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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ÖFS Brutvogelkartierung 2027
Beschreibung: Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW, das seit 1997 auf jährlich wechselnden Stichprobenflächen durchgeführt wird. In NRW existieren insgesamt 220 ÖFS-Flächen von jeweils 100 Hektar Größe, wovon 191 landesweit zufällig verteilt sind. Bei den verbleibenden 29 handelt es sich um Referenzflächen in Naturschutz-Vorranggebieten. Die Kartierergebnisse der 191 Stichprobenflächen werden für das gesamte Land NRW hochgerechnet und als statistisch repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichterstattungen verwendet. Die 29 Referenzflächen werden als Vergleichsflächen den Stichprobenflächen bei landesweiten Aus- und Bewertungen gegenübergestellt. Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS) an externe Auftragnehmende vergeben werden.
Kennung des Verfahrens: ab85edc8-cc4d-447e-afdc-a60b3eda5d1e
Interne Kennung: 25;1001987267;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7DYRCP27S8# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: FS-002 Steinhorst Becken
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 832,56 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: FS-011 Lanfer
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: FS-015 Westerwiehe
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: FS-018 Mesum-Nord
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 475,13 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: FS-028 Bergisch Gladbach (City)
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 314,69 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: FS-032 Holsterhausen
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 453,88 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: FS-040 Wardweide
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 129,68 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: FS-047 Hervest
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 532,81 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: FS-052 Günsen
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 847,75 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: FS-054 Herlsen
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 894,49 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: FS-063 Wittighöferheide
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 945,16 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: FS-071 Lange Loh
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 332,31 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: FS-072 Oberdahl
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 687,03 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: FS-084 Mondschein
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 564,44 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: FS-095 Butterfeld
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 9 293,17 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: FS-097 Birke
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 703,52 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: FS-106 Borgholz
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 269,20 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: FS-107 Overberge
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 729,39 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: FS-120 Paderborn
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 031,80 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: FS-122 Bornheide
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 626,28 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: FS-135 Mammuteiche
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 940,38 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: FS-140 Harlinghausen
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 703,16 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: FS-153 Saeffelen
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 718,41 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: FS-154 Esch
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 813,07 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0025
Titel: FS-160 Bettinghausen
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 710,39 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0026
Titel: FS-169 Chorbusch
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 704,04 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0027
Titel: FS-173 Langenbochum
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 27
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 473,72 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0028
Titel: FS-177 Dorstfeld
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 28
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 267,85 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0029
Titel: FS-180 Oelbachtal
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 29
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 947,85 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0030
Titel: FS-186 Strunden
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 30
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 100,99 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0031
Titel: FS-187 Wildpark
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 31
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 146,64 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0032
Titel: FS-188 Gremberg
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 32
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 638,78 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0033
Titel: RF-001 Erdgarten/Lauerwiesen
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 33
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 219,78 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0034
Titel: RF-004 Geisterholz
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 34
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 168,75 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0035
Titel: RF-012 Salmorth
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 35
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 261,02 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0036
Titel: RF-025 Neuer Hagen
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 36
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 213,42 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0037
Titel: RF-033 Kronert
Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der "Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK", die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 "AP_2027" ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt ("QFS"), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine "Habitatbaumkarte" Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.
