Aach (Hegau)
Aalen
Abstatt
Abtsgmünd
Achern
Adelsheim
Affalterbach
Aglasterhausen
Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
Aldingen
Alfdorf
Allensbach
Allmersbach
Alpirsbach
Altbach
Altensteig
Althengstett
Althütte
Altlußheim
Amstetten
Amtzell
Angelbachtal
Appenweier
Argenbühl
Aspach
Asperg
Aulendorf
Backnang
Bad Boll
Bad Buchau
Bad Ditzenbach
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Peterstal-Griesbach
Bad Rappenau
Bad Säckingen
Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
Bad Überkingen
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Badenweiler
Bahlingen am Kaiserstuhl
Baiersbronn
Baindt
Balingen
Baltmannsweiler
Bammental
Beimerstetten
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berghaupten
Berkheim
Bermatingen
Besigheim
Beuren
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Birkenfeld
Bisingen
Bissingen an der Teck
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böblingen
Bodelshausen
Bodman-Ludwigshafen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bötzingen
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Bruchsal
Büchen
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Burgrieden
Burladingen
Calw
Crailsheim
Deggenhausertal
Deggingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
Dobel
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
Durbach
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Ebersbach an der Fils
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellwangen
Elzach
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Eriskirch
Erligheim
Ertingen
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Fahrenbach
Fellbach
Fichtenau
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forbach
Forchtenberg
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Fridingen an der Donau
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
Frittlingen
Fronreute
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gailingen
Gammertingen
Gärtringen
Gäufelden-Öschelbronn
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
Gemmingen
Gengenbach
Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grafenau (Württemberg)
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Großbottwar
Großrinderfeld
Grossbettlingen
Grünkraut
Grünsfeld
Gschwend
Gundelfingen (Breisgau)
Gutach im Breisgau
Haigerloch
Hardheim
Hardthausen am Kocher
Haslach im Kinzigtal
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heiligkreuzsteinach
Heimsheim
Heiningen
Heitersheim
Helmstadt-Bargen
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Heroldstatt
Herrenberg
Herrischried
Hettingen
Heubach
Hinterzarten
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Hockenheim
Hohberg
Hohenfels
Hohenstein
Hohentengen
Holzgerlingen
Holzmaden
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hügelsheim
Hüttlingen
Iffezheim
Ihringen
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ittlingen
Jagsthausen
Jestetten
Jettingen
Kaisersbach
Kandern
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kieselbronn
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Klettgau-Erzingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Lauffen am Neckar
Laupheim
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Löffingen
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Maulbronn
Maulburg
Meckesheim
Meersburg
Mengen
Merdingen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Michelfeld
Mietingen
Mittelbiberach
Möckmühl
Möglingen
Mönchweiler
Mönsheim
Mosbach
Mössingen
Mühlacker
Mühlhausen
Müllheim
Munderkingen
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neresheim
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen auf den Fildern
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordheim
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberriexingen
Obersontheim
Oberstadion
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Offenburg
Öhningen
Öhringen
Öpfingen
Oppenweiler
Ostelsheim
Osterburken
Ostfildern
Ostrach
Östringen
Ötigheim
Ottersweier
Owen
Pfaffenhofen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Radolfzell am Bodensee
Rastatt
Rauenberg
Ravensburg
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Rickenbach
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg (Baden)
Rosenberg (Württemberg)
Rosenfeld
Rosengarten
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rudersberg
Rust
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Satteldorf
Schallstadt
Scheer
Schelklingen
Schemmerhofen
Schiltach
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schömberg
Schönaich
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwieberdingen
Seckach
Sigmaringen
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Sternenfels
Stetten am kalten Markt
Stockach
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Zuffenhausen
Sulzburg
Süßen
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Untergruppenbach
