1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neuenstein
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes Stadt Neuenstein – Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Der Auftraggeber plant die Versorgung der förderfähigen Anschlüsse gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 durch ein gigabitfähiges Netz auf Basis der FTTB-Technologie mittels der Vergabe einer Zuwendung an einen Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslücke). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener Grauer Flecken. Das Projekt soll mittels einer Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023, in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0), sowie nach der sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden.
Kennung des Verfahrens: fe88201f-2f57-4248-8d70-f1fc5a7ae1ae
Interne Kennung: 00131-26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 033 042,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen. Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachgewiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des PQ, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen. Mit dem Teilnahmeantrag weitere vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas-sung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Die Bewilligung in abschließender Höhe erfolgt nach Durchführung dieses Auswahlverfahrens auf Basis des Ergebnisses dieses Verfahrens und des darin ermittelten Marktpreises aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens der Bewilligungsbehörde im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht (Nr. 2.2 des Zuwendungsbescheides des Bundes). Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird auf Nr. 4.5.4 des Zuwendungsbescheides des Bundes: Angebote, die den Unterlagen des Auswahlverfahrens nicht entsprechen, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ferner hat der Auftragnehmer nach Nr. 4.5.3 des Zuwendungsbescheides sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; die Tätigkeit etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet. Im Einzelnen gelten sodann neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich zugehöriger Leitfäden insbesondere die Vorgaben folgender Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ bzw. unter Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w zum Download und zur Einsicht bereitstehen: -Zuwendungsbescheid/-e über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe gemäß Anlage Zuwendungsbescheide sowie sämtliche Vorgaben bzw. Änderungen im Rahmen der Festsetzung der Zuwendungshöhe durch finale/-n Zuwendungsbescheid/-e nach der Richtlinie „Förde-rung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0), insbesondere Nr. 3.1 (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) -Zuwendungsbescheid/-e des Landes Baden – Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums gemäß Anlage Zuwendungsbescheide nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendecken-den Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung) vom 01.08.2024 - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk), Stand 28.06.2024 (GMBl Nr. 23/2024, S. 446) - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“), Stand 06.11.2024 - GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.1 vom 03.04.2023 - Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruk-tur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.0.2 vom 02.08.2024 -Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus zum Zweck der Planung, Errichtung und Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes (Muster-vertrag zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell) in der aktuellen, auf der Internetseite sowie Onlineplattform der Bewilligungsbehörde abrufbaren Fassung (Nr. 4.1 letzter Spiegel-strich des Zuwendungsbescheides des Bundes)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes Stadt Neuenstein – Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Neuenstein ist eine Stadt im Hohenlohekreis im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs. Sie gehört zum Regionalverband Heilbronn-Franken. Die Stadt gliedert sich in sieben Stadtteile: Neuenstein, Kirchensall mit Neureut, Kleinhirschbach, Obersöllbach, Eschelbach, Kesselfeld und Grünbühl. Nachbargemeinden sind Kupferzell, Waldenburg, Öhringen, Zweiflingen, Forchtenberg, Niedernhall und Künzelsau. Diese sind (im Uhrzeigersinn, beginnend im Westen): Öhringen, Zweifingen, Forchtenberg, Niederhall, Künzelsau, Kupferzell, Waldenburg. Für die Stadt Neuenstein ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Teile des Stadtgebiets Neuenstein sind noch unzureichend mit Breitbandanschlüssen im Sinne der Gigabit-Richtlinie 2.0 versorgt. Das Projektgebiet wurde somit im Vorlauf hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten und evtl. geplanter Eigenausbauten der privatwirtschaftlichen TK-Unternehmen mittels der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens analysiert, um das Ausbaugebiet des förderfähigen Breitbandausbaus auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu bestimmen. Hierbei wurden die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts berücksichtigt und auf der zentralen Online-Plattform des Projektträgers des Bundes veröffentlicht. Es wurde deutlich, dass in Teilen des abgefragten Gebiets die Gigabit-Fähigkeit des Netzes nicht gegeben ist und somit förderfähige Anschlüsse im Sinne der Gigabit-Richtlinie 2.0 vorliegen.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 180 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 033 042,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten drei Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung passiver Infrastruktur, dem Aufbau der aktiven Technik sowie dem aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und der Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz errichtet und mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde und zudem mehr als 25 % des hierüber erschließbaren Endkundenpotentials auf Grundlage entsprechender (End-)Kundenverträge versorgt werden. Mindestens eine der drei Referenzen muss ein öffentlich gefördertes Breitbandausbauprojekt betreffen, in dem der Bewerber Zuwendungsempfänger oder ausgewählter Betreiber war.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 1.500.000 je Schadensfall für Sach- und/oder Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Beide Schadenskategorien müssen im Schadensfall parallel zueinander mit den genannten Deckungssummen abgesichert sein.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: 1.000.000 Euro netto je Geschäftsjahr
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU Amtsblatt L 94/65).