Interne Kennung: 37
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 563,24 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis je Los
Beschreibung: Für den Preis je Los kann maximal ein gewichteter Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Preis hat, erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für die lineare Verteilung werden als Eckpunkte der festgestellte günstigste Angebotspreis und der doppelte Wert des günstigsten Angebotspreises festgelegt. Angebote, deren Preise zwischen diesen beiden Werten liegen, erhalten die entsprechend interpolierte Punktzahl. Angebote die den doppelten Preis erreichen oder überschreiten, erhalten keine Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität gem. Formblätter
Beschreibung: Für die Qualität je Los kann maximal ein Punktwert von 100 (50 %) erreicht werden. Für die Bewertung der Qualität werden die vom Bieter gemachten Angaben aus dem "Formblatt_Wer-tung_Qualität 1" und "Formblatt_Wertung_Qualität 2" herangezogen. Die Qualität wird nach folgen-dem Verfahren bewertet: a) Erfahrungen (= Anzahl der Referenzen) des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals in der Kar-tierung von häufigen Brutvogelarten mittels Revierkartierung (maximal 50 Punkte). Die Punkte-vergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Kartiererfahrung des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen 0 Punkte Anzahl der Referenzen = 1 12,5 Punkte Anzahl der Referenzen = 2 25 Punkte Anzahl der Referenzen = 3 37,5 Punkte Anzahl der Referenzen ? 4 50 Punkte b) Erfahrungen des in dem Los einzusetzenden Kartierpersonals zum Untersuchungsgebiet und der ÖFS-Brutvogelkartierung (ÖFS-Erfahrung, maximal 50 Punkte). Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Die Punktevergabe erfolgt nach nachfolgender Tabelle. Bewertung der Gebietskenntnis des Kartierpersonals Punkte Keine Erfahrungen in der ÖFS-Brutvogelkartierung 0 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung in einem gleichwerti-gen Gebiet, hinsichtlich der vorhandenen Lebensräume 25 Punkte Erfahrung in der ÖFS-Brutvogelkartierung im dem gleichen Un-tersuchungsgebiet des Loses 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 158 566,38 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bioplan Höxter PartG
Angebot:
Kennung des Angebots: 22 - 437333
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 8 300,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: Bioplan Höxter PartG, 37671 Höxter
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 4 350,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 9 613,38 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Büro Elanus
Angebot:
Kennung des Angebots: 34 - 437679
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Wert des Angebots: 5 780,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4
Titel: Büro Elanus, 37075 Göttingen
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 5 780,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 8 597,79 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Josef Kallmayer
Angebot:
Kennung des Angebots: 35 - 437683
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Wert des Angebots: 16 350,02 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 7
Titel: Josef Kallmayer, 37085 Göttingen
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 6 764,96 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 13 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Büro Berthold Rees
Angebot:
Kennung des Angebots: 14 - 436991
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0015
Wert des Angebots: 8 769,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 18
Titel: Büro Berthold Rees, 59757 Arnsberg
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 4 870,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 14 481,31 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Josef Kallmayer
Angebot:
Kennung des Angebots: 35 - 437683
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016
Wert des Angebots: 16 350,02 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 7
Titel: Josef Kallmayer, 37085 Göttingen
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 5 825,01 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 13 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Josef Kallmayer
Angebot:
Kennung des Angebots: 35 - 437683
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017
Wert des Angebots: 16 350,02 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 7
Titel: Josef Kallmayer, 37085 Göttingen
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 3 760,05 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 10 100,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Gianna Allera
Angebot:
Kennung des Angebots: 11 - 436617
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018
Wert des Angebots: 4 009,50 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Gianna Allera, 48151 Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 4 009,50 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 8 250,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Friederike Kunz
Angebot:
Kennung des Angebots: 7 - 436339
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: 4 344,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 21
Titel: Friederike Kunz, 48153 Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 15
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 15
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 15
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 14
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 9 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0020
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hannah Kalthoff
Angebot:
Kennung des Angebots: 38 - 437739
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0020
Wert des Angebots: 9 002,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 11
Titel: Hannah Kalthoff, 48153 Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 3 346,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 10 071,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0021
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dr. Joachim Kranz
Angebot:
Kennung des Angebots: 1 - 431827
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021
Wert des Angebots: 4 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 6
Titel: Dr. Joachim Kranz, 55122 Mainz
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 4 000,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 13 988,94 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0022
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Heiner Härtel
Angebot:
Kennung des Angebots: 5 - 435443
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0022
Wert des Angebots: 4 854,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 5
Titel: Heiner Härtel, 32312 Lübbecke
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 4 854,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 10 071,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0023
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0024
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Mike Müller
Angebot:
Kennung des Angebots: 40 - 437763
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0024
Wert des Angebots: 7 755,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 13
Titel: Mike Müller, x x
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 3 410,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 13 848,77 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0025
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Tewannakit Mermagen
Angebot:
Kennung des Angebots: 32 - 437655
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0025
Wert des Angebots: 13 890,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 9
Titel: Tewannakit Mermagen, 48153 Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 3 205,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 9 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0026
