1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2.1.
Verfahren
Titel: Blumenthal - Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG; Los 1: Orientierende Untersuchung Schadstoffe zur Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock"
Beschreibung: Das ehemalige Kraftwerk Shamrock in Herne liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach. Die Fläche befindet sich südlich des HBF Herne-Wanne-Eickel und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Eigentümer des ehemaligen Kraftwerks ist Uniper. Rückbauverpflichtungen für das Kraftwerk bestehen nicht. Das Gelände grenzt nördlich an den Bereich des ehemaligen Bergwerkareals "General Blumenthal IX" mit einer Größe von ca. 23,5 ha. Dieses ehemalige Bergwerksareal wird unter dem Projektnamen "Blumenthal hoch3" zu einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit breitem Spektrum an wissens-, technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungsnutzungen und einer Seilbahnanbindung zum Hbf Herne-Wanne-Eickel entwickelt. Die Grundlage für die Entwicklung bildet die Konzeptstudie von Albert Speer + Partner GmbH, die gegenwärtig zu einem städtebaulichen Rahmenplan konkretisiert wird. Für die Neunutzung des Kraftwerkgeländes ist der Aspekt der Verträglichkeit zu dem angrenzenden Blumenthal-Areal ein wichtiger Aspekt. Sowohl die Raumwirkung als auch die angestrebte Nutzung des Kraftwerkgebäudes ist für das angrenzende Blumenthal-Gelände von Bedeutung und wirkt sich auf die Zukunftsperspektive der Flächenentwicklung von "Blumenthal hoch3" erheblich aus. Umgekehrt kann die Bewahrung des Status Quo mit ungenutzten, dem Verfall ausgesetzten Gebäuden negative Auswirkungen auf den Vermarktungserfolg der zu revitalisierenden Flächen entfalten.
Kennung des Verfahrens: 23e14c20-869b-4602-902b-90107f06ac75
Interne Kennung: BEG Herne - 14a
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Dieses Verfahren steht dem öffentlichen Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 VgV nach seiner Wahl zur Verfügung. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 3. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. Die Bieter des Verfahrens haben darüber hinaus mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit einzureichen. 4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71351500 Bodenuntersuchungen, 71351910 Geologische Untersuchungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herne
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VM7GP#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Blumenthal - Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG; Los 1: Orientierende Untersuchung Schadstoffe zur Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock"
Beschreibung: Das ehemalige Steinkohlekraftwerk Shamrock lieferte seit seiner Inbetriebnahme 1957 Strom und Fernwärme mit einer Leistung von 300,0 MW. Es liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach, d. h. die erhaltenen Gebäudeteile sind nach Nutzungsaufgabe zum überwiegenden Teil außer Betrieb, jedoch ist die Kraftwerktechnik noch weitestgehend installiert. Ein kleiner Teil der verbleibenden Gebäude ist noch in Betrieb. Dazu gehören die Fernwärmeleitung, Schaltanlagen und der Öltank im Westen, die jedoch außerhalb des Planungsgebietes liegt. Die nicht mehr genutzten Gebäudeteile sollen einer neuen Nutzung zugeführt oder rückgebaut werden. Um die Rahmenbedingungen für eine Neuplanung definieren zu können, ist eine Bestanduntersuchung und hier insbesondere eine Schadstoffuntersuchung notwendig. Mit den Erkenntnissen der Schadstoffuntersuchung kann anschließend eine Entscheidungsgrundlage für mögliche Nachfolgenutzungen der Gebäudeteile bzw. notwendige Rückbauszenarien als Voraussetzung zur Weiternutzung des Areals formuliert werden. Es wird in einem gesonderten Vergabeverfahren eine Machbarkeitsstudie beschafft. In der Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, wie einerseits die nicht mehr genutzten Teile des Kraftwerkes einer neuen Nutzung zugeführt werden können, und auch andererseits für den dazugehörigen Außenraum ein adäquates Freiraumkonzept entwickelt werden kann. Einzelheiten über den Leistungsumfang werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistung ist abnahmereif bis zum 29.01.2027 zu erbringen. Mit einer Auftragserteilung ist Ende Oktober zu rechnen.
Interne Kennung: BEG Herne - 14a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71351500 Bodenuntersuchungen, 71351910 Geologische Untersuchungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herne
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE32558700809
Postanschrift: Langekampstraße 36
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44652
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201922024014
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 02514111604
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1604
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 07640143-6d3e-4aa9-bfd2-f0b0759818ae - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/2026 08:50:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 581214-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 162/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/08/2026