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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
Beschreibung: Die Beförderung für die Schülerinnen/Schüler und Schulkindergartenkinder der kreiseigenen Einrichtungen vom Wohnort zu den Schulen bzw. dem Schulkindergarten sowie Außenklassen und zurück.
Kennung des Verfahrens: 75c4bb3f-cba0-4015-88b1-6dd232a9161e
Interne Kennung: LRANOK-BESCH-2026-0004
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen und Mosbach
Postleitzahl: 74822 und 74821
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Schulkindergarten Pusteblume - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1: Neckarzimmern - Mosbach - Billigheim/Sulzbach - Großeicholzheim - Bödigheim (Beförderung von 5 Personen) Tour 2: Waldbrunn - Mudau (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies Fahrzeug) Tour 3: Hardheim - Höpfingen - Walldürn (Beförderung von 6 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Schulkindergarten Pusteblume: Osterburken - Rosenberg/Sindolsheim - Buchen/Hettingen (Beförderung von 4 Personen)
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Außenklasse OPS in Mosbach - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Oberdielbach - Fahrenbach - Elztal/Neckaburken - Elztal/Dallau - Billigheim/Sulzbach (Beförderung von 6 Personen) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neckargerach - Binau - Mosbach (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Mosbach
Postleitzahl: 74821
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: Alois-Wissmann-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Leibenstadt - Adelsheim - Osterburken - Zimmern - Seckach-Klinge - Schlierstadt - Bödigheim (Beförderung von 16 Personen und einer Begleitpersonen (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler sowohl als Hilfestellung für ein Kind) Tour 2: Ravenstein/Hüngheim - Rosenberg/Sindolsheim- Buchen Hettingen (Beförderung von 4 Personen)
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: Alois-Wissmann-Schule - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1: Robern - Krumbach - Limbach - Langenelz - Mudau - Buchen (Beförderung von 12 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 2: Gerichtstetten - Erfeld - Bretzingen - Hardheim - Dornberg - Höpfingen (Beförderung von 14 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 3: Walldürn - Hainstadt - Buchen (Beförderung von 7 Personen)
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6
Beschreibung: Alois-Wissmann-Schule: Mittelschefflenz - Oberschefflenz - Großeicholzheim - Heidersbach (Beförderung von 6 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7
Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Leibenstadt - Sennfeld - Adelsheim - Osterburken - Schlierstadt - Seckach - Bödigheim (Beförderung von 13 Personen und zwei Begleitpersonen (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler sowohl als Hilfestellung für ein Kind)) Tour 2: Erlenbach - Hüngheim - Rosenberg - Bofsheim - Altheim - Rinschheim - Hettingen (Beförderung von 7 Personen)
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8
Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Robern - Krumbach - Limbach - Laudenberg - Mudau - Unterneudorf (Beförderung von 13 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 2: Oberdielbach - Waldkatzenbach - Elztal/Muckental - Buchen ( Beförderung von 6 Personen)
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9
Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hardheim - Höpfingen (Beförderung von 8 Personen) Tour 2: Rippberg - Kaltenbrunn - Walldürn - Hainstadt (Beförderung von 11 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler))
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 10
Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hüffenhardt - Obrigheim - Neckarelz - Mosbach - Billigheim - Großeicholzheim (Beförderung von 7 Personen - emissionsfreies Fahrzeug) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neunkirchen - Binau - Nüstenbach - Lohrbach - Elztal/Dallau -Waldhausen (Beförderung von 7 Personen - emissionsfreies Fahrzeug)
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 7 141 314,96 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Taxi Kranzmann
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0010
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 988 552,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0010
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 3
Zahl sauberer Fahrzeuge: 2
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0008
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: 482 079,76 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0008
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 1
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Taxi Kranzmann
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0009
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Angebots: 623 523,20 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0009
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 2
Zahl sauberer Fahrzeuge: 1
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hubert Paul GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Angebots: 686 256,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0003
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 1
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
Fahrzeugkategorie: M2
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 0
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hubert Paul GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert des Angebots: 1 002 936,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0004
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 1
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
Fahrzeugkategorie: M2
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 0
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Taxi Kranzmann
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert des Angebots: 316 680,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 1
Zahl sauberer Fahrzeuge: 1
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hubert Paul GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Wert des Angebots: 708 992,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 1
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
Fahrzeugkategorie: M2
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 0
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hubert Paul GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0005
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Wert des Angebots: 723 376,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0005
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 1
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
Fahrzeugkategorie: M2
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 0
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Hubert Paul GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0006
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Wert des Angebots: 686 256,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0006
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 1
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
Fahrzeugkategorie: M2
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 0
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Taxi Kranzmann
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0007
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Wert des Angebots: 922 664,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0007
Datum des Vertragsabschlusses: 27/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 2
Zahl sauberer Fahrzeuge: 2
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Registrierungsnummer: 08225-A8752-24
Postanschrift: Neckarelzer Str. 7
Stadt: Mosbach
Postleitzahl: 74821
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachdienst Interner Geschäftsbetrieb - Vergabestelle
Telefon: +49 6261-840
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-9268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Taxi Kranzmann
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE813822553
Postanschrift: Pfalzgraf-Otto-Str. 93
Stadt: Mosbach
Postleitzahl: 74821
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1604747889
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0003, LOT-0006, LOT-0010
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Hubert Paul GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE144029239
Postanschrift: Am Eisweiher 14
Stadt: Mosbach
Postleitzahl: 74821
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
Telefon: +49 62612526
Fax: +49 626137954
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0004, LOT-0005, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE272855525
Postanschrift: Flinschstraße 57a
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60388
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 621 8061930
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2dcdd3d0-ffd9-4da5-b14c-7213774b50be - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/08/2026 14:08:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 602541-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 168/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/09/2026