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Sven Philipper
Angebot:
Kennung des Angebots: 33 - 437669
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0026
Wert des Angebots: 6 684,12 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 15
Titel: Sven Philipper, 50858 Köln
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 6 681,12 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 12 357,78 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0027
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Franziska Klauer
Angebot:
Kennung des Angebots: 8 - 436341
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0027
Wert des Angebots: 5 986,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 19
Titel: Franziska Klauer, 48145 Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 5 986,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 8 803,16 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0028
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Roman Bonnier
Angebot:
Kennung des Angebots: 28 - 437579
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0028
Wert des Angebots: 11 102,94 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Roman Bonnier, 37073 Göttingen
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 5 050,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 10 959,08 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0029
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Julian Koch
Angebot:
Kennung des Angebots: 21 - 437279
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0029
Wert des Angebots: 4 082,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 20
Titel: Julian Koch, 44797 Bochum
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 4 082,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 8 250,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Anna Lena Hörsken
Angebot:
Kennung des Angebots: 12 - 436623
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Angebots: 3 890,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 16
Titel: Anna Lena Hörsken, x x
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 8 250,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0030
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Büro ISA Ingenieure
Angebot:
Kennung des Angebots: 29 - 437629
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0030
Wert des Angebots: 9 000,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 14
Titel: Büro ISA Ingenieure, x x
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 9 000,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 9 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0031
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Büro für Vegetationskunde, Faunistik und Umweltplanung Jürgen Wissmann
Angebot:
Kennung des Angebots: 10 - 436533
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0031
Wert des Angebots: 12 350,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 12
Titel: Büro für Vegetationskunde, Faunistik und Umweltplanung Jürgen Wissmann, 53119 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 6 450,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 10 807,48 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0032
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Büro für Vegetationskunde, Faunistik und Umweltplanung Jürgen Wissmann
Angebot:
Kennung des Angebots: 10 - 436533
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0032
Wert des Angebots: 12 350,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 12
Titel: Büro für Vegetationskunde, Faunistik und Umweltplanung Jürgen Wissmann, 53119 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 5 900,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 11 869,22 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0033
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bioplan Höxter PartG
Angebot:
Kennung des Angebots: 22 - 437333
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0033
Wert des Angebots: 8 300,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 3
Titel: Bioplan Höxter PartG, 37671 Höxter
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 3 950,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 9 500,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0034
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Mike Müller
Angebot:
Kennung des Angebots: 40 - 437763
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0034
Wert des Angebots: 7 755,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 13
Titel: Mike Müller, x x
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 4 345,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 10 465,03 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0035
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LökPlan - Conze & Cordes GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 437719
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0035
Wert des Angebots: 5 199,75 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 10
Titel: LökPlan - Conze & Cordes GbR, 59609 Anröchte
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 5 199,75 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 9 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0036
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Büro Berthold Rees
Angebot:
Kennung des Angebots: 14 - 436991
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0036
Wert des Angebots: 8 769,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 18
Titel: Büro Berthold Rees, 59757 Arnsberg
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 3 899,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 9 750,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0037
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dr. Clemens Hackenberg
Angebot:
Kennung des Angebots: 16 - 437037
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0037
Wert des Angebots: 3 280,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 17
Titel: Dr. Clemens Hackenberg, 54584 Feusdorf
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 11
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 3 280,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 13 200,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Tewannakit Mermagen
Angebot:
Kennung des Angebots: 32 - 437655
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Angebots: 13 890,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 9
Titel: Tewannakit Mermagen, 48153 Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 8 250,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Tewannakit Mermagen
Angebot:
Kennung des Angebots: 32 - 437655
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert des Angebots: 13 890,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 9
Titel: Tewannakit Mermagen, 48153 Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 6 725,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 10 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hannah Kalthoff
Angebot:
Kennung des Angebots: 38 - 437739
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert des Angebots: 9 002,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 11
Titel: Hannah Kalthoff, 48153 Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 5 656,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 11 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Svenja Kunze
Angebot:
Kennung des Angebots: 6 - 435753
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Wert des Angebots: 4 553,75 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 8
Titel: Svenja Kunze, 48153 Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 4 553,75 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 9 312,66 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Faunista Landschaftsökologie GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: 3 - 432057