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU Amtsblatt L 94/65).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Zeitpunkt der Inbetriebnahme (Realisierungszeitraum) 10 % - Maßgeblich ist der vom Bieter in der Anlage Qualität verbindlich angebotene Realisierungszeitraum in vollen Wochen ab Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages (§ 19.1) bis zur vollständigen Inbetriebnahme des gesamten gigabitfähigen Netzes (§ 6.1 des Zuwendungsvertrages). Der angebotene Realisierungszeitraum wird verbindlicher Vertragsinhalt. Das Angebot mit dem kürzesten angebotenen Realisierungszeitraum (RZmin) erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 10 Punkten. Angebote in Höhe der vom Auftraggeber maximal vorgegebenen Projektumsetzungszeit von 84 Wochen erhalten 0 Punkte; dazwischen wird linear interpoliert: P2.1 = 10 × (84 − RZ) ÷ (84 − RZmin); P2.1 beträgt mindestens 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams - 5 %. Bewertet werden die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung des vom Bieter benannten Leiters des Projektteams gemäß den Angaben in der Anlage Qualität zum verbindlichen Angebot. Rohpunkte (max. 10): Berufliche Qualifikation (Wichtung 40 %): keine einschlägige Berufsausbildung = 0, Techniker/Zeichner etc. = 2, Ingenieur/Hochschulabsolvent etc. = 4 Punkte. Berufserfahrung als Gesamtprojektleiter (Wichtung 40 %): unter 5 Jahre = 0, 5 bis 10 Jahre = 2, über 10 Jahre = 4 Punkte. Berufserfahrung gesamt (Wichtung 20 %): unter 10 Jahre = 0, 10 bis 20 Jahre = 1, über 20 Jahre = 2 Punkte. Umrechnung: P2.2 = 5 × Rohpunkte ÷ 10.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Referenzprojekte des Leiters des Projektteams - 5 %. Bewertet werden die Referenzen des benannten Leiters des Projektteams (nicht des Stellvertreters oder des Unternehmens). Die Referenzen müssen aus der Umsetzung eines Wirtschaftlichkeits-/Deckungslückenmodells im Sinne der Bundesförderung stammen; der Benannte kann Gesamt- oder Teilprojektleiter gewesen sein. Bei Angabe von mehr als 2 Referenzen werden die beiden bestbewerteten gewertet. Je Referenz max. 5 Rohpunkte als Addition folgender Einzelbewertungen (je 1,0 Punkt): Auftraggeber ist ein öffentlicher Auftraggeber; vorgesehener Projektleiter war Gesamtprojektleiter der Referenz; betreutes Gesamtvolumen (Planungs- und Bauleistung) über 10.000.000 Euro netto; Umsetzung als Generalübernehmerleistung; gefördertes Projekt nach der Gigabit-/Breitband-Richtlinie des Bundes. Rohpunkte gesamt max. 10 (2 Referenzen × 5). Umrechnung: P2.3 = 5 × Rohpunkte ÷ 10.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kostenkriterium
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 80 % - Maßgeblich ist die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (netto) gemäß dem verbindlichen Angebot des Bieters. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebes für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren zu berechnen und prüffähig herzuleiten (Nr. 1.1 des Zuwendungsbescheides des Bundes). Vorhandene, nutzbare und im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur dokumentierte Infrastrukturen sind kostenmindernd zu berücksichtigen. Das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke (WLmin) erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 80 Punkten. Angebote mit der 2,0-fachen Wirtschaftlichkeitslücke des Bestangebotes sowie darüber liegende Angebote erhalten 0 Punkte; dazwischen wird linear interpoliert: P1 = 80 × (1 − (WL − WLmin) ÷ WLmin); P1 beträgt mindestens 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12/10/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe die Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landgericht Heilbronn