Unterkirnach
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vörstetten
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wangen
Wangen im Allgäu
Warthausen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilheim an der Teck
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsfeld
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfschlugen
Wolpertshausen
Wört
Wutach
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen

Deutschland – Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur – PTLS - Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV

609081-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur – PTLS - Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV
OJ S 170/2026 03/09/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: PTLS - Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV
Beschreibung: Europaweite Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV
Kennung des Verfahrens: 9e1a2e25-a48b-4d41-8a77-135aa7b60aef
Interne Kennung: 2026/954
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50332000 Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es ist der Betrieb des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS sowie der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik in Baden-Württemberg geschuldet.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM8U8# Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Verschlusssachen "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH": Während der Angebots- und Verhandlungsphase werden die im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bieter und während der späteren Vertragsausführungszeit wird der künftige Auftragnehmer Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" erhalten, soweit dies für die Erstellung des Angebots bzw. die Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Die Gewährung dieses Zugangs setzt zwingend das vorherige Vorliegen der erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben des § 7 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VSVgV voraus. Der Bewerber hat mittels der hierfür im Teilnahmeformular enthaltenen Erklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag seine Bereitschaft zuzusichern, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen vor Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen für die Angebots- und Verhandlungsphase auf Verlangen des Auftraggebers abzugeben. Von Unterauftragnehmern, denen im Zuge der Angebotserstellung der Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" gewährt werden soll bzw., die im Zuge einer Unterbeauftragung Zugang zu entsprechenden Verschlusssachen erhalten sollen, sind zuvor ebenfalls entsprechende Verpflichtungserklärungen einzuholen und vor Zurverfügungstellung der betreffenden Unterlagen dem Auftraggeber vorzulegen, vgl. § 7 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VSVgV . Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist daher auch die Bereitschaft zuzusichern, von etwaigen bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern sowie von weiteren potenziellen Unterauftragnehmern, die im weiteren Verfahrensverlauf hinzukommen könnten, ebenfalls entsprechende Verpflichtungserklärungen einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen. Ohne Vorlage der notwendigen Verpflichtungserklärungen kann und darf dem Bewerber/Bieter bzw. dem Unterauftragnehmer kein Zugang zu den Verschlusssachen gewährt werden. Bei Nichtabgabe der erforderlichen Verpflichtungserklärungen kann ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren erfolgen (vgl. § 7 Abs. 5 VSVgV). - Unterauftragnehmerschaft: Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig (zu den Ausnahmen siehe im Folgenden). Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber nicht zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zwingend benannt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind jedoch zumindest diejenigen Leistungen zu benennen, die der Bewerber unter Einbindung eines Unterauftragnehmers erbringen möchte. Aus Gründen der Sicherheit der Leistungserbringung und zur Gewährleistung einer transparenten Vertrags- und Verantwortungsstruktur ist eine Weitervergabe von Leistungen nur bis zu einer zweiten Unterauftragnehmerstufe zulässig. Der künftige Auftragnehmer darf daher Unterauftragnehmer einsetzen; diese dürfen ihrerseits Unterauftragnehmer (Unter-Unterauftragnehmer) einsetzen. Eine weitere Unterauftragsvergabe durch Unter-Unterauftragnehmer ist jedoch unzulässig. Wichtig: Die Projektleitung muss durch den späteren Auftragnehmer selbst erfolgen, eine Unterbeauftragung ist insoweit generell unzulässig (vgl. hierzu sogleich). Zudem muss die Rolle des Service Managements vom Auftragnehmer selbst gestellt und besetzt werden, eine Unterauftragsvergabe ist auch insoweit generell unzulässig. - Projektleitung - Selbstausführung: Die Projektleitung muss durch den späteren Auftragnehmer selbst erfolgen, eine Unterbeauftragung ist unzulässig (vgl. im Übrigen zum zulässigen Umfang der Unterauftragsvergabe Ziff. 3.4.1). Bestehen seitens des Auftraggebers gegen die Person des Projektleiters Bedenken, insbesondere vor dem Hintergrund der ausschreibungsgegenständlichen Geheimschutz- und Sicherheitsinteressen, kann der Auftraggeber den sofortigen Austausch verlangen. Die Projektleitung muss die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)). - Zugriff auf das Network Management System (NMS) Der Zugriff und Zugang auf das NMS und die Datenbanken muss ausschließlich aus Deutschland erfolgen. Die Bedienung des NMS aus dem Ausland heraus ist nicht zulässig. - Erforderliche Sprachkenntnisse: Nicht muttersprachliche Arbeitnehmer, die für den 1st Level-Support vorgesehen sind, müssen die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)). Nicht muttersprachliche Arbeitnehmer, die für den 2nd Level-Support vorgesehen sind, müssen die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)). Der Auftragnehmer muss auf Anforderung des Auftraggebers Teilleistungen, insbesondere betreffend die Planung, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbringen. Nicht muttersprachliche Arbeitnehmer, die für derartige Leistungen, insbesondere betreffend die Planung, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers vorgesehen sind, müssen die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)). Zur Erläuterung: C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. C2 - Annähernd muttersprachliche Kenntnisse Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sach-verhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der spätere Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb einer Frist von 4 Wochen die entsprechenden Sprachkenntnisse der jeweiligen Mitarbeiter mittels Sprachzertifikats/Sprachdiploms nachzuweisen. - Sicherheitsüberprüfung: Der spätere Auftragnehmer wird an sicherheitsempfindlichen Stellen tätig werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das dafür vorgesehene Personal vor Aufnahme der Tätigkeiten einer nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg (LSÜG BW) jeweils erforderlichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der spätere Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen nachzuweisen. Die Bestimmungen des LSÜG BW sind in ihrer jeweils geltenden Fassung vom Auftragnehmer zu beachten. - Zuverlässigkeitsüberprüfung: Der spätere Auftragnehmer versichert, dass er im Auftragsfall ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten für den Digitalfunk BOS BW betrauen wird und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeits-überprüfung unterziehen lässt. Gleiches gilt im Falle des Nachunternehmereinsatzes. Das Ergebnis kann durch den Auftraggeber jederzeit kontrolliert werden. Entsprechende Formulare sind als Anlage beigelegt (vgl. Anlage - Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung) und müssen nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Die Dauer der Bearbeitung beträgt i.d.R. 3-5 Tage, insbesondere bei Personen mit Wohnsitz oder Beschäftigungsort im Ausland kann die Bearbeitungszeit jedoch deutlich länger dauern. - Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz: Der Auftraggeber wird im Auftragsfall und bei Bedarf den Auftragnehmer und dessen Mit-arbeiter sowie etwaige Nachunternehmer oder sonstige Beauftragte nach dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (Bundesgesetzblatt - BGBl. - S. 469/547), geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichten. Das entsprechende Formular ist als Anlage informationshalber beigelegt und muss nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden (vgl. Anlage - Niederschrift über die förmliche Verpflichtung). Der Bewerber versichert, dass er im Auftragsfall und sofern der Auftraggeber eine förmliche Verpflichtung durchführen will, ausschließlich Mitarbeiter zur Leistungserbringung einsetzen wird, die einer förmlichen Verpflichtung zugestimmt haben. Das Gleiche gilt für eingesetzte Nachunternehmer oder sonstige Beauftragte.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: PTLS - Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg sowie der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik. Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung eines zuverlässigen, sicheren und unterbrechungsfreien Betriebs des Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die Auftragsausführung erfordert insbesondere die Einhaltung strenger Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Verschlusssachen und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Bezüglich der Einzelheiten zum Leistungsumfang wird auf die übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung_TWB verwiesen.