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Wert des Angebots: 5 387,30 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 22
Titel: Faunista Landschaftsökologie GbR, 48153 Münster
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 5 387,30 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 26 630,28 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Roman Bonnier
Angebot:
Kennung des Angebots: 28 - 437579
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Wert des Angebots: 11 102,94 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Roman Bonnier, 37073 Göttingen
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 5 387,30 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 9 750,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer: DE 126 352 455
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361 305-0
Fax: +49 2361 305-59855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 0251 411-2165
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Gianna Allera
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE441869239
Postanschrift: Althoffstraße 87
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48151
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 15736214960
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0018
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Roman Bonnier
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 94576823605
Postanschrift: Groner Straße 54
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 15256164102
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0028, LOT-0009
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Bioplan Höxter PartG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE357418085
Postanschrift: Untere Mauerstr. 6-8
Stadt: Höxter
Postleitzahl: 37671
Land, Gliederung (NUTS): Höxter (DEA44)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0033
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Büro Elanus
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 45/114/03960
Postanschrift: Schlegelweg 6
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Telefon: 0 178 8433986
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0011
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Heiner Härtel
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 159 871 025
Postanschrift: Konradstraße 9
Stadt: Lübbecke
Postleitzahl: 32312
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke (DEA46)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0022
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Dr. Joachim Kranz
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 111111111
Postanschrift: An der Bruchspitze 79
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0021
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Josef Kallmayer
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 111111111
Postanschrift: Am Sölenborn 16
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37085
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0017, LOT-0012, LOT-0016
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Svenja Kunze
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 111111111
Postanschrift: Dahlweg 62
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48153
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0007
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Tewannakit Mermagen
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE404293001-00001
Postanschrift: Hammer Straße 33
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48153
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1639298511
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0005, LOT-0025, LOT-0004
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: LökPlan - Conze & Cordes GbR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE169831618
Postanschrift: Daimlerstr. 6
Stadt: Anröchte
Postleitzahl: 59609
Land, Gliederung (NUTS): Soest (DEA5B)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0035
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Hannah Kalthoff
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 337/5130/3203
Postanschrift: Werlandstr. 17
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48153
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0020, LOT-0006
8.1.
ORG-0014
Offizielle Bezeichnung: Büro für Vegetationskunde, Faunistik und Umweltplanung Jürgen Wissmann
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE169831618
Postanschrift: Hohe Straße 20
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0032, LOT-0031
8.1.
ORG-0015
Offizielle Bezeichnung: Mike Müller
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 95210478864
Postanschrift: Kaiserstr. 12a
Stadt: Brühl
Postleitzahl: 50321
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0034, LOT-0024
8.1.
ORG-0016
Offizielle Bezeichnung: Büro ISA Ingenieure
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE180163869
Postanschrift: Hauptstr. 44
Stadt: Heltersberg
Postleitzahl: 67716
Land, Gliederung (NUTS): Südwestpfalz (DEB3K)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0030
8.1.
ORG-0017
Offizielle Bezeichnung: Sven Philipper
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 59823104976
Postanschrift: Ludwig-Jahn-Str. 16
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50858
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0026
8.1.
ORG-0018
Offizielle Bezeichnung: Anna Lena Hörsken
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 111111111
Postanschrift: Eisenstr. 42
Stadt: Rheine
Postleitzahl: 57539
Land, Gliederung (NUTS): Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0019
Offizielle Bezeichnung: Dr. Clemens Hackenberg
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 111111111
Postanschrift: Escher Str. 10
Stadt: Feusdorf
Postleitzahl: 54584
Land, Gliederung (NUTS): Vulkaneifel (DEB24)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0037
8.1.
ORG-0020
Offizielle Bezeichnung: Büro Berthold Rees
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE239800002
Postanschrift: Haddoweg 20
Stadt: Arnsberg
Postleitzahl: 59757
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Telefon: +49 16095798172
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0036, LOT-0015
8.1.
ORG-0021
Offizielle Bezeichnung: Franziska Klauer
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE460423207
Postanschrift: Manfred-von-Richthofen-Str. 31
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48145
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1772926136
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0027
8.1.
ORG-0022
Offizielle Bezeichnung: Julian Koch
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 306/5121/5063
Postanschrift: Hevenerstr. 59
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44797
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0029
8.1.
ORG-0023
Offizielle Bezeichnung: Friederike Kunz
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: 337/5154/4119
Postanschrift: Dahlweg 62
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48153
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 015789648092
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0024
Offizielle Bezeichnung: Faunista Landschaftsökologie GbR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE363101849
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 135-137
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48153
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 025191919925
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0008
8.1.
ORG-0025
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b6d328f5-cd55-4d41-9421-3734043c6787 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/09/2026 09:18:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 636347-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 179/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/09/2026