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bei dem zu errichtenden und zu betreibenden Telekommunikationsnetz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 149 Nr. 8 GWB. Das Netz dient überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nr. 61 TKG; zugleich handelt es sich um ein öffentliches Telekommunikationsnetz im Sinne des § 3 Nr. 42 TKG. Der Konzessionsvertrag ermöglicht den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit. Deshalb greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen mit diesem Hauptzweck vom Anwendungsbereich des Teils 4 des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgenommen sind. Diese Auslegung entspricht der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, a.a.O., Rn. 22 ff.; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18). Ungeachtet der eröffneten Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GWB ist der Auftraggeber aufgrund der einschlägigen Zuwendungsbescheide, nach Nr. 5.11 der Gigabit-Richtlinie 2.0 sowie nach den Vorgaben der §§ 5 und 6 der Gigabit-Rahmenregelung verpflichtet, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen und dessen Vergabeunterlagen sowie dessen Ergebnis auf der Onlineplattform des Projektträgers zu veröffentlichen. Zur Wahrung eines einheitlichen, rechtssicheren und förderkonformen Verfahrens wendet der Auftraggeber die Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) freiwillig an. Diese freiwillige Anwendung begründet keine über die Fördervorgaben hinausgehenden subjektiven Rechte der Bieter, stellt jedoch sicher, dass die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in besonderem Maße gewahrt werden. Dadurch werden sowohl vergabe- als auch förderrechtliche Risiken minimiert. Klarstellend gilt: Die freiwillige bzw. entsprechende Anwendung der KonzVgV und ergänzend der VgV eröffnet nicht den Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 155 ff. GWB); Rechtsschutz gegen Verfahrensentscheidungen richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivilrecht (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2025 – 7 L 2856/24.DA). Maßgeblich ist die Rechtslage in der Fassung des Vergabebeschleunigungsgesetzes vom 18.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137), das am 01.07.2026 in Kraft getreten ist und für Vergabeverfahren gilt, die – wie das vorliegende – nach diesem Zeitpunkt begonnen werden. Soweit in diesem Vermerk und in den Vergabeunterlagen auf Vorschriften des GWB und der VgV Bezug genommen wird, sind diese jeweils in der ab dem 01.07.2026 geltenden Fassung gemeint. Infolge der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB gelten diese Vorschriften vorliegend nicht unmittelbar sondern nur nach Maßgabe der dokumentierten freiwilligen bzw. entsprechenden Anwendung sowie der förderrechtlichen Vorgaben. Sollten sich Bieter denn an den Vergabenachprüfungskammer wenden oder sich die Rechtsprechung in Bezug auf die Bereichsausnahme ändern, gilt folgendes: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann PartGmbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Neuenstein
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neuenstein
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Schloßstraße 20
Stadt: Neuenstein
Postleitzahl: 74632
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
Telefon: +49 794210560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Heilbronn
Registrierungsnummer: 6b836ebf-1de4-4037-872f-58909ab647cc
Postanschrift: Wilhelmstraße 8
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7131641
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann PartGmbB
Registrierungsnummer: 5c8a841e-e437-49df-9e8d-1e9f083485e6
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2535939-0
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fe88201f-2f57-4248-8d70-f1fc5a7ae1ae - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/09/2026 08:38:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 621274-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 174/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/09/2026