Interne Kennung: 2026/954
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50332000 Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre. Es besteht ein erstmaliges einseitiges Kündigungsrecht durch den Auftraggeber nach 7 Jahren. Des Weiteren besteht eine einseitige Kündigungsmöglichkeit für den Auftraggeber nach 8 sowie nach 9 Jahren Laufzeit.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es ist der Betrieb des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS sowie der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik in Baden-Württemberg geschuldet.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre. Es besteht ein erstmaliges einseitiges Kündigungsrecht durch den Auftraggeber nach 7 Jahren. Des Weiteren besteht eine einseitige Kündigungsmöglichkeit für den Auftraggeber nach 8 sowie nach 9 Jahren Laufzeit.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in welchem das Unternehmen ansässig ist.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit dem Betrieb von Kommunikationsnetzen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Umsatzzahlen bezogen auf das betreffende Unternehmen bzw. die betreffenden Unternehmen (im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft), nicht die Umsatzzahlen des Konzerns.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung Der/die jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden - 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall bei einer zweifachen Maximierung der Versicherungssummen pro Versicherungsjahr - besteht oder - im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Anzugeben sind die Arbeitnehmerzahlen bezogen auf das betreffende Unternehmen bzw. die betreffenden Unternehmen (im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft), nicht die Umsatzzahlen des Konzerns.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über den Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS). Mit Teilnahmeantrag hat der Bewerber einen der beiden folgenden Nachweise zu erbringen: - ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz: Zertifikat über IT-Sicherheitsmaßnahmen und über den Betrieb eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz nach BSI-Standard oder - ISO 27001 nach internationalem Standard: Zertifikat über den Schutz der eigenen IT-Systeme durch ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) nach internationalem Standard ISO/IEC 27001 Der Nachweis ist als Anlage zum Teilnahmeformular einzureichen und muss im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags gültig sein. Mit dem Teilnahmeantrag erklärt der Bewerber zudem, dass er die Zertifizierung im Falle der Zuschlagserteilung während der Auftragsausführungszeit fortwährend aufrechterhalten wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen: Eigenerklärung über mindestens ein geeignetes Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit des Referenzprojekts ist, dass es kumulativ folgende Merkmale aufweist: - Betrieb eines WAN-/MPLS-Netzes mit mindestens 1.000 Richtfunkübertragungsstrecken - Betrieb zentraler Netzkonzentratoren/Netzknoten, etwa im Leitstellen-, BOS- oder KRITIS-Bereich - Durchführung von Richtfunkneu- und Umbauten einschließlich Linkengineering im laufenden Betrieb - Betrieb eines Network-Management-Systems (NMS) Die Erklärungen über die Referenzleistungen müssen zudem jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner u. Kontaktdaten - Zeitraum der Leistungserbringung - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum Für die Bewerberauswahl relevante Aspekte der vorzulegenden Mindestreferenz: Darüber hinaus soll bei der "Beschreibung des Leistungsumfangs" beim jeweiligen Referenzprojekt insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden: - Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht? - Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht? - Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts? - In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben? - Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht? Wichtige Hinweise: Die Angaben zu den vorgenannten Aspekten in der Beschreibung der Mindestreferenzen sind relevant für die Auswahl der Bieter im Teilnahmewettbewerb, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Weitergehende Hinweise hierzu finden sich in Ziff. 4.3.3 des Bewerbermemorandums. Werden mehr als die geforderte eine Mindestreferenz vorgelegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl jeweils die Referenz heran, welche innerhalb der vom Bewerber vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand spricht. Der Auftraggeber behandelt sämtliche Informationen der Bewerber, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertraulich, vgl. § 6 VSVgV. Die geforderte Mindestreferenz muss für jeden Teilnahmeantrag insgesamt nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft. Die Vorlage von insgesamt mehr als drei Referenzen je Bewerber/Bewerbergemeinschaft ist nicht erwünscht. Bitte die Eigenerklärungen als Anlagen A.1 A.2 usw. vorlegen. Im Rahmen der Referenzbeschreibungen darf für den Punkt "Beschreibung des Leistungsumfangs", innerhalb dessen auf die o. g. auswahlrelevanten Aspekte einzugehen ist, pro eingereichtem Referenzprojekt eine Anlage zur Beschreibung des Leistungsumfangs eingereicht werden, wenn der in der Kopiervorlage zur Verfügung gestellte Platz nicht ausreichend ist. Diese Anlage soll jeweils eine eindeutig zuordenbare Bezeichnung tragen und pro Referenzprojekt einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) nicht überschreiten. Ausgehend von den Aspekten, zu denen der Bewerber bei der Beschreibung der Mindestreferenz Ausführungen treffen soll, namentlich - Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht? - Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht? - Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts? - In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben? - Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht? beurteilt der Auftraggeber, welche Bewerber im Vergleich zu den Mitbewerbern aufgrund ihrer eingereichten Referenzen mit Blick auf die ausgeschriebenen Leistungen als besonders geeignet erscheint. