrücklich vor. Insofern besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Bereitstellung des genannten Kundenpotentials bzw. der genannten Adressen und Umsetzung von Trassenplan und Ausbauplanung. Es ist grundsätzlich beabsichtigt, das Telekommunikationsnetz bis spätestens 2031 umzusetzen. Im Rahmen der Einräumung des Nutzungsrechtes für das Telekommunikationsnetz an den Auftragnehmer steht es dem Auftraggeber frei, ob er die erforderlichen Infra-strukturen selbst (im Eigentum) errichtet oder das Nutzungsrecht dem Auftragnehmer über eine entsprechende An- und Weiterverpachtung eingeräumt wird. Der Auftragnehmer ist zum Betrieb des gesamten ihm durch den Aufraggeber überlassenen Telekommunikationsnetzes entsprechend dem jeweiligen Ausbaustand unter Berücksichtigung der Vorgaben in Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Netzbetriebes insbesondere sicherzustellen, dass über das Telekommunikationsnetz gegenüber den daran angeschlossenen Endkunden Mehrfachdienste in Form von Telefonie, Internet und Fernsehen erbracht werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Fernseh-Verteildienst optional angeboten wird. Optional anzubieten in diesem Sinne hießt, dass der Fernseh-Verteildienst in den Versorgungsgebieten dieser Ausschreibung gegenüber Endkunden auf Nachfrage zusätzlich anzubieten und zu erbringen ist, der Fernseh-Verteildienst aber als Zusatzleistung zu Telefonie und Internet erbracht wird und nicht nur Endkundenangebote einschließlich des Fernseh-Verteildienstes (also Triple – Play – Angebote) zur Verfügung gestellt werden. Die Dienste können sowohl über Dritte im Rahmen von open access, als auch durch den Auftragnehmer selbst erbracht werden. Dies unter Berücksichtigung der regulierten Vorleistungspreise der Bundesnetzagentur, den im Rahmen dieser Ausschreibung vorgegebenen Min-destkriterien und der im Rahmen dieses Verfahrens vom Bieter zugesicherten Angaben. Im Übrigen wird auf sämtliche Vorgaben im Rahmen der Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag verwiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erschließung der über das Telekommunikationsnetz erreichbaren Endkunden in den vorgegebenen Versorgungsbereichen. Erschließung ist dabei die Aufrüstung des überlassenen (passiven) Telekommunikationsnetzes mit entsprechender (aktiver) Technik und sonstigem Zubehör und Anlagen, so dass über das Telekommunikationsnetz Endkun-dendienste in Form von insbesondere Telefonie, Internet und Fernsehen erbracht werden können. Dies Erschließung muss spätestens innerhalb von 3 Monaten ab Überlassung der entsprechenden Teile des Telekommunikationsnetzes vom Auftraggeber an den Auftragnehmer abgeschlossen sein. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Pacht
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Versorgungskonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem im Wege der Pacht zur Überlassung geplanten NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen Entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetzebestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLGDresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18,BeckRS 2018, 35904). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den inder Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide sowie der Vorgaben unter §§ 5 und 7 der NGA-Rahmenregelung die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden.Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtilich, dabei allerdings nicht.Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung in soweit ändern, und Abschnitt 3. des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: (1) Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). (2) Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. (3) Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Abschnitt 3. GWB) das für den AG zuständige Landgericht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Münstertal
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Wasen 47
Stadt: Münstertal
Postleitzahl: 79244
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
Telefon: +49 763670732
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: e4d70ba7-c990-4f5d-804b-bec234f621ee
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: 07c1ddd5-98af-4265-908a-368f0b765b05
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71125359390
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 11ec91ef-4c9f-4355-bbc5-3f3c78dc0638 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2026 14:20:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 643732-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/09/2026