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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Main-Tauber-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren BEV Taubertalbahn
Beschreibung: Das Land Baden-Württemberg plant gemeinsam mit dem Main-Tauber-Kreis zur Ergänzung der SPNV-Leistungen auf der Regionalbahn-Linien Crailsheim - Laud - Wertheim zu ausgewählten Zeiten im Spätverkehr zusätzlich straßengebundene ÖPNV-Leistungen als Ergänzung zum SPNV einzurichten, um die Umsetzung des Landesstandards bei der Bedienung der Allgemeinheit mit öffentlichen Verkehrsleistungen zu erreichen. Der Main-Tauber-Kreis als zuständiger als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 12.12.2027 beabsichtigt für den Busergänzungsverkehr der Linien 88a und 88b einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 zu vergeben . Er bedient sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH - beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsame Vergabestelle. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Busergänzungsverkehr der Linien 88a und 88b.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB für den Busergänzungsverkehr der Linien 88a und 88b
3. Teil
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Busergänzungsverkehr im Taubertal Linie 88a Wertheim - Tauberbischofsheim
Beschreibung: Ergänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88a im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Wertheim und Tauberbischofsheim angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten in Wertheim ZOB um 21:50 Uhr, 22:50 Uhr und 23:30 Uhr sowie eine Abfahrt Montag bis Freitag um 21:05 Uhr ab Gamburg (Tauber) Tauberbrücke/Bahnhof nach Tauberbischofsheim ZOB. Weiter sind vier tägliche Abfahrten ab Tauberbischofsheim ZOB um 21:35 Uhr, 22:35 Uhr, 23:35 Uhr und 00:30 Uhr in Richtung Wertheim geplant. Als Mindestanforderung sind Fahrzeuge gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG mit einer Kapazität von 7 Sitzplätzen und einem Rollstuhlplatz vorgesehen. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Zusätzlich ist der BW-Tarif anzuerkennen und zu verkaufen (https://www.bwtarif.gmbh). Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Zur Harmonisierung der anstehenden weiteren Vergabeverfahren im Main-Tauber-Kreis wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Vorabbekanntmachung die Jahresfrist bis zur Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, die frühestens für März 2027 geplant ist, nicht vollumfänglich eingehalten werden kann.
Interne Kennung: Los 1 - Linie 88a
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen der Linie 88a.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 12/12/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/12/2030
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich. Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung ist nach dem Abschluss der Vergabeverfahrens Main-Tauber und Maintal mit der Veröffentlichungsnummer 711985-2025 geplant. Der Vollständigkeit halber wird auch auf die geplante Vergabe der Ruftaxi-Verkehre im Main-Tauber-Kreis mit der Veröffentlichungsnummer 241179-2026 hingewiesen.
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
3.1.
Teil: PAR-0002
Titel: Busergänzungsverkehr im Taubertal Linie 88b Tauberbischofsheim - Bad Mergentheim - Niederstetten
Beschreibung: Ergänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88b im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Niederstetten angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten und eine Abfahrt Freitag und Samstag in Tauberbischofsheim ZOB um 21:45 Uhr, 22:45 Uhr (bis Lauda ZOB), 23:45 Uhr und 0:30 (Freitag und Samstag) sowie eine Abfahrt Montag bis Samstag um 20:35 Uhr ab Bad Mergentheim Bahnhof nach Niederstetten ZOB. Weiter sind zwei tägliche Abfahrten ab Niederstetten ZOB um 21:15 Uhr und 23:20 Uhr (Montag bis Donnerstag und Sonntag nur bis Lauda) sowie zwei tägliche Abfahrten ab Lauda ZOB um 21:15 Uhr und 23:10 Uhr in Richtung Tauberbischofsheim geplant. Es sind Fahrzeuge gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG mit einem niederflurigen Bodenanteil (mindestens Low-Entry) einzusetzen, ausgestattet mit einer Klapprampe und einer Mehrzweckfläche auf der Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen gesichert mitgeführt werden können. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Zusätzlich ist der BW-Tarif anzuerkennen und zu verkaufen (https://www.bwtarif.gmbh). Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Zur Harmonisierung der anstehenden weiteren Vergabeverfahren im Main-Tauber-Kreis wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Vorabbekanntmachung die Jahresfrist bis zur Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, die frühestens für März 2027 geplant ist, nicht vollumfänglich eingehalten werden kann.
Interne Kennung: Los 2 - Linie 88b
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Main-Tauber-Kreis im Rahmen der Linie 88b.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 12/12/2027
Enddatum der Laufzeit: 14/12/2030
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich. Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung ist nach dem Abschluss der Vergabeverfahrens Main-Tauber und Maintal mit der Veröffentlichungsnummer 711985-2025 geplant. Der Vollständigkeit halber wird auch auf die geplante Vergabe der Ruftaxi-Verkehre im Main-Tauber-Kreis mit der Veröffentlichungsnummer 241179-2026 hingewiesen.
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998
Postanschrift: B 1, 3-5
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Main-Tauber-Kreis
Registrierungsnummer: USt-IdNr.:DE146588411
Postanschrift: Gartenstraße 1
Stadt: Tauberbischofsheim
Postleitzahl: 97941
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
Telefon: 0621107700
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: USt-IdNr.:DE811469974
Postanschrift: Dulacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 98371736-8f6e-4c18-99c9-f891084b75e8 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2026 13:10:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 580766-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 161/2026
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 01/03/2027