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 50 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 50,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ersatzteilmanagement: Es sollen die organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen des Unternehmens zum Ersatzteilmanagement dargestellt werden. Dabei soll dargestellt werden, wie diese Maßnahmen sicherstellen können, dass in allen Arten von Störfällen das erforderliche Ersatzteil innerhalb der ausschreibungsgegenständlichen SLA (Service Level Agreement) und insbesondere in Prio 1-Fällen (Störungsbeseitigung innerhalb von vier Stunden) verfügbar ist. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung des Ersatzteilmanagements stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung einer durchgängigen Ersatzteilverfügbarkeit, - die Belastbarkeit der dargestellten Prozesse für unterschiedliche Störungsszenarien, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit erforderlicher Ersatzteile innerhalb der maßgeblichen ServiceLevel-Agreements, insbesondere bei Störungen hoher Priorität, - die Ausfallsicherheit und Resilienz der dargestellten Ersatzteil- und Logistikstrukturen sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer fristgerechten Störungsbeseitigung. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung: An den Standorten des Digitalfunks BOS fallen unterschiedliche system- und infrastrukturbezogene Alarme an, die an das Network Operations Center (NOC) signalisiert werden. Hierzu zählen insbesondere systemimmanente Alarme (z. B. USV-Alarme) sowie Alarme der technischen Infrastruktur (z. B. Meldungen über kritische Füllstände von Brennstoffzellen). Zur Sicherstellung der Hochverfügbarkeit ist ein effektives Alarmmanagement erforderlich, das die unverzügliche Erkennung, Bewertung, Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle gewährleistet. Dies gilt insbesondere auch für Alarme, deren Bearbeitung in der Zuständigkeit Dritter (z. B. Facility-Management-Dienstleister) liegt. Der Bewerber soll vor diesem Hintergrund darstellen, über welche technischen Systeme, Funktionen und gegebenenfalls organisatorischen Prozesse er verfügt, um - eingehende Alarme im Network Management System (NMS) eindeutig und differenziert darzustellen, - die jeweilige Zuständigkeit für die Alarmbearbeitung eindeutig erkennen zu lassen, - eine zeitnahe Bewertung und Eskalation der Alarme sicherzustellen sowie - die unverzügliche Weiterleitung an die jeweils originär zuständige Stelle zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten. Dabei ist insbesondere darzustellen, mit welchen technischen und gegebenenfalls organisatorischen Maßnahmen die eindeutige Erkennbarkeit von Zuständigkeiten sowie die sichere Steuerung und Nachverfolgung des Alarmierungs- und Eskalationsprozesses gewährleistet werden. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung von Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen Systeme, Funktionen und organisatorischen Prozesse, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen und differenzierten Darstellung eingehender Alarme im Network Management System (NMS), - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen Erkennbarkeit und Zuordnung von Zuständigkeiten für die Alarmbearbeitung, - die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Prozesse zur Bewertung, Priorisierung und Eskalation von Alarmen, - die Geeignetheit der dargestellten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur unverzüglichen Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle, insbesondere bei Zuständigkeiten Dritter, - die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer durchgängigen Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen zu jeder Tages- und Nachtzeit, - die Belastbarkeit und Reife der dargestellten technischen Systeme sowie organisatorischen Prozesse zur Steuerung und Nachverfolgung von Alarmierungs- und Eskalationsvorgängen sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten Systeme, Funktionen und Prozesse zu einem zuverlässigen und hochverfügbaren Alarmmanagement. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Frequenzmanagement und Umgang mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahren: Der Bewerber soll darstellen, über welche technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen er verfügt, um Frequenzzuteilungsverfahren und die damit verbundenen Abstimmungsprozesse mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) effizient zu begleiten. Dies umfasst insbesondere den Umgang mit Szenarien, in denen beantragte Frequenzzuteilungen zunächst nicht oder nicht in der gewünschten Form erteilt werden können. Hierbei ist insbesondere darzustellen, - welche Verfahren, Prozesse und organisatorischen Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Frequenzzuteilungsverfahren bestehen, - mit welchen technischen und fachlichen Mitteln Konflikt- oder Engpasssituationen bei Frequenzzuteilungen analysiert und bewertet werden, - wie weitergehende Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur vorbereitet, koordiniert und begleitet werden sowie - wie die Einbindung des Auftraggebers als Frequenzinhaber und Antragsteller in entsprechende Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse sichergestellt wird. Die Darstellung soll erkennen lassen, inwieweit der Bewerber über belastbare Strukturen und Prozesse verfügt, um auch in komplexen oder konfliktbehafteten Frequenzzuteilungsverfahren eine sachgerechte und nachvollziehbare Bearbeitung sicherzustellen. Die Darstellung darf 5 DIN A 4-Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenränder: 2,5 cm) inklusive Bildern/Grafiken nicht überschreiten. Bei der Bewertung des Frequenzmanagements und des Umgangs mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahrens stellt der Auftraggeber die positiven und die negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere - die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen, - die Geeignetheit der dargestellten Verfahren, Prozesse und Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Frequenzzuteilungsverfahren, - die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Strukturen für den Umgang mit Konflikt- und Engpasssituationen bei Frequenzzuteilungen, - die Geeignetheit der dargestellten technischen und fachlichen Mittel zur Analyse, Bewertung und Lösung frequenzbezogener Fragestellungen, - die Geeignetheit der dargestellten Prozesse zur Vorbereitung, Koordination und Begleitung von Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur, - die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der dargestellten Maßnahmen zur Einbindung des Auftraggebers als Frequenzinhaber und Antragsteller in Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse, - die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der dargestellten Strukturen und Prozesse für die Bearbeitung komplexer oder konfliktbehafteter Frequenzzuteilungsverfahren sowie - den erkennbaren Beitrag der dargestellten technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen zu einer sachgerechten, effizienten und nachvollziehbaren Durchführung von Frequenzzuteilungsverfahren. In diesem Bewerberauswahlkriterium können maximal 10 Punkte erreicht werden. Ausgehend davon und ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte wie folgt bewertet: 100 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung. 80 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung 60 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung. 40 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung. 20 % der maximal erreichbaren Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung. 0 Punkte: Auf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Transitions- und Betriebsfortführungskonzept
Beschreibung: Transitions- und Betriebsfortführungskonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Service-Level- und Betriebsqualitätskonzept
Beschreibung: Service-Level- und Betriebsqualitätskonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Netzausbau- und Optimierungskonzept
Beschreibung: Netzausbau- und Optimierungskonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Störungs-, Notfall- und Wiederanlaufkonzept
Beschreibung: Störungs-, Notfall- und Wiederanlaufkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Exit- und Übergabekonzept
Beschreibung: Exit- und Übergabekonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM8U8/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Der spätere Auftragnehmer wird an sicherheitsempfindlichen Stellen tätig werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das dafür vorgesehene Personal vor Aufnahme der Tätigkeiten einer nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg (LSÜG BW) jeweils erforderlichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der spätere Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen nachzuweisen. Die Bestimmungen des LSÜG BW sind in ihrer jeweils geltenden Fassung vom Auftragnehmer zu beachten.
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM8U8
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/10/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber bzw. Bieter unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren, soweit dies nach § 31 Abs. 2 VSVgV zulässig ist. Die Vergabestelle ist berechtigt, von einer Nachforderung abzusehen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Verschlusssachen "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH". (2) Projektleitung - Selbstausführung (3) Zugriff auf das Network Management System (NMS) (4) Erforderliche Sprachkenntnisse (5) Sicherheitsüberprüfung (6) Zuverlässigkeitsüberprüfung Hinsichtlich der Details wird auf Ziff. 2.1.4 dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: (1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung Der/die jeweilige Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden - 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall bei einer zweifachen Maximierung der Versicherungssummen pro Versicherungsjahr - besteht oder - im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. (2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit dem Betrieb von Kommunikationsnetzen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Registrierungsnummer: 08-A1554-47
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 0711 23020
Internetadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Internetadresse: http://www.menoldbezler.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a164b77-b517-4b10-adfc-1c07d5629aec - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/09/2026 18:39:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 609081-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 170/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/